Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen von GSG |
gmg
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OKAY, DANN "VERFOLGE" ICH DICH AUCH HIERHIN MIT MEINER ANTWORT !!
@ jasper
Ich nehme an jasper, dass der "nette Mann von der PTB" auch in irgend einer Form verschwiegen sein muß. So wie es bei mir z. B. das Steuergeheimnis gibt, an welches ich gebunden bin, so werden die Bediensteten der PTB sicherlich auch einem Dienstgeheimnis unterliegen, und dürfen daher nichts sagen. Ich halte es natürlich für mutig, man könnte auch sagen: instinktlos, sich auf einer solchen Veranstaltung der Aufstellerschaft noch sehen zu lassen, ohne solche gestellten Fragen beantworten zu können ( oder zu wollen ).
Bei der technischen Vorrichtung zur Abschaltung der Geräte gehe ich davon aus, dass es sich um die Art von Abschaltung handelt, die eine Zeit lang in die adp-Geräte eingebaut worden, dann wieder nicht eingebaut worden und jetzt wohl wieder eingebaut wird. Gibt es da nicht eine entsprechende TI ?
Nun werden wohl die anderen Hersteller zur Nutzung dieser technischen Lösung "angehalten" werden.
Grüße
__________________
__________________ gmg
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41
24.11.2007 20:32 |
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Solon
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Zeus
Tripel-As
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Hi,
sorry Meike, schon aber wenn ich scheon Suchtprävenzion höre, wird mir schlecht! Während der Gewerbertreibende Aufsteller die Restriktionen der Spielverordnung einhalten muss, wird eine Straße weiter ein Automatensaal von einenm Casino eröffnet! Ich glaube eher, das Thema Sucht betrifft immer die gewerblichnen Auffsteller! Die Automatensäle stehen außen vor! Die Legislative im Land muss sich mal Gedanken machen was Sie will! Und nicht Wasser predigen und Wein trinken!
...und ganz nebenbei: Led Zepplin auf Sat1 kommte ganz gut!... (Sorry, das war persönlich!)
liebe Grüße an Alle!
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42
26.11.2007 03:51 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Hallo Zeus
gefunden beim automatenmarkt:
Zitat on:
23.11.07
Automatenspielsäle müssen Süchtigen Zutritt verweigern
Neben Casinos haben ab sofort auch Automatenspielsäle die Kontrollpflicht, gesperrten Spielsüchtigen den Zutritt zu verwehren. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Kommen die Betreiber dieser Regelung (III ZR 9/07) nicht nach, müssen sie notorischen Spielern als Schadensersatz die verspielte Summe erstatten.
Laut Befund der Richter sei es für den Bereich des Automatenspiels „dringend geboten, die verhängte Spielsperre effektiv durchzusetzen, damit diese ihre Schutzfunktion entfalten kann“. Einwände der Betreiber, eine generelle Kontrolle sei nicht möglich und wirtschaftlich schädigend, wies der BGH zurück. Nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ist von 2008 an ohnehin eine allgemeine Kontrollpflicht für Spielbanken vorgesehen.
Dem Urteil ging ein konkreter Fall voraus: Ein Mann aus Bielefeld hatte eine Schadensersatzklage gegen einen Casinobetreiber eingereicht. Der Spielsüchtige hatte 1998 freiwillig eine bundesweite Spielsperre gegen sich verhängen lassen, verzockte aber in den Jahren 2000 und 2001 beim Automatenspiel mehr als 60 000 Euro.
Der Kläger wird aller Voraussicht nach leer ausgehen, denn die beklagte Spielbank habe sich in diesem Zeitraum laut BGH „in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befunden“, somit konnte sie von ihrer Kontrollpflicht noch nichts wissen. Denn erst im Dezember 2005 wurde in einem Grundsatzurteil entschieden, „dass eine wunschgemäß erteilte Spielsperre Ansprüche auf Ersatz von Spielverlusten begründen kann, wenn die Spielbank die Sperre nicht durch ausreichende Kontrollen durchsetzt“.
Zitat off
Eine weitere Rezension des angesprochenen Urteils findet man auch beim baberlin.de im offenen Bereich.
Anmerkung meinerseits: Es tut sich was ! Auch die Herrschaften von den Casinos werden zum Thema Suchtprävention umdenken müssen !!
Grüße
__________________ gmg
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43
26.11.2007 17:33 |
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Corleis
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Zitat: |
Original von gmg
Anmerkung meinerseits: Es tut sich was ! Auch die Herrschaften von den Casinos werden zum Thema Suchtprävention umdenken müssen !!
Grüße |
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Siehe auch meinen Beitrag auf der Vorseite.
Ausserdem wird auch im Lotto Bereich das nicht so weitergehen können.
fast 30 Mio. € im Jackpot und die ganze Nation im Spielrausch.
Wo sind die Suchtschutzverbände ???
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44
26.11.2007 22:26 |
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anders
Kaiser
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Hallo Corleis,
dein Aufruf: Wo sind die Suchtschutzverbände ??? wird zu keiner Antwort führen!
Die Glücksspielsuchtvereine sind doch die ständigen Nutznießer aus allen inzwischen gewollten gesetzlichen und industriellen Querelen.
Für Glücksspielsuchtvereine ist es besonders wichtig, dass man im "Bekanntenkreis" Glücksspielsuchttagungen o. ä. veranstaltet und/oder besucht. Das macht sich zumindest in der Öffentlichkeit sehr gut und die wohlwollenden Medien können dann noch nach Jahren über die vielen möglichen Schätzzahlen und mit dem Ergebnis einer gewollten Empörung aus der Bevölkerung berichten.
Damit wurde bisher und wird auch künftig jedoch nur die Existenzberechtigung gesichert!
So können aber auch weiterhin die unkontrollierten Gelder ohne die Erbringung von nachweispflichtigen- und nachprüfbaren Tätigkeiten beanstandungslos fließen!
Unter den gegebenen Bedingungen wird oder muss der "Bekanntenkreis" weiterhin immer schön zusammenhalten.
Das bringt zwar dem Glücksspielsüchtigen nichts, aber es beruhigt zumindest die Nutznießer.
Gruß anders
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45
27.11.2007 07:15 |
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Meike
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Hallo anders,
hallo David,
habt ihr in Hamburg spezielle Probleme mit den Vereinen gegen Glücksspielsucht?
Macht doch dazu mal ein eigenes Thema auf, vielleicht äußert sich dann ja mal jemand von den angesprochenen Vereinsmitgliedern.
@ anders, ist das ein Bauchgefühl von Dir oder hast Du dazu etwas Handfestes?
Zitat:
"So können aber auch weiterhin die unkontrollierten Gelder ohne die Erbringung von nachweispflichtigen- und nachprüfbaren Tätigkeiten beanstandungslos fließen."
Gruß Meike
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46
28.11.2007 07:25 |
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anders
Kaiser
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Warum sind die Automaten- und Dieselrußfilterprobleme vergleichbar? |
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Weil sie mit der gleichen Problematik versehen sind und sich hieraus möglicherweise auch Schadensersatzansprüche abzuleiten lassen.
Weil der Ablauf in der Gesetzgebung gleich ist!
Und hier eine nicht erwartete politische Superleistung: Kein Sonntag, kein Feiertag, kein Ostern, kein Pfingsten, kein Weihnachten und dennoch ein Freudentag in Deutschland. Nach langer Zeit wieder einmal ein Erfolgserlebnis für den Bürger durch beherztes zugreifen in der Politik.
Einfach eine vorbildliche Leistung des Umweltminister Sigmar Gabriel, indem er die festgestellten Mängel „auch erkannt“ hat und diese unverzüglich und problemlos ohne die Lobbyisten, Nutznießer, Ja-Sager und Bremser, etc, löst.
Wie es aber auch anders gehen kann zeigt das Wirtschaftsministerium durch offensichtliche Überforderung. Wollen doch mal abwarten, wann der Wirtschaftsminister Glos eine ähnlich starke Leistung bringt.
Werkstätten sollen wirkungslose Systeme kostenlos umtauschen
Kulanzregelung für Dieselrußfilter gefunden
Nach dem Skandal um fehlerhafte Dieselrußfilter hat die Bundesregierung eine Kulanzregelung ausgehandelt: Autobesitzer mit fehlerhaften Systemen sollen kostenlos neue bekommen. Dies teilte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel mit. Die Betroffenen können sich an Werkstätten wenden, um einen fehlerfreien Filter zu bekommen, sagte seine Staatssekretärin Astrid Klug. Dies sei eine unbürokratische und umweltfreundliche Lösung. Gibt es für den entsprechenden Autotyp noch keine funktionsfähige Filter, sollen diese bis nächstes Jahr von den Herstellern entwickelt und dann ebenfalls kostenlos eingebaut werden.
Neue Filter für 40.000 Fahrzeuge
Betroffen sind mindestens 40.000 Autobesitzer. Sie hatten ihre alten Diesel-Fahrzeuge mit Filtern ausrüsten lassen, die sich im Nachhinein als unwirksam herausstellten. Es geht um Systeme dreier Hersteller, die inzwischen keine Zulassung mehr haben. Auf dem Spiel standen auch die Steuervorteile für die alten Autos und die grüne Plakette zur Einfahrt in die geplanten Umweltzonen. Beides dürfen die betroffenen Wagen nun behalten.
Wer vor dem Einbau sicher gehen oder nach dem Einbau prüfen will, ob er zu den Geschädigten gehört, kann dies auf der Kraftfahrtbundesamt">Internet-Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes tun. Dort sind die laufenden Nummern der gelöschten Allgemeinen Betriebserlaubnisse verzeichnet, die auch in den beim Einbau mitgelieferten Papieren stehen.
Kulanzregelung einklagbar
Gabriel und Klug sagten, sie seien dem Handel und den Werkstätten sehr dankbar für ihre freiwillige Zusage. Damit sei eine Lösung gefunden, die nicht zu Lasten der Verbraucher gehe, die im guten Glauben gehandelt hätten. Sollte die Werkstatt sich weigern, den Filter kostenlos umzutauschen, könne ein Kunde klagen oder die Verbände um Unterstützung bitten. Gabriel rechne damit, dass jeder betroffene Autofahrer dieses Angebot wahrnehme. Autofahrern, die weiter mit unwirksamem Filter fahren, werde aber nicht die Betriebserlaubnis entzogen, auch die Steuererstattung bleibe erhalten, sagte der Minister weiter.
Minister weist Vertuschungsvorwürfe zurück
Gabriel wies gleichzeitig Vorwürfe gegen sein Haus zurück, man habe zu spät gehandelt. Tatsächlich habe es bereits Ende 2005 Hinweise darauf gegeben, dass die betroffenen Systeme nicht richtig funktionierten. Doch habe es bis jetzt gedauert, bis dies nach den gesetzlichen Vorschriften wissenschaftlich habe nachgewiesen werden können. Derzeit seien insgesamt 170.000 Autos nachgerüstet worden, jedoch sei die Nachrüstung durch die Unsicherheiten zum Erliegen gekommen.
Experte hält deutsche Prüfvorschrift für falsch
Unterdessen sagte der Schweizer Ingenieur Andreas Mayer vom Ingenieurbüro TTM im Gespräch mit der Wochenzeitung "Die Zeit", die deutschen Vorschriften zur Prüfung von Rußfiltersystemen seien "unbrauchbar und grottenfalsch". Das Ingenieurbüro hatte, so das Blatt, einem Drittel der in Deutschland steuerlich geförderten Rußfilter zum Nachrüsten für ältere Dieselfahrzeuge bereits im November 2006 weitgehende Wirkungslosigkeit bescheinigt. Dabei sei sogar festgestellt worden, dass einige Systeme zusätzliche Schadstoffe wie Stickoxide erzeugen. Das Bundesumweltministerium habe dagegen die Daten bis zum August 2007 mit dem Hinweis unter Verschluss gehalten, dass sie nicht gerichtsfest seien.
Gefunden unter: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/dieselrussfilter6.html
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47
28.11.2007 19:39 |
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jasper
Kaiser
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@anders
bitte nicht so schnell ................
Herr Gabriel kann nämlich gut lachen, denn bei ihm handelt es sich bloß um 40.000 Filter!
Herr Glos hat es da bedeutend schwerer, denn bei ihm handelt es sich um über 130.000 Glücksspielgeräte die irrtümlich von seiner eigenen Bundesanstalt zugelassen wurden. Jetzt muss er nicht nur seinen eigenen Leuten den Kopf waschen, sondern er läuft auch noch Gefahr sich mit denjenigen anlegen zu müssen, die immer so schöne Feste auf den Fluren des Bundestags veranstalten und darüberhinaus der Regierung die Umsatzsteuer der Automatenaufsteller geschenkt haben.
Nicht alle Kompensationsgeschäfte laufen nach Plan!
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48
28.11.2007 20:36 |
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ToshBerlin
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Wir haben die Tage Post bekommen von BW mit einem USB-Stick als Inhalt.
Der Inhalt des Anschreibens zur Begründung lautet wie folgt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der geforderten Nachbesserung von Seiten der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) bei der Amatic Multigame Classic XL Baureihe, erhalten Sie anbei für Ihre Multi Game Classic XL Geräte eine neue Software.
Die neue Software sichert entsprechend der PTB-Forderung ab, dass das Gerät stehen bleibt, sobald einer der neuen Hopper abgezogen wird. Weitere Änderungen hat es nicht gegeben. ..."
Nun stelle Euch mal die Frage ob die Aussage mit dem Hopper nur vorgeschoben ist und mit dem USB-Stick eine EZ (elektronische Zulassungszeit) implementiert wird oder so?
Bisher habe ich das Update noch nicht gemacht, obwohl im weiteren Verlauf des Anschreibens genannt wird, das Geräte mit der bisherigen Software in Kürze nicht mehr betrieben werden dürfen.
Ich denke, das im Anbetracht der ganzen Unsicherheit von dem Update auch noch keinen Gebrauch machen werde.
Das zum Thema "gesicherte Einnahmen der herstellenden Industrie".
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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49
28.11.2007 23:49 |
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gmg
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Hallo ToshBerlin,
ich habe gerade mal in der Liste der Zulassungen für das besprochene Gerät BR 2091 nachgesehen. Für diese Gerät gibt es nur einen einzigen Nachtrag zur Bauartzulassung . Dieser 1. Nachtrag datiert auf den 21. 08. 2007.
Die z. Zt. relevante Problematik der Verfristung früher zugelassener Programmversionen wird nicht in dem 1. Nachtrag zum Zulassungsschein angesprochen.
Es kann sich also nur um diesen 1. Nachtrag handeln.
Zitat on aus dem 1. Nachtrag zum Zulassungsschein Nr. 2091:
Die Programmänderungen zur Beseitigung festgestellter Funktionsfehler sind mit Schreiben des Zulassungsinhabers vom 15. 08. 2007 beschrieben.
Zitat off
Allerdings wird ja lt. Dir vorliegendem Schreiben des Herstellers auch bei diesen Geräten schon der Hinweis erteilt, dass demnächst ein weiterer Nachtrag zu diesem Geldspielgerät mit einer Verfristung kommen wird.
Also sitzt auch Bally-Wulff mit im Boot.
Damit sind es dann alle Hersteller !
Schade !
Grüße
__________________ gmg
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50
29.11.2007 07:09 |
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anders
Kaiser
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Hallo Jasper,
ich sehe das etwas anders. Die deutsche Rechtsordnung wird doch durch die Gesetze bindend bestimmt. Und damit bleiben Gesetze eben auch verlässliche Gesetze, die von und für alle deutschen Bürger zu gelten haben. Da kann es doch wohl keine Unterschiede nach Personen und Produkte geben. Ganzgleich ob ein Mangel 40.000, 130.000 oder nur einmal aufgetreten ist oder festgestellt wurde. Es besteht in jedem Fall die Pflicht unverzüglich zu handeln. Wofür brauchen wir denn sonst die Gesetze?
Hin und wieder kommt ja auch der Hinweis, dass u. a. der behördliche und zeitliche Verwaltungsvorgang zu Fehlerbehebungen und bindender Rechtsicherheit etwas auf sich warten lassen. Mag ja sein, aber nur den Affen (nicht hören, nicht sehen, nicht sprechen) auf dem Schreibtisch stehen zu haben oder aufgrund eines vorhandenen Parteibuches abzuwarten, ob und was sich da wohl tut, kann und darf es nicht geben. Hier sollte und kann nur die Qualifikation des Einzelnen durch erbrachte Leistung im herkömmlichen Sinne zählen.
Herr Gabriel hat doch gezeigt, dass man auch in Ministerien keine langen Wege zur Schadensbegrenzung benötigt. Man muss sich nur um seinen Laden auch richtig kümmern. Möglicherweise lernen andere Ministerien ja auch davon.Vorbildlich war es zumindest schon in jedem Fall.
Die Führung eines Ministeriums kann nur so gut sein, wie sein Umfeld. Wer sich stärker den festlichen Veranstaltungen zu wendet, kann natürlich keine Zeit mehr für die eigentliche Arbeit aufbringen. Entsprechend sind dann natürlich auch die Ergebnisse, zumal der Tag auch dort nur 24 Stunden hat.
Unabhängig davon muss man sich schon sehr wundern, was die PTB in den letzen Tagen für enorme Aktivitäten gezeigt hat. Hoffentlich ist das nicht auch wieder nur halbherzig, weil sie für eine schlechte Vorarbeit durch Dritte wieder den Kopf hinhalten müssen.
In diesem Zusammenhang tut sich aber ergänzend noch ein weitaus größeres Betätigungsfeld auf, da die PTB ja wohl auch Gutachten anfertigt. Dazu einmal folgende Frage: „Sind die Mitarbeiter der PTB auch privat berechtigt, in ihrer Freizeit unabhängige Gutachten zu erstellen?“
Möglicherweise wird es ja noch einige personelle Veränderungen geben. Wie wichtig dann die festlichen Veranstaltungen waren, werden die plötzlich freien und neugeschaffenen Lobbyisten-, Aufsichtsrats-, Beirats-, Vorstands-, Geschäftsführer-, Berater-, Gutachter- und sonstigen Nutznießerposten zeigen.
Bis hierher waren es ja wohl nur die Probleme des Bundes. Jetzt muss man sich nur einmal vorstellen, was sich daraus noch alles auf Länderebene ergibt bzw. ergeben kann und muss! Aber das ist ja ein ganz anderes, ein neues Thema.
Dieser Vorgang zeigt doch wieder einmal ganz deutlich, wie wichtig es ist ein „nationales Glücksspielrecht ohne Ausnahmen gleich welcher Art“ zu schaffen!
Gruß anders
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51
29.11.2007 09:57 |
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daloglu
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52
29.11.2007 11:50 |
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jasper
Kaiser
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Zitat ptb:
„Was ich Ihnen versichern kann, ist, dass die jüngsten Nachträge nicht in Beziehung zum bekannt gewordenen Schreiben des BMWi an die PTB stehen.“
@gmg
Deine ganze Mühe war umsonst. Alle hier von Dir aufgeführten Nachträge haben nichts mit der BMWI-Anweisung zu tun! –
So versichert es zumindest die PTB.
Jetzt interessiert mich umso mehr, womit diese jüngsten Nachträge dann etwas zu tun? Steht uns die ganz große Schockwelle noch bevor?
Genauso wichtig und interessant wie das „was wurde verändert“, dürfte die Frage sein wie war diese Veränderung möglich und warum wurde eineinhalb Jahre nicht reagiert?
Meine liebe PTB,
wir wollen keine technischen Einzelheiten zu den geprüften Bauarten von Euch, wir wollen offen und ehrlich von Euch wissen, welche illegalen Veränderungen sich innerhalb unserer von Euch zugelassenen Geräte befinden. Was habt Ihr eineinhalb Jahre (nicht) getan, das solch technischen Veränderungen an über 130.000 Glücksspielgeräte überhaupt möglich waren und nun durch die Hintertür die Laufzeit der Geräte aufs neue eingeschränkt wird?
Nach Siemens- und VW- kommt jetzt der PTB- Skandal?
Hier noch eine Aussage vom Außendienst der PTB:
„Herr Dr. Moeck erläuterte des Weiteren die Anweisung, die das BMWi mit Schreiben vom 07. Oktober 2007 der PTB hinsichtlich der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für Geld-Gewinn-Spiel-Geräte erteilt hat. Die neuen Zulassungsvoraussetzungen gelten für alle Bauartzulassungen ab 01.07.2008. Geldspielgeräte, die nicht den neuen Zulassungsvorgaben entsprechen, sollen bis zum 01.01.2011 sukzessive aus dem Verkehr gezogen werden.“
Und hier eine Empfehlung eines von den Geräteherstellern finanzierten „Aufstellervertreters“:
„Herr RA Bunke, Geschäftsführer des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA), appellierte nachdrücklich an die Anwesenden, selbst mit dazu beizutragen, dass die am Markt befindlichen Geräte, die nicht den neuen Zulassungsvorgaben entsprechen, bis zum 01.01.2011 aus dem Verkehr gezogen werden. Er wies in aller Deutlichkeit darauf hin, dass bei einem Nichtbefolgen der Vorgaben das BMWi sich in der Verpflichtung sieht, auf Druck der Innenministerien die Spielverordnung abzuändern. Bei einer erneuten Änderung der Spielverordnung muss davon ausgegangen werden, dass diese gegenüber der jetzigen Spielverordnung erheblich verschärft wird.“
Quelle:
Mitgliederversammlung des Hessischen Münzautomaten-Verbandes e.V. (HMV) vom 15.11.2007
Wir selbst sollen also zusehen, dass unsere Geräte bis zum 01.01.2011 aus dem Verkehr gezogen werden. –
Klasser Tip eines Aufstellervertreters!
@anders
etwa so oder so ähnlich:
Wenn Glos Gabriel wäre und wenn Russfilter Glücksspielgeräte wären:
Kulanzregelung einklagbar
Glos sagten, er sei den Geräteherstellern und Gerätehändlern sehr dankbar für ihre freiwillige Zusage. Damit sei eine Lösung gefunden, die nicht zu Lasten der Automatenaufsteller gehe, die im guten Glauben und Gesetzvertrauen
gehandelt hätten. Sollten sich die Gerätehersteller weigern, die über 130.000 Geräte kostenlos umzutauschen, können die Aufsteller klagen oder die Verbände um Unterstützung bitten. Glos rechne damit, dass jeder betroffene Automatenaufsteller dieses Tauschangebot wahrnehme.
Bis auf die Überschrift Bitte nicht ernst nehmen! Leider!!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 29.11.2007 23:07.
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53
29.11.2007 23:05 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo anders,
betr. der Nebentätigkeiten ist zu sagen, dass es eine Nebentätigkeitsverordnung gibt. Es gibt genehmigungspflichtige und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten. Die Erstellung von Gutachten ist eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.
Hallo Jasper,
bist Du bei meiner Rechnung zu keinem Ergebnis gekommen?
Im Übrigen wissen einige Menschen aus dem BMWI nicht, was z.Zt. mit den herstellerübergreifenden Nachträgen zu "Funktionsfehlern" los ist und glauben, dass alles mit Ihrem Schreiben zu tun hat.
Gruß Meike
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54
04.12.2007 07:15 |
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jasper
Kaiser
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@Meike
Sollte die Auslösung Deiner „Rechnung“ so aussehen:
Bauartzulassung betroffen + alle Hersteller betroffen + hat nichts mit Schreiben des BMWI zu tun + Software betroffen + Hopper / Bargeld / Geldmanagement betroffen = „Faktor- oder Multiplikatorgeräte“ (YX- Funktionsfehlern)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die PTB dem BMWI so etwas vorenthält.
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55
04.12.2007 10:16 |
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ToshBerlin
Doppel-As
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Ich hatte nun das Vergnügen, mit dem technischen Dienst von BW im Werk in Berlin zu sprechen bzgl. des Updates des Multi Game Classic XL (MG Cl. XL)
Die Software des MG Cl. XL weist einen Fehler dahingehend auf, das es möglich wäre, den Hopper abzuziehen und das Gerät damit quasi wie ein UHG zu betreiben.
Es könnte ja jemand auf die Idee kommen, den MG Cl. XL dahingehend zu missbrauchen. Dies darf nicht sein!
Daher das Update zu dem Gerät.
Das Gerät erkennt nach dem Update sofort, ob ein Hopper angeschlossen ist oder nicht. Sobald kein Hopper dran ist, steht das Gerät still und geht generell auch nicht in Betrieb!
Dieses Update hat demnach nichts zu tun mit den BMWI-Schreiben!
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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56
04.12.2007 20:33 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tosh,
durch das Abziehen eines Hoppers machst Du aus einem GGSG noch lange kein UHG.
Gruß Meike
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58
06.12.2007 16:04 |
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ToshBerlin
Doppel-As
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Hallo Meike,
habe ich auch NIE gesagt!
Ich habe gesagt "... quasi wie ein UHG..."
Das Gerät kann nicht auszahlen wenn der Hopper nicht angeschlossen ist.
Geld könnte aber durch Einwurf in die Kasse geleitet und das Gerät somit bespielt werden durch bestimmte, vorherige technische Eingriffe in das Gerät...
Wenn ein Gast nun auszahlen will und das Gerät meldet FEHLER HOPPER oder sowas in der Art, dann geht dieser zur Aufsicht/dem Wirt und diese(r) zahlt im dem Betrag aus.... usw. . . usw ...
Noch mehr Anleitungen zum illegalen Betreiben von Geräten gefällig?
Dann fragt aber nicht mich - ich bin ne ehrliche Haut und mache so n Schei.. nicht!
Aber wer ein wenig technischen Backround hat und Fantasie mitbringt ...
Ich glaube da würden so manchem hier "die Eier aus der Hose fallen"...
__________________ Greetz
Euer Tosh
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59
06.12.2007 22:57 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen von GSG |
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@ alle
Es hat ja lange gedauert, bis sich die Öffentlichkeit mit dem Problem beschäftigt, aber immerhin:
Gefunden in der Süddeutschen Zeitung 18. 12. 2007:
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/159/148804/
Zitat on
Spielhöllen
"Die Leute jagen ihren Verlusten hinterher"
In den Spielhallen müssen viele Automaten ausgetauscht werden: Sie versprechen Gewinne, die gar nicht zulässig sind - und auch nicht ausgeschüttet werden.
Von Klaus Ott
München - Die ersten Kunden kommen schon am Vormittag, und manche von ihnen bleiben ziemlich lange. Vielerorts wird ihnen ein "Casino-Feeling" versprochen, mit Gewinnen, die sich angeblich auf mehrere tausend Euro belaufen können. Das lockt die Zocker in die gut 8.000 Spielhallen in Deutschland. Attraktive Zahlenwetten, die "Spannung bis zum letzten Punkt" versprechen, sollen die Besucher an die Automaten fesseln. Je länger sie dort verweilen, desto mehr Geld setzen sie ein. Das lässt Umsätze und Erträge der Branche steigen, bei den Automatenherstellern ebenso wie bei den Betreibern der Spielhallen.
Seit einiger Zeit hat dieser Teil der Glücksspielszene aber ein großes Problem. Das für die Spielhallen zuständige Bundeswirtschaftsministerium ist zu der Erkenntnis gelangt, mit dem "Casino-Feeling" werde es dort arg übertrieben.
Die Vorschriften erlauben maximal 500 Euro Gewinn pro Stunde, doch an vielen Automaten wird über die angezeigten Bonuspunkte der Eindruck erweckt, man könne bis zu 6000 Euro oder noch mehr einstreichen. 100.000 Punkte sind 1000 Euro, und Geräte mit 600.000 Punkten mittlerweile keine Ausnahme mehr, sondern eher die Regel.
Das Wirtschaftsministerium hat deshalb eine Anweisung erlassen, wonach künftig nur noch Automaten zugelassen werden dürfen, die maximal 100.000 Punkte anzeigen. Formal halten sich die privaten Spielhallen-Betreiber und Automaten-Produzenten an Recht und Gesetz, indem sie nicht mehr als 500 Euro die Stunde auszahlen.
Aber die Werbung mit den höheren, wenn auch nur "gefühlten" Gewinnquoten könne den Spielanreiz erheblich verstärken, heißt es in der Anordnung des Ministeriums. Dieser Fehlentwicklung müsse begegnet werden. Sonst werde die Abgrenzung zu den gut 80 staatlich betriebenen und kontrollierten Spielbanken verwischt. Hier, in den echten Casinos, seien Einsätze und Gewinne "unbeschränkt" möglich, notierte das Ministerium.
Paul Gauselmann, Gründer und Inhaber der gleichnamigen Unternehmensgruppe aus Nordrhein-Westfalen, macht den österreichischen Konkurrenten Novomatic für den Konflikt verantwortlich.
Vor 50 Jahren hat Gauselmann als Automatenaufsteller begonnen und seitdem einen Konzern mit 5500 Mitarbeitern geschaffen, der mit Glücksspielgeräten und Spielhallen weltweit eine Milliarde Euro umsetzt. "Automatenkönig" wird der 73-jährige Westfale in Deutschland genannt, der wohl mehr Einfluss in dieser Branche hat als jeder andere Unternehmer. Er leitet den Verband der Deutschen Automatenindustrie.
Gauselmann sagt, sein Konzern habe lange Zeit Geräte mit maximal 100.000 Gewinnpunkt in den Markt gebracht. Doch dann habe die Novomatic-Tochter Löwen Entertainment Geräte mit bis zu 600.000 Punkten angeboten und 45.000 Stück davon ausgeliefert. "Wir mussten nachziehen, damit wir nicht den ganzen Markt mit Bildschirmgeräten verlieren." Man habe aber nur 5000 solcher Automaten vertrieben.
Gauselmanns Gruppe und Löwen Entertainment sind die größten Automaten-Produzenten in Deutschland. Bei Novomatic heißt es, man habe keine Geräte verkauft, die 6000 Euro Gewinn pro Spiel suggerierten. Auf jedem Löwen-Automat stehe, dass maximal 500 Euro erlaubt und möglich seien. Ein Novomatic-Sprecher sagt, man werde sich an die "Vorgaben der Behörden halten" und die Geräte beziehungsweise deren Software austauschen, die nicht den neuen Zulassungsbedingungen entsprächen.
Bis Ende 2010 sollen die Spielhallen nach den Vorgaben des Wirtschaftsministeriums die inkriminierten Automaten auswechseln, deren Zahl Fachleute auf mehr als 100.000 Stück schätzen. Das ist eine großzügig bemessene Übergangsfrist, aber mehr sei nicht möglich, glaubt man im Ministerium.
Die jetzt aufgestellten Geräte seien offiziell zugelassen, weil der tatsächliche Höchstgewinn wie vorgeschrieben 500 Euro pro Stunde betrage, auch wenn mehr suggeriert werde. Wolle man die fraglichen Automaten sofort verbieten, könne das zu "Entschädigungsansprüchen" führen, steht in einem Papier des Ministeriums. Bis das Problem gelöst ist, wird es Jahre dauern.
So lange sind also weiterhin Automaten im Einsatz, die Professor Gerhard Meyer von der Universität Bremen als "besonders suchtgefährdent" bezeichnet. Meyer ist einer der bekanntesten Wissenschaftler auf dem Gebiet. Die Regierung hat ihn gerade zu einem Expertengespräch über Glücksspielrecht eingeladen, bei dem es auch um Spielhallen geht.
Die Gefahr, den Automaten zu verfallen, steige mit den vermeintlichen Gewinnen, warnt Meyer. "Die Leute jagen ihren Verlusten hinterher, wenn sie glauben, sie könnten mehrere tausend Euro herausholen." Um das Problem an der Wurzel zu packen, müssten die an den Geräten möglichen Gewinne und Verluste "auf kleine Beträge begrenzt werden".
Zitat off
Bin mal gespannt, was die Suchtschutzabteilung mit der Bundesregierung besprechen wird.
??
Grüße
__________________ gmg
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19.12.2007 16:05 |
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