NEU: Illegale Jackpotanlage getarnt als „Monopoly Center“? |
r2d2
Tripel-As
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Hier ein Auszug aus dem Hersteller-Handbuch für alle.
MERKUR INFO.NET – DER FILIALMONITOR
6. JACKPOT ........................................................... 8
Mit Hilfe des Filialmonitors kann eine optimale Überwachung sowie zum Teil auch aktive Steuerung und Einflussnahme auf das Geschehen in der Spielstätte gewährleistet werden.
Das Programm wird durch die bekannte Oberfläche des Internet Explorers dargestellt.
Der Filialmonitor ist aufgeteilt in verschiedene Bereiche, auf die separat Benutzerrechte vergeben werden können. Dies sind Monitor, Geräte, Spielsequenzen, Kundenübersicht, Jackpot, Auffüllungen, Konten und Parameter.
Konzentratorkonten-Sicherheit:
Die Röhrenstände können Sie nach Bedarf ändern. Die Grenzwerte für die farbige Darstellung der Röhrenstände greifen bei Geräten mit 2-Euro-Doppelröhren auch erst ab den doppelten
Röhreninhalten.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit durch einen Mausklick auf das aktive Gerät mit dem Häkchen, die Geräteeinstellung bei unbespielten Geräten anzusehen, zu ändern und zu löschen.
6. Jackpot
In der Jackpot-Übersicht werden die z.Zt. in Ihrer Halle befindlichen Jackpots dargestellt. Sie sehen hier auf einen Blick die Gerätenummer des Jackpots, sowie die des Quick Bingo, außerdem die Auslösebedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Jackpot auslöst.
Haben Sie mehrere Quick Bingo in der Halle, kann der in Frage kommende Quick Bingo ausgewählt werden, über dem die Auslösung laufen soll. Dieser Quick Bingo ermittelt dann die Topkunden.
Wollen Sie Ihren Jackpot manuell auslösen, also nicht warten bis alle Bedingungen erfüllt sind, haben Sie die Möglichkeit, durch die Schaltfläche "auslösen" den Jackpot sofort auszulösen. Wenn Sie diese Schaltfläche betätigen, erscheint nochmals eine Sicherheitsabfrage, ob der Jackpot wirklich ausgelöst werden soll. Sie können dieses nun mit "OK" bestätigen, dann löst der Jackpot innerhalb weniger Minuten aus. Soll der Jackpot doch nicht ausgelöst werden, haben Sie hier noch die Möglichkeit über die Funktion "Abbrechen" diesen Schritt rückgängig zu machen.
Ende
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41
25.02.2010 14:43 |
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Solon
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Walter B
Routinier
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Zitat: |
Original von r2d2
Hier ein Auszug aus dem Hersteller-Handbuch für alle.
MERKUR INFO.NET – DER FILIALMONITOR
6. JACKPOT ........................................................... 8
Mit Hilfe des Filialmonitors kann eine optimale Überwachung sowie zum Teil auch aktive Steuerung und Einflussnahme auf das Geschehen in der Spielstätte gewährleistet werden.
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Konzentratorkonten-Sicherheit:
Die Röhrenstände können Sie nach Bedarf ändern. Die Grenzwerte für die farbige Darstellung der Röhrenstände greifen bei Geräten mit 2-Euro-Doppelröhren auch erst ab den doppelten
Röhreninhalten.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit durch einen Mausklick auf das aktive Gerät mit dem Häkchen, die Geräteeinstellung bei unbespielten Geräten anzusehen, zu ändern und zu löschen.
6. Jackpot
In der Jackpot-Übersicht werden die z.Zt. in Ihrer Halle befindlichen Jackpots dargestellt. Sie sehen hier auf einen Blick die Gerätenummer des Jackpots, sowie die des Quick Bingo, außerdem die Auslösebedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Jackpot auslöst.
Haben Sie mehrere Quick Bingo in der Halle, kann der in Frage kommende Quick Bingo ausgewählt werden, über dem die Auslösung laufen soll. Dieser Quick Bingo ermittelt dann die Topkunden.
Wollen Sie Ihren Jackpot manuell auslösen, also nicht warten bis alle Bedingungen erfüllt sind, haben Sie die Möglichkeit, durch die Schaltfläche "auslösen" den Jackpot sofort auszulösen. Wenn Sie diese Schaltfläche betätigen, erscheint nochmals eine Sicherheitsabfrage, ob der Jackpot wirklich ausgelöst werden soll. Sie können dieses nun mit "OK" bestätigen, dann löst der Jackpot innerhalb weniger Minuten aus. Soll der Jackpot doch nicht ausgelöst werden, haben Sie hier noch die Möglichkeit über die Funktion "Abbrechen" diesen Schritt rückgängig zu machen.
Ende |
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Was ist das denn hier für eine korrupte Scheisse?
Liest hier kein Gestzgeber mit?
__________________ Gruß vom Walter
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42
25.02.2010 17:53 |
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Solon
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malexx
Mitglied
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@ r2d2:
Lieber r2d2, ich kann hier auch eine Beschreibung von z.B. Magic Games einfügen. Und da steht auch viel verbotenes drin. Von wann, ist diese Beschreibung, und vor allem auf welche Jackpots verbreitet sich diese?
Hier sollten wir vielleicht den Jackpot von 2003 vom Jackpot von 2010 unterscheiden...
Gruß
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43
25.02.2010 18:48 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von malexx
@ r2d2:
Lieber r2d2, ich kann hier auch eine Beschreibung von z.B. Magic Games einfügen. Und da steht auch viel verbotenes drin. Von wann, ist diese Beschreibung, und vor allem auf welche Jackpots verbreitet sich diese?
Hier sollten wir vielleicht den Jackpot von 2003 vom Jackpot von 2010 unterscheiden...
Gruß |
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Lieber r2d2, lieber malexx, liebe alle,
danke für diese Aufklärung über das technisch Machbare wenn man „Geräteindustriespielhallenbetreiber“ ist.
Trotzdem sollte, wie malexx bereits geschrieben, zunächst der Unterschied zwischen den Jackpot von 2003 vom Jackpot von 2010 erklärt werden, aber(!) und das hat malexx wohl vergessen, wer will uns diesen Unterschied unabhängig und jederzeit von jedermann nachprüfbar erklären?
Denkt dran, dass wir in einem Zeitalter der ungeprüften Nachbaugeräte leben und wo per PTB Bauartzulassung auf den Inhalt des „Herstellerbedienerhandbuchs“ verwiesen wird.
Lieber Walter B,
was ist das denn hier für eine korrupte Scheisse? Liest hier kein Gestzgeber mit?
Diese Fragen stellen sich in der Tat, aber bereits seit Jahren also seit Anbeging wo es solche Erklärungen in "Hersteller-Handbücher" gibt.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 25.02.2010 19:19.
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44
25.02.2010 19:17 |
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gmg
Foren Gott
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Also eine Beschreibung von 2003.
Was hat die jetzt mit dem "Monopoly-Center" zu tun ?
Zitat jasper
Lieber r2d2, lieber malexx, liebe alle,
danke für diese Aufklärung über das technisch Machbare wenn man „Geräteindustriespielhallenbetreiber“ ist.
Zitat Ende
FALSCH !
Nicht jeder "Geräteindustriespielhallenbetreiber" sondern jeder "Jackpotbetreiber".
Anbei noch einige "Aufnahmen" der aktuellen, nach § 9 SpielV verbotenen, Jackpotanlagen. Es hat sich nur die Form verändert.
Grüße
gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt.
Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.
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__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 26.02.2010 09:48.
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45
26.02.2010 06:53 |
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jasper
Kaiser
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gmg,
da liegst Du total falsch!
Mir wurde mit meiner damaligen JP- Anlage nicht solch ein Handbuch ausgeliefert!
Ich hatte weder einen sog. „ MERKUR INFO.NET – DER FILIALMONITOR“ noch war mein JP mit einem Rechner vernetzt. Auch Chipkarten konnte ich nicht einsetzen!
Ich hatte nicht die Möglichkeit durch einen Mausklick auf das aktive Gerät mit dem Häkchen, die Geräteeinstellung bei unbespielten Geräten anzusehen, zu ändern und zu löschen.
Ich hatte keine Jackpot-Übersicht die in der Halle befindlichen Jackpots dargestellte.
Ich konnte nicht die Gerätenummer des Jackpots, sowie die des Quick Bingo, außerdem die Auslösebedingungen sehen, die erfüllt sein müssen, damit der Jackpot auslöst.
Ich konnte keine Topkunden ermittelt.
Ich konnte meinen Jackpot nicht manuell auslösen.
Bei mir garb es keine Schaltfläche über die ich den Jackpot sofort auszulösen konnte. Geldwäsche läßt grüßen!
Was bleibt sind die unbeantwortete Fragen:
…………… wer will uns den Unterschied zwischen damals und heute unabhängig und jederzeit von jedermann nachprüfbar erklären? Wer garantiert, dass die Uhren der „Geräteindustriespielhallenbetreiber“ nicht anders ticken?
Wo bitte schön gibt es heute ein überprüfbares und manipulationssicheres „Kontrollmodul“ und die Verpflichtung, dass auch die „Geräteindustriespielhallenbetreiber“ ihre „ Zählwerkausdruck“ vorzulegen haben?
Zunächst solltest Du Dich dafür einsetzten, dass diese Frage zweifelsfrei beantwortet wird.
Siehe auch:
Zitat: |
Original von RudiCartell
Das Kontrollmodul ist was?
Hardware/Software/Beides/Glaubensbekenntnis/Freifahrkarte
Das Kontrollmodul wird durch wen hergestellt?
Hersteller/Aufsteller/Betreiber/PTB
Das Kontrollmodul kontrolliert, dass nichts auffällt.
Die meisten Kontrollmodule bestehen zum größten Teil aus Software, die von Menschen geschrieben wird inklusive dessen, was die Ausdrucke erzeugt. Oftmals ist dies ein integriertes Modul in einem großen Eimer weiterer Software.
Die Quellen dieser Software müssen nicht unbedingt etwas mit den hinterlegten Binär-Codes und den daraus abgeleiteten Checksummen zu tun haben.
Die tatsächliche Logik der ablaufenden Software muss nicht unbedingt etwas mit den hinterlegten Binär-Code zu tun haben.
Gemäß allseits gepflegtem Grundsatz:
Nachprüfen ist gut, Vertrauen ist besser, so "Kontrollieren" ist am besten (und hört sich auch noch gut an).
"Genau Definiert" ist dabei wie immer nur die halbe Miete und bewusst ungenau gehalten, damit man im Falle des Falles Nachinterprätationsspielraum behält.
Gruß vom Rudi
PS: gmg schrieb parallel: Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme ( GoBS ) ! Sehr gute Idee! Dies ist vielleicht tatsächlich ein vielversprechender Ansatz Licht in Dunkel zu bekommen.
Sind die sicher geschäftsrelevanten Daten revisionssicher und jederzeit nachvollziehbar abrufbar? Ich würde hier intensiver nachbohren, wenn ich schon was mit Steuern(eintreiben) zu tun habe. |
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Hier geht es weiter:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=4977&page=6
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46
26.02.2010 08:22 |
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Wilde Irene
Doppel-As
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Themenstarter
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gmg,
da liegst Du auch bir mir total falsch!
Mir wurde mit meiner damaligen JP- Anlage nicht solch ein Handbuch ausgeliefert!
Was ist das denn hier für eine korrupte Scheisse?
Liest hier kein Gestzgeber mit? Deutlicher hätte ich das auch nicht ausdrücken können!
Dann erklärt uns doch mal, wer uns den Unterschied zwischen dem damaligen und heutigen JP unabhängig und jederzeit von jedermann nachprüfbar erklären will?
Wer garantiert, dass die Uhren der „Geräteindustriespielhallenbetreiber“ nicht anders ticken und für sich selbst einmal mehr eigene Handbücher geschrieben haben?
Zitat: |
Original von Schadulke
Hallo,
hier ein aktueller Beschluss des LG München I:
In dem dem aktuellen Ordnungsgeldbeschluss zu Grunde liegenden Urteil des LG München I vom 06.11.2008 wurde es der SLV verboten, im geschäftlichen Verkehr bei der Bewerbung der Lotterie "Lotto" die Höhe des Jackpots mitzuteilen, wenn dies wie im Urteil konkret abgebildet bei Anzeigen in Zeitungen, bei Jackpotaufstellern und in der Kundenzeitschrift "Spiel mit" geschehe. Gerügt wurde die Unausgewogenheit der Größendarstellung der Jackpotzahl im Vergleich zu den Pflichthinweisen zu Sucht, Minderjährigenschutz und Hilfsangeboten bzw. das Fehlen der Pflichthinweise.
In der Folge hat die SLV aus ihrer Sicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den Vorgaben des o.g. Urteils gerecht zu werden und daher mit ihrer weiteren Werbung keinen kerngleichen Verstoß zu begehen.
Im Einzelnen:
* Die im Urteil vom 06.11.2008 gerügte Werbung auf der Titelseite der "Spiel mit" wurde seinerzeit sofort ersatzlos eingestellt und ist nicht streitgegenständlich.
* Die Jackpot-Aufsteller wurden sämtlich mit deutlich lesbaren Pflichthinweisen versehen, sodass unseres Erachtens kein kerngleicher Verstoß gegeben ist, da im Urteil vom 06.11.2008 das Fehlen der Pflichthinweise auf den Jackpot-Aufstellern gerügt wurde.
* Die (bundesweit geschalteten und in keinem Bundesland - weder von den Gerichten noch von den Lotterieaufsichten - beanstandeten) Anzeigen in der Bild-Zeitung wurden neu überarbeitet, sodass der Eingangsslogan "Lotto informiert…..", die Jackpothöhe sowie die Pflichthinweise je ein Drittel der Anzeige bildeten. Auch dies eine deutliche Abkehr vom ursprünglichen Layout, die unseres Erachtens einen Verstoß ausschließt.
Aus den genannten Gründen halten wir die Entscheidung des LG München I für falsch und werden wir in Absprache mit dem Landesamt für Finanzen gegen den Ordnungsmittelbeschluss vorgehen und entsprechendes Rechtsmittel einlegen.
Unabhängig davon haben wir Anfang diesen Jahres bereits im Vorfeld des ergangenen Ordnungsmittelbeschlusses unsere Jackpot-Aufsteller zur Gänze entfernt und entsprechende Jackpot-Plakate sowie die Bild-Zeitungsanzeigen nochmals überarbeitet und die Pflichthinweise noch prominenter herausgestellt, was auch das LG München I in dem Ordnungsgeldbeschluss ausdrücklich positiv bewertet hat.
Quelle: Staatliche Lotterieverwaltung Bayern
Grüße,
Gerd Schadulke |
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Wilde Irene: 26.02.2010 21:40.
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47
26.02.2010 21:37 |
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gmg
Foren Gott
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Werbefilm Monopoly-Center |
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Schon gesehen ?
Entertainment ?
Monopoly-Werbefilm
In den heute veröffentlichen BA-Zulassungen der PTB war allerdings noch keine entsprechende Bauart zu finden gewesen.
Grüße
__________________ gmg
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48
01.03.2010 15:09 |
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Wilde Irene
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Nur das die Bezeichnung "Monopoly" macht aus einem Jackpot noch lange keinen Jackpot
gmg,
danke für das Video, deutlicher gehts nicht wo die Reise der Glücksspielautomatenindustrie-Spielhallenbetreiber hin gehen soll.
etwa 5.000 Automatenaufsteller sind froh das es keine PTB-Zulassung geben hat und nur ein Glücksspielautomatenindustrie-Spielhallenbetreiber ärgert sich.
Sollte das ein Problem sein?
PS:
Glücksspielautomatenindustrie-Spielhallenbetreiber trift die Situation besser als "Aufstelleraufsteller"!
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49
02.03.2010 12:10 |
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alfi1950
Tripel-As
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Bis haben wir Glück, dass Ding hat noch keine Zulassung!!
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50
10.03.2010 15:39 |
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Carlo
Routinier
Dabei seit: 27.02.2009
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außerhalb von Deutschland
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Toller Film:
Neue Geldspielautomaten – Warum sie noch schneller süchtig machen
Sie sind bunt, laut und haben ein riesiges Angebot an Spielen - die neuen Spielautomaten. In Cafés, Kneipen oder Wettbüros wachsen sie wie Pilze aus dem Boden. Und sie locken mit hohen Gewinnen. Aber auch die Höhe der Einsätze ist enorm gestiegen. Experten warnen: Die Zahl der Spielsüchtigen steigt stetig an, und die neue Generation an Automaten hat einen gewaltigen Anteil daran. PLANETOPIA sieht sich die Geräte genauer an und spricht mit Betroffenen über ihre Sucht, die unbesiegbar scheint. ...Bitte hier weiter lesen
Hier geht es zum Filmbetrag:
http://www.planetopia.de/archiv/2010/planetopia/03_14/1.html
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51
15.03.2010 12:12 |
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jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
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Die Fachpresse "g&b" feiert dieses JP- System auf mehreren Seiten.
Wo kommen denn die "Testerfahrungen" her wenn es noch keine Zulassung gibt?
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52
24.03.2010 15:05 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Jasper,
das wäre doch mal eine schöne Sache für die Aktion
"Rote Karte gegen schwarze Schafe"
Dann könnten wir doch mal sehen was die Wettbewerbszentrale dazu sagt, oder nicht?
Gruß
Meike
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53
24.03.2010 15:13 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
hattet ihr die Anlage denn schon mal bei Euch festgestellt
und wurde daraufhin das zuständige Ordnungsamt informiert?
Gruß
Meike
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54
27.03.2010 06:03 |
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gmg
Foren Gott
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Monopoly-Center mit beidseitiger Anzeige ?? |
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Habe gehört, dass es das Jackpotsystem Monopoly Center jetzt auch mit beidseitiger Anzeige gibt. Diese ist wohl gedacht für einen Doppelzweier Geldspielgeräte (GSG stehen Rücken an Rücken).
Hat jemand solch eine Kombination bereits schon gesehen ?
Grüße
__________________ gmg
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55
27.05.2010 12:08 |
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james
Mitglied
Dabei seit: 09.04.2009
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Illegale Jackpotanlage getarnt als "Monopoly Center"? |
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Hallo zusammen,
das es diese Anlage gibt, ist ja echt der Wahn. Ich hatte aus gut Informierten Kreisen erfahren, dass es die Zulassung noch im Sommer 2010 geben soll. Das ist ja nicht zu Glauben.
Allerdings bin ich aber echt erstaunt, dass sich der UAVd noch nicht mit diesem Thema befasst hat. Die haben doch in der Vergangenheit gegen alles geschossen was auch nur annähernd aus dem Hause Gauselmann kommt dazu kommt, dass der der UAVD sich besonders für die Abschaffung der Jackpotanlagen eingesetzt hat. Oder auch die Laufzeitbeschränkung! Was uns das gebracht hat, ist wieder ein anderes Thema.
Bin erstaunt das die sich Garnicht mehr rühren und sich jetzt plötzlich nur noch auf Steuersachen stützen. Aber man munkelt ja das es seinen Grund hat, warum der UAVD zu Industriethemen schweigt. Das ist schon auf der letzten Versammlung aufgefallen.
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56
27.05.2010 15:36 |
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Rosewood
Haudegen
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RE: Illegale Jackpotanlage getarnt als "Monopoly Center"? |
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Wir lieben Gerüchte und Vermutungen, ist schließlich ein Hauptteil dieses Forums.
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57
28.05.2010 09:55 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
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RE: Illegale Jackpotanlage getarnt als "Monopoly Center"? |
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Zitat: |
Original von Rosewood
Wir lieben Gerüchte und Vermutungen, ist schließlich ein Hauptteil dieses Forums. |
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Ach Rosewood,
Gerüchte von mir ??
Zitat on: Jürgen Stühmeyer, Vorstand Vertrieb der Gauselmann Gruppe
"Und auch das revolutionäre Jackpotsystem Monopoly Center stellt mit dem Doppelzweier mit beidseitiger Anzeige, bei dem sich jeweils zwei Geld-Gewinn-Spiel-Geräte vis-a-vis gegenüber stehen, einen neuen Glanzpunkt dar."
Zitat off
Fundort
Grüße
__________________ gmg
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58
28.05.2010 10:10 |
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|
Carlo
Routinier
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Ist dieses Jackpotsystem tatsächlich schon in der öffentlichen Aufstellung zu sehn?
Wenn ja, warum schreiten die Ordungsbehörden nicht ein?
james
wie kommt es, dass Du solch eine Vorabinfo von der PTB bekommst?
Gibt es da Lücken im System oder kommt da jeder rann?
Wenn ich mir die Wettervorhersagen ansehe, dann wird es 2010 überhaupt keinen Sommer geben.
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59
28.05.2010 11:56 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Carlo
Ist dieses Jackpotsystem tatsächlich schon in der öffentlichen Aufstellung zu sehn?
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Bis heute wurde noch keine Bauartzulassung veröffentlicht. Daher dürfte es in der Aufstellung nicht zu finden sein.
Grüße
__________________ gmg
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60
28.05.2010 12:04 |
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