Michi344
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Hallo gmg,
dein Beitrag mit dem Zitat des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann ist doch nicht wirklich ernst zu nehmen, oder. Hätte der so ehrenwerte Herr Innenminister doch schon viel früher reagieren können. Das einfachste Mittel, die Einführung der Vergnügungssteuer in die Steueroase Bayern. Dann hätte dich der Markt zumindest teilweise in die richtige Richtung bewegt, und es würde nicht an jeder Ecke wie z. Bsp. in Nürnberg und München eine Spielstätte geben.
Jetzt nach dem Urteil mit einmal die Glückspielautomaten und vor allem deren ungebremste Ausweitung in Bayern zu verteufeln, macht Ihn mehr als unglaubwürdig.
Grüsse Michael
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Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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21
14.09.2010 14:02 |
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Solon
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anders
Kaiser
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@gmg,
Aus dem Link:
… Der scharfe Vorwurf der Richter: Deutschland warne einerseits vor Spielsucht, bewerbe aber gleichzeitig massiv Lotto und Sportwetten.
… Am Mittwoch hatten die Luxemburger Richter entschieden, dass ein Glücksspielmonopol nur dann zulässig sei, wenn es präventiv wirke, also die Sucht beschränke. Weil aber in Deutschland öffentliche Wettanbieter massiv Werbung machten, "begrenzt die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in systematischer und kohärenter Weise", heißt es in der Urteilsbegründung....
Gibt es dazu noch Fragen?
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22
15.09.2010 02:56 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo anders,
jetzt enttäuschst Du mich. Dieses Herausreißen von Sätzen aus Urteilen ohne den Gesamtzusammenhang oder zumindest die Quellenangabe ist purer
Populismus / Stimmungsmache und hat mit der Urteilslage wenig gemein.
Gruß an alle,
wenn im Urteil zur Anfrage winner wetten ./. die Stadt Bergehim z.B. Absätze herausgerissen werden, so muss man bedenken, dass es sich
hier um eine Anfrage aus 2006 handelt, d.h. alter Glücksspielstaatsvertrag und viele Dinge die damals noch möglich waren wurden schon längst verboten.
Das EUGH darf sich im Urteil nur auf die damalige Anfrage zur damaligen Konstellation äußern.
Das EUGH führt keine eigenständigen Ermittlungen durch und wenn einVerwaltungsgericht bestimmte Dinge selbst nicht ausermittelt hat
oder nicht verstanden hat etc. dann wird es trotzdem so vom EUGH mit angenommen.
Gruß
Meike
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23
15.09.2010 05:53 |
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march
Doppel-As
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Das VG Oldenburg hat einen Antrag eines privaten Sportwettenbetreibers abgelehnt, der nach den Entscheidungen des EuGH zum Sportwettenmonopol Anfang September seine Sportwettenannahmestätte jedenfalls noch während des noch laufenden Klageverfahrens weiter betreiben wollte.
Dem Sportwettenbetreiber, der Sportwetten eines ausländischen Wettanbieters anbot, wurde vom niedersächsischen Innenministerium die Vermittlung der Sportwetten untersagt. Seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz lehnte das Gericht nun ab (Beschl. v. 04.11.2010, Az.:12 B 2474/10).
Zur Begründung verwies es darauf, dass der EuGH)das Sportwettenmonopol nicht allgemein aufgehoben habe. Er habe vielmehr festgestellt, dass Verbraucherschutz, Betrugsvorbeugung und Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen eine Beschränkung der Spieltätigkeit in den Mitgliedstaaten rechtfertige. Das in Deutschland eingeführte Monopol sei dann nicht gerechtfertigt, wenn gleichzeitig zur Teilnahme am Glücksspiel aufgefordert und ermuntert werde. Eine solche massive Werbung zur Förderung des Spieltriebs mit dem Zweck, die Einnahmen aus dem Spielbetrieb zu erhöhen, widerspreche dem Grund der Monopolisierung, die Spielsucht zu bekämpfen.
Verschiedene VG aus anderen Bundesländern hatten diesen Widerspruch angenommen und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der EuGH hatte seinen Entscheidungen diese Vorgaben der VG aus den Jahren 2007/Anfang 2008 zugrunde zu legen. Die Entscheidungen, dass das Monopol im Sportwettenbereich nicht gerechtfertigt sei, stützen sich damit auf die Vorgaben der VG.
Das VG Oldenburg stellte jetzt fest, dass diese Vorgaben zum einen überholt seien und zum anderen für Niedersachsen nicht zuträfen. Verharmlosende Werbung und Imagewerbung sei ausdrücklich als unzulässig qualifiziert worden. Allein aus der Tatsache, dass es im Bereich der Spielhallen zu einem Anstieg der Spieltätigkeit gekommen sei, könne nicht geschlossen werden, dass das gestiegene Suchtpotential in diesem Bereich gewollt sei. Jedenfalls könne aus einem Anstieg der Spieltätigkeit im Bereich des gewerblichen Automatenspiels nicht geschlossen werden, dass das Sportwettenmonopol aufgehoben werden müsse. Möglicherweise müsse es im Bereich des gewerblichen Automatenspiels weitere Beschränkungen geben. Ob und welche Maßnahmen zur Bekämpfung der gestiegenen Suchtgefahr erforderlich seien, müsse der Gesetzgeber entscheiden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/18...zu-beanstanden/
march
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24
06.11.2010 16:06 |
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schneiderlein
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Erwin Horak hat jetzt den Staat scharf angriffen und in der FAZ zu Protokoll gegeben: "Es verwundert, dass der Staat dem Treiben illegaler Anbieter vor allem im Internet keinen wirksamen Einhalt gebietet." Deshalb könnten sich diese Unternehmen immer weiter ausbreiten und würden von einigen Bundesländern nun zur Begründung einer Liberalisierung vorgetragen, dass der Marktanteil der staatlichen Lottogesellschaften nur noch gering wäre. Der Sport und eine Reihe von Ländern wollen das Glücksspielmonopol kippen und privaten Anbietern Lizenzen für den deutschen Markt anbieten. Horak sagte, es fehle die konsequente Durchsetzung des 2008 in Kraft getretenen Staatsvertrages. Um im Ausland ansässige Wettanbieter und deren Kunden in Deutschland zu stoppen schlug er vor, dass Internet zu blocken, Provider in die Pflicht zu nehmen, Zahlungsströme zu unterbinden und so Banküberweisungen an ausländische Anbieter zu verbieten: "Das alles wird nicht ernsthaft betrieben."
Am Donnerstag will sich Horak Michael Vesper zu einem vertraulichen Gespräch treffen. Ob sich dabei ein Kompromiss finden lässt, scheint eher fraglich.
http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet...nseite.asp&dx2= {9F2238F5-CC05-608C-0B3E-ED1C84460809}&rub={E3C3C617-6BD4-497B-8E43-BEC7828
9CFD1}
schneiderlein
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14.11.2010 15:30 |
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prochnau
Routinier
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"Erfreulich ist, dass das Bundesverwaltungsgericht unser Glücksspielmonopol nicht als europarechtswidrig einstuft. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.November 2010 sind wichtige Hinweise für die künftige Ausgestaltung des Glückspielrechts. Sie zeigen aber auch auf, dass wir in Baden-Württemberg mit unserer restriktiven Linie richtig liegen", sagte Innenminister Rech am Freitag, 26. November 2010, in Stuttgart.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in drei bayerischen Verfahren festgestellt, dass das auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags bestehende Monopol für Sportwetten nur dann mit europäischem Recht vereinbar sei, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung widerspruchsfrei am gesetzten Ziel der Suchtbekämpfung orientiere und Regelung und Anwendungspraxis bei anderen Arten des Glücksspiels diesem Ziel nicht widersprächen.
Das Gericht greift damit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf, der verlangt, dass alle Glücksspielarten betrachtet werden müssten. Nur dann könne ein Glücksspielmonopol mit der Dienst- und Niederfassungsfreiheit vereinbar sein.
http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/M...g_html&_min=_im
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29.11.2010 12:41 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
bei der Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags pocht das Land Rheinland-Pfalz auf die Sicherung des staatlichen Monopols. Die Aufgabe des Monopols im Sinne der CDU/FDP-geführten Bundesländer würde zu "drastischen Einnahmeverlusten in vielfacher Millionenhöhe für den Sport in Rheinland-Pfalz" führen, sagte der Chef der Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, am Mittwoch in Mainz bei der Landessportkonferenz. Die Einnahmen aus Konzessionen und Steuern fließen in die Landesförderung des Sports.
Stadelmaier sprach sich zudem dafür aus, dass der Staatsvertrag neben der Bekämpfung von Spielsucht auch Maßnahmen gegen Manipulation und Begleitkriminalität umfassen müsse. "Wir müssen verhindern, dass die Integrität von Sportarten gefährdet wird", sagte er. Darum spreche er sich für ein Verbot von Live-Wetten aus. Wichtig sei es außerdem, die Zahl der Spielhallen mit Automaten zu reduzieren.
Die Länder wollen auf einem Treffen am 15. Dezember über die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags beraten. Dort zeichnet sich eine Liberalisierung ab, nachdem im September der Europäische Gerichtshofs und in der vergangenen Woche zudem das Bundesverwaltungsgericht das staatliche Glückspielmonopol in seiner jetzigen Form als unzulässig gekippt hatten.
http://nachrichten.t-online.de/rheinland..._43610028/index
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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28
02.12.2010 12:48 |
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prochnau
Routinier
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In der Nachbereitung des bundesweiten Seminares für Betriebs- und Personalräte in Rostock hat der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sich nach einem intensiven Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur aktuellen Situation der Spielbanken in Deutschland erneut positioniert.
Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken ging in seinem Referat auf das Glücksspielrecht in Deutschland unter der beabsichtigten Novellierung des Glückspielstaatsvertrages ein. Der Gewerkschafter forderte die Spielbankbetreiber auf, dem ordnungspolitischen Auftrag, den Spielbanken nach den Spielbankgesetzen und dem Glücksspielstaatsvertrag haben, nachzukommen. Spielbanken müssen nach Auffassung von ver.di ein klassisches Spiel (Roulette, Black Jack, Poker) anbieten.
Sie dürfen nicht zu "Daddelhallen" motieren. . An die Spielhallenbetreiber richtet Stracke den Appell, "die Spielverordnung von 2006 und hier insbesondere den § 13 im Sinne des Gesetzes umzusetzen. Eine Umwandlung von Punkten in Geld war vom Gesetzgeber nicht gewollt".
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprachen sich für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland und gegen ein Internetangebot für Glücksspiele aus.
Rechtsanwalt Hajo Köhler Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Oldenburg referierte über aktuelle Rechtsprechung und über die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung beim Betriebsübergang.
Norbert Warga, ver.di Datenschutzbeauftragter aus Berlin referierte zum Thema Datenschutz aus Arbeitnehmerschutz. Der Referent ging auf die Novelle aus 2009 zum Datenschutzgesetz ausführlich ein.
ELENA (Elektronisches Entgeltnachweis) war ebenfalls Thema der Tagung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich solidarisch mit den Beschäftigten aus der Spielbank Waren/Müritz, die für den Erhalt der Spielbank und ihrer Arbeitsplätze kämpfen.
Ein Besuch in der Spielbank Rostock rundete die Veranstaltung ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten einer Einladen des Geschäftsführers der Spielbank und konnten sich von der Umsetzung des Konzeptes mit Lebend- und Automatenspiel überzeugen.
http://isa-guide.de/gaming/articles/3165...svertrages.html
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06.12.2010 13:56 |
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bandick
Kaiser
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wie gestern in der welt kompakt zu lesen war, hat sich die cdu in niedersachsen (im gegensatz zum bündnispartner fdp) strikt für die erhaltung des staatlichen glücksspielmonopols ausgesprochen und fordert eine "intensivere bekämpfung illergaler wetten und eine verschärfte strafverfolgung von illegalen online-anbietern gefordert." schön und gut. gleichzeitig will die union aber auch die gewinnmöglichkeiten bei oddset erhöhen und die internetangebote der staatlichen lotterien vorantreiben, sodass man sich doch fragen muss, worum es hier geht. ganz offensichtlich nämlich nicht um den schutz der spieler, sondern einzig und allein um ein monetäres mehr in den staatskassen.
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30
25.01.2011 09:33 |
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