Forum-Gewerberecht

» Mitteilung bei Reisegewerbe «

 Moin   aus Rheinhessen,

darf ich in diesem Zusammenhang auf den Mustererlass des BLA Gewerberecht hinweisen - gemeint ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV). Im Landmann-Rohmer wäre Sie in Band II unter der Nr. 380 abgedruckt oder Sie wäre auch zu finden unter [URL]www.wirtschaft.hessen.de[/URL] .
In Ziff. 2.3 Absatz 5 der ReisegewVwV steht:

[QUOTE](5) (5) Nach § 6 Mitteilungsverordnung sind das zuständige Finanzamt, nach § 195 Abs. 2 S. 1 und 2 SGB VII die Berufsgenossenschaften über den Hauptverband und bei Ausländern nach §§ 1 und 6 AuslDÜV die zuständige Ausländerbehörde (vgl. Nr. 4.1.1 Abs. 2 AuslGewVwV) über die Erteilung der Reisegewerbekarte zu informieren.
Der Antragsteller ist ggf. darauf hinzuweisen, dass er sich beim Finanzamt ein Steuerheft besorgen muss.[/QUOTE]

Schönen Dienstag noch.



Gepostet am 06.09.2011 um 08:57 von:
Benutzer: Rheinhesse
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