ec cash verbot in spielhallen ! |
Solon
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gmg
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RE: VG Lüneburg kippt EC-Cash-Verbot |
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Zitat: |
Original von barnie
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat in dieser Woche in einem auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gerichteten Verfahren einem Aufsteller Recht gegeben, der sich gegen eine nachträgliche Auflage eines Landkreises zur Wehr gesetzt hatte, mit der ihm die Nutzung von EC-Cash-Terminals in seiner Spielhalle untersagt worden war.
Der Landkreis hatte seine Auflage darauf gestützt, dass die Nutzung der EC-Cash-Terminals zu einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebes führe. Dem widersprach das Verwaltungsgericht. |
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Dieses Urteil hat aber mit der rechtlichen Lage ab dem 01. 05. 2011 "nix zu tun".
Hier geht es um das ZAG und um die zusätzliche Lage, die sich aus den Landesspielhallengesetzen ergibt.
Grüße
__________________ gmg
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82
20.11.2011 12:35 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Auswertung von aufzeichnungen über die Höhe von EC-Cash |
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Unlängst hatte ich die Möglichkeit, mir Aufzeichnungen über die von den Spielern per EC-Card gezogenen Geldbeträge in der Aufstellung ansehen zu können.
Die Höhe der gezogenen Beträge - zwischen 300 und 500 € pro Tag - konstant über mehrere Wochen in einer Spielstätte mit gerade mal 9 Stück GSG in der Aufstellung - fand ich bemerkenswert.
Macht also im Monat mal eben schlappe 10.000 € gezogenes Geld. Eine Spielstätte mit diesem Gerätepark dürfte gerade mal 18. - 20.000 € Umsatz pro Monat machen.
Das entspricht einer Quote von rund 50 % des vom Spieler verlorenen Geldes, welches mittels EC-Cash in der Halle gezogen wird.
Der Spieler wird sich wieder umgewöhnen müssen. Er kann sich das Geld ja auch von unterwegs auf der Anreise mitbringen. Erlaubte Geldauszahlungsgeräte gibt es ja nun in jedem Kreditinstitut.
Eine Erlaubnis von der BAFIN für diesen Bereich hat mir auf jeden Fall bis heute noch keine Spielstätte vorlegen können.
Daher wird natürlich jeder dieser Vorgänge weiter bei der BAFIN angezeigt.
Grüße
__________________ gmg
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83
26.11.2011 17:11 |
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KARO
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Ich persönlich habe noch nie etwas von EC-cach in der Spielhalle gehalten ,
aber es lebe die Anzeige , woll.
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84
26.11.2011 18:40 |
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gmg
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Zitat: |
Original von KARO
....aber es lebe die Anzeige , woll. |
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Sind ja wohl noch nicht mal hundert...
Aber jetzt ist ja "Weihnachtsfrieden",
dann wird noch einmal richtig Gas gegeben und
dann ist die Sache vom Tisch.
Grüße
__________________ gmg
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85
10.12.2011 12:24 |
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Meike
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Hallo gmg,
am Freitag hatte ich noch so ein nettes Erlebnis. Nicht nur, dass der nette MCT (er hat ja auch noch ein paar Specials im Angebot) als EC-Cash-Terminal eingesetzt wurde,
so war das "Begleitschreiben" der bundesweit tätigen Spielhallenkette auch sehr "nett".
Zitat:
".................Sie sind verpflichtet, vom hier erhaltenen Bargeldbetrag mindestens 20 Euro in einen unserer Spielgeräte einzusetzen. Unsere Aufsichten überwachen die Einhaltung dieser Auflage............."
Da nimmt man den Spieler auf ganz besondere Art an die Hand und führt diese quasi noch zum Automaten.
VG
Meike
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86
11.12.2011 07:56 |
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gmg
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Ich biete dann noch folgenden neuen Geschäftsvorfall aus der Aufstellung:
Verkauf der Dienstleistung:
Gutschein für 50 Spiele a 5 Sekunden im Gesamtwert von 10,00 € inkl. MWSt.
und dann kommen wir zu der Bezahlung dieses Gutscheins.
- bar oder
- per EC-Karte mit EC-Cash....
Mit dem Kopf durch die
Grüße
__________________ gmg
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87
19.02.2012 19:06 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Ich biete dann noch folgenden neuen Geschäftsvorfall aus der Aufstellung:
Verkauf der Dienstleistung:
Gutschein für 50 Spiele a 5 Sekunden im Gesamtwert von 10,00 € inkl. MWSt.
und dann kommen wir zu der Bezahlung dieses Gutscheins.
- bar oder
- per EC-Karte mit EC-Cash....
Mit dem Kopf durch die
Grüße |
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Not macht erfinderrisch
Erfindungen müssen aber nicht zwangsläufig rechtmäßig sein
Wann begreifen diese "Erfinder", dass sie uns Kleinaufsteller noch mehr ins Fadenkreuz der Medien bringen und solcher Erfindungen nur noch mehr Wasser auf die Mühlen der Großaufsteller bedeutet.
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88
20.02.2012 06:43 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
da wurde ich nun mit einer Aussage konfrontiert, die angeblich von einem Polizeibeamten stammen soll, man fragte bei mir nach, ob das denn stimmen würde:
Zitat: "...............wies darauf hin, dass ein Verbot von EC-Cash-Terminals in Spielhallen zu einer Zunahme von Bargeldbeständen führt und damit die Überfallgefahr steigt................"
Das ist natürlich absoluter HUMBUK,
denn ganz im Gegenteil sinkt bei einer strikten Einhaltung / Kontrolle des Erlaubnisvorbehalts nach ZAG der Bargeldbestand in den Spielhallen,
denn Spielautomaten bespielt man ja nicht bargeldlos und die Bargeldauszahlung bei Verwendung von EC-Cash findet natürlich statt, entweder durch einen Automaten oder größtenteils durch die Angestellten der Spielhalle, die aufgrund dessen eine extra Kasse haben.
Es wäre daher äußerst kriminalpräventiv, d.h. weniger Raubüberfälle, da weniger Kassenbestand bei den Angestellten und weniger Debitkartbetrügereien, da keine Einsatzmöglichkeit mehr in Spielhallen, wenn es endlich keine EC-Cash-Möglichkeiten mehr in Spielstätten gibt.
Also wenn, tatsächlich ein Polizeibeamter derartiges gesagt haben sollte, dann einfach aus der Unkenntnis heraus über tatsächliche Geschäftsabläufe in Spielhallen.
VG
Meike
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90
31.03.2012 07:44 |
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SpeedFive
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Aber natürlich erhöht sich der Bargeldbestand. Der Aufsteller stellt ja in Geldwechslern eine gewisse Summe an Münzgeld zum bespielen an seinen Geräten bereit. Diese ist unabhängig vom EC Prozess und auch die Höhe der Summe steht in keinem Zusammenhang zum EC Gerät. Bucht der Gast jetzt mit seiner EC Karte seinen Einsatz bleibt die Gesamtsumme gleich. Muss er jetzt auf EC verzichten bringt er Bargeld mit und der Bargeldbestand erhöht sich. GMG hatte erwähnt das in einer Halle 10000 € mittels EC gezogen wurden. Ich finde das ist schon eine erhebliche Summe die nicht mit Bargeld einer Spielstätte zugeführt wurde und demzufolge dort auch nicht deponiert ist.
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91
31.03.2012 22:36 |
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Meike
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Hallo speedfive,
Eure Spielautomaten werden immer mit Bargeld bespielt, egal ob der Kunde das Geld von draußen in Bar mit in die Halle nimmt
oder ob er dies in der Halle an einem EC-Cash-Terminal von der Angestellten oder einem "Tresorständer" ausgezahlt bekommt.
Ein unbares Bespielen Eurer Automaten ist NICHT möglich!!
EC-Cash zur Kriminalprävention ist eine sinnvolle Sache, wenn man die Ware oder Dienstleistung mit EC-Cash bezahlt, um so den Bargeldbestand in dem betroffenen Unternehmen, z.B. Tankstelle herabzusetzen.
Das ist in einer Spielhalle aber NICHT möglich!
Du musst Dir immer anschauen was denn geraubt wird. Da werden doch nicht die Spieler ausgeraubt, - die registrieren manchmal nicht einmal einen Raubüberfall http://www.youtube.com/watch?v=WoR88QvRGmI
sondern es werden leicht zugängliche Bargeldbestände, die Bestände aus recht unsicheren Kassen geraubt.
Und dann muss man schauen, warum eine Halle über derartige Bargeldbestände in der Kasse verfügt.
Denn in den Halle, so jedenfalls 99% aller Hallen die ich kenne, werden doch keine Waren (Getränke, Snacks) verkauft.
Da muss man sich dann mit den Geschäftsvorfällen in Spielhallen beschäftigen und hinterfragen,
so gibt es viele Spielhallen, in denen die Angestellten bei EC-Cash auszahlen und aus diesem Grund ein hoher Bargeldbestand in der recht ungeschützten Kasse ist
oder es gibt z.B. Spielhallen, die immer noch "Begrüßungsgelder", "Freimünzungen", "Pausengelder", "SMS-Gewinnspiele" ud ähnliche ordnungwidrige Dinge anbieten und deshalb Bargeldbestände in der recht ungeschützten Kasse haben.
Wer also behauptet, "dass ein Verbot von EC-Cash-Terminals in Spielhallen zu einer Zunahme von Bargeldbeständen führt und damit die Überfallgefahr steigt"
kennt sich in Spielhallen gar nicht aus.
Im Übrigen muss man immer schauen, in wie weit ein Spieler, der sich nicht so recht im Griff hat, geschützt wird.
Die meisten Spieler nehmen eine Summe X mit in die Halle, weil sie sich ein bestimmtes Limit gesetzt haben. Die greifen dann aber plötzlich zur EC-Karte, weil sie irgend eine "Zeichen" gesehen habe, welches sie glauben lässt, dass der Automat heute doch noch spucken wird.
Wenn der blanke Spieler dann die Halle verlassen muss und einen kurzen Fußweg durch die frische Luft geht, sieht er vielleicht andere "Zeichen", die ihn nicht weiter spielen lassen.
VG
Meike
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92
01.04.2012 08:14 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo speedfive,
Eure Spielautomaten werden immer mit Bargeld bespielt, egal ob der Kunde das Geld von draußen in Bar mit in die Halle nimmt
oder ob er dies in der Halle an einem EC-Cash-Terminal von der Angestellten oder einem "Tresorständer" ausgezahlt bekommt.
Ein unbares Bespielen Eurer Automaten ist NICHT möglich!!
EC-Cash zur Kriminalprävention ist eine sinnvolle Sache, wenn man die Ware oder Dienstleistung mit EC-Cash bezahlt, um so den Bargeldbestand in dem betroffenen Unternehmen, z.B. Tankstelle herabzusetzen.
Das ist in einer Spielhalle aber NICHT möglich!
Du musst Dir immer anschauen was denn geraubt wird. Da werden doch nicht die Spieler ausgeraubt, - die registrieren manchmal nicht einmal einen Raubüberfall http://www.youtube.com/watch?v=WoR88QvRGmI
sondern es werden leicht zugängliche Bargeldbestände, die Bestände aus recht unsicheren Kassen geraubt.
Und dann muss man schauen, warum eine Halle über derartige Bargeldbestände in der Kasse verfügt.
Denn in den Halle, so jedenfalls 99% aller Hallen die ich kenne, werden doch keine Waren (Getränke, Snacks) verkauft.
Da muss man sich dann mit den Geschäftsvorfällen in Spielhallen beschäftigen und hinterfragen,
so gibt es viele Spielhallen, in denen die Angestellten bei EC-Cash auszahlen und aus diesem Grund ein hoher Bargeldbestand in der recht ungeschützten Kasse ist
oder es gibt z.B. Spielhallen, die immer noch "Begrüßungsgelder", "Freimünzungen", "Pausengelder", "SMS-Gewinnspiele" ud ähnliche ordnungwidrige Dinge anbieten und deshalb Bargeldbestände in der recht ungeschützten Kasse haben.
Wer also behauptet, "dass ein Verbot von EC-Cash-Terminals in Spielhallen zu einer Zunahme von Bargeldbeständen führt und damit die Überfallgefahr steigt"
kennt sich in Spielhallen gar nicht aus.
Im Übrigen muss man immer schauen, in wie weit ein Spieler, der sich nicht so recht im Griff hat, geschützt wird.
Die meisten Spieler nehmen eine Summe X mit in die Halle, weil sie sich ein bestimmtes Limit gesetzt haben. Die greifen dann aber plötzlich zur EC-Karte, weil sie irgend eine "Zeichen" gesehen habe, welches sie glauben lässt, dass der Automat heute doch noch spucken wird.
Wenn der blanke Spieler dann die Halle verlassen muss und einen kurzen Fußweg durch die frische Luft geht, sieht er vielleicht andere "Zeichen", die ihn nicht weiter spielen lassen.
VG
Meike |
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hallo ,
es gibt bei uns z.b. viele spielhallen die in einem EKZ.sind
oder einkaufspassage o.ä.
da lässt sich relativ schnell ein öffentlich zugängliches ec -geldabholterminal
finden , meist sind die dann in sichtweite der spielhalle.
bei vielen spielhallen ist der bargeldbestand natürlich durch die ec auszahlung per aufsichtsterminal erhöht ,
meist sind es 2000 € +
also ein striktes verbot würde demnach natürlich den bargeldbestand
der wechselkasse reduzieren
laut berufsgenossenschaft dürfen spielhallen eigentlich nur 500 € bargeld
zum wechseln in einer wechselkasse haben !
oder gilt diese regel eigentlich nicht mehr ?
gruss
pg.
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93
01.04.2012 08:38 |
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SpeedFive
Mitglied
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Hallo Meike
Wenn dann bitte "unsere Automaten".. Ich bin da deutlich anderer Meinung.
Der Aufsteller benötigt nur eine extra Kasse für EC wenn er ein mobiles Handgerät hat das an kein System angeschlossen werden kann. Aber die meisten haben ein EC Gerät das gekoppelt mit einem Geldwechsler ist, der die abgehobene Summe zur Auszahlung bringt. Also ist das Geld im verschlossenen Tresor und der Aufsteller muss keine Barkasse extra einrichten. Macht er dies trotzdem obwohl nicht notwendig ist er schlichtweg fahrlässig. Die Bestandshöhe im Wechsler wählt der Aufsteller unabhängig vom EC Gerät sondern an Hand des Umsatzvolumens in seiner Halle damit ausreichend Bargeld zum bespielen seiner Geräte vorhanden ist.
Das ungeschützte Bargeldkassen vereinzelt für "Begrüßungsgelder", "Freimünzungen", "Pausengelder", "SMS-Gewinnspiele" eingerichtet werden wird sicherlich stimmen ich bin aber ausschliesslich auf den Punkt Bargeld in Zusammenhang zu EC eingegangen und da sehe ich Systeme im geschlossenen Kreislauf deutlich vorne. Wenn ein Kunde via EC Geld zieht ist das nunmal keine Erhöhung des Bargeldbestandes innerhalb der Spielhalle. Abgesehen davon ist es jedem Aufsteller möglich seinen Betrieb ohne Bargeldkasse zu führen. Da fängt für mich Kriminalprävention an wenn der Aufsteller vorbeugt und Systeme schafft die Ihn nicht zum Opfer werden lassen.
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94
01.04.2012 10:44 |
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Meike
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Hallo PG,
richtig, es gibt die BGV C 3
http://www.pr-o.info/bc/uvv/105/20.htm
in der neben den Wechselgeldkassen auch ganz eindeutig der kurzfristige Bargeldbestand geregelt ist.
Meine persönliche Erfahrung ist jedoch, dass die BGVC 3 in vielen Fällen nicht eingehalten wird.
Hallo speedfive,
sind wir uns denn darin einig, dass der ordentlich arbeitende Speilhallenbetreiber ohne Zusatzgewerbe mit Verkauf von Getränken und Speisen, d.h.
der, der keine Straftaten nach §31 ZAG begeht
der, der keine Straftaten nach dem §284 StGB begeht
der, der keine Ordnungswidrigkeiten nach §9 SpielV begeht
eigentlich gar keine Bargeldkasse hinter dem Tresen haben muss?
Oder kennst Du einen Grund für eine Bargeldkasse hinter dem Tresen?
Und wenn wir uns darin einig sind, müsste es dann nicht verwunderlich sein, dass es immer noch so viele (Tendenz stark steigend) Raubüberfälle auf Spielhallen gibt?
Das von Dir angesprochene "geschlossene System" ist genauso strafbar gem. §31 ZAG, wie das System mit dem Handgerät.
An geschlossene "Systeme" (Wechsler und Automaten) gehen die Räuber doch zu 99% nicht dran.
Und wenn gesetzliche Normen eingehalten werden, hat man keinen höheren "raubbaren" Bargeldbestand beim Spielhallenbetreiber, sondern einen niedrigeren.
Um auf die angebliche These eines Polizeibeamten zurück zu kommen, man kann es drehen und wenden wie man will, sie ist, wenn sie denn tatsächlich so gesagt wurde, Humbuk!
VG
Meike
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95
01.04.2012 16:38 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
da ich nun von einem Forenmitglied angeschrieben wurde und auf ein aktuelles Rundschreiben eines Aufstellerverbandes hingewiesen wurde, in dem stehen soll
"Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat für unser Land im letzten Juli bereits entschieden, dass der Betrieb von EC-Cash-Terminals in Spielhallen zulässig ist. "
ist dies natürlich verwirrend für den Aufsteller. - Wenn der Aufstellerverband das tatsächlich so mitgeteilt haben sollte, finde ich dies schon sehr bedenklich, da es hätte erläutert werden müssen, dass die angesprochene Beschlusslage des Verwaltunsggerichtshofs sich nur auf eine Beseitigungsanordnung einer Kommune bezog, welche diese erlassen hatte, um die übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu verhindern und dies mit den Auflagemöglichkeiten des §33 i GewO begründet hatten.
Wenn man aber Zahlungsdienste durchführt ohne schriftliche Erlaubnis der BAFIN dann ist das strafbar gem. §31 ZAG.
Das hat NIX aber rein gar NIX mit der Gewerbeordnung zu tun.
Es wäre schön, wenn sich Aufstellerverbände unmisverständlich in Rundschreiben ausdrücken würden zum Schutz ihrer Mitglieder.
VG
Meike
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96
01.04.2012 21:15 |
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gmg
Foren Gott
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Wieso fällt mir da ein Begriff wie "ANSTIFTUNG" (§ 26 StGB) ein?
Grüße
__________________ gmg
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97
02.04.2012 10:24 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
hallo zusammen,
mit ausdrücklicher Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte ich den Verbänden eine mir ausführlich vorliegende Stellungnahme zum Thema übersandt zur Information der Spielhallenbetreiber, damit nachhhaltig Straftaten vermieden werden.
Ich erhielt auch die ausdrückliche Genehmigung der Veröffentlichung hier im Forum Gewerberecht und daher hatte ich allen Kollegen dies im nicht-öffentlichen Teil eingestellt.
Sollte ein hier mitlesender Spielhallenbetreiber noch nicht informiert worden sein, weil er z.B. keinem Verband angehört, kann er mir gerne per PN seine
email senden, dann erhält er natürlich auch die Stellungnahme.
VG
Meike
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98
03.04.2012 18:35 |
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petergaukler
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kurze info zu bargeldlos ec cash in spielhallen baden württembergs
nach wie vor interessiert es die spielhallenbetreiber in baden württemberg nicht die bohne was das ec cash gesetz vorschreibt -
es wird munter ausbezahlt und KEINER BEKLAGT SICH !!! u.
KEINER KLAGT AN !!!
pg.
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99
03.04.2012 22:54 |
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Meike
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Hallo pg,
das nennt sich Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ( ZAG ) und es hat nicht nur empfindliche Strafvorschriften (selbst bei fahrlässigem Erbringen von Zahlungsdiensten, d.h. ist z.B. EC-Cash, ohne Erlaubnis eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren)
http://www.bundesbank.de/download/banken...ichtsgesetz.pdf
sondern kann sich natürlich auch auf die Zuverlässigkeit des Konzessionärs auswirken.
Ob die Aufstellerverbände nun Ihre Mitglieder ordentlich informieren, weiß ich natürlich nicht, aber sie hätten nun dazu sehr umfangreich die Möglichkeit.
Zumindest können sich die Länder in Ihren Ausführungsgesetzen nun auch auf die Stellungnahme der Erlaubnisbehörde, der BAFIN, stützten.
Und da ich immer von den 10% schwarzen Schafen lesen muss, wird sich nun zeigen, wie hoch der Prozentsatz tatsächlich ist, der sich nicht strafbar macht.
VG
Meike
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100
04.04.2012 04:42 |
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