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Zum Ende der Seite springen Namensänderung bei einer GmbH
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Weeze   Zeige Weeze auf Karte Weeze ist männlich
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Namensänderung bei einer GmbH

Hallo liebe Kollegen


Ich steh mal wieder auf dem Schlauch!Wand

Eine "A" GmbH heißt ab sofort "B" GmbH. Geschäftsführer, Tätigkeit und Betriebsstätte bleiben die gleiche!

Gewerbemeldung? oder nur Änderung in Migewa?

Eigentlich ändert sich ja nix?

Für Antworten wäre ich dankbar!
1 17.02.2009 13:44 Weeze ist offline E-Mail an Weeze senden Homepage von Weeze Beiträge von Weeze suchen
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Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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RE: Namensänderung bei einer GmbH

Umtaufer.

Eine Änderung der Gewerbedatei genügt. Die Namensänderung ist nicht anzeigepflichtig. Der Vorgang ist der Namensänderung einer natürlichen Person anlässlich der Hochzeit etc. vergleichbar.



__________________
Thomas Kirchhammer
2 17.02.2009 14:28 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Wurde in einem anderen Bereich gerade diskutiert. Eine Verlinkung dahin kriege ich aber nicht hin.

Wenn sich nur der Name ändert, aber nicht die Handelsregisternummer ist es ein und dieselbe juristische Person und der Name wird in der Anmeldung einfach nur geändert. Lt. GewO ist das noch nicht mal anzeigepflichtig.

Ändert sich aber die Handelsregisternummer ist es eine neue Firma, auch wenn die Geschäftsführer und die Betriebsstätte identisch sind. Dann muss die alte ab- und die neue angemeldet werden.

Gruß

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!
3 17.02.2009 14:30 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
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Das versteht nochmal einer:
Bei mir ähnlicher A GmbH: Geschäftsführer amtsbekannt - Pleite! Insolvenzverfahren läuft seit längerem...
Dann kommt die B GmbH.
Im Handelsregister wird folgendes gemacht: Aus A GmbH wird B GmbH, Der Geschäftsführer wird ebenfalls gewechselt.
Die neue B GmbH übersendet mir umgehend ab Geschäftsaufnahme eine Gewerbe-Anmeldung mit gleicher Tätigkeit.

Die A GmbH wird hier mehrfach aufgefordert, das Gewerbe abzumelden. Nach fast einem Jahr Klinsch mit den Rechtsanwälten melden wir das Gewerbe von Amts wegen ab (Tätigkeit findet ja nicht mehr statt). Alles scheint in Ordnung, Gewerberegister auf dem aktuellsten Stand.

Dann bekommen wir plötzlich die Mitteilung von einem Rechtsanwalts-Steuerberater-Büro: Wir hätten falsch gehandelt, es hat lediglich der Firmenname geändert werden und der Geschäftsführer geändert werden.
Es würde sich hier um ein und die selbe Firma handeln.

Wir sehen das anders und sehen hier eine komplett neue Firma. Jetzt macht der Rechtsanwalt natürlich Druck und wir sollten ihm einen Bescheid zusenden, wogegen er Klagen könnte.

Wie seht ihr das?!
4 06.08.2009 13:44 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
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Wie oben beschrieben ist die HR-Nummer das Identifikationsmerkmal. Ist diese Nummer gleich, hat man es mit der gleichen Firma zu tun. Eine Abmeldung kommt dann nicht in Frage. Allerdings haben hier auch die Anwälte Mist gebaut, wenn sie die B-GmbH neu angemeldet haben. Tatsächlich wäre nicht einmal eine Ummeldung erforderlich gewesen, sondern eine Änderung der erfassten Daten von Amts wegen.
5 06.08.2009 16:17 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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Hallo zusammen,
man hat ja den Eindruck, dass besagter Anwalt Geld verdienen will.
Was soll denn da eine Klage ? Und einen Bescheid dazu , den gibt es schon gar nicht. Wie soll den der auch aussehen.
Als die B-GmbH mit neuem Namen und neuen GF angemeldet hat, konnten Sie ohne den Eintrag im HR nicht merken, dass es sich nicht um eine "neue" Firma handelt-denn das sieht man hier nur an der HR-Nr, die bestehen bleibt.
Ich weiß jetzt nicht, ob die Änderung im HR Ihnen vorlag.
Wenn ja, haben Sie falsch gehandelt und noch mal falsch, in dem Sie die A-GmbH zur Abmeldung aufgefordert haben.

Ich frage mich, worüber Sie sich fast ein Jahr lang mit dem RA gestritten haben. Da hätten Sie doch irgendwann merken müssen, was hier falsch gelaufen ist.

Wollen die jetzt die Anmeldegebühren zurück oder was ? So schlimm ist der Fehler doch gar nicht.
Sollte der Fehler übrigens bei Ihnen liegen, dann bieten Sie doch eine Korrektur im Gewerberegister an.

Was sagen eigentlich die GF selbst - die brauchen eigentlich kein Geld für einen RA


Schöne Grüße

Renate Jacob
6 06.08.2009 17:05 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Thorsten Bäumer   Zeige Thorsten Bäumer auf Karte Thorsten Bäumer ist männlich
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Danke für die beiden Antworten!
Da werde ich wohl die Abmeldung aufheben müssen und die Anmeldung ebenfalls und das Gewerberegister von Amts wegen ändern.
Wenn ihr Firmenname + Inhaber gewechselt habt, schickt ihr dann noch eine Meldung an das Finanzamt (IHK etc.)?

Bei dem Streit mit den Rechtsanwälten ging es nicht nur um die A GmbH sondern auch um eine C GmbH & Co. KG. Gehörte alles zusammen. Diese ist aber ebenfalls im Handelsregister gerade in der Löschung. Die A GmbH war bei diesem Fall mit den Rechtsanwälten eher zweitrangig.

Ob bei der Anmeldung mir damals der HR-Auszug vorlag, weiß ich so leider nicht mehr. War ja eine ganz normale Anmeldung. Im Normalfall lass ich mir aber alles vorlegen, bzw. hole mir den HR-Auszug selbst aus dem Internet.
Vermutlich habe ich damals den Fehler gemacht. Passiert smile

Danke und schonmal ein schönes Wochenende!!!
7 07.08.2009 07:14 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
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Guten Morgen Herr Bäumer,
in solchen Fällen also bitte immer die HR-Eintragung prüfen.

Wenn es nach wie vor die gleiche GmbH ist, dann habe ich in meinem Programm eine Möglichkeit, das als Korrektur noch mal in den gesamten Verteiler zu geben. Ist ja auch bei einer Heirat einer natürlichen Person das gleiche (wenn sie einen geänderten Gewerbeschein wollen)
Die anderen Behörden sollten diese Änderungen ja auch wissen.

So, noch den Rest Freitag abarbeiten und dann geh´ts ins Wochenende

Renate Jacob
8 07.08.2009 07:52 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
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Moin Moin

ich habe hier einen änhlich gelagerten Fall. Dabei stellt sich mir die Frage: Muss die Namensänderung einer GmbH (aus der A-GmbH wird, laut Mitteilung des Geschäftsführers, die B-GmbH) ins Handelsregister eingetragen werden? Handelsregister-Nr bleibt gleich. Auch der Sitz und die Tätigkeiten bleiben gleich.

Bis dann
9 30.03.2010 08:37 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Moin

wird der Firmenname einer GmbH geändert, ist das über einen Notar beim Handelsregister zur Eintragung zu beantragen (ich glaube, das steht im HGB).

Erst wenn im Handelsregister der neu Name steht ändere ich v.A.w. das Gewerberegister.

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!
10 30.03.2010 08:47 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
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Moin

wird der Firmenname einer GmbH geändert, ist das über einen Notar beim Handelsregister zur Eintragung zu beantragen (ich glaube, das steht im HGB).

Erst wenn im Handelsregister der neue Name steht ändere ich v.A.w. das Gewerberegister.

Christiane


Huch, da habe ich wohl zweimal geklickt. Sorry

__________________
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Christiane: 30.03.2010 08:50.

11 30.03.2010 08:48 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
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Ich habe dazu bei Landmann und Rohmer etwas gefunden (auch ich brüte gerade über einen ähnl. Fall und wollte schauen, wie dieses Problem in anderen Amtsstuben gehändelt wird):

§ 14 Rd.Nr. 45 GewO

.. "Keine Anzeigepflicht besteht dagegen, wenn der Gewerbetreibende seinen Familiennamen ändert, da der Betrieb von derselben Person weitergeführt wird. Dasselbe gilt bei der Namensänderung einer juristischen Person."

__________________
U.L.F

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ULF: 15.07.2010 14:33.

12 15.07.2010 14:32 ULF ist offline E-Mail an ULF senden Beiträge von ULF suchen
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