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» Namensänderung bei einer GmbH «
ich habe hier einen änhlich gelagerten Fall. Dabei stellt sich mir die Frage: Muss die Namensänderung einer GmbH (aus der A-GmbH wird, laut Mitteilung des Geschäftsführers, die B-GmbH) ins Handelsregister eingetragen werden? Handelsregister-Nr bleibt gleich. Auch der Sitz und die Tätigkeiten bleiben gleich.
Bis dann
Gepostet am 30.03.2010 um 08:37 von:
Benutzer: Emsland
Der Original-Beitrag :
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