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Autor Beitrag
Thema: 8. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread
OrdnungLRASM

Antworten: 24
Hits: 240.759
Open Box 19.10.2016 15:02 Forum: Bundesfachtagung Gewerberecht


Hallo zusammen,

vielen Dank für die gute Organisation der anstehenden 8. BFT bereits vorab ans Orga-Team.

Wir hätten noch ein Thema für den Bereich Open-Box mit der Hoffnung, dass sich in den Reihen evtl. Fachleute zu folgendem Thema befinden:

Problemstellung Jugendschutz und Gaststätten: Wie ist durch die Mitarbeiter der Ordnungsämter / Vollzugsdienstkräfte mit angetrunkenen Jugendlichen umzugehen? Welche Möglichkeiten gibt es zum Vorgehen gegen Jugendliche selbst / Eltern / Gastwirte?

Vielen Dank! Wir freuen uns auf die Tagung in Warnemünde
Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale
OrdnungLRASM

Antworten: 152
Hits: 479.633
Gewerberegistrat Berlin 28.01.2015 07:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen Kollegen!

Uns hat gestern ein Anruf einer besorgten Bürgerin erreicht, welche ein Schreiben des "GEWERBEREGISTRAT" erhalten hat.

Das Schreiben ähnelt dem der Gewerbeauskunft-Zentrale. Auf der linken Seite des Formulars sollen persönliche Daten wie Branche, E-Mail und Internetseite ergänzt werden. Name, Betriebsstätte und Telefonnummer sind bereits vorhanden. Lesen

Nach dem Ausfüllen soll man das Ganze gebührenfrei per Fax zurücksenden.
Wie bei der GWE GmbH auch:
Nach Rücksendung des Schreibens wird man in ein öffentliches Register, welches unter www.gewerberegistrat.de erreichbar sein soll, eingetragen. Hinweis im Kleingedruckten:
"Durch die Unterzeichnung wird der Standarteintrag für zwei Jahre verbindlich bestellt. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese sind einzusehen unter gewerberegistrat.de/agb.".

Lt. Website werden für einen Jahresbeitrag Gebühren i. H. v. 494,12 € (netto) fällig. geschockt

Absender des Schreibens ist die

GES Registrat GmbH
Gewerberegistrat
Gerichtsstraße 65
13347 Berlin

Das Kuriose: Die Anruferin hatte nie ein Gewerbe angemeldet. Demnach darf man davon ausgehen, dass sich das Unternehmen zur Adressbeschaffung öffentlicher Register (Telefonbuch usw.) bedient.
Thema: Digitale Ware verkaufen als Minderjähriger
OrdnungLRASM

Antworten: 6
Hits: 37.294
26.03.2014 07:00 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Lukas!

Erstmal herzlich Willkommen hier im Forum.

Um mal ganz am Anfang bei deiner Frage zu beginnen:

Unter Gewerbe im Sinne des Gewerberechts ist grundsätzlich jede durch Rechtsordnung erlaubte (also nicht verbotene), selbständige, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete (wenn nach Gegenüberstellung eurer Einnahmen aus Verkauf und Ausgaben für Server und Technik unterm Strich ein + raus kommen soll), auf Dauer angelegte Tätigkeit.

Hierbei ist zu beachten, dass diejenigen, welche "höhrere Tätigkeiten" erbingen, keine Gewerbetreibenden i. S. d. Gewerbeordnung sind. (Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten usw.)

Ihr als Game- oder Softwareentwickler fallt, meiner Ansicht nach, definitiv unter den Geltungsbereich der Gewerbeordnung, müsst also ein Gewerbe anmelden.

Problematisch wirds dadurch, dass ihr erst 15 bzw. 16 seit.
Ihr fallt somit gemäß § 106 BGB in die Gruppe der beschränkt geschäftsfähigen Personen. (mind. 7, aber noch keine 18)
Demnach benötigt ihr zur Rechtmäßigkeit einer Willenerklärung (Willenserklärung hier Gewerbeanmeldung) die Einwilligung eurer gesetzlichen Vertreter (i. d. R. Eltern).

Jedoch steht euch noch der § 112 BGB im Weg:

§ 112
Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts.


(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.

Danach braucht ihr für den selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (und der vorausgesetzten Gewerbeanmeldung) sowohl die Genehmigung der gesetzlichen Vertreter, als auch des Familiengerichts. Die Vorschrift bezieht sich zwar explizit auf den Betrieb des Erwerbsgeschäfts, also wäre für die bloße Anmeldung noch keine Familiengerichtszustimmung notwenig, aber was nützt es euch wenn ihr ein Gewerbe anmeldet, aber es danach nicht ausführen dürft.

Ob einer der Kollegen hier so einen Fall schon einmal hatte, kann ich nicht beurteilen. Ich denke es werden noch gute Beiträge folgen.

Eure Versicherung (bzw. Haftpflicht) müsst ihr selbstverständlich selbst regeln. Dies ist nicht mit einer bloßen Gewerbeanmeldung abgetan.

Gruß aus Thüringen
Thema: Firmierung/Betreiber auf Weihnachtsmarktständen
OrdnungLRASM

Antworten: 3
Hits: 3.937
06.01.2014 16:12 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo!

Ich würde dies (zumindest im Bezug auf Firmierung usw.) auf die DL-InfoV (Dienstleistungsinfromationsverordnung) stützen.

Hat jemand andere Vorschläge?
Thema: 5. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread
OrdnungLRASM

Antworten: 50
Hits: 51.000
Danke! 23.10.2013 13:57 Forum: Bundesfachtagung Gewerberecht


Hallo aus Thüringen!

Nachdem wir nun am späten gestrigen Abend wieder in die Heimat zurückgekehrt sind haben wir heute die Veranstaltung nochmal Revue passieren lassen.

Um die ausführlichen Dankensreden der Vorredner Joachim & Frank nicht noch zu toppen sagen wir an das ganze Orga-Team, alle Verantworlichen und natürlich insbesondere Renè einfach Danke Danke Danke !

War durchweg eine sehr gelungene Veranstaltung mit sehr guten Vorträgen und einer top Organisation! Ebenso spitze war die Verpflegung durch das Hotel.

Wir freuen uns auf die 6. BFT in Hessen... dann mit einem kleineren Anfahrtsweg großes Grinsen
Thema: 5. Bundesfachtagung Gewerberecht
OrdnungLRASM

Antworten: 15
Hits: 11.750
29.08.2013 14:34 Forum: Bundesfachtagung Gewerberecht


Hallo oder Moin in die Runde aus Thüringen!

Gibt es schon nähere Informationen bzgl. einer vorläufigen Tagesordnung zur 5. Bundesfachtagung. Wir hoffen sehr das es wieder so eine top Veranstaltung wie letztes Jahr in Weimar wird.

Frage am Rande:
Wie viele Besucher werden dieses Jahr erwartet und wie sieht es dementsprechend mit freien Kapazitäten zur Übernachtung im Hotel aus?

Danke
Thema: 4. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread
OrdnungLRASM

Antworten: 52
Hits: 41.444
11.09.2012 08:49 Forum: Bundesfachtagung Gewerberecht


Hallo aus Thüringen!

Gibt es jetzt schon ein Formular zur verbindlichen Anmeldung bei der 4. Bundesfachtagung??!!

DANKE smile
Thema: Hausschlachter = Gewerbe?
OrdnungLRASM

Antworten: 8
Hits: 130.254
11.01.2012 15:16 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich sehe das genauso wie meine Vorredner...

Meines Erachtens handelt es sich dabei auf jeden Fall um ein Gewerbe, insbesondere weil er seine Tätigkeiten für andere Personen erbringt und mit dieser Tätigkeit Gewinn erziehlt. Als Urproduktion würde ich es nicht sehen weil er, wie gesagt, i. d. R. nicht seine eigenen Tiere schlachtet.

Fraglich ist noch ob ein Reisegewerbe vorliegt.
Glaube aber kaum dass er von Tür zu Tür läuft und fragt:
"Darf ich Ihre Tiere schlachten" großes Grinsen
Ich habe zumindest noch keinen gesehen, der das so angeht...

Gruß aus Thüringen
Thema: GmbH i. G. in GmbH umwandeln?
OrdnungLRASM

Antworten: 5
Hits: 10.880
GmbH i. G. in GmbH umwandeln? 11.01.2012 07:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen,

in unserem Zuständigkeitsbereich wurde Mitte letzten Jahres eine GmbH i. G. angemeldet. (Ganz normale Anmeldung nach § 14 GewO mit üblichen Gebühren für die Gewerbeanmeldung = 25 €)

Jetzt ist eben diese GmbH ins Handelsregister eingetragen und möchte nun, dass sie auch im Gewerberegister als "richtige" GmbH eingetragen ist.

Ist nunmehr eine Abmeldung der GmbH i. G. und Neuanmeldung der GmbH erforderlich oder kann dies durch Ummeldung ect. gemacht werden? Im eigentlichen Sinne handelt es sich hierbei ja um den Wechsel einer Rechtsform (Einzelunternehmen -> GmbH).

Vielen Dank
Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale
OrdnungLRASM

Antworten: 152
Hits: 479.633
05.01.2012 17:32 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo aus Thüringen!

Wir hatten vor geraumer Zeit auch einige Fälle rund um die "Gewerbeauskunft-Zentrale"....

1. Ein Gewerbetreibender in unserem Zuständigkeitsbereich erhielt ein Schreiben der GWE und hielt dies natürlich, wie viele andere auch, für ein behördliches Schreiben. Ordentlich wie er war, füllte er den Bogen natürlich aus und schickte ihn umgehend an die GWE GmbH zurück. (ohne zu wissen, dass ihm eine saftige Rechnung droht)
Ein paar Tage später flatterte ihm also eine große Rechnung mit dem Standartbetrag der GWE GmbH ins Haus. Geschockt von der hohen Forderung rief er natürlich gleich auf der Gewerbebehörde (wir ;-)) an, und fragte was das soll. Hierbei war er auch ziemlich ungehalten, was bei der Höhe der Forderung durchaus gerechtfertigt war.
Daraufhin ließen wir uns das Schreiben des Herrn per Fax zusenden und entdeckten, dass es nicht von uns, sondern von der GWE GmbH stammt.
Der Gewerbetreibende bekam von uns die Info dass wir uns von dieser Gesellschaft distanzieren und dass er evtl. einen Rechtsanwalt einschalten soll ....

2. Eine Regelschule in unserem Kreisgebiet erhielt ein Schreiben der GWE GmbH. Zum Glück füllten die Mitarbeiter der Schule das Formular nicht aus und schickten es direkt an uns ...

Soviel zu unserern Erfahrung mit dem Unternehmen...
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