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Autor Beitrag
Thema: Namensänderung bei einer GmbH
Weeze

Antworten: 11
Hits: 54.011
Namensänderung bei einer GmbH 17.02.2009 13:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo liebe Kollegen


Ich steh mal wieder auf dem Schlauch!Wand

Eine "A" GmbH heißt ab sofort "B" GmbH. Geschäftsführer, Tätigkeit und Betriebsstätte bleiben die gleiche!

Gewerbemeldung? oder nur Änderung in Migewa?

Eigentlich ändert sich ja nix?

Für Antworten wäre ich dankbar!
Thema: Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH
Weeze

Antworten: 7
Hits: 21.162
Geschäftsführerwechsel bei einer GmbH 05.02.2009 12:01 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich brauch mal wieder HILFE!

Vielleicht hab ich auch ein Brett vor meinem Kopf???Wand

Bei einer GmbH ist ein Geschäftsführer ausgetreten und zwei Geschäftsführer sind eingetreten.
Muss ich da jetzt in Migewa einfach nur die Änderungen eintragen oder müssen die neuen Geschäftsführer sich hier melden und ich muss da irgendwas ergänzen (muss z. B. der neue Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden?)

Für eine kurzfristige Antwort euererseits wäre ich dankbar!


Gruß aus Weeze
Thema: MoMiG: Unternehmergesellschaft
Weeze

Antworten: 13
Hits: 13.013
21.01.2009 16:56 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen!

Ich habe hier auch eine UG in der Post, die angemeldet werden soll. Als der Antrag auf Gewerbeanmeldung kam, war noch nichts eingetragen etc. Da habe ich eine GMBH in Gründung genommen, da Migewa noch keine UG kennt. Was mach ich denn jetzt beim Eintrag? Ist die Rechtsform etwa GmbH? und ich schreibe in die Zeile "Betriebsname" abcdefgh UG? Lustig ist natürlich, es handelt sich um eine Gaststätte, aber die erforderlichen Papiere sind schon alle da!

Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort von den Kollegen, die des öfteren mit solchen Sachen zu tun haben. Hier aufem Land ist das nämlich mal was besonderes!anbeten

Gruß aus Weeze
Thema: Ummeldung oder nur Namensänderung???
Weeze

Antworten: 5
Hits: 4.244
RE: Ummeldung oder nur Namensänderung??? 18.09.2008 17:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Oh man!

Asche über mein Haupt! Natürlich Kollegin. Habe ich wohl übersehenanbeten anbeten

Ich habe auch eine etwas ältere Meldung. So wird da noch ein bischen Arbeit kommen. Aber da ich nicht so ein "haudegen" oder "Routinier" bin, obwohl ich schon mittlerweile 7 Jahre im Gewerbeamt tätig bin, lass ich mich mal überraschen. Wir haben hier normalerweise nur Allerweltsanmeldungen und wenn da mal was komliziertes kommt, sitze ich den halben Tag vor dem Bildschirm und les mich so durch das Forum.

Bis denne!
Thema: Ummeldung oder nur Namensänderung???
Weeze

Antworten: 5
Hits: 4.244
RE: Ummeldung oder nur Namensänderung??? 18.09.2008 16:29 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Kollege Bresgen!

Danke für die schnelle Antwort. Na dann werde ich mal abwarten, ob die "freiwillig die Meldebögen zusenden", denn die werden wohl kaum persönlich hier erscheinen. Ansonsten bekommt die Rechnungsprüfungsabteilung von mir ne kurze Nachricht mit der Bitte um Gewerbeabmeldung und Anmeldung.

Grüße aus Weeze
Thema: Ummeldung oder nur Namensänderung???
Weeze

Antworten: 5
Hits: 4.244
Ummeldung oder nur Namensänderung??? 18.09.2008 15:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen!

Ich steh glaub ich auf dem SchlauchWand ?

Ich habe Post bekommen vom Discounter xxx KGaA. Dieser betreibt hier eine Zweigniederlassung sprich einen Laden! Nun heisst es in Zukunft "Discounter zzzz GmbH". Die Gesamtrechtsnachfolge geht von der KGaA auf die GmbH über. Die GmbH bleibt aber eine 100 % e Tochter der KGaA.

Es handelt sich um eine Ausgliederung nach § 123 Abs 3 Nr 1 UmwG.

Da soll noch einer durchblicken! Was muss ich nun tun? Ich habe nicht alle Tage so ein Rechtswirrwarr auf dem Tisch! Vielleicht haben auch andere dieses Schreiben erhalten und wissen eher was damit zu tun ist.


Sonnige Grüße vom Niederrhein (morgen gehts auf Betriebsausflug - zum Nachbarland HOLLAND)
Thema: Automaten, hier Tankautomat, unselbständige Zweigstelle oder unselbstst. AUtomat, oder gar nix???
Weeze

Antworten: 0
Hits: 5.559
Automaten, hier Tankautomat, unselbständige Zweigstelle oder unselbstst. AUtomat, oder gar nix??? 18.03.2008 16:10 Forum: Gewerberecht


Hallo Zusammen!

Bin mittlerweile ratlos!

Folgender Sachverhalt:
Die Firma P. Oil aus I vertreibt Pflanzenöl als Kraftstoff. Im Januar bekamen wir eine Gewerbeanmeldung für eine Unselbst. Zweigstelle mit der Tätigkeit "Betrieb einer Pflanzenölautomatik Tankstelle". Diese ist auf dem Tankstellengelände der **** Tankstelle (keine Werbung) aufgestellt. Die Firma P. hat quasi ein Stück des Tankstellengeländes gepachtet. Nun hat die Firma P. einen Brief uns zugesandt in dem die Rechtsabteilung um Abmeldung der Firma zum Anmeldedatum bittet, da eine Gewerbeanmeldung gar nicht notwendig gewesen sei. Mit dem Verweis auf § 14 GewO und Kommentaren sei es hier gar keine unselbst. Zweigstelle sondern allerhöchstens ein Automat. Und dieser sei wie ein Geldautomat der Banken anzusehen und somit im Sinne von § 14 GewO nicht anmeldepflichtig.
ich weiss nicht, warum man so etwas kompliziertes immer in die Urlaubszeit legen muss.! Was muss ich denn nun machen? Dieser Tankautomat funktioniert so, dass nur betimmte Kunden dort mittels einer am Hauptfirmensitz beantragten Karte tanken können. Die Rechnung wird auch dort ausgestellt. Ein Tankwart oder eine andere Person sind vor Ort nicht tätig. Meines Erachtens wird aber doch ein Automat im örtl. und sachl. Zusammenhang mit einem Betrieb eines ANDEREN GEWERBETREIBENDEN aufgestellt, und dann muss doch eine Gewerbemeldung vollzogen werden (ich habe mal die Diskussion in Sachen Windkraftanlagen/Photovoltaikanlagen hier gelesen, aber die bringen mir leider auch nicht den entscheidenden Rat.) Da ich Gewerberecht nicht ausschließlich mache und nicht täglich in den Kommentaren wälze habe ich heute wut wut (Mir raucht der Kopf)
Ich hoffe, da kann mir jemand weiterhelfen. Die Firma hat auch in anderen Städten so verfahren und dort wurde das Gewerbe abgemeldet, da dort die Meinung bestand, dass es sich gar nicht um ein stehendes Gewerbe bzw. um eine Betriebsstätte handelt. ?????
Thema: Anmeldung einer unselbst. Zweigstelle einer GmbH & Co.KG
Weeze

Antworten: 3
Hits: 3.572
RE: Anmeldung einer unselbst. Zweigstelle einer GmbH & Co.KG 17.01.2008 11:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen Dank für die Antworten an "Ingolstadt" und "Frau Thien"!

Ich habe parallel zu der Frage hier im Forum auch Kollegen aus dem Umkreis gefragt. Und diese waren sich auch nicht sicher. Das Thema ist sehr komplex und eigentlich nur für Jemanden geeignet, der sich nur mit Gewerbeangelegenheiten beschäftigt. Da ich das aber nicht nur mache, bin ich da ein bischen aufgeschmissen. Nun habe ich aber mehrfach erfahren, dass ich die GmbH & Co.KG anmelden soll. In der Anmeldemaske ist dann als Inhaber die GmbH und deren Geschäftsführer einzutragen. Ich hoffe das dies der richtige Weg ist.
Thema: Anmeldung einer unselbst. Zweigstelle einer GmbH & Co.KG
Weeze

Antworten: 3
Hits: 3.572
Anmeldung einer unselbst. Zweigstelle einer GmbH & Co.KG 16.01.2008 17:19 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich habe eine Gewerbeanmeldung vorliegen von einer Pflanzenöl-Automatiktankstelle, die auf einer hier bestehenden Tankstelle eine Zapfsäule aufgebaut hat und nun das Gewerbe anmelden will. So weit so gut. Aber nun mein Problem: Die Firma ist eine GmbH & Co.KG und hat als KG die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und eine natürliche Person. (Was muss ich denn nun hier anmelden? Da es sich um eine unselbständige Zweigstelle handelt). Liege ich falsch dabei, wenn ich die GmbH & Co.KG mit dem "Inhaber" GmbH anmelde und die GmbH auch anmelde (beides als unselbst. Zweigstelle) und ich vernachlässige einfach die Angabe dass es in der GmbH&Co.KG eine natürliche Person als Kommanditist vorhanden ist? Ich bitte um Antwort. Wahrscheinlich wissen die alten Hasen es?!!! VIELEN DANKDanke
Thema: Reisegewerbe und Untersagungsverfahren
Weeze

Antworten: 3
Hits: 8.221
16.11.2007 08:39 Forum: Gewerberecht


Hallo Frau Komnick!

Die zuständige Behörde für Gewerbeuntersagung ist die Kreisverwaltung. Es ist seitens des Kreis Kleve beabsichtigt, ein Gew.-Untersagungsverfahren nach § 35 GewO durchzuführen. Im Rahmen der Prüfung, ob das Verfahren durchzuführen ist, werden wir als Behörde angeschrieben und es wird ja um Mitteilung gebeten, ob Steuerrückstände bestehen und die Aufsichtsbehörde möchte ja die Gewerbemeldungen haben. Dabei ist mir dann aufgefallen, dass das Reisegewerbe gar nicht verlängert wurde. (Muss ich als Gewerbemeldestelle das eigentlich nachhalten, bzw. den Gewerbetreibenden darauf hinweisen?)
Somit kam mir halt die Frage wie eingangs bereits beschrieben.


(Man lernt immer dazu!)
Thema: Abmelden von Amts wegen unter anderem auf Grund von Mitteilung seitens des FA oder Berufsgen.???
Weeze

Antworten: 2
Hits: 3.653
RE: Abmelden von Amts wegen unter anderem auf Grund von Mitteilung seitens des FA oder Berufsgen.??? 15.11.2007 17:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke für die Antwort.

So ist mir schon mal ein bischen geholfen.

Ich habe heute mal wieder die ehrenvolle Aufgabe des langen Donnerstags (obwohl ich die anderen Tage der Woche auch mal freiwillig so lange bleibe)

Schönen Feierabend!
Thema: Finanzamt und Berufsgenossenschaft von Amts wegen?
Weeze

Antworten: 0
Hits: 2.769
Finanzamt und Berufsgenossenschaft von Amts wegen? 15.11.2007 16:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo!

Mein PC hängt in Sachen Internet gerade und hat das doppelt reingesetzt. Kann man das löschen?

Vielleicht der Admininstrator???

Danke
Thema: Abmelden von Amts wegen unter anderem auf Grund von Mitteilung seitens des FA oder Berufsgen.???
Weeze

Antworten: 2
Hits: 3.653
Abmelden von Amts wegen unter anderem auf Grund von Mitteilung seitens des FA oder Berufsgen.??? 15.11.2007 16:45 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

So nun mein zweiter Beitrag oder besser meine zweite Frage!

Also ich weiss absolut nicht weiter.
Wann habe ich die Möglichkeit ein Gewerbe von Amts wegen abzumelden?
a) wenn meine Post an den Gewerbemeldenden zurückkommt mit dem Vermerk unbekannt verzogen bzw. ins Ausland und es ist definitiv keine Gewerbeausübung mehr ersichtlich.

b) polnische "Selbständige" sind melderechtlich nach Polen zurückverzogen und haben das Gewerbe nicht abgemeldet

c) das Finanzamt oder die Berufsgenossenschaft bzw. irgend eine andere "institution" schickt mir Post und sagt mir, dass deren Schriftverkehr mit dem Vermerk der Post "unbek. verzogen" zurückkommt und "fordert" mich auf, das Gewerbe von Amts wegen abzumelden.

Ich hoffe, da kann mir jemand weiter helfen und eventuell eine Rechtsgrundlage nennen????Kopfkratz
Thema: Reisegewerbe und Untersagungsverfahren
Weeze

Antworten: 3
Hits: 8.221
Reisegewerbe und Untersagungsverfahren 15.11.2007 16:33 Forum: Gewerberecht


Guten Tag zusammen!

Hier mein erster Beitrag in diesem Forum. Ich habe schon viel gelesen und viel gelernt aber ich bin halt kein alter Hase und habe vieles hier im Ordnungsamt durch "Lerning by doing" gemacht.

Nun habe ich folgenden Fall: Ein Gewerbetreibender hat eine Reisegewerbekarte für die Dauer von einem Jahr ausgestellt bekommen (Ausstellung am 28.07.2006 für ein Jahr) Eine Verlängerung der RWK seitens des Gewerbetreibenden ist nicht erfolgt.
Meine erste Frage ist nun, ob ich das Gewerbe im Register/Migewa (dort haben wir es ja auch eingegeben) abmelden soll von Amts wegen.
Muss ich nun die RWK von dem Gewerbetreibenden einziehen?

Was aber nun noch viel interessanter ist, dass die Aufsichtsbehörde ein Gewerbeuntersagungsverfahren durchführen möchte. Ist das nun überhaupt noch möglich?

Ich hoffe auf eine Antwort.

Da ich auch noch eine andere Frage habe mache ich mal lieber noch einen weiteren Thread auf um nicht gleich von irgendwem einen auf den "Deckel" zu bekommen

Ich Danke schon mal im Voraus!
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