Innerstaatliche Bauartzulassungen für GSG laufen zum 01. 01. 2008 aus |
jasper
Kaiser
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§ 33e GewO Abs. 2 lauten:
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.
Das heißt also:
1. Wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden.
2. Wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert.
3. Wenn der Antragsteller ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.
So wie es aussieht wurden Tatsachen bekannt die einen Widerruf der Zulassung rechtfertigen. Dieser Widerruf wird nun zeitlich verzögert vollzogen.
Dieses Tatsachen basieren auf Veränderungen die von den Antragstellern vorgenommen wurden.
Weder das BMWI noch die PTB ist ein Vertragspartner der Automatenaufsteller. Auch sind die Automatenaufsteller kein Antragsteller bei der PTB, dass sind allein der Gerätehersteller.
Uns wurden illegal veränderte Geräte verkauft, vermietet und verleast und das zu überzogen Preisen die mit einer zeitlich unbegrenzten Nutzungsdauer gerechtfertigt wurde!
Da dürfte wohl mehr als ein Rechtsanwalt ein neues Betätigungsfeld finden.
Erst musste der Hersteller aus NRW tausende seiner zugelassenen illegal veränderten Geräte zurückrüsten und währenddessen wurden innerhalb von eineinhalb Jahren über 130.000 weitere Geräte zugelassen, die so nie hätten zugelassen werden durften.
Nach solch zwei Pleite wird bei der PTB das Personalkarussell bestimmt wie wild am rotieren sein.
Ich stelle hier einfach mal die Frage:
Stempeln die nur die Papiere ab, die sie von den Herstellern vorgelegt bekommen und verweise darauf, was laut SpielV und PTB-Richlinien alles erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Oder schliessen die auch mal ein Gerät auf und schauen rein?
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27.11.2007 20:12 |
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Solon
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Meike
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Hallo Jasper,
haben wir nicht alle lernen müssen, dass die Wege von verwaltungsrechtlichen Vereinbarungen unergründlich und langwierig sind?
Den "handwerklichen" Prüfern bei der PtB zu unterstellen, dass diese die Kisten nicht mal aufmachen würden, finde ich nicht O.K.
Ich glaube vielmehr, dass da den ein oder anderen der Ehrgeiz packt, wenn er merkt, dass er "veräppelt" wurde.
Persönlich glaube ich, dass sie einfach nicht "böse" genug denken können.
Ich bin immer noch ein vehementer "Nein-Sager" zum Thema "Ferneinwirkung via Vernetzung auf das Geldmanagement", nämlich aus dem Grund, weil ich "böse" denken kann.
Wie lange will das BMWI das noch zu lassen?
Nach den ganzen festgestellten "Funktionsfehlern", müsste doch mal langsam ein Lernprozess beginnen.
Hatte sich eigentlich schon mal jemand mit dem Thema beschäftigt warum manche Menschen das Zahlen von USt als unproblematisch betrachten?
Gruß Meike
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22
28.11.2007 07:17 |
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Solon
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anders
Kaiser
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An Alle
Meike, bei den vielen vorgegebenen und ständig wiederkehrenden Problematiken, ist Deine vermittelnde Art schon irgendwie beruhigend.
Dennoch bewundere ich jasper & Co für die immer noch so friedliche Auseinandersetzungsbereitschaft.
Beides ist aber aus verschiedenen Gründen einfach nicht mehr zeitgemäß, es geht hier doch um die Schaffung von Rechtssicherheit, um die Umsetzung von Gesetzen, Weisungen, etc. und alternativ um eine pure Existenzsicherung, die offenbar nicht nur unter sehr humanen Gesichtspunkten alle nur auf der Grundlage fahrlässiger Voraussetzungen beruhen.
Es ist eben keine Zeit und auch kein Platz mehr für ein Katz- und Mausspiel vorhanden, zumal die jeweils Verantwortlichen ja auch noch mit einem wohl recht gutem Einkommen und Alterssicherungen von der Allgemeinheit getragen und/oder Industrie kommend, gut versorgt und/oder überversorgt werden.
Wenn es sich herausstellt, dass Gesetze, Verordnungen, Arbeitsanweisungen, etc. in der Praxis nicht rechtssicher angewandt werden können, dann haben die jeweils Verantwortlichen doch die verdammte Pflicht, erkennbare Mängel unverzüglich an die Gesetzgeber oder eine entsprechende Stelle, mit allen darin enthaltenen Konsequenzen weiterzugeben! Da kann es schon aufgrund möglicher Gefährdung Dritter, Rücksichtsnahmen gleich welcher Art nicht mehr geben.
Warum ist eigentlich niemand bereit Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen? Insofern kann man schon die Forderung nach einer persönlichen Haftung verstehen.
Auf welcher Ebene auch immer, mindesten seit 2005 keiner sich keiner mehr davon freisprechen, dass mit der Spielverordnung eine der unvollkommensten Grundlagen im Glücksspielsektor geschaffen wurde. Da spielt es auch keine Rolle mehr, wenn andere Glückspielarten mit personenbezogenen und monopolistischen Super-Sondervergünstigungen ausgestattet sind oder noch werden. Die Spielverordnung ist und bleibt, wie man auch jetzt schon wieder sehen kann, nur ein unvollkommenes Gesetz, mindestens jedoch ein gewolltes Flickwerk!
Verstehen kann man allerdings die Loyalität der „Staatsdiener“, verstehen muss man auch die Betroffenen, die Automatenaufsteller! Offenbar sind aber beide Gruppen nur das jeweilige „Opferlamm“ am Ende von verschiedenen Interessengruppen.
Abschließend noch einmal, dass schon so oft angesprochene Thema der Haftung.
Die vielen berechtigten Haftungsansprüche erfordern einen enormen Zeitaufwand, der neben dem jetzigen „Kleinkrieg“, besonders aus der Spielverordnung einfach nicht mehr zu schaffen ist. Aber auch ein weiterer Grund zur Rückhaltung bildet die Monopolstellung von Hersteller und Handel. Man befürchtet persönliche Nachteile bei der Automatenbeschaffung und der Finanzierung, etc.
Industriehaftung: Bereist in den Jahren 1997 bis 1999 haben sich einige geschädigte Automatenaufsteller über die Möglichkeiten von Schadensersatzleistungen rechtlich beraten lassen. Damals wurden auch Geräte angeboten, die offenbar nur bedingt Zulassungsgerecht waren. Dieser Hinweis stand aber nicht in der Werbung, Angeboten und Aufträgen, sondern nur auf den Rechnungen. Also Haftungsansprüche, die nicht wahrgenommen wurden.
Behördenhaftung: In diesem Bereich haben die Automatenaufsteller in den vergangenen Jahren weitgehend auf Ihre Rechte verzichtet, weil sie sich vorwiegend mit zwei rechtwidrigen Steuerarten (Pauschale Vergnügungssteuer und Nichtumsetzung der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie aus 1979) befassen mussten.
Erschwerend dabei war und ist die Tatsache, dass die Gemeinden, etc. nicht nur rechtswidrige Vergnügungssteuersatzungen, sondern auch noch vorsätzlich falsche Vergnügungssteuersatzungen rückwirkend wieder bescheiden „dürfen“. Das ist zeitlich völlig unbegrenzt möglich und kann daher noch in 100 Jahren und länger rückwirkend erfolgen!!!!
Auch hier wissen es „Alle“ und es erfolgt dennoch keine Änderung. So ist es eben in der Praxis und dem täglichen Leben!
Gruß anders
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28.11.2007 10:52 |
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gmg
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@ alle
Haben denn die Verbände vielleicht mal bei den Herstellern nachgefragt, welche Funktionsfehler in den Geräten enthalten sind ?
Gibt es darauf eventuell eine Reaktion der Hersteller ?
Hat vielleicht ein Kunde schon einmal nachgefragt und eine Antwort erhalten ?
Von der PTB kann man ja wohl - aus besagten Gründen - keine Erläuterungen erwarten !
Und diese ganzen Änderungen der Zulassungen mit Verfristungen ohne Erläuterung so kurz vor der IMA 2008, die ja noch grösser werden soll, noch mehr Aufsteller haben wird und zu der noch mehr Fachbesucher erwartet werden.
Für wen eigentlich noch ?? Ich habe heute noch mit einigen "kleinen" Aufstellern gesprochen. Durch die z. Zt. am Markt vorhandenen Hochauszahler haben die ganz einfach keine freien Mittel mehr zur Verfügung !!
Was sollen die noch auf der IMA ?? Oder gibt es da dann bereits neue GSG mit "geglättetem Auszahlverhalten", die nicht mehr so "dynamisch" sind ? Für die "Überlebenden" ?
Grüße
__________________ gmg
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28.11.2007 17:23 |
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Corleis
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Da "unsere" Verbände jetzt von der Industrie finanziert werden, erwarte ich keine Auskunft mehr.
Deshalb habe ich bei der PTB angefragt, welche Veränderungen an der Gerätesoftware durchgeführt wurde und in welchem Zusammenhang die Veränderungen mit den Forderungen des BMWi stehen.
Antwort kam heute:
Zitat: |
Sehr geehrter Herr Corleis,
die PTB ist grundsätzlich nicht befugt, technische Einzelheiten zu den geprüften Bauarten, die über die Bekanntgabe des Zulassungsscheins bzw. der Nachträge hinausgehen, Dritten weiterzugeben.
Ich bedaure, Ihnen in dieser Frage nicht helfen zu können, und kann sie nur an den jeweiligen Hersteller verweisen.
Was ich Ihnen versichern kann, ist, dass die jüngsten Nachträge nicht in Beziehung zum bekannt gewordenen Schreiben des BMWi an die PTB stehen.
Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen braucht noch etwas mehr Zeit.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Dieter Richter
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für diese schnelle Antwort!
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 29.11.2007 02:36.
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29.11.2007 02:32 |
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gmg
Foren Gott
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Gut gemacht David,
wie erwartet:
es bleiben nur noch die Hersteller als Beantworter der Frage über.
Sind die Schreiben an die beiden Hersteller schon raus ??
Grüße
__________________ gmg
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26
29.11.2007 07:31 |
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Meike
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Hallo anders,
ich differenziere in meiner Betrachtung immer stark zwischen denen, die Politik machen (und das sind meist keine Politiker) und denen, die an der Basis die tatsächliche Arbeit erledigen. - Von Kollektivverurteilungen halte ich nichts.- Mein Beitrag hatte also wenig/gar nichts mit Loyalität, sondern mehr mit differenzierter Betrachtungsweise zu tun.
Ich wiederhole gebetsmühlenartig:
Die SpielV ist gut, die technischen Richtllinien müssen dringend und diesmal der SpielV entsprechend, geändert werden.
Da die Herrschaften, die im März- Mai 2007 damit betraut waren, augenscheinlich die SpielV nicht richtig verstanden hatten (siehe Schreiben BMWI), sollten doch diesmal vielleicht diejenigen mit im Gremium sitzen, die damals verhöhnt wurden, dass sie es nicht verstanden hätten. Und bitte diesmal schön transparent und ohne "Sommerfeste".
- So etwas heimelt stark an.-
Hallo David,
so kurz der Brief auch ist, ist er das fehlende, eingeständige Puzzlesteinchen meiner Theorie der "Fehlfunktion", welche offensichtlich auch Herr Daloglu verstanden hat.
Du hattest doch auch die TI ins Forum eingestellt. Und Tosh hatte nun das Schreiben von BW ins Forum eingestellt. Zählt doch nun nur alle Infos zusammen und Ihr werdet zum gleichen Schluß kommen.
Da ich keine Meinungen machen möchte, sondern immer nur zum Nachdenken anregen will, schreibe ich nicht, wie ich es sehe, sondern seht es bitte mal alle in der Summe:
Bauartzulassung betroffen + alle Hersteller betroffen + hat nichts mit Schreiben des BMWI zu tun + Software betroffen + Hopper / Bargeld / Geldmanagement betroffen = XY - Fehlfunktion
Gruß Meike
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29.11.2007 07:57 |
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magnum
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@gmg
"Haben denn die Verbände vielleicht mal bei den Herstellern nachgefragt, welche Funktionsfehler in den Geräten enthalten sind?"
Glaubst Du im ernst, dass die Verbände mit solch einer Frage ihre Brötchengeber unter Druck setzen oder auch nur in Verlegenheit bringen wollen?
@gmg
"Von der PTB kann man ja wohl - aus besagten Gründen - keine Erläuterungen erwarten!"
Das sehe ich anders. Wer den Schlamassel verbockt hat, hat für Aufklärung zu sorgen!
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29.11.2007 08:56 |
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gmg
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@ magnum
Da ich ein Freund der offensiven Vorgehensweise bin, habe ich mir erlaubt, gestern in einem anderen Chat diese Frage zu stellen:
Zitat on:
Aus der Web-Side der PTB ergibt sich, dass zur Zeit viele GSG Nachträge zu ihren Zulassungen erhalten. Diese Nachträge setzen eine Frist binnen der eine neue Software auf das GSG aufgespielt sein muß.
Nach Ablauf der Frist ist die Nutzung der alten Software - und damit des GSG - nicht mehr gestattet.
Haben die Verbände schon Informationen von den Herstellern eingeholt, warum diese neue Software aufgespielt werden muß ? Welchen Grund gibt es für diese Schwemme von Nachträgen zu den Zulassungen der Geldspielgeräte der Hersteller adp und nsm ?
Sollten die Verbände bisher noch keine Anfrage nach dem Grund an die beiden Hersteller gestellt haben:
Bis wann ist mit einer Anfrage zu rechnen ?
Oder gibt es schon bekannte Informationen ?
Zitat off
Bei diesem angesprochenen Chat handelt es sich um einen, der in Berlin beim BA neu eröffnet worden ist. Ich will jetzt wahrlich keine Werbung für einen anderen Chat machen, aber, da bin ich doch wohl mit meinen Fragen richtig ???
Eine Antwort habe ich bis jetzt noch nicht erhalten. Ich bin mal gespannt, ob sich noch etwas tut !!
Und von der PTB wirst Du keine Erläuterungen erhalten - vgl. Schreiben an Corleis.
Hast Du denn schon an die Hersteller geschrieben ?? Fragen kostet doch nichts !!
Grüße
__________________ gmg
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29.11.2007 17:07 |
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gmg
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RE: Innerstaatliche Bauartzulassungen für GSG laufen zum 01. 01. 2008 aus |
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@ alle
Um auf die Eingangsfrage noch einmal zurückzukommen:
Lediglich eines der aufgelisteten Geldspielgeräte hat dann wohl keine Verlängerung der Zulassung bekommen:
Dabei handelt es sich um die BR 2015, Crown-Jubi-100 von Bergmann.
Die restlichen Geldspielgeräte soll demnach also wohl weiter angeboten bzw. produziert werden !
Oder war die Frage der Verlängerung der Zulassungen nur eine "Frage der Ehre" ?
Grüße
__________________ gmg
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23.12.2007 17:41 |
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