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Autor Beitrag
Thema: 2012-03-01 TV-Tipp: Das Erste "Monitor" Lobbyarbeit par Excellence
daloglu

Antworten: 25
Hits: 9.573
05.03.2012 17:35 Forum: Spielrecht


@Kollege Weissleder
@gmg
@Meike

Die einzige Stelle in der Technischen Richtlinie, wo das Wort "Spiel" ohne weiteren Zusatz vorkommt, ist diese:

Zitat:
2.1 Mindestspieldauer

Die Mindestspieldauer2 gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 versteht sich als der
kürzeste zeitliche Abstand zwischen zwei Einsatzleistungen und zwischen zwei Gewinn-
auszahlungenIII. Für die Abstandsermittlung gilt der Zeitpunkt der Einsatz-
bzw. der GewinnbuchungsanfrageIV an die Kontrolleinrichtung (siehe
Abschnitt 3.2).

2
Die Spielverordnung verlangt nicht zwangsläufig ein „Spiel“
mit definiertem Anfang und Ende, sondern hebt auf Spielabläufe ab, bei denen
Einsätze geleistet und Gewinne ausgezahlt werden.

III
Eine Einsatzleistung ist der Übergang der Verfügungsgewalt des Geldes vom Spieler an
das Geldspielgerät, bei Verwendung von Geldspeichern in der Regel identisch mit der
entsprechenden Verringerung des Betrages eines Geldspeichers. Eine Gewinnauszahlung
ist der Übergang der Verfügungsgewalt des Geldes vom Geldspielgerät an den Spieler,
bei Verwendung von Geldspeichern in der Regel identisch mit der entsprechenden
Erhöhung des Betrages eines Geldspeichers.

IV
Unter Einsatz- bzw. Gewinnbuchungsanfrage wird die Auslösung der
Überprüfungsfunktion durch die Kontrolleinrichtung verstanden (siehe auch 3.2).



Im Monitor-Bericht sehe ich wie Sie mit dem Geldeinwurf von 2€ eine einzige Einsatzleistung verrichten. Wo aber lesen Sie heraus, dass der getätigte Einsatz ein "Spiel" im Sinne von "Spielgeschehen" darstellt?

@gmg
Zitat:
Der in dem Filmbeitrag eingebundene GSG-Sachverständige Jörg Weissleder hat es ja eindrucksvoll dargestellt: Einwurf 2 € in das GSG > aus den 2 € werden sofort "im ersten Spiel" 200 Punkte.


Ich verstehe es so, dass das "Spiel" bzw. das "visuelle Spielgeschehen" als Solches keine Bedeutung (mehr) in der Spielverordnung hat. Und wohl gemerkt, das sog. "Aufheizen" ist verboten....
Thema: Spielverordnung durch Sachverstand der vereidigten Sachverständigen
daloglu

Antworten: 104
Hits: 43.022
02.08.2011 02:46 Forum: Spielrecht


@big_franky

Hinsichtlich Ihrer Fragen kann ich leider nicht weiterhelfen. :-(
Heul

@Meike

Hallo Frau Lukat,
was um Himmels Willen läßt sie daran zweifeln, dass die §7-Bauartkonformitätsprüfung, so wie sie die PTB mit der veröffentlichten Checkliste vorsieht, nicht gerichtlich verwertbar sein soll ?

Sehr wohl ist die Konformitätsprüfung gem. §7 gerichtlich verwertbar, wenn es um die Untersuchung der Bauartkonformität geht.

Ich denke, dass Sie bis heute nicht verstanden haben, was "Bauartkonformität" eigentlich bedeutet. Dieser Eindruck meinerseits festigt sich um so stärker, je mehr ich Sie lese. Die Prüfung auf Bauartkonformität steht im direkten Zusammenhang mit der Prüfung von zulassungsrelevanten Eigenschaften einer Bauart. Die zulassungsrelevanten Eigenschaften einer Bauart entnehmen Sie bitte aus der von der PTB veröffentlichten Checkliste (siehe mein Vorbeitrag).

Im Falle der Binärcodeprüfung, welche ein Punkt innerhalb der Bauartkonformitätsprüfung gem. §7 SpielV darstellt, steht den Sachverständigen bei einigen Herstellern ein "Ausleseprogramm" zur Verfügung, welches dafür genutzt werden soll, um den zulassungsrelevanten Teil der Software (Binärcode) auszulesen.

Der zulassungsrelevante Teil der Software besteht aus
a) Spielsteuerung
b) Kontrollmodul
c) Steuerungssoftware für die gesetzlich relevanten Taster (wie Auszahltaste und
Umschalttaste zwischen manueller und automatischer Einsatzbuchung) sowie Anzeigen (wie Spielvariantenanzeige bzw. ehem. Spielsystemanzeige).

Die Auslesesoftware wird von der PTB während der Bauartzulassungsprüfung überprüft und mittels Veröffentlichung der MD5-Checksumme des Ausleseprogramms innerhalb der Bauartzulassung (=veröffentlichte PDF-Datei in der Datenbank für Bauartzulassungen) gegenüber den §7-Prüfern authentifiziert. Jeder §7-Prüfer ist somit in der Lage eine Verifizierung der Auslesesoftware (hinsichtlich der Zulassung von Seitens der PTB) durchzuführen. Eine Errechnung der MD5-Checksumme auf den ausgelesenen Binärcode ist während der Bauartkonformitätsprüfung mittels eines "vom Hersteller unabhängigen" Berechungsprogrammes durchzuführen.

Nun wird Ihnen hoffentlich auch folgendes klar. Die PTB verantwortet (u.a. in Bezug auf die Auslesesoftware) die Bauartzulassungsprüfung gegenüber den §7-Prüfern auf ähnlicher Art und Weise wie sie das fälschungssichere Zulassungszeichen verantwortet, das von den Ordnungsbeamten seit jahrzehnten überprüft wird. Und genauso wie die Aussage des Ordungsbeamten, der eine abgelaufene Zulassung anhand des Zulassungszeichens identifiziert, gerichtsverwertbar ist, genauso gehe ich doch stark davon aus, dass die Aussage eines §7-Prüfers bezüglich der Bauartkonformität infolge einer Konformitätsprüfung gerichtsverwertbar ist.

Die Bauartkonformitätsprüfung erhebt allerdings keinen Anspruch auf Aussagen über nicht-zulassungsrelevante Eigenschaften einer Bauart (wie beispielseise die Wirtschaftlichkeit eines Gerätes). Gleichermaßen werden bei der Bauartzulassungs-prüfung meines Wissens auch keine Nicht-zulassungsrelevanten Eigenschaften am Bauartmuster überprüft. Wozu auch?!

Ich möchte Sie bitten, von weiteren Fragen mir gegenüber vorerst abzusehen. Auf die Dauer wird es mir doch etwas zu anstrengend.


Viele Grüße
O. Daloglu
Thema: Spielverordnung durch Sachverstand der vereidigten Sachverständigen
daloglu

Antworten: 104
Hits: 43.022
30.07.2011 13:32 Forum: Spielrecht


@gelroy

INTEL-EU-Milliardenstrafe-2009

Ok, das war mir nicht bekannt.

P.S.
Wenn die Gewinnmarge für Intel mal nicht höher ausgefallen ist... Kopfkratz
Die Strafe betrug wohl maximal (nur) 10% eines Jahresumsatzes.

Strafe
Thema: Spielverordnung durch Sachverstand der vereidigten Sachverständigen
daloglu

Antworten: 104
Hits: 43.022
30.07.2011 00:22 Forum: Spielrecht


@gelroy
Zitat:
Und der "Markt" schreibt den Aufstellern sehr wohl vor, welche Geräte aufgestellt werden müssen - und dies führte faktisch zu einem Duopol, was aber keinen, der was zu sagen hat in diesem Lande interessiert.


Gängige Desktop-Prozessoren sind bekanntlich von INTEL oder AMD. (AMD hat meines Wissens sogar ein Werk in Dresden.)

Klassischer Fall von Duopol also, was aber keinen, der was zu sagen hat in diesem Lande interessiert ! Respekt

Zitat:
Und die beiden bestens bekannten Konzerne verhalten sich auf dem deutschen Markt wie die Axt im Walde und schrecken nicht mal vor offensichtlichsten Absprachen zurück, wie etwa die identische Spielepaketmiete. Kein Mensch kann argumentieren, dass die Preisfindung in beiden Konzernen rein zufällig zu auf den Cent identischen Beträgen gekommen ist.


Meines Erachtens stimmt die Aussage nicht. Aber auch wenn,
Sherlock Homes würde jetzt warscheinlich sagen: "Beweise Watson..."


Zitat:
Wenn man sich die hier gepostete IHK Berlin Zusammenfassung anschaut, dann kann man sich echt nur an den Kopf fassen. Augen rollen


Das möchte ich doch gerne ausgeführt bekommen. Sprechen Sie vom Inhalt der Masterarbeit, oder wo wollen Sie eine gepostete IHK Berlin Zusammenfassung gelesen haben?


Grüße
O. Daloglu
Thema: Spielverordnung durch Sachverstand der vereidigten Sachverständigen
daloglu

Antworten: 104
Hits: 43.022
29.07.2011 15:12 Forum: Spielrecht


@Meike
Hallo Frau Lukat,

Zitat:
Zeichen von Ignoranz

Falsch. Es ist ein Zeichen dafür, dass ich beurteilen kann, wofür ich nicht öffentlich bestellt bin. Ich hätte den Satz auch mit "Ich maße mir nicht an...." beginnen können.

Zitat:
1. Wieviele Briefe sollen denn noch von wem alles an die PtB oder das BMWI geschrieben werden?


Diese Frage befindet sich außerhalb meines Bestellungstenors. Weißnicht

Zitat:
Die Hersteller(aufsteller) haben eine marktbeherrschende Stellung, wenn man es kartellrechtlich bewertet, so dass diese "Empfehlung" völlig daneben ist, mit Verlaub.


"Aral, Shell und Total" , "CocaCola, Fanta, Sprite", "MS-Windows, Linux, Apple-OS" sind ebenfalls marktbeherschend. Funktioniert nicht so unsere Marktwirtschaft ? Formulier

Mal ganz im Ernst, Sie können doch den Aufstellern nicht vorschreiben wollen, welche Geräte sie kaufen/aufstellen sollen, oder ? Zeigefinger

Zitat:
Und wenn man "fachgerechte Überprüfung" auf das Wort "Überprüfung" reduzieren kann, dann benötigt man die §7-Prüfer nicht, da diese mit Ihrer Plakette nur eine "Pseudo-Prüfung" testieren, aber den Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht an Bauartzulassungen gem. §33c GewO per Urteil am 18.09.1973 zur Bedeutung für die Ortspolizeibehörde festgelegt hat, nicht genügt.


Das habe ich so nicht geschrieben, Frau Lukat.

Anbei ist ein Link zur Inspektions-Checkliste, welche die PTB zur Bauartkonformitätsprüfung gem. §7 SpielV vorsieht. Lesen


Checkliste-Inspektion-Feb-2010.pdf

Danke

Grüße
O. Daloglu
Thema: Spielverordnung durch Sachverstand der vereidigten Sachverständigen
daloglu

Antworten: 104
Hits: 43.022
28.07.2011 17:58 Forum: Spielrecht


@big_franky
Was ist passiert? Warum so aggressiv? Haben Sie an der Masterarbeit mitgewirkt ?
Wenn Sie so sauer auf die Hersteller(aufsteller) sind, dann stellen Sie doch andere Geräte auf. Oder schreiben Sie ein Brief an das BMWI, die PTB oder sonst wen.

Was soll das ?

Wand

P.S.
Googeln Sie nach "BSfG". Anschließend die Augen weit aufmachen....an zweiter Stelle werden Sie unter bsfg.info fündig.

@meike

Thema
"fachgerechter Überprüfung"

Ich glaube, dass man diesen Ausdruck auf das Wort "Überprüfung" reduzieren kann. Es nimmt sich nichts.

Grüße
O. Daloglu
Thema: Spielverordnung durch Sachverstand der vereidigten Sachverständigen
daloglu

Antworten: 104
Hits: 43.022
26.07.2011 22:55 Forum: Spielrecht


Hallo @gmg,
das Anfahren eines Gerätes ist eine Sache, das fachgerechte Überprüfen eine ganz andere. Solche Pseudo-Prüfungen könnten aber auch ganz einfach ausgeschlossen werden. Die Hersteller müssten dazu einen Teil der Überprüfung (beispielsweise das Auslesen des Binärcodes) mit einer Freischaltung des Gerätes koppeln. Das gebe ich dem Vorstand des BSfG bei der nächsten Mitgliederversammlung auch gerne weiter, damit dieser der PTB eine solche Änderung der Technischen Richtlinie weiter empfiehlt. Ob NETCOM bzw, der GF von NETCOM bzw. (seit wann kann eine GmbH öffentlich bestellt werden?) der bestellte SV die Konformität gem. §7 SpielV korrekt prüft, weiß ich natürlich nicht. Theoretisch sollte kein Sachverständiger im Sachgebiet „Überprüfung von Geldspielgeräten“ etwas gegen eine solche Maßnahme der Kopplung zwischen Überprüfung und Freischaltung haben. Vielleicht wollen mir die anderen "SV-Experten" auch zustimmen. Interessieren würde mich die Antwort allemal.

Grüße
O.Daloglu
Thema: Was macht der GSG-Sachverständigenverband?
daloglu

Antworten: 92
Hits: 51.882
19.12.2010 22:45 Forum: Spielrecht


@RudiCartell
@dieter116
@Meike

Liebe Mitglieder des Forum-Gewerberecht,
der Verein der Sachverständigen gem. §7 SpielV (B.S.f.G. - i. G.) ist derzeit auf folgenden (geschmälerten, aber für meinen Begriff ausreichenden) Webseiten präsent:

http://www.bsfg.info
http://gsg-sachverstaendige.forumprofi.de

Die Mitglieder des B.S.f.G. (i.G.) haben ein gutachterliches Schriftstück über Ihre Feststellungen bei den Prüfungen vor Ort erstellt. Darin sind zum einen Problemfälle aufgezeigt und zum anderen Lösungsvorschläge gemacht worden.

Jenes Schriftstück wurde dem BMWI (leider erst nach Fertigstellung des Evaluierungsberichtes) zugesandt.

Mit freundlichen Grüssen
O. Daloglu (Mitglied im B.S.f.G - i.G.)
Thema: PTB-Maulkorb für vereidigte Geräte-Inspektoren …….
daloglu

Antworten: 86
Hits: 76.491
03.01.2009 13:39 Forum: Spielrecht


@Meike

Sorry. Das ist nicht nur meine Meinung sondern auch die der PTB aus der letzten Inspektorenveranstaltung. Deswegen gibt es auch keine Hinweise auf eine "Colltect-Taste" in der TR 3.3.

Genau das war doch auch der Grund, warum der Hersteller auf der Punkte-Seite machen konnte was er wollte, beispielsweise ein Casino-Spiel ablaufen zu lassen, wo man mit einem Einsatz von 2 Euro 50.000 Euro in einem Spielzug (in Punkten versteht sich und im speziellen Fall nur rein theoretisch - oder doch nicht?) gewinnen konnte.

Bis TR3.3 ist dem Gesetzgeber quasi nicht bekannt gewesen, dass Punkte einen Gegenwert in Geld haben, die dem Spieler gehören sollen.

Vom Geldspeicher in den Punktespeicher transferiertes Geld war gleichbedeutend mit dem Verlust des Geldes aus Spielersicht.

Je mehr man über die Collect-Taste nachdenkt, desto unglücklicher scheint sie zu wirken.

Wenn ich mich beispielsweise an ein Gerät nach TR3.3 in einer Spielhalle setzen würde, und einen kostenlosen Kaffee (+Snacks) nach dem anderen "verputzen" würde, und dabei nur das Geld vom Geldspeicher in den Punktespeicher transferieren würde um es anschliessend mit der "Collect-Taste" wieder in Geld zu transferrieren, dann würde ich rechtlich gesehen spielen. Lesen Eine gute Spielhallenaufsicht würde mich wohl spätestens nach dem fünften kostenlosen Kaffee aus der Halle verweisen. Augen rollen

P.S.
Ich hätte eigentlich gedacht, dass Herr @gmg schnell in die Technische Richtlinie nachschaut und für mich antwortet, weil ihm beispielsweise auch die Anlage adp-5 aus der Masterarbeit so wichtig war. Im übrigen weiss ich gar nichts von einer ADP-Inspektorenveranstaltung, soll heissen, ich habe gar keine Einladung dahin erhalten. Ich finde es schon lustig, wenn ich höre, dass einige SV sich keine Hersteller-Inspektorenveranstaltungen entgehen lasssen....nur die PTB-Inspektorenveranstaltung ist nicht gut genug...hauptsache man hat genug Insider-Wissen, dass es für eine Masterarbeit reicht.....Dem, was @gmg zur Masterarbeit geäussert hat, der Verfasser hätte wenig Insider-Wissen, kann ich nunmehr zustimmen. Wer nicht mal den Zulassungsprozess von Bauarten in D kapiert hat, und das auch noch in seiner Masterarbeit belegt, kann nur von einem weiteren Outsider mit Professor-Titel mit sehr guter Note bewertet werden. Ich frage mich, ob der Herr Professor aus Augsburg die für meine Person geschäftsschädigenden Worte inkl Link auf meine Homepage garnicht mitgeschnittet hat. Herr Professor aus Augsburg, lassen Sie es mich so ausdrücken. Da das Schreiben in der Masterarbeit Ihres "Studenten" von rufmordähnlichem Charaker meiner Person gegenüber(, da geschäftsschädigend) ist, ist auch dass Verlinken auf meine Homepage abmahnfähig. Fürs nächste Mal wissen Sie Bescheid.
Thema: Der Segen der TR4.0 Nummerntauschaktion
daloglu

Antworten: 20
Hits: 18.776
02.01.2009 20:38 Forum: Spielrecht


@RudiCartell

Zitat On
Das das Kennzeichen "dauerhaft unveränderbar" sein muss, hat die
PTB für erforderlich gehalten und deshalb die Passage genau so
aufgenommen."
Zitat Off

IRONIE:

"Dauerhaft unveränderbar" stimmt auch, bis einer kommt und mit einem handelsüblichen Schraubendreher ein neues "dauerhaft unveränderbares" Kennzeichen montiert. Weißnicht

Sowas nennt man dann "Ummontieren eines dauerhaft unveränderbaren Kennzeichens" ! Ist doch ganz einfach und so logisch.... Danke
Thema: PTB-Maulkorb für vereidigte Geräte-Inspektoren …….
daloglu

Antworten: 86
Hits: 76.491
01.01.2009 20:46 Forum: Spielrecht


@gmg

Meines Wissens ist bei der Erstbetriebnahme eines Austausch-PCs die einmalige Eingabe der Zulassungsnummer (durch den Aufsteller) von Nöten. Ist die Eingabe fehlerhaft von statten gegangen, dann ist auch die äussere Anzeige für die gesamte Lebensdauer fehlerhaft. Diese Erkenntnisse beruhen nur auf dem Novoline I. Wie es beim Novostar usw. ist, weiss ich nicht.

Dass diese PCs in den Novos gelegentlich ausfallen können, und anschliessend durch ein Austausch-PC ersetzt werden, ist wohl gängige Praxis. Zumal wird wohl der gesamte PC im Novo als eine Austauschkomponente behandelt.

Das war es jetzt erstmal von mir. Ich bitte um Nachsicht.

Mit freundlichen Grüssen

O. Daloglu
Thema: PTB-Maulkorb für vereidigte Geräte-Inspektoren …….
daloglu

Antworten: 86
Hits: 76.491
01.01.2009 18:49 Forum: Spielrecht


@r2d2

Sie bringen da so einiges durcheinander, was man (auf dem ersten Blick) einem "Laien" nicht verübeln kann.

Wenn ich beispielsweise eine Überprüfung eines Novos durchführe, und bei der Abfrage von aussen über die Risiko-Tasten feststelle, dass die angezeigte Zulassungsnummer nicht mit der des Gerätes übereinstimmt, die Softwareversionen und die Checksummen aber sehr wohl übereinstimmen, dann ist es nicht meine Aufgabe es zu dokumentieren, weil die angezeigte Zulassungsnummer nicht zulassungsrelevant ist und weil es nicht Gegenstand der §7-Überprüfung ist. Ich dokumentiere diese "falsche" Zulassungsnummer aber (gelegentlich) trotzdem, um dem Ordnungsbeamten bei einer späteren Überprüfung die notwendige Sicherheit zu geben. Sehr wohl sind allerdings die angezeigten Softwareversionen und die Checksummen zulassungsrelevant.

Wenn eine Collect-Taste (Punkte zu Geld-Transfertaste) bei einer Überprüfung nicht funktionieren sollte, dann ist es irrelevant für die Überprüfung, weil diese Taste nicht zulassungsrelevant ist.

Wenn ich Unstimmigkeiten in der Bauartzulassungsprüfung sehe, dann gehe ich nicht in die Öffentlichkeit, um es kund zu tun, beispielsweise über den Spiegel-Verlag. Das ist nicht meine Aufgabe. Ich kann der PTB diese Informationen weiterleiten, wenn ich denn möchte. Sicherlich macht es dann auch Sinn die eine oder andere Inspektorenveranstaltung der PTB zu besuchen.

Wenn ich einen Auftrag habe, welcher mich dazu ermächtigt, ein Gutachten oder ein gutachterliches Schriftstück zu erstellen, dann, aber auch nur dann bin ich (sogar) verpflichtet, die Dinge so darzustellen wie sie sind oder möglicherweise sein müssten.

Die Anschuldigungen Ihrerseits, ich wäre noch bei der PTB beschäftigt sind natürlich lächerlich und an Frechheit kaum zu überbieten.

Ich kann nur davor warnen, mich oder einen anderen Sachverständigen leichtfertig mit einem Abhängigkeitsverhältnis zu diskreditieren. Ich behalte mir vor gegen solche Anschuldigungen rechtlich vorzugehen.

Mit freundlichen Grüssen

O. Daloglu
Thema: PTB-Maulkorb für vereidigte Geräte-Inspektoren …….
daloglu

Antworten: 86
Hits: 76.491
30.12.2008 21:15 Forum: Spielrecht


@Meike

"http://www.internetcafewerbung.de/wett-gewinn/"

Das war wohl etwas, was man auch gerne mal als "Datenleiche" bezeichnet. Ich kenne keine noch bestehende Anbindung zu dieser Seite (Link). Können Sie mir bitte verraten, wie Sie auf diese Seite gelangt sind, durch Ausprobieren oder tatsächlich durch Querverweis über einen Link ?

Vor allen Dingen, welche Anbieter sind/waren in D nicht zugelassen, weil sie keine Lizenz haben ? In Berlin gibt es beispielsweise so viele Wettbüros von verschiedenen Anbietern, dass ich gar keinen Überblick hierzu haben kann. Muss ich denn wissen, wer eine Lizenz hat und wer nicht?

"nur "die Seite" zu deaktivieren reicht oftmals nicht aus bei vernetzten Systemen."

Das hatte weniger mit "vernetzten Systemen" (Server-Client-Architekturen) zu tun. Im übrigen habe ich die Seite vorerst nur umbenannt.

Hier ist mal ein recht guter Link zum Thema "vernetzte Systeme" .

Mit freundlichen Grüssen

O. Daloglu
Thema: PTB-Maulkorb für vereidigte Geräte-Inspektoren …….
daloglu

Antworten: 86
Hits: 76.491
29.12.2008 15:03 Forum: Spielrecht


@Meike

"Direktlink" !?

Die Links wurden vom jeweiligen Affiliate-Server weitergeleitet. Auch die Bannerbilder sind real auf dem Affiliate-Server. Meine Seite ist/war nur "Publisher"! Es sind demzufolge nur Direktlinks zu Affiliate-Kampangenbetreiber-Seiten auf meinen Seiten.

Weiterleiten auf die entsprechenden Webseiten der Advertiser (=Werbebeauftragende) tut der Affiliate-Kampangenbetreiber. Nur so können auch die Weiterleitungen gezählt und ggf. vergütet werden. Ich arbeite nur mit Affiliate-Kampangenbetreibern zusammen, die die Einhaltung der deutschen Rechtsprechung auf ihren Webseiten propagieren.

Die Affiliate-Kampangenbetreiber nehmen bei Rechtsverstössen entsprechende Advertiser automatisch aus dem Affiliate-Werbe-Netzwerk-Programm heraus.

Einer der bekannteren Affiliate-Kampangenbetreiber in Deutschland ist zum Beispiel affili.net

Unter Punkt 8 sind die Pflichten des Advertisers (=Werbebeauftragenden) gegenüber affilinet und den Publishern aufgeführt.

Nichts desto trotz habe ich die Seite nun deaktiviert.

"brummig"!?

Wahrscheinlich hat mir nur der Link zu meinem Forum in der Masterarbeit des Herrn N... gefehlt.

P.S.
Das war es aber nun endgültig von mir für dieses Jahr hier im Forum. Das hoffe ich zumindest.
Thema: PTB-Maulkorb für vereidigte Geräte-Inspektoren …….
daloglu

Antworten: 86
Hits: 76.491
29.12.2008 13:00 Forum: Spielrecht


@jasper

Weisen Sie mir die "besondere Nähe" doch nach, wenn
Sie sich dem so sicher sind.

Sie bezichtigen mich der Parteiischkeit, warum ?

Wann und wo habe ich Ihnen Anlass dazu gegeben ?

Meine ersten und letzten Antworten Ihnen gegenüber waren in Bezug auf Cheats in Programmen, die während der Bauartzulassungsprüfung nicht aufgespürt werden. Ich hatte Ihnen geantwortet, dass Ihre Geräte durch die Überprüfung selbst nicht cheatfrei werden.

Ihre Äusserungen hinsichtlich des Verdienst-Kuchens spiegeln Ihre Gedankengänge wieder, recht herzlichen Dank für die Bestätigung.

Wie wäre es mit einem Studium in Elektrotechnik mit Schwerpunkt elektronische Systeme an der Technischen Univerität in Berlin ?

@all

Ich ziehe mich wieder zurück. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2009.
Thema: PTB-Maulkorb für vereidigte Geräte-Inspektoren …….
daloglu

Antworten: 86
Hits: 76.491
29.12.2008 11:32 Forum: Spielrecht


@all

Nachdem ich die besagte Masterarbeit auszugsweise (insbesondere zu meiner Person) gelesen habe, bin ich sprachlos.

Ich werde mir diese Arbeit sehr genau durchlesen und meine weiteren Schritte bezogen auf den betreffenden Sachverständigen abwägen.

@Herr N...

"Herr N...., ich habe beispielsweise noch keine Bally-Wulff Eproms mit nicht aktuellem Programmstand eigenmächtig für ungültig erklärt... soviel zum Thema Sachverstand !"

Inwiefern soll ich denn bitte im direkten Kontakt zur Branche stehen ?

Wieso versuchen Sie meine Person zu diskreditieren ?

@Herr, der mich per e-Mail eingeladen hat

Dem Herrn, der mich in das Forum per E-Mail eigeladen hat, sei herzlichst gedankt. Nur deswegen habe ich vor 10 Minuten in der Masterarbeit gelesen.

@Meike, @jasper, @FA

Diesen Post werde ich mit Sicherheit nicht nachträglich zu Null editieren !
Thema: Zusatzgeräte in Bauartzulassung
daloglu

Antworten: 30
Hits: 33.231
09.02.2008 14:31 Forum: Spielrecht


@Meike

Ist ja gut, (Frau) Meike. anbeten

----------------------------------

Hier nochmal die Antwort an @eddy77, damit keiner auf falsche Gedanken kommt.


@eddy77

Alles, was nicht bauartkonform an dem zu überprüfenden GSG ist, ist auch zwangsläufig ein Grund für das Nicht-Bestehen der Überprüfung.
Das gilt natürlich auch für Zusatzgeräte (wie Tresor-Ständer), die nicht zugelassen sind.

Gründe für das Nicht-Bestehen müssen grundsätzlich von den Inspektoren protokolliert werden !
D.h. demnach: Vorsicht mit "leichtsinnigen" Probe-Überprüfungen an nur einem Gerät !!!

Die Überprüfung selbst ist Sache der Inspektoren, die diese dann zu verantworten haben, ebenso die Beurkundung.

Für Sie als Automatenaufsteller/-kaufmann stellt sich somit nicht die Frage nach dem "Wie wird geprüft?". Vielmehr ist es tatsächlich das "Was ist bauartkonform?" und "Was darf ich?" oder "Was darf ich nicht?".

Nur so sollten Sie dann immer auf der sicheren Seite sein.

Die Prüfplakette sagt nur aus, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung die Bauartkonformität des Gerätes festsgestellt wurde. Sie bindet keine Ordnungsbeamte in Ihrer Beurteilung, beispielsweise in Bezug auf die "Verfristung von Zulassungen" durch Abruf der Identifikatoren/Checksummen am Gerät oder in Bezug auf nicht-zugelassene Zusatzgeräte (wie Tresor-Ständer), die mit dem GSG kommunizieren (können).

Die Überprüfung gem. §7 SpielV ist demnach ein Prüfstrang, die Überprüfung des OA ein weiterer. Ich vermute, dass beide Prüfstränge sich gegenseitig ergänzen sollen.
Thema: Verlängerungen der Zulassung T.II
daloglu

Antworten: 60
Hits: 34.305
09.02.2008 14:19 Forum: Spielrecht


@eddy77

Alles, was nicht bauartkonform an dem zu überprüfenden GSG ist, ist auch zwangsläufig ein Grund für das Nicht-Bestehen der Überprüfung.
Das gilt natürlich auch für Zusatzgeräte (wie Tresor-Ständer), die nicht zugelassen sind.

Gründe für das Nicht-Bestehen müssen grundsätzlich von den Inspektoren protokolliert werden !
D.h. demnach: Vorsicht mit "leichtsinnigen" Probe-Überprüfungen an nur einem Gerät !!!

Die Überprüfung selbst ist Sache der Inspektoren, die diese dann zu verantworten haben, ebenso die Beurkundung.

Für Sie als Automatenaufsteller/-kaufmann stellt sich somit nicht die Frage nach dem "Wie wird geprüft?". Vielmehr ist es tatsächlich das "Was ist bauartkonform?" und "Was darf ich?" oder "Was darf ich nicht?".

Nur so sollten Sie dann immer auf der sicheren Seite sein.

Die Prüfplakette sagt nur aus, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung die Bauartkonformität des Gerätes festsgestellt wurde. Sie bindet keine Ordnungsbeamte in Ihrer Beurteilung, beispielsweise in Bezug auf die "Verfristung von Zulassungen" durch Abruf der Identifikatoren/Checksummen am Gerät oder in Bezug auf nicht-zugelassene Zusatzgeräte (wie Tresor-Ständer), die mit dem GSG kommunizieren (können).

Die Überprüfung gem. §7 SpielV ist demnach ein Prüfstrang, die Überprüfung des OA ein weiterer. Ich vermute, dass beide Prüfstränge sich gegenseitig ergänzen sollen.
Thema: Verlängerungen der Zulassung T.II
daloglu

Antworten: 60
Hits: 34.305
08.02.2008 02:03 Forum: Spielrecht


@profi

Ich werde das Produkt ab nächste Woche nicht mehr anbieten oder kostenlos ohne Lichtbild für Jedermann anbieten. Eins von beiden...Wenn es denn beruhigt...

Ich bin recht flink damit (auch ohne eine Maus).
Thema: Zusatzgeräte in Bauartzulassung
daloglu

Antworten: 30
Hits: 33.231
07.02.2008 20:18 Forum: Spielrecht


@Meike

Liebe (Frau) Meike,
wenn Sie meine Unabhängigkeit in Frage stellen oder sogar bezweifeln, dann würde ich an Ihrer Stelle genauso handeln, und meine Person in bestimmten Fällen nicht mithinzuziehen. Leider hatten Sie genau das bereits einmal verdeckt geäussert. Das fand ich schon damals sehr schade, wirklich. Mag sein, dass es eher etwas provokativ und weniger so gemeint war, und es nur dazu diente, mich und einen anderen SV bei der Stange zu halten. Auf "den Kopf gefallen" bin ich allerdings nicht.

Um meine Äusserung mal anders zu formulieren...und etwas klarzustellen

Ich wollte nur mitteilen, dass Sie gerne weitere Fragen an mich richten können, aber dass Sie nicht unbedingt mit einer Antwort rechnen sollten.

Ich kann und möchte nicht einfach über bestimmte Dinge in einem öffentlichen Forum plabbern. PUNKT.
Beachten Sie bitte auch die Sachverständigenordnung der IHK-Berlin in Bezug auf meine Pflichten. Danke.

Bleidigen oder kränken wollte ich Sie mit Sicherheit nicht. Ich finde Ihre Art doch immernoch sehr sachlich und eben nicht beleidigend.


@jasper

Zeigefinger

Immer artig bleiben, ok ?
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