Thema: Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter |
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für die schnelle Antwort.
Hm also dürfen wir gespannt bleiben, ob in dieser Hinsicht weitere Änderungen kommen.
Schön wäre es, wenn man wenigstens festlegen würde, dass der Gewerbetreibende von sich aus die Nachweise einreichen soll und nicht die Behörde es zuerst anordnen muss.
Aber darauf können wir bestimmt lange warten.
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Thema: Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter |
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Hallo in die Runde,
ich habe noch Nachfragen zu dem aktuellen stand der Erbringung von Nachweisen über Weiterbildungen.
Zur Zeit liegt bei mir hier ein Antrag für einen Immobilienmakler auf dem Tisch.
Nachdem ich die ganzen Beiträge und Gesetzesänderungen gelesen habe, ist es also tatsächlich so, dass ich bei Erlaubniserteilung keinen Nachweis über die Weiterbildung verlangen kann?
Faktisch erteile ich die Erlaubnis, gebe den Hinweis zur Weiterbildung und hoffe, dass ich in 3 Jahren etwas geeignetes vorgelegt bekomme??
Vielleicht sind es dumme Fragen, aber ich möchte es nur nicht falsch verstehen.
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Thema: déjà vu - Fungame |
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kann mir einer sagen, ob und wie man erkennen kann welche Softwareversion auf diesem Gerät installiert ist?
Bei uns sind nämlich ebenso welche aufgetaucht inklusive der rechtsgutachterlichen Stellungnahme.
Viele Grüße
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Thema: Lagerverkauf über einen kurzen Zeitraum |
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Halli Hallo,
ich möchte das Thema noch einmal kurz aufleben lassen. Mir geht es allerdings nicht um Wanderlager sondern um die Definition "auf Dauer angelegt".
In meinem Amtsbereich habe ich eine Person, die seit November letzten Jahres ihr Catering Gewerbe ausübt. Es hat sich herausgestellt, dass das Gewerbe mit Hauptniederlassung bereits in einem anderen Amtsbreich angemeldet wurde. Dort wird jetzt allerdings umgebaut, sodass sie nur übergangsweise einen Pachtvertrag (befristet bis Ende Februar) für die Räume hier abgeschlossen hat. Somit wären das 4 Monate, die sie bei uns tatsächlich tätig sind.
So nun habe ich aber jetzt erst, kurz vor Ende, davon erfahren und bin am überlegen, ob ich wirklich noch rückwirkend eine Gewerbeanmeldung tätigen lasse und nächste Woche wieder die Abmeldung.
Die Tätigkeit und die Dauer von 4 Monaten sind ja eigentlich gewerblich einzustufen, sodass es zumindest eine Zweigniederlassung wäre.
Oder könnte man sagen die Tätigkeit ist nicht auf Dauer angelegt, da im vorraus bereits der Pachtvertrag für 4 Monate geschlossen wurde? Also das Ende abzusehen ist?
Danke schon mal für eventuelle Antworten
Grüße von der Insel
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Thema: An und Verkauf von KfZ |
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Hallo alle zusammen,
ich habe mal eine Frage zum Verkauf von eigenen Fahrzeugen einer Privatperson. Z. B. Das Fahrzeug ist ihm zu groß- er verkauft wieder, oder die Person hatte eine andere Vorstellung vom Klang des Fahrzeuges oder wie auch immer.
Ist da eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen die die Person verkaufen kann ? Ab wann ist es Gewerbe?
lg
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Thema: Gewerbeanzeige für Amazon (max. 90 Tage alt) |
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Hallöchen an Alle,
also wir haben das jetzt auch so wie die Stadtverwaltung Frankenthal geregelt.
Zweitschrift ausdrucken, aktuelles Datum, Siegel und Unterschrift raufsetzen, dazu noch die Bestätigung "Gewerbe wird noch ausgeübt" und 5,00 € kassieren.
Also bisher kam noch keiner zurück und sagte, dass das nicht funktioniert hat.
Grüße
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Thema: Gewerbeanzeige für Amazon (max. 90 Tage alt) |
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Halli Hallo,
erst einmal Danke für die vielen schnellen Antworten.
Ich kann die Plattform schon verstehen, wenn Sie gerne wissen möchten, ob das Gewerbe noch existiert, aber der Gewerbetreibende ist doch derjenige den es nachher trifft. Sollte er keine aktuelle Anzeige vorlegen können, hat er mit den Konsequenzen zu leben.
Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob die das überhaupt so abverlangen dürfen?
Eine Bestätigung rauszugeben wäre so an sich kein Problem, wenn es nur ein paar Leute betrifft. Problematisch finde ich es erst, wenn es nachher Überhand annimmt und wir die ganze Zeit kostenlose Bestätigungen austeilen. So wie es Rheinhesse schon geschrieben hat.
Ich denke aber auch nicht, dass das Finanzamt sich dazu bereit erklärt solch eine Bestätigung auszustellen. Des Weiteren ist fragwürdig, ob das von der Internetplattform auch akzeptiert wird. Denn in anderen Foren haben einige Betroffene geschrieben, dass ihre Unterlagen zurückgewiesen wurden.
Eine Zweitschrift zu machen wäre sicherlich auch eine Möglichkeit nur steht bei uns nicht das aktuelle Datum drauf. Es ist ja auch Sinn und Zweck einer Zweitschrift, dass sie mit dem Original übereinstimmt.
Ich habe auch schon überlegt, wie Herr Balzer, dem Gewerbetreibenden einen Auszug aus unserem Gewerberegister mitzugeben. Dort steht alles nötige drauf und ich würde es als einfache Auskunft werten.
Ich weiß nur nicht, ob das so akzeptiert wird.
Aber Versuch macht Klug und vielmehr Möglichkeiten gibt es fast schon nicht mehr. ^^
LG
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Thema: Gewerbeanzeige für Amazon (max. 90 Tage alt) |
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Hallo liebe Leute,
ich muss jetzt erstmal eine Frage los werden, da ich im Forum so direkt nicht's gefunden habe.
Bei uns ist folgendes passiert:
Ein Gewerbetreibende ist vor ein paar Tagen bei uns gewesen und fragte nach einer aktuellen Gewerbeanzeige. Daraufhin erklärte ich ihm, dass die letzte Gewerbeanzeige, die er von uns bekommen hat, die aktuellste ist.
Problem an der ganzen Sache ist, dass er zur Verifizierung seines Amazon-Accounts eine Gewerbeanzeige einreichen muss, die nicht älter als 90 Tage sein darf.
Das fande ich doch sehr verwirrend. Solange das Gewerbe nicht abgemeldet ist, muss ich doch zunächst davon ausgehen, dass die Gewerbeanmeldung oder -ummeldung noch aktuell ist.
Wenn ich eine Zweitschrift ausstelle und diese absiegel, bringt das ja auch nichts, denn da steht kein anderes Datum drauf als vorher.
Jetzt möchte ich gerne mal in die Runde fragen, ob dieser Fall auch schon wo anders aufgetreten ist und wie damit verfahren wurde.
Es hat sich nämlich noch ein weiterer Gewerbetreibende mit demselben Anliegen gemeldet.
LG
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Thema: "Gewerbeuntersagung" bei Freiberuflern |
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Hey ho Jascha,
der letzte Beitrag ist zwar schon länger her aber wenn es noch möglich ist, würde ich auch gerne die Ausarbeitung per mail bekommen.
Ich sag schon mal vorab:
LG von der Insel
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Thema: Mitteilung bei Reisegewerbe |
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Zitat: |
Original von Rheinhesse
aus Rheinhessen,
kein Problem - ich bin gerade selbst im Erlaubnisverfahren einer meiner wenigen RGK im Jahr und habe eh gerade reingeschaut.
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