Kontrolle der Spielstätten in Brandenburg - 14 Strafverfahren eingeleitet |
Max Müller
Jungspund
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von Max Müller
....aber die Streifen sind nicht" rund", wie behauptet!
Unter "won" und "play" im Statistikteil (vermute ich), kann man sehr wohl Rückschlüsse auf solche geschilderten Dinge ziehen. |
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Also meinst Du, ich sollte mal nachrechnen ?
Grüße |
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Mach`das Ger.,
Du hast doch die Hardware, oder
Gruß
__________________ Gruß
mgm
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21
27.02.2009 19:10 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Max Müller
Mir sind alle Namen der User in diesem Forum bekannt!
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@max/wolf
so ein Schwachsinn!
Nachdem du deinen eigenen Beitrag zweimal editiert hast ist dir diese Trotzreaktion eingefallen? Mehr nicht? Reg dich wieder ab und mach dich locker.
Wie lautet denn mein Name? (Ok, ist nicht so schwer da meine Initialen mich verraten
PG
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22
27.02.2009 22:39 |
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Solon
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Max Müller
Jungspund
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@ Petergaukler
Lassse uns weiterhin freundlich bleiben.
Ich wollte mal ein oder zwei Dinge hier sagen, das ist jetzt getan und ich bin schon wieder weg.
und tschüss sagt Maxe Müller ohne editiert zu haben!
__________________ Gruß
mgm
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23
28.02.2009 02:10 |
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webmaster
Administrator
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Zitat: |
Original von Max Müller
Mir sind alle Namen der User in diesem Forum bekannt!
Gruß |
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Mhh - klingt sehr interessant...
Entweder haben Sie also einen erfolgreichen - von uns nicht bemerkten - Hackangriff gegen die Foren-Datenbanken durchgeführt und sich somit strafbar gemacht, oder Sie verfügen über hellseherische Fähigkeiten. In jedem Fall sollten wir uns dringend einmal außerhalb dieses Forums unterhalten. Sie finden die Kontaktdaten im Impressum des Forums.
Wir haben uns erlaubt, Ihren Account und den von Ihnen bisher genutzten IP-Kreis aus Sicherheitsgründen für den Zugriff auf das Forum zu sperren.
webmaster
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24
01.03.2009 12:47 |
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Rosewood
Haudegen
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@ Max Müller
So was kommt von so was...
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25
02.03.2009 13:02 |
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gmg
Foren Gott
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Detailinfos aus Brandenburg |
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@ alle
NEURUPPIN - In einer landesweiten Aktion haben das Wirtschaftsministerium, das Innenministerium und das Arbeitsministerium Brandenburgs in Kooperation mit den Gewerbeaufsichten der Kreise Spielhallen kontrolliert, um illegale Spielgeräte aufzuspüren. In 40 Kommunen des Landes sind dazu in den vergangenen Wochen 89 Spielhallen und 24 Gaststätten mit Spielautomaten überprüft worden.
Komplett nachzulesen:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...Wirtschaft.html
Interessant wäre die Aussage gewesen, ob überhaupt, und wenn ja, wieviel Spielstätten beanstandungsfrei geblieben sind.
Grüße
__________________ gmg
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26
10.03.2009 07:15 |
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Corleis
Routinier
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RE: Detailinfos aus Brandenburg |
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Zitat: |
Original von gmg
@ alle
NEURUPPIN - In einer landesweiten Aktion haben das Wirtschaftsministerium, das Innenministerium und das Arbeitsministerium Brandenburgs in Kooperation mit den Gewerbeaufsichten der Kreise Spielhallen kontrolliert, um illegale Spielgeräte aufzuspüren. In 40 Kommunen des Landes sind dazu in den vergangenen Wochen 89 Spielhallen und 24 Gaststätten mit Spielautomaten überprüft worden.
Komplett nachzulesen:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11452100/61299/Automaten-in-
Spielhallen-beschlagnahmt-Wirtschaft.html
Interessant wäre die Aussage gewesen, ob überhaupt, und wenn ja, wieviel Spielstätten beanstandungsfrei geblieben sind.
Grüße |
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Viel Rauch um Nix!
Bei dem in Wittstock beschlagnahmten Gerät handelt es sich um einen Funny Land Slant Geldspielgerät, bei dem CC4 anstatt CC5 oder CC3 drauf war.
Die Frage, warum CC4 ohne Zulassung ausgeliefert wurde, kann sicher nur ADP beantworten.
Hier entsteht aber der Eindruck ein Betreiber hätte vorsätzlich etwas illegales gemacht.
Der Betreiber, der sein Gerät vom Hersteller erhält, sollte hier darauf vertrauen dürfen, daß das Gerät Bauartenkonfrm ist.
Hier war in dem mr bekannten Fall aber kein Fun Game der Anlass...
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27
10.03.2009 14:45 |
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jasper
Kaiser
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Hallo Corlais,
weil Dein Satz so nett zu lesen ist zitiere ich diesen hier:
„Der Betreiber, der sein Gerät vom Hersteller erhält, sollte hier darauf vertrauen dürfen, dass das Gerät Bauartkonform ist“
Bitte beachte, dass der Hersteller immer häufiger Dein unmittelbarer Mitbewerber ist. – Woher nimmst Du also dieses Vertrauen?
Hier ein wenig Überzeugungshilfe:
http://www.youtube.com/watch?v=g_yt9cyaOes&feature=channel_page
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28
10.03.2009 16:59 |
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Corleis
Routinier
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Wenn ich einen PKW kaufe und den Hersteller mit der Anmeldung und Zulassung beauftrage, gehe ich davon aus, daß das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Wenn Ich ein Geldspiel-Nachbaugerät kaufe und mit Zulassung erhalte, gilt da Gleiche.
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29
10.03.2009 17:26 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Detailinfos aus Brandenburg |
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Zitat: |
Original von Corleis
Viel Rauch um Nix!
Bei dem in Wittstock beschlagnahmten Gerät handelt es sich um einen Funny Land Slant Geldspielgerät, bei dem CC4 anstatt CC5 oder CC3 drauf war.
Die Frage, warum CC4 ohne Zulassung ausgeliefert wurde, kann sicher nur ADP beantworten.
Hier entsteht aber der Eindruck ein Betreiber hätte vorsätzlich etwas illegales gemacht.
Der Betreiber, der sein Gerät vom Hersteller erhält, sollte hier darauf vertrauen dürfen, daß das Gerät Bauartenkonfrm ist.
Hier war in dem mr bekannten Fall aber kein Fun Game der Anlass... |
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Also "nur" ein Geldspielgerät in der Aufstellung mit einer nicht von der PTB-zugelassenen Software ?
Grüße
__________________ gmg
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30
10.03.2009 17:31 |
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dieter116
König
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Die PTB weiss doch sowieso nicht, was in der Software abläuft !
Egal ob CC3, CC4 oder CC5 .
So what ?!
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31
10.03.2009 17:53 |
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jasper
Kaiser
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Hallo dieter
hinzu kommt, wer garantiert das in allen z. B. CC3 auch CC3 tatsächlich drin ist und nicht M24??
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32
10.03.2009 18:18 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo David,
sicherlich hast Du recht, dass der gutgläubige Aufsteller sich darauf verlässt, wenn TIs kommen,
z.B. im Februar, dass ein Softwareupdate notwendig sei, dass diese auch entsprechend bei der
Zulassungsstelle zur Bauart im Nachtrag beantragt wurden.
Nur letztlich, denke ich, sind wir uns doch alle einige, dass hier die Überwachungsbehörde vor
Ort nicht irgend eine Kausalkette zu prüfen hat, sondern lediglich feststellt, ist zugelassen oder nicht,
sprich: wird mit behördlicher Erlaubnis ein Glücksspiel betrieben oder nicht.
Ob jemand eine Straftat mit Vorsatz, fahrlässig oder aus Unwissenheit begangen hat, ist nicht von
der Überwachungsbehörde zu prüfen oder zu berücksichtigen, sondern wird von den Strafverfolgungs-
behörden aufgenommen und durch Staatsanwaltschaft und Gericht entsprechend bewertet.
Und aufgrund der Gefahren, die ein §284-er-Verfahren bezugnehmend auf die Zuverlässigkeit eines
§33i-Konzessionärs hat, würde ich an Eurer Stelle entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vornehmen.
----------------------
Ich frage mich nur, wie wirkt sich das Verhalten auf die Zuverlässigkeit des gewerbetreibenden Herstellers
aus ? Was sagen die Wirtschaftsministerien dazu? Was sagt die PTB dazu?
Hat dazu jmd. Infos?
Gruß
Meike
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33
10.03.2009 18:30 |
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Corleis
Routinier
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo David,
sicherlich hast Du recht, dass der gutgläubige Aufsteller sich darauf verlässt, wenn TIs kommen,
z.B. im Februar, dass ein Softwareupdate notwendig sei, dass diese auch entsprechend bei der
Zulassungsstelle zur Bauart im Nachtrag beantragt wurden.
Nur letztlich, denke ich, sind wir uns doch alle einige, dass hier die Überwachungsbehörde vor
Ort nicht irgend eine Kausalkette zu prüfen hat, sondern lediglich feststellt, ist zugelassen oder nicht,
sprich: wird mit behördlicher Erlaubnis ein Glücksspiel betrieben oder nicht.
Ob jemand eine Straftat mit Vorsatz, fahrlässig oder aus Unwissenheit begangen hat, ist nicht von
der Überwachungsbehörde zu prüfen oder zu berücksichtigen, sondern wird von den Strafverfolgungs-
behörden aufgenommen und durch Staatsanwaltschaft und Gericht entsprechend bewertet.
Und aufgrund der Gefahren, die ein §284-er-Verfahren bezugnehmend auf die Zuverlässigkeit eines
§33i-Konzessionärs hat, würde ich an Eurer Stelle entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vornehmen.
----------------------
Ich frage mich nur, wie wirkt sich das Verhalten auf die Zuverlässigkeit des gewerbetreibenden Herstellers
aus ? Was sagen die Wirtschaftsministerien dazu? Was sagt die PTB dazu?
Hat dazu jmd. Infos?
Gruß
Meike |
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Die Überwachungsbehörden machen natürlich nur ihren Job.
Die Umstände werden ggf. bei Gericht bewertet bzw. das Verfahren gegen den Aufsteller kommt gar nicht erst zu stande.
Im speziellen Fall wurde das Gerät mit CC4 geliefert! (Es war also noch nie upgedatet!)
Ich wollte hier nur klarstellen, wie irreführend diese "Pressemeldung" formuliert war und das hier dem Leser fälschlicherweise sugeriert wird, es wären vorsätzliche Straftaten und Fun Games im Spiel gewesen.
Diese Form des Journalismus erinnert mich ein bischen an:
Grauenhafter Selbstmord: 30 Messerstiche in den Rücken, der Erste war tötlich... Das Opfer sagt: ...
<!--StartFragment--> <img alt="" title="" src="http://www.forum-gewerberecht.de/images/smilies/b_keule.gif" onclick="smilie('
')" onmouseover="this.style.cursor='hand';" border="0"> <!--EndFragment-->
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34
10.03.2009 19:39 |
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jasper
Kaiser
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Hallo Meike,
hier nochmals Deine Fragen:
Ich frage mich nur, wie wirkt sich das Verhalten auf die Zuverlässigkeit des gewerbetreibenden Herstellers aus ? Was sagen die Wirtschaftsministerien dazu? Was sagt die PTB dazu?
Und hier die Antwort:
http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-1687.html
Bleibt die Frage, warum sollen es nur 3(!) Bauartzulassungen mit ca. 17.000 Nachbaugeräten gewesen sein? Ist diese Möglichkeit nicht in allen Bauarten dieser PTB- Vertragspartner vorhanden?
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35
10.03.2009 20:53 |
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RudiCartell
Tripel-As
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Logo!
Jeder würde auf den naheliegenden Gedanken kommen, dass wenn er einmal beschubst wurde, dies beim eventuellen nächsten Male, viel besser vom Beschubser selbst überprüft werden kann. So ist das System rund!
Auch die vom Gesetz ermöglichten zusätzlichen Untersuchungen möchte die PTB lieber nicht machen, weil dann ja einer fragen könnte, warum sie etwas nicht gemerkt haben.
Weiter so!
Gruß vom Rudi
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36
10.03.2009 21:29 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo David,
Gruß an alle,
gleicht ihr Service Informationen, in denen Ihr zu updates aufgefordert werdet, z.B. in 02.2009
zu CC5 und V6 mit den PTB-Seiten ab, ob die in der Bauartzulassung stehen?
Ich möchte nicht kleinlich erscheinen, aber letztlich habt ihr erstmal ein beschlagnahmtes GSG,
mit dem entsprechenden Ärger, dem Verdienstausfall usw. und wie eine StA und Gericht die Sache
bewertet, dauert erst mal.
"Hab ich alles nicht gewusst " , sieht nicht so schön aus wie "hatte mich vorher informiert und war so für mich
nicht feststellbar."
Und am schönsten ist,
"habe mich vorher informiert, stellte fest, dass dadurch sofort die Zulassung meiner GSG erloschen wäre
und hatte es gelassen."
So habt ihr dann keinen Ärger und die Überwachungsbehörden haben in Euren Hallen nicht viel zu tun.
Gruß
Meike
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37
11.03.2009 05:24 |
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RudiCartell
Tripel-As
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Wenn also die "Fehler-Beseitungs-und-Manipulationssicherungs-Software" noch nicht von der PTB zugelassen ist oder wurde und der Hersteller den redlichen Aufsteller dennoch drängt ein Update zu machen bzw. ihm neue Kisten mit der neuen Software liefert, dann müsste doch der geschädigte Aufsteller in jedem Fall einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Hersteller haben (Durchsetzen ist sicher eine andere Sache).
Also sowohl der Einnahme-Ausfall für den Fall, er dated nicht up und schaltet die Blinkerkiste aus Vorsicht einfach ab, als auch für den Beschlagnahmefall, wo die Kiste sicher deutlich länger kein Geld verdienen kann. Im letzten Fall muss man selbst den Ordnungswidrigkeitsvorwurf, eventuell die Straftat aushalten, die den im zweiten Schritt zu beanspruchenden Schaden aber doch auch erhöht.
Schadenmindernt wäre also eindeutig ein Verhalten, wie Meike es vorschlägt, selbst vor Betrieb der Geräte den Abgleich mit den PTB-zugelassenen Versionen vorzunehmen und dann ggf. ausgeschaltet zu lassen.
Hat das eigentlich schon einmal jemand versucht, den Ausfallschaden zu verhandeln, einzuklagen oder andersartig kompensiert zu bekommen? Gibt es dort eine eingespielte Praxis?
Gruß vom Rudi
.
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38
11.03.2009 09:31 |
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alfi1950
Tripel-As
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Hallo Rudi,
Du hast es hier nicht mit einen normalem Verhältnis zwischen Händlern und Kunden zu tun!!
Die Unzufriedenheit meiner Aufstellerkollegen bekomme ich ständig da mit, wo man sich trifft. Mit den Herstellern/Händlern über Ausfallschaden zu verhandeln oder einzuklagen ist so gut wie ohne Aussicht auf Erfolg. Die einzige Art einer „Kompensation“ liegt im Vorschlag des Herstellers, man möchte sich doch nicht über das Produkt streiten und daher wäre es doch für beide Seite das Beste, wenn die Geräte einfach zurückgegeben werden.
Friss oder stirb. - So läuft das Spiel!
_____________________________________
PS:
Die Tage ist eine "nette Aufforderung" zum erneuten Update aller Novo Stars bei mir eingegangen. Dieses Update wird mir doch tatsächlich ausdrücklich kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ich erhalte sogar eine detaillierte Einbauanweisung dazu. Was bleibt, ist ein von mir geschätzter Zeitaufwand je Geräte von mind. 30 Min. zzgl. Fahrzeit!
Sollte ich nicht in der Lage sein das Update selbst vorzunehmen, bietet man mir an, dass es vom Servicetechniker erledigt wird, natürlich gegen Rechnungsstellung!
Sollte das Update nicht innerhalb einer vorgeschrieben Zeit erledigt werden und die getauschte Soft-/Hardware nicht zurückgesendet werden, wird das ganze in Rechnung gestellt und der Mietvertrag gekündigt!
Für Schäden während des Transports haftet der Kunde!
Allein dieses Update dürfte mich etwa 1.000 EUR kosten.
Wir sprechen hier von gemieteten und zugelassenen Glücksspielgeräten!
Woher soll ich wissen ob dieses Update eine PTB-Zulassung hat und warum soll ich für deren Kosten aufkommen?????
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39
11.03.2009 13:11 |
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RudiCartell
Tripel-As
Dabei seit: 04.03.2008
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Zitat: |
Original von alfi1950
Woher soll ich wissen ob dieses Update eine PTB-Zulassung hat und warum soll ich für deren Kosten aufkommen????? |
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Ich denke die erste Quelle sind die Nachträge (der zeitlich letzte) in den Veröffentlichten Zulassungen der PTB passend zu deinem Novo Star.
Dort gibt es sogenannte Identifikatoren und meist auch noch Versionen und/oder builds der Software, die tatsächlich zugelassen ist.
PDF-Server-der-PTB
Wenn da nicht drin (oder schon zulassungstechnisch ersetzt), dann in erster Näherung Nötigung zu einer Straftat
Was du mit "deren Kosten" meinst, habe ich nicht verstanden.
Sonst noch:
Danke für die anschauliche Einführung in die praktizierte Leibeigenschaft heutiger Tage, wobei der Leibeigne hier selbst strafrechtlich im Tor steht, für die Verfehlungen seines Leibherren, so er denn ein nicht zugelassenes Gerät/Software in der gewerblichen Aufstellung betreibt.
Gruß vom Rudi
.
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40
11.03.2009 15:31 |
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