Mitteilung bei Reisegewerbe |
Antje Kühling
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Mitteilung bei Reisegewerbe |
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Hallo aus dem Landkreis Leipzig,
heute habe ich mal im Bezug auf Reisegewerbe eine Anfrage.
Wir hatten eine Beratung mit unseren Kommunen und sind auf eine Frage gestoßen, welche wir nicht gleich beantworten konnten.
Die Reisegewerbekarte wird seit 2008 durch die Kommunen ausgestellt. Eine Mitteilung über die Ausstellung hat bisher immer das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt, bei Ausländern die Ausländerbehörde sowie das Gewerbeamt des Landratsamtes erhalten.
Nun kam die Frage, wo es steht, wer alles eine Mitteilung erhält. Ich habe gestern schon mal recherchiert, konnte aber noch keine Antwort finden (weder eine Ausfüllanleitung noch ein Merkblatt).
Vielleicht könnt ihr mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen. Würde mich sehr freuen.
Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig
Antje Kühling
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1
06.09.2011 08:19 |
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Solon
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Christiane
Routinier
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Hallöchen,
das ist wirklich eine gute Frage.
Wir schicken die Mitteilungen über die Erteilung oder Rückgabe einer RGK an die IHK und wenn nötig, an das Lebensmittelüberwachungsamt. Das Finanzamt bekommt seit einem Jahr keine Mitteilung mehr nachdem uns auf einer großen Beratung bei der IHK von dem Vertreter der OFD gesagt wurde, dass die FÄ das nicht bräuchten.
Aber wo der Verteiler steht weiß ich auch nicht. Das hat sich so eingeschliffen und man macht sich darüber keine Gedanken. Aber richtig ist es wohl irgendwie nicht.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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2
06.09.2011 08:30 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
darf ich in diesem Zusammenhang auf den Mustererlass des BLA Gewerberecht hinweisen - gemeint ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV). Im Landmann-Rohmer wäre Sie in Band II unter der Nr. 380 abgedruckt oder Sie wäre auch zu finden unter www.wirtschaft.hessen.de .
In Ziff. 2.3 Absatz 5 der ReisegewVwV steht:
Zitat: |
(5) (5) Nach § 6 Mitteilungsverordnung sind das zuständige Finanzamt, nach § 195 Abs. 2 S. 1 und 2 SGB VII die Berufsgenossenschaften über den Hauptverband und bei Ausländern nach §§ 1 und 6 AuslDÜV die zuständige Ausländerbehörde (vgl. Nr. 4.1.1 Abs. 2 AuslGewVwV) über die Erteilung der Reisegewerbekarte zu informieren.
Der Antragsteller ist ggf. darauf hinzuweisen, dass er sich beim Finanzamt ein Steuerheft besorgen muss. |
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Schönen Dienstag noch.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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3
06.09.2011 08:57 |
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Christiane
Routinier
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Danke für den Hinweis.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht!
Aber auf die VwV hätte ich eigentlich auch kommen können.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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4
06.09.2011 09:33 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
kein Problem - ich bin gerade selbst im Erlaubnisverfahren einer meiner wenigen RGK im Jahr und habe eh gerade reingeschaut.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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5
06.09.2011 09:43 |
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Antje Kühling
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Danke für die rasche Antwort.
Habe die Mitteilung soeben im Landmann/Rohmer gefunden.
Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig
Antje Kühling
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6
06.09.2011 09:57 |
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J. Neu
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In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis:
Die Übermittlung von Daten aus der Reisegewerbekarte an die Industrie- und Handelskammer sollte grundsätzlich unterbleiben, weil deren Kenntnis nicht zur Erfüllung der Aufgaben der IHK notwendig ist. Die Kammerzugehörigkeit nach § 2 IHK-G setzt nämlich das Vorhandensein einer gewerblichen Niederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle voraus. Dies ist bei Reisegewerbetreibenden regelmäßig nicht der Fall.
In diesem Zusammenhang wäre es auch unzulässig, nach Erteilung der Reisegewerbekarte von dem Betreffenden noch einen Vordruck der Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO ausfüllen zu lassen und eine Durchschrift dieser Gewerbeanzeige sämtlichen in § 14 Abs. 8 GewO aufgeführten öffentlichen Stellen (u.a. der IHK) zu übermitteln.
Viele Grüße
J. Neu
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7
06.09.2011 10:27 |
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Christiane
Routinier
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Ich habe meinen Verteiler schon geändert!
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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8
06.09.2011 10:35 |
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*knecht*
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Der Hauptverband der Berufsgenossenschaften hat sich ja wohl 2007 zusammengeschlossen zum Bundesverband der Unfallkassen. Wohin schickt ihr die Info bezügl. Reisegewerbekarte? An die Geschäftsstelle des Bundesverbandes der Unfallkassen? Hat jemand eine Adresse? Danke schonmal!
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9
07.09.2011 11:53 |
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Antje Kühling
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10
07.09.2011 12:55 |
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Garten
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Zitat: |
Original von Rheinhesse
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__________________ Gärtnerin
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14.10.2011 09:14 |
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