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Geschrieben von Antje Kühling am 06.09.2011 um 08:19:

  Mitteilung bei Reisegewerbe

Hallo aus dem Landkreis Leipzig,

heute habe ich mal im Bezug auf Reisegewerbe eine Anfrage.
Wir hatten eine Beratung mit unseren Kommunen und sind auf eine Frage gestoßen, welche wir nicht gleich beantworten konnten.

Die Reisegewerbekarte wird seit 2008 durch die Kommunen ausgestellt. Eine Mitteilung über die Ausstellung hat bisher immer das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt, bei Ausländern die Ausländerbehörde sowie das Gewerbeamt des Landratsamtes erhalten.

Nun kam die Frage, wo es steht, wer alles eine Mitteilung erhält. Ich habe gestern schon mal recherchiert, konnte aber noch keine Antwort finden (weder eine Ausfüllanleitung noch ein Merkblatt).

Vielleicht könnt ihr mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen. Würde mich sehr freuen.

Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig


Antje Kühling



Geschrieben von Christiane am 06.09.2011 um 08:30:

 

Hallöchen,

das ist wirklich eine gute Frage.
Wir schicken die Mitteilungen über die Erteilung oder Rückgabe einer RGK an die IHK und wenn nötig, an das Lebensmittelüberwachungsamt. Das Finanzamt bekommt seit einem Jahr keine Mitteilung mehr nachdem uns auf einer großen Beratung bei der IHK von dem Vertreter der OFD gesagt wurde, dass die FÄ das nicht bräuchten.

Aber wo der Verteiler steht weiß ich auch nicht. Das hat sich so eingeschliffen und man macht sich darüber keine Gedanken. Aber richtig ist es wohl irgendwie nicht.

Christiane



Geschrieben von Rheinhesse am 06.09.2011 um 08:57:

 

Moin aus Rheinhessen,

darf ich in diesem Zusammenhang auf den Mustererlass des BLA Gewerberecht hinweisen - gemeint ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV). Im Landmann-Rohmer wäre Sie in Band II unter der Nr. 380 abgedruckt oder Sie wäre auch zu finden unter www.wirtschaft.hessen.de .
In Ziff. 2.3 Absatz 5 der ReisegewVwV steht:

Zitat:
(5) (5) Nach § 6 Mitteilungsverordnung sind das zuständige Finanzamt, nach § 195 Abs. 2 S. 1 und 2 SGB VII die Berufsgenossenschaften über den Hauptverband und bei Ausländern nach §§ 1 und 6 AuslDÜV die zuständige Ausländerbehörde (vgl. Nr. 4.1.1 Abs. 2 AuslGewVwV) über die Erteilung der Reisegewerbekarte zu informieren.
Der Antragsteller ist ggf. darauf hinzuweisen, dass er sich beim Finanzamt ein Steuerheft besorgen muss.


Schönen Dienstag noch.



Geschrieben von Christiane am 06.09.2011 um 09:33:

 

Danke für den Hinweis.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht!

Aber auf die VwV hätte ich eigentlich auch kommen können.

Christiane



Geschrieben von Rheinhesse am 06.09.2011 um 09:43:

 

Moin aus Rheinhessen,
kein Problem - ich bin gerade selbst im Erlaubnisverfahren einer meiner wenigen RGK im Jahr und habe eh gerade reingeschaut.Blumen



Geschrieben von Antje Kühling am 06.09.2011 um 09:57:

 

Danke für die rasche Antwort.

Habe die Mitteilung soeben im Landmann/Rohmer gefunden.

Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig


Antje Kühling



Geschrieben von J. Neu am 06.09.2011 um 10:27:

 

In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis:

Die Übermittlung von Daten aus der Reisegewerbekarte an die Industrie- und Handelskammer sollte grundsätzlich unterbleiben, weil deren Kenntnis nicht zur Erfüllung der Aufgaben der IHK notwendig ist. Die Kammerzugehörigkeit nach § 2 IHK-G setzt nämlich das Vorhandensein einer gewerblichen Niederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle voraus. Dies ist bei Reisegewerbetreibenden regelmäßig nicht der Fall.

In diesem Zusammenhang wäre es auch unzulässig, nach Erteilung der Reisegewerbekarte von dem Betreffenden noch einen Vordruck der Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO ausfüllen zu lassen und eine Durchschrift dieser Gewerbeanzeige sämtlichen in § 14 Abs. 8 GewO aufgeführten öffentlichen Stellen (u.a. der IHK) zu übermitteln.

Viele Grüße
J. Neu



Geschrieben von Christiane am 06.09.2011 um 10:35:

 

Ich habe meinen Verteiler schon geändert!

Christiane



Geschrieben von *knecht* am 07.09.2011 um 11:53:

 

Der Hauptverband der Berufsgenossenschaften hat sich ja wohl 2007 zusammengeschlossen zum Bundesverband der Unfallkassen. Wohin schickt ihr die Info bezügl. Reisegewerbekarte? An die Geschäftsstelle des Bundesverbandes der Unfallkassen? Hat jemand eine Adresse? Danke schonmal!



Geschrieben von Antje Kühling am 07.09.2011 um 12:55:

 

Hallo aus dem Landkreis Leipzig,

unter: http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/unfallkassen/index.jsp

findest du für alle Bundesländer die Anschriften der einzelnen Unfallkassen.

Liebe Grüße


Antje Kühling



Geschrieben von Garten am 14.10.2011 um 09:14:

  Reisegewerbe

Zitat:
Original von Rheinhesse
Moin aus Rheinhessen,
kein Problem - ich bin gerade selbst im Erlaubnisverfahren einer meiner wenigen RGK im Jahr und habe eh gerade reingeschaut.Blumen


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