Gewerbeauskunft - Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Gewerbemeldung ? |
Kranenburg
Mitglied
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Gewerbeauskunft - Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Gewerbemeldung ? |
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Hallo zusammen !
regelmäßig kommt es hier vor, dass Berufsgenossenschaften um Auskünfte aus dem Gewerberegister bitten. Diese geben sich jedoch nicht mit einer standardmäßigen Auskunft zufrieden, sondern bestehen beharrlich auf die Übersendung von Ablichtungen der Original-Gewerbeanzeigen.
Dies ist gerade bei Betrieben, deren Meldungen in weiter Vergangenheit liegen, jedoch nicht ohne Aufwand zu machen.
Daher meine Frage: Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit den Berufsgenossenschaften gemacht ? Seht Ihr, im Gegensatz zu mir, irgendwo einen rechtlichen Anspruch der Berufsgenossenschaften auf Übersendung der Kopien ?
Gruß
Kranenburg
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25.08.2011 14:09 |
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Solon
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ve-ru
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RE: Gewerbeauskunft - Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Gewerbemeldung ? |
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Hallo Herr Kollege,
wir übersenden nur eine erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister,
das wurde bisher auch noch nie moniert.
Allerdings ähnelt das Formular unserer Registerauskunft stark einer Gewerbeanzeige.
__________________
Kirsten Venz
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2
25.08.2011 14:24 |
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Solon
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h.bscher
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RE: Gewerbeauskunft - Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Gewerbemeldung ? |
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Zitat: |
Original von ve-ru
Hallo Herr Kollege,
wir übersenden nur eine erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister,
das wurde bisher auch noch nie moniert.
Allerdings ähnelt das Formular unserer Registerauskunft stark einer Gewerbeanzeige. |
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Dito!
__________________ Alle Schreibfehler und eventuell vorhandene Gummibärchen sind Eigentum des Autors
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3
25.08.2011 14:33 |
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roki
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Gegenfrage an die Berufsgenossenschaft: Worauf stützen die ihr Begehr, eine Kopie der Gewerbemeldung verlangen zu können?
Ich sehe bisher keine Rechtsgrundlage (lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren).
MfG
Arne Feldmann
__________________ Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
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4
25.08.2011 14:37 |
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m.schiller
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RE: Gewerbeauskunft - Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Gewerbemeldung ? |
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Hallo,
von hier auch nur eine erw. Auskunft. Sieht aber nicht so aus, wei eine Gewerbeanzeige
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
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5
25.08.2011 14:39 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Zitat: |
Hallo, von hier auch nur eine erw. Auskunft. Sieht aber nicht so aus, wei eine Gewerbeanzeige großes Grinsen |
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Dito!
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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25.08.2011 14:49 |
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Christiane
Routinier
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Von uns gibt es auch nur eine Gewerbeauskunft, die nicht wie eine Gewerbeanzeige aussieht.
Hat bisher noch keiner moniert.
Wenn die BG eine Kopie der Anzeige haben wollen, sollen sie sich die doch vom Gewerbetreibenden geben lassen.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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7
25.08.2011 15:25 |
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Bundy
Jungspund
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... oder von ihrem Dachverband, dem die Daten ja regelmäßig zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft übermittelt werden (§ 14 Abs. 8 Nr. 6 GewO).
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8
25.08.2011 15:48 |
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Melanie
Jungspund
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...von uns gibt es ebenfalls nur eine erweiterte Gewerbeauskunft. Diese sieht der Gewerbeanzeige nicht ähnlich.
Bisher hat es da auch noch keine Bescherden der BG gegeben...
Grüße, Melanie
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9
26.08.2011 06:32 |
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Gewerbeauskunft - Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Gewerbemeldung ? |
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aus Rheinhessen,
auch bei uns erhalten die BG regelmäßig "nur" eine erweiterte Gewerbeauskunft - auf besonders lieben Wunsch auch mal ergänzt mit den historischen Daten - und wenn der Kollege von der BG dann anruft, weil er sich auf der Auskunft (die einer Gewerbeanzeige nicht ähnlich ist) nicht zurechtfindet, dann gibt auch mal in Ausnahmefällen eine pdf-Datei der Gewerbemeldung per Mail.
Aber einen Rechtsanspruch kenne ich dafür nicht.
P. S. Viel ärgerlicher als der Wunsch der BG nach einer Ablichtung der Gewerbeanzeige ist für mich die Tatsache, dass die Kameraden der BG die Anfrage oft doppelt und dreifach stellen - versehen mit dem Vermerkt "ERINNERUNG" - weil Sie wohl die Antwortschreiben nicht an den Sachbearbeiter bekommen.Sieht im Posteingang bei meinem Chef natürlich so aus als würde ich so arbeiten -
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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10
26.08.2011 07:40 |
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Robert
Routinier
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RE: Gewerbeauskunft - Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Gewerbemeldung ? |
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Wir nutzen das Gewerbeprogramm Migewa und erstellen daraus die Gewerbeauskunft für alle Stellen. Bis heute kamen keine Fragen im Bezug auf eine andere Ausfertigung bzw. das die Auskunft so nicht ausreicht.
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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26.08.2011 08:49 |
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Sebastian Langer
Foren As
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ich schick den BG meist nur eine einfache Auskunft aus dem Gewerberegister, wurde bisher auch noch nicht beanstandet.
Zitat: |
P. S. Viel ärgerlicher als der Wunsch der BG nach einer Ablichtung der Gewerbeanzeige ist für mich die Tatsache, dass die Kameraden der BG die Anfrage oft doppelt und dreifach stellen - versehen mit dem Vermerkt "ERINNERUNG" |
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Da kann ich auch ein Liedchen von singen
Teilweise bekomm ich die Schreiben am selben Tag.
Sebastian
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26.08.2011 08:55 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Schwentinental,
hierzu möchte ich noch anmerken, dass es in § 14 Abs. 8 GewO heißt
8) Die zuständige Behörde darf Daten aus der Gewerbeanzeige regelmäßig übermitteln an
....................................................................
6. die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ausschließlich zur Weiterleitung an die zuständige Berufsgenossenschaft für die Erfüllung der ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben,......................................
Es dürfen also bestimmte aus der Gewerbeanzeige heraus übermittelt werden. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass die Gewerbeanzeige in Gänze an die BG geschickt werden soll,
hätte es geheißen „ übermittelt die Gewerbeanzeige an“ usw.; hat er aber nicht, also bekommt die BG (auch von uns) einen Datenauszug in welcher Form auch immer und nicht die komplette Anzeige mit allen Daten.
Dies würde auch mit den Datenschutzgesetzen kollidieren und ggf. eine Rüge der Datenschutzbeauftragten auslösen
, da für eine Übermittlung aller Daten keine gesetzliche Ermächtigung vorläge. Denn diese Datenübermittlung ist nur insoweit zulässig, als sie für die übertragenen gesetzlichen Aufgaben tatsächlich benötigt werden.
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13
26.08.2011 11:31 |
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Kranenburg
Mitglied
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Themenstarter
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Hallo,
erstmal für die schnellen und kompetenten Antworten. Ich war mir halt nicht sehr sicher, daher kann man besser mal rumhorchen, wie es bei den Kollegen in anderen Städten gehandhabt wird.
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14
26.08.2011 11:35 |
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