Forum-Gewerberecht

» NEU: Illegale Jackpotanlage getarnt als „Monopoly Center“? «

gmg,
da liegst Du total falsch!
Mir wurde mit meiner damaligen JP- Anlage nicht solch ein Handbuch ausgeliefert!

Ich hatte weder einen sog. „ MERKUR INFO.NET – DER FILIALMONITOR“ noch war mein JP mit einem Rechner vernetzt. Auch Chipkarten konnte ich nicht einsetzen!

Ich hatte [B]nicht [/B]die Möglichkeit durch einen Mausklick auf das aktive Gerät mit dem Häkchen, die Geräteeinstellung bei unbespielten Geräten anzusehen, zu ändern und zu löschen.

Ich hatte [B]keine [/B] Jackpot-Übersicht die in der Halle befindlichen Jackpots dargestellte.

Ich konnte [B]nicht [/B]die Gerätenummer des Jackpots, sowie die des Quick Bingo, außerdem die Auslösebedingungen sehen, die erfüllt sein müssen, damit der Jackpot auslöst.

Ich konnte [B]keine [/B]Topkunden ermittelt.

Ich konnte meinen Jackpot [B]nicht [/B]manuell auslösen.

Bei mir garb es [B]keine [/B]Schaltfläche über die ich den Jackpot sofort auszulösen konnte. [B]Geldwäsche läßt grüßen![/B]


Was bleibt sind die unbeantwortete Fragen:
[B]…………… wer will uns den Unterschied zwischen [I]damals und heute[/I] [COLOR=red]unabhängig und jederzeit von jedermann nachprüfbar erklären[/COLOR]? Wer garantiert, dass die Uhren der „Geräteindustriespielhallenbetreiber“ nicht anders ticken?[/B]

Wo bitte schön gibt es heute ein überprüfbares und manipulationssicheres „Kontrollmodul“ und die Verpflichtung, dass auch die „Geräteindustriespielhallenbetreiber“ ihre „ Zählwerkausdruck“ vorzulegen haben?

Zunächst solltest Du Dich dafür einsetzten, dass diese Frage [B]zweifelsfrei [/B]beantwortet wird.

Siehe auch:

[quote]Original von RudiCartell
Das Kontrollmodul ist was?
Hardware/Software/Beides/Glaubensbekenntnis/Freifahrkarte
Das Kontrollmodul wird durch wen hergestellt?
Hersteller/Aufsteller/Betreiber/PTB
Das Kontrollmodul kontrolliert, dass nichts auffällt.
Die meisten Kontrollmodule bestehen zum größten Teil aus Software, die von Menschen geschrieben wird inklusive dessen, was die Ausdrucke erzeugt. Oftmals ist dies ein integriertes Modul in einem großen Eimer weiterer Software.
Die Quellen dieser Software müssen nicht unbedingt etwas mit den hinterlegten Binär-Codes und den daraus abgeleiteten Checksummen zu tun haben.
Die tatsächliche Logik der ablaufenden Software muss nicht unbedingt etwas mit den hinterlegten Binär-Code zu tun haben.
Gemäß allseits gepflegtem Grundsatz:
Nachprüfen ist gut, Vertrauen ist besser, so "Kontrollieren" ist am besten (und hört sich auch noch gut an).
"Genau Definiert" ist dabei wie immer nur die halbe Miete und bewusst ungenau gehalten, damit man im Falle des Falles Nachinterprätationsspielraum behält.
Gruß vom Rudi
PS: gmg schrieb parallel: Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme ( GoBS ) ! Sehr gute Idee! Dies ist vielleicht tatsächlich ein vielversprechender Ansatz Licht in Dunkel zu bekommen.
Sind die sicher geschäftsrelevanten Daten revisionssicher und jederzeit nachvollziehbar abrufbar? Ich würde hier intensiver nachbohren, wenn ich schon was mit Steuern(eintreiben) zu tun habe.[/quote]

Hier geht es weiter:
[URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=4977&page=6]http:
//www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=4977&page=6[/URL]



Gepostet am 26.02.2010 um 08:22 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=44506#post44506


Beitrags-Print by Breuer76