Bundy
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Ich hatte hier einen ähnlichen Auftritt mit der BG Bau. Die Herren verlangten allerdings nicht nur, dass ich den Unternehmer vorlade und mit ihm den zuvor unvollständig ausgefüllten Fragebogen der BG zur weiteren Entscheidung über die Zugehörigkeit ausfülle. Ich hatte den Unternehmer auch aufzufordern, mindestens 5 Rechnungskopien vorzulegen.
Dieses Ersuchen habe ich schon aus Gründen der sparsamen Personalbewirtschaftung abgelehnt. Weiterhin ist hier auch fachlich niemand in der Lage, die Beratungs- und Auskunftspflicht der BG gegenüber dem Gewerbetreibenden beim Ausfüllen der Formulare zu übernehmen. Unter Hinweis auf die Ahndungsmöglichkeiten der BG bei der Verletzung von Mitteilungspflichten des Unternehmers (§ 192 i.V.m. § 209 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII) habe ich schließlich mitgeteilt, einen Fall von Amtshilfe nicht zu erkennen.
Die Herren der BG haben sich dann ganz schnell telefonisch gemeldet und mir unter Androhung sämtlicher nichtförmlicher Rechtsbehelfe meine Aufgaben erklärt.
Auf meine Frage, weshalb man wegen der verweigerten bzw. unvollständigen Angaben kein Bußgeldverfahren gegen den Unternehmer eröffnet, wurde sinngemäß erläutert, dass man ja das gute Vertrauensverhältnis zum Gewerbetreibenden nicht zerstören wolle und lieber die "Ordnungsmacht" vor Ort (be)nutzt, deren Vorladungen den Gewerbetreibenden allein schon vor Ehrfurcht erstarren lassen.
Diese Argumentation hat sich mir nicht ganz erschlossen und so blieb es dabei, dass ich mich nicht vor den Karren derer spannen lasse, welche die ihnen vom Gesetzgeber an die Hand gegebenen Mittel nicht anwenden können oder wollen, um später als die "Guten" dazustehen.
Entgegen aller Versprechungen der BG wurde ich bisher nicht ins Archiv versetzt oder kam groß in der Zeitung oder im Fernsehen raus.
Obwohl ich es ebenso abwegig finde, komme ich anderen Ersuchen natürlich nach, in denen ich lediglich gebeten werde, die Gewerbetreibenden zum Ausfüllen der Fragebogen aufzufordern. Wenn man dazu selbst nicht in der Lage ist, spiele ich dann eben die Post für die BG und schicke den Fragebogen an den Gewerbetreibenden, der diesen binnen bestimmter Frist ausfüllt oder es weiterhin sein läßt. Letzteres teile ich der BG unter Anregung eines OWi-Verfahrens mit.
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