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Thema: Kennzeichnung von Lebensmitteln |
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also ich würde mit der PAngV (Preisangabenverordnung) oder VO zur Lebensmittelkennzeichnung beginnen. Mister Google hilft hier sicher noch schneller.
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Thema: GmbH i.G. angemeldet nun UG |
ULF
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Ich möchte mich noch einmal hier zu Wort melden:
Rein rechtlich betrachtet ist die GmbH i.G. eine Vorgründungsgesellschaft der GmbH. Das heißt, die Gründungsgesellschafter beschließen, eine GmbH zu gründen. In dieser Zeit wird der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet und für die notarielle Beurkundung vorbereitet. Somit ist die Vorgründungsgesellschaft rechtlich betrachtet, wie eine GbR bzw. oHG anzusehen und ins Gew.register aufzunehmen.
Sofern diese GmbH i.G. ihre gewerbl. Tätigkeit aufnimmt, haften die gemeldeten Inhaber mit ihrem persönlichen Eigentum - wie bei der GbR/oHG.
Mit Eintragung ins HRG entsteht somit eine andere Rechtsform - die Kapitalgesellschaft. Aus diesem Grund hat unser Gewerbeprogramm für die UG eine eigenständige Rechtsform und Anmeldung.
Fazit: bei uns bin ich durch das Softwareprogramm gehalten, abzumelden und neu anzumelden. Aber hier stimme ich mit dem Programmierer überein. OOOOft sieht das anders aus .....
Möglicherweise sollte mit dem IH Rücksprache genommen werden, um diese Unsicherheit zu klären. Kommunikation ist Glückssache! Vielleicht wollte er schon gleich die UG anmelden???
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Thema: GmbH i.G. angemeldet nun UG |
ULF
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Hallo Sonnenschein 82,
das Problem zwischen GmbH i.G. und UG liegt meiner Ansicht vor allem in der Haftungsfrage. Zum Verständnis habe ich hier eine Seite http://www.ug-gesellschaft.de/ als Empfehlung. Gründungsgesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen. Bei der UG ist das anders. Deshalb bin auch ich der Ansicht, i.G. abmelden und UG anmelden.
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Thema: Inhalt Reisegewerbekarte |
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Auch ich schließe mich der Meinung an. Vielen Dank an alle Beteiligten für die schnellen und guten Hinweise. PS. Ich wusste gar nicht, das ich das alles im Landmann Rohmer finde - bin zwar schon 3 Jahre im Gewerbeamt - aber ... lesen, lesen, lesen ... Mit dem Forum geht es schneller DANKE
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Thema: Inhalt Reisegewerbekarte |
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Hallo ins Forenland,
ich habe hier einen Reisegewerbekarteninhaber, der sein Geld im Schaustellergeschäft betreibt - genauer, er hat einige Karussells. Diese sind namentlich in der Reisegewerbekarte festgehalten.
Nun hatte er in einer fernen Stadt vom Ordnungsamt Besuch und dabei wurde festgestellt, dass sein Kettenkarussell nicht in der Reisegewerbekarte steht. Das Bußgeld wurde fällig und nun steht er vor mir und möchte eigentlich eine Formulierung in die RGK haben, die allgemein gehalten wird. z.B. "Karussellbetrieb" und nicht die Einzelauflistung für: Kettenflieger, Achterbahn, Kindereisenbahn ...usw.
Ein Vergleich zu anderen Gewerbetreibenden habe ich nicht. Er ist der Einzige für dieses Gewerbe und ähnliche Artikel im Forum habe ich nicht gefunden.
Wer kann mir weiterhelfen?
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Thema: Namensänderung bei einer GmbH |
ULF
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Ich habe dazu bei Landmann und Rohmer etwas gefunden (auch ich brüte gerade über einen ähnl. Fall und wollte schauen, wie dieses Problem in anderen Amtsstuben gehändelt wird):
§ 14 Rd.Nr. 45 GewO
.. "Keine Anzeigepflicht besteht dagegen, wenn der Gewerbetreibende seinen Familiennamen ändert, da der Betrieb von derselben Person weitergeführt wird. Dasselbe gilt bei der Namensänderung einer juristischen Person."
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Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
ULF
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Diese Verfügung ins Netz zu stellen (?) - hatte ich auch erst überlegt. Jedoch habe ich diesen Gedanken verworfen, da auf gesetzl. GL nicht Bezug genommen wurde.
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Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
ULF
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152 |
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1.956.428 |
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Ich habe gerade eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes (LSA) vom 21.09.2009 auf dem Tisch. Hier wird ausgeführt, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage keiner Gewerbeanmeldung
bedarf.
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Thema: Ringgemeinschaft |
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Hallo Sonnenblume,
also diese Ringgemeinschaft erinnert mich an meinen Geschichtsunterricht. Nach 1945 gab es im Ostteil Deutschlands die MAS = Maschinen Ausleih Station.
Bitte als erstes nachfragen, ob diese Ringemeinschaft ein e.V. ist. Nach meinem Kenntnisstand sind Ringgemeinschaften in Bayern bereits bekannt ( bei verschiedenen gewerbl. Tätigkeiten).
Dann die Satzung vorlegen lassen, den Eintrag im Vereinsregister nachvollziehen und natürlich den Zweck dieser Gesellschaft prüfen.
Auf jeden Fall ist es eine Tätigkeit unter diesem "Deckmantel", der zu prüfen ist. Also bitte erst nachfragen.
Alles spricht aber aus meiner Sicht für den e.V.
Wenn er nicht angestellt ist, dann ist er Mitglied!
Bin auch auf die Antwort gespannt.
Schöne Grüße aus der sonnigen Börde.
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Thema: Örltiche Zuständigkeit bei Gemarkungsgrenzen |
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Hallo Eschborn,
einen ähnlichen Fall kenne ich aus den Nachrichten. Hierbei handelt es sich um eine wirklich kleine Gemeinde in den neuen Bundesländern. Hier wurde Anfang der 90 ger Jahre festgestellt, dass dieser Ort zum Teil in Brandenburg und zum Teil in Sachsen-Anhalt liegt. Die Einwohner ( es sind ca. 100-200) hatten plötzlich mit jeweils zwei Zuständigkeiten zu "kämpfen". (Von Postzuständigkeiten, Müll, Wasser, Abwasser....)
Kann nicht sein, war aber so - historisch belegt. Wurde aber geändert. Es gab meines Wissens nach einen Flächentausch.
Gab es in Ihrem geschilderten Fall eine genehmigende und zuständige Baubehörde? Hier würde ich ansetzen wollen.
Ein interessanter Fall. Aber die Zuständigkeiten ergeben sich doch immer von dem jeweiligen Gebiet - deshalb ist die Gebietskörperschaft auch zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
aus der Magdeburger Börde
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Thema: Abmeldung GmbH i.G. |
ULF
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Zuersteinmal herzlich willkommen im forum thommy 555,
bei einer GmbH i.G. handeln die Gründungsgesellschafter und diese haften privat mit ihrem Vermögen.
Wird die GmbH i.G. in eine GmbH "umgewandelt", so gilt bei mir der § 14 GewO. Denn die GmbH ist in ihrer Rechtsform etwas anderes. Sie ist eine juristische Person des Privatrechts in Deutschland (Siehe dazu die Ausführungen in Wikipedia - Definitionen bitte eingeben u. suchen lassen).
Die Gesellschafter einer GmbH kommen durch ihren Notarvertrag ins Handelsregister - hier besteht die Möglichkeit sich von Amts wegen im Netz anzumelden unter www. handelsregister (Bund oder/und Land eingeben u. anmelden)
Ist der eine Gründungsgesellschafter nicht auffindbar und der andere meldet diese GmbH i.G. ab, so würde ich den zweiten Gesellschafter von Amts wegen abmelden.
Der Abmeldegrund ist aber bekannt?? Oder gibt es keine Hinweise?? Unbedingt nachfragen.... u. dann handeln.
Viele Grüße aus der sonnigen Börde
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Thema: GmbH ist eigener PhG |
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Hallo aus der Börde,
ich kann vielleicht noch eine kleine Hilfe anbieten. Nämlich im Internet unter goole Wikipedia eingeben und Gesellschaftsformen - hier die GmbH- suchen lassen.
Dann ergeben sich automatisch weitere Links, welche zusätzliches Wissen vermitteln.
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