Forum-Gewerberecht

» Namensänderung bei einer GmbH «

Wurde in einem anderen Bereich gerade diskutiert. Eine Verlinkung dahin kriege ich aber nicht hin.

Wenn sich nur der Name ändert, aber nicht die Handelsregisternummer ist es ein und dieselbe juristische Person und der Name wird in der Anmeldung einfach nur geändert. Lt. GewO ist das noch nicht mal anzeigepflichtig.

Ändert sich aber die Handelsregisternummer ist es eine neue Firma, auch wenn die Geschäftsführer und die Betriebsstätte identisch sind. Dann muss die alte ab- und die neue angemeldet werden.

Gruß

Christiane



Gepostet am 17.02.2009 um 14:30 von:
Benutzer: Christiane
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=33023#post33023


Beitrags-Print by Breuer76