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Hallöchen,

das ist wirklich eine gute Frage.
Wir schicken die Mitteilungen über die Erteilung oder Rückgabe einer RGK an die IHK und wenn nötig, an das Lebensmittelüberwachungsamt. Das Finanzamt bekommt seit einem Jahr keine Mitteilung mehr nachdem uns auf einer großen Beratung bei der IHK von dem Vertreter der OFD gesagt wurde, dass die FÄ das nicht bräuchten.

Aber wo der Verteiler steht weiß ich auch nicht. Das hat sich so eingeschliffen und man macht sich darüber keine Gedanken. Aber richtig ist es wohl irgendwie nicht.

Christiane



Gepostet am 06.09.2011 um 08:30 von:
Benutzer: Christiane
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