Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? |
gmg
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@ tosh
Mit der "ungesicherten Buchführung" war von mir nicht die GGSG-Buchführung gemeint, sondern die ganz normale Buchführung, in die die Einnahmen eingebucht werden.
Gestern habe ich dann von einem, der es wissen muß, erfahren, dass der Begriff "gesicherte Buchführung" dafür steht, dass die Buchführung "nicht leicht zu verändern" ist.
Was die von Dir und tapier angesprochenen sonstigen Aufstellungsorte für GGSG und UHG angeht, so ist die Liste vom Grunde her bekannt.
Zielrichtung alle Kontrollen ist aber zunächst erst mal das "normale" automatenaufstellende Gewerbe. Erst wenn in dem Bereich der Spielhallen alles in Ordnung ist, können die restlichen - eventuell nicht so unproblematischen - Aufstellungsorte angegangen und abgearbeitet werden.
Deine Einschätzung, Tosh, dass Bedienstete der Behörden "Angst" haben, in diesem anderen Bereich Begehungen zu machen, kann ich nachvollziehen. Der Eindruck drängt sich nicht nur auf, er ist zumindest teilweise zu bestätigen.
Du musst davon ausgehen, dass heute immer noch der Eine oder Andere sich noch nicht einmal in einer "guten deutschen" Spielhalle auskennt und "wohlfühlt". Das hängt natürlich von der Person des einzelnen Ordnungsamtmitarbeiters ab.
Zu diesem "unguten Gefühl" ,z. B. einen deutsch-türkischen Kulturverein begehen und wahrscheinlich auch beanstanden zu müssen, kommt dann eventuell die persönliche Unsicherheit in der zu überprüfenden Materie. Ich gehe vom Grundsatz davon aus, dass gerade bei den hier im forum vorhandenen und mitlesenden Ordnungsamtmitarbeitern dieses "ungute Gefühl" z. B. wegen nicht genügender Gerätekenntnis nicht vorhanden ist. Ich habe aber gerade eben noch einmal die aktuellen Teilnehmerzahler an diesem forum gecheckt. Es sind jetz wohl rund 1.500 Mitglieder in diesem forum vorhanden. Wenn ich mir überlege, dass es in Deutschland vielleicht rund 10.000 Gemeinden gibt, stellte ich fest, dass da noch seeeehr viele Teilnehmer fehlen !!
Den letzten deutsch-türkiscehn Kulturverein habe - auch ich -mit einem SEK aufgerollt. Dazu kamen rund 35 Polizisten vor Ort und die Kollegen, die die Anwohner hinter der Absperrung gehalten haben. War vielleicht ein bisschen viel Aufwand. Waren aber auch noch andere Tatvorwürfe als "Zocken" vorhanden.
Es geht aber !!
Wenn man als Ordnungsamtsbediensteter für eine bevorstehende Begehung - aus welchem Grund auch immer- ein ungutes Gefühl hat, dann nimmt man halt eben Kontakt mit der Polizei auf. Man bittet um Amtshilfe. Bei der Polizei gibt es genügend gut ausgebildete Kollegen, die auch solche Situationen beherrschen. Wenn ich im Rahmen meiner Schulungsmaßnahmen - direkt nach der Schulungsmaßnahme zur Überprüfung des Erlernten - durch die Kollegen die ortsansässigen Spielhallen überpüfen lasse, dann ist auch immer dafür gesorgt, dass Polizei anwesend ist. Dabei reicht nach meiner Erkenntnis schon ein Stärke von 1-2 Polizisten. Dann muckt keiner mehr auf.
UND, um es einmal zu sagen,dass "ungute Gefühl" wurde regelmässig enttäuscht. Diese Leute sind nämlich Menschen, die in Deutschland wohnen. Es sind allerdings viel häufiger "Zockernaturen", die bluffen. Wenn man ihnen aber ihre Grenzen aufzeigt ist das alles "kein Problem", denn Ärger mit den DEUTSCHEN BEHÖRDEN WOLLEN AUCH DIESE Leute nicht !!
Deswegen weise ich auch in jeder Schulungsmaßnahme darauf hin, dass nicht nur die Spielhallen, sondern auch alle anderen Aufstellplätze zu begehen und ggfs. zu beanstanden sind !!
Vielleicht sollte Du Tosh, mal dem zuständigen Ordnungsamt in Berlin einen Tipp geben, dass es Ausbildungs- oder Fortbildungsmaßnahmen gibt. Ihr solltet nicht nur jammern, sondern aktiv etwas gegen Eure Konkurrenz tun. Das kann u. U. auch mal bedeuten, dass ihr freiwillig Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmt und denen einen solchen Tipp gebt. Bei der letzten Schulungsmaßnahme, die ich gegeben habe, ist es genau so gelaufen.
Es kann doch nicht angehen, dass die FUNGAMES aus den Spielhallen verschwinden und dann in den nachgelagerten Aufstellorten - wo auch immer - wieder auftauchen.
Ich bin nur für die Bediensteten in den Ordnungsämtern des Landes NRW froh, dass wir ab dem 4. Quartal über den Arbeitskreis gegen Spielsucht in Unna Informationsveranstaltungen anbieten können, von denen ich hoffe, dass sie auch genutzt werden - weil Aufstellplätze von Spielgeräten aller Art zu begehen ist nicht sonderlich schwierig, sonst hätte ich das als Betriebsfremder nicht auch geschafft.
Außerdem tapier ist das doch wohl ganz klar, das PC`S , die sich z. B. in Internet-Cafes befinden, wenn sie keine entsprechende Filtersoftware beinhalten, die das Spielen im Internet unterdrückt, als UHG eingestuft werden. Auch da ist ja die Überprüfung sehr einfach:
Suchmaschine Begriff "Spiele" eingeben und suchen lassen. Findet die Suchmaschine "Spielangebote", dann haben wir ein UHG. Mitteilung an das Stadtsteueramt und der "Drops" ist gelutscht !
Also gebt uns noch ein bisschen Zeit, dann sind die Ordnungsbehörden in NRW schon einmal gut aufgestellt. Vielleicht spricht sich das ja in den anderen Bundesländern rum. Man kann auch mal mit der DB nach Berlin fahren.
Grüße
P.S. UND WENN MIR EINER EINE PN SCHICKT, DANN SOLLTE ER DOCH BITTE PLATZ IN SEINEM POSTFACH HABEN, DAMIT ICH MEINE ANTWORT LOSWERDE ! ALSO - BITTE LÖSCHEN !!
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 30.08.2007 21:16.
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61
30.08.2007 21:12 |
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Solon
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René Land
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Zitat: |
Original von gmg
P.S. UND WENN MIR EINER EINE PN SCHICKT, DANN SOLLTE ER DOCH BITTE PLATZ IN SEINEM POSTFACH HABEN, DAMIT ICH MEINE ANTWORT LOSWERDE ! ALSO - BITTE LÖSCHEN !! |
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Ab sofort haben alle User Platz für 100 statt bisher für 50 private Nachrichten im Postfach.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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62
31.08.2007 01:37 |
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Solon
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gmg
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"Nachtschwärmer" !
Grüße
__________________ gmg
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63
31.08.2007 07:18 |
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tfis
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Schön, dass endlich mal ein "Interner" die Ungleichbehandlung von genehmigten Spielstätten und den Lokalitäten wo wissentlich unerlaubtes Glücksspiel stattfindet nicht nur einräumt, sondern auch bestätigt.
Die Magic-Games "Kollegen", die hier mitlesen können sich erstmal zurücklehnen: Solange in der Halle gegenüber noch mit dem Massband hantiert und zig Mannstunden in solch´ teuflische Gerätschaften wie Trendy und Internetterminal investiert werden, wird aus den vorhandenen "Unterhaltungsgeräten" mal eben ein "Hallenumsatz" herausgeholt, steuerfrei natürlich.
Falls mal doch jemand behördlicherseits den Kopf in so einen "Treffpunkt" hineinsteckt wird erstmal böse gekuckt, reicht das noch nicht aus, wird dann doch der gestellten Auflage: "Bitte für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen und gelegentlich das Fenster kippen"" nachgekommen.
Das ist aber ja alles kein Geheimnis.
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64
31.08.2007 10:47 |
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gmg
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@ tfis
Meine Worte waren wohl, obwohl ich natürlich keinen Überblick über allen Spielgerätestandorte in der Bundesrepublik Deutschland habe, ausgehend von Euren Äußerungen, eine Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse in diesem Land.
Ich habe mit der Wahrheit noch nie ein Problem gehabt !!
Manchmal ist sie allerdings schmerzhaft, so wie ich es auch Deinen Worten entnehme tfis.
Ich gebe mein Bestes, aber ich bin zu wenig ! Auch eine Meike dazu ist noch zu wenig! Wir betreiben unsere Teilnahme im forum in unserer Freizeit, weil wir die Not sehen und versuchen wollen, damit allen ein bisschen zu helfen !! Mit allen meine ich nicht nur die Mitarbeiter der öffentlichen Hand, sondern auch die Spielhallenbetreiber, die sich gegen die unlautere Konkurrenz nicht richtig zur Wehr setzen !!
Warum eigentlich nicht ?? Warum schreibt ihr nicht an Eure zuständige Behörde, das Ordnungsamt ? Warum schreibt Ihr nicht jede Woche einmal und schildert die Zustände, die Euch bekannt sind wieder ?
Jetzt mache ich mir wahrlich keine Freunde bei den Ordnungsämter:
Schreibt an die vorgesetzten Dienststellen !! Schreibt an die Ministerien und schüttet sie mit "Beschwerden" zu !!
SCHREIT LAUT UM HILFE !!!
Nicht nur hier im forum !!
Ich bin voll und ganz Eurer Meinung, dass die momentanen Zustände, so wie sind sind, und sich vielleicht sogar noch weiterentwickeln bzw. verschlechtern, nicht hinnehmbar sind !
Es reicht bei vielen von Euch wahrscheinlich schon die Angst vor den "Grossen" Aufstellern !! Und dann noch diese unlauteren Mitwettbewerber !!
DIE FUNGAMES MÜSSEN AUS DER AUFSTELLUNG - WO AUCH IMMER - RAUS !!
Nur noch ein kleiner Hinweis zu Deinem Beitrag: "wissentlich unerlaubtes Glücksspiel" wird nirgendwo in Deutschland geduldet. Dazu muß man aber erst mal "wissend" gemacht werden ( s.o. ).
Also auf geht`s !!
Grüße
__________________ gmg
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65
31.08.2007 18:07 |
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gmg
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@ tapier und tm
Um noch einmal auf Eure "Zahlenspielereien" zurückzukommen, mache ich mal meine Rechnung auf:
Nicht versteuerte Röhrenentnahmen 2.585,60 €------------Schaden Ust 19 %----------------------------412,82 €
Nicht erfasste Bemessungsgrundlage Vergnügungssteuer z. B. bei 14 % Schaden VGNSt----------------361,98 €
Gewerbesteuer auf den verbleibenden Betrag 20 %----------------------------Schaden GewSt--------- 362,15 €
Einkommensteuer auf den verbliebenen Betrag z. B. 30 % ( einschl. SoliZ und KiSt )---------------------434,19 €
Summe angerichteter Schaden ----------------------------------------------------------------1.571,54 €
Du hast recht Tapier: Auch ich sehe nur ein gewaltiges Abschröpfen, allerdings an der Allgemeinheit !
@ tm
Gerätekosten 300€ monatlich ?? Wie teuer sind denn Deine Geräte ? Mir wurde beim Hersteller ein Gesamtbetrag Anschaffungskosten von brutto ( also einschließlich 19 % Umsatzsteuer, die der Aufsteller ja vom Finanzamt zurückbekommt ) von 5.000 - 6.000 € genannt ! Also netto 4.000 - 5.000 €. Ich habe in Erinnerung, dass die neuen Geräte langzeiterprobt worden sind. Ein Aufsteller sprach einer Kollegin gegenüber von 10 Jahren Haltbarkeit !
Nehmen wir aber nur mal die "alten 48 Monate" ! Dann hast Du einen monatlichen Aufwand für das Gerät von rund 100 € und nicht von 300 €. Ich gebe Dir aber Recht, es gibt da einen besonderen Gerätetyp "novo...." den kannst Du ja nicht kaufen, sondern nur mieten! Ich habe da einen Betrag von etlichen hundert Euro pro Monat gehört ! Richtig ??
Kommen wir zu Deinen 600 € Anteil an Personalkosten! Bei 12 Stück Geräten in der Konzession - wir reden jetzt extra nicht von einer Mehrfachkonzession, die auch nur durch eine Aufsicht beaufsichtigt wird - kommst Du auf 600 € Anteil an Personalkosten. Macht monatlich 7.200 € aus. Die mir bekannten Stundenlöhne für Hallenaufsichten liegen bei dem Wert von rund 5 € / Stunde. Wieviel Stunden hast Du denn die Halle geöffnet ? Oder wie teuer ist denn der Chef ??
Zu den Raumkosten kann man ja nicht so viel sagen, die sind sicherlich von Ort zu Ort unterschiedlich . Aber 350 € x 12 Geräte macht 4.200 € monatliche Raumkosten aus. Ist schon ein ordentlicher Betrag .
Damit bin ich mit meiner Berechnung des Schadens für die Allgemeinheit fertig.
Grüße
__________________ gmg
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66
31.08.2007 20:20 |
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jasper
Kaiser
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@gmg
Meinst Du das im ernst oder ist das nur einer Deiner „Provokationsversuche“?
Bitte stell das richtig, nicht dass das noch ein unbedarfter Leser glaubt.
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67
01.09.2007 09:33 |
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gmg
Foren Gott
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@ jasper
Da tapier und tm Ihre Zahlen gepostet haben, habe ich dann mal "meine" Zahlen gepostet.
Aus genau dem Grund, den Du angegeben hast, damit ein unbedarfter Leser nicht alles, was hier steht, glaubt !
Natürlich kannst Du jederzeit "meine" Berechnung in der Luft zerfetzen.
Die Umsatzsteuer zu erheben ist nicht rechtens .Schaden 0 €
Die Vergnügungssteuer zu erheben ist nicht rechtens ! Schaden 0 €
Außerdem gibt es in Deutschland seeeehr viele Vergnügungssteuersätze !!!!
Gewerbesteuer fällt auch nicht an, da der Betrieb nur Verluste macht ! Schaden 0 €.
Einkommensteuer fällt nicht an, da der Betrieb nur Verluste macht ! Schaden 0 €.
Also Gesamtschaden 0 €.
Es ist also, wie immer im Leben, die Betrachtung des Einzelfalls gefragt !
Aber, meine Berechnung habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen. Sie entspricht der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland und ist denkbar und möglich.
Also rund 2.500 € nicht versteuerte Betriebseinnahmen können bei Spielhallenbetrieben zu mehr als 1.500 € Schaden an der Allgemeinheit führen !!
Damit jetzt nicht irgend jemand meint, dass meine Berechnung nur auf Spielhallenbetriebe passen würde:
Bei jedem anderen Betrieb wäre der Schaden an der Allgemeinheit fast gleich hoch; es würde nur die Vergnügungssteuer nicht anfallen !!
Es war übrigens nach meiner Meinung mein erster "Provokationsversuch". Ich finde irgendwie ist es sehr ruhig im forum geworden !!
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 01.09.2007 13:33.
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68
01.09.2007 12:44 |
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TM
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hallo gmg,
um auf deine "Zahlenspielerei"zu antworten:
Umsatzsteuer 19 %
Vergnnügungssteuer 14 %
Gewerbesteuer 20 %
Einkokommensteuer 30 %
__________________________
Summe 83 %
da bleiben noch 17 % für Erbschaftssteuer nach dem der "Gute" vom Dachboden getragen wird.
---------------------------------------------------------------------------
-----------------------
aber du liegst richtig mit deinen feststellungen daß,das bessere und risikoarme geschäft vom hersteller , vermieter und finanzamtamt betrieben wird.
...........................................................................
........................
übrigens deine beispielshalle bezog sich auf 11 GSG.
die kosten sind auch netto gerechnet.
da es bis jetzt noch kein gerät 10 jahre geschafft hat in der aufstellung zu bleiben vergessen wir mal deine kalkulation,
auch die alten mit "48 Monaten " hatten in der Halle ein durchschnittliche Lebenserwartung von 20 - 24 Monate.
und mit den zur zeit auf dem markt befindlichen "10 Jahresgeräte"
liegt sie bei 10 -12 Monaten.
hierzu ein beispiel:
2 Neugeräte gekauft netto 2 x 6.500.-
nach 3 monatiger verlust-phase ins lager gestellt.
derzeitiger Marktwert liegt für solche Gurken unter 1000,-
??? Wie hoch sind nun die mtl. Gerätekosten ????
dazu gibt es noch reparaturkosten, ersatzteile, wartung, zubehör,
techniker.
Chefkosten werden zur Zeit keine gerechnet.
...........................................................................
........................
??? nicht alle informatonen die vom stammtisch oder aus einem forum frustrierter zocker kommen entsprechen der wirklichkeit(Praxis)
grüsse tm
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von TM: 01.09.2007 13:40.
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69
01.09.2007 13:38 |
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tapier
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Mich wundert immer nur die Drestigkeit dieser Finanzbeamten, insbesondere wenn sie meinen Schätzen zu müssen.
niemand kommt anscheinend auf die Idee das die Geräte ja auch Auzahlen, und da kann schonmal einige Monate lang ein Minus in der Kasse sein.
Klar, mit der unrechtmäßig erhobenen MwSt kann dies teilweise verrechnet werden, aber die
Stadtkämmerer meinen dann :
Hat das Gerät in einem Monat Minus gemacht muss du auch nicht zahlen, aber wenn es Einnahmen hat wollen wir unseren Teil davon haben, was vorher war oder die anderen Geräte an diesen Standort hatten darf nicht eingerechnet werden.
Fakt ist: die MwSt ist gerade noch ertragbar, aber die VgSt ist eine Frechheit sondergleichens, normalerweise sollte die VgSt von ALLEN Geräten an einem Standort für ein GANZES Jahr berechnet werdern und nicht monatlich pro Gerät einzeln.
Aber dann wäre es ja wieder eine Umsatzsteuerartige Abgabe und damit lt. EU-Recht illegal.
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70
01.09.2007 13:50 |
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gmg
Foren Gott
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@ tm
Ich würde vorschlagen, wir beerdigen die Zahlenspielereien.
Jeder Unternehmer hat sein Los zu tragen.
Und wo die Geschichte mit den Geld-Punktespielern noch hinführt bleibt abzuwarten ! Man kann nur hoffen, dass da mit Augenmaß von den Verantwortlichen herangegangen wird !!
@ tapier
Ich hatte gestern noch einen Betriebsprüfer der Finanzverwaltung bei mir sitzen, der nicht verstehen konnte, dass ein GGSG auch mal "einen Verlust" machen kann, und dementsprechend auch Nachfüllungen nichts bedenkliches darstellen. Ich habe ihn vorsichtshalber auch gleich darauf hingewiesen, dass bei den neuen GGSG Verluste von tausenden von Euro im Auslesezeitraum technisch möglich sind, obwohl in der SpielVO nicht sooooooo etwas drinsteht !
Auch die Kollegen haben mit derzeitigen technischen Handhabung der SpielV ihre Verständnisprobleme. Aber:
- es gibt ja mich !
Ich habe den Kollegen von mir natürlich entsprechend beruhigen können.
Zum Thema Vergnügungssteuer werde ich, wenn die Zeit reicht, nächstes Wochenende mal einen Beitrag ins Netz stellen, der die Gedanken aufnimmt, die Du in diesem Beitrag gerade ansatzweise geäußert hast. Sonst wird dieser Beitrag hier noch umfangreicher und dementsprechend unübersichtlicher, vor allen Dingen für "Aussenstehende".
Grüße
__________________ gmg
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71
01.09.2007 14:24 |
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jasper
Kaiser
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@gmg
Die Möglichkeit einer „nicht versteuerten Röhrenentnahme“ ist das Eine, das Andere ist die damit verbundene evtl. Möglichkeit der Beeinflussung der Auszahlquote. Das eine ist ein steuerrechtliches und das andere ein Spielerschutz- und Wettbewerbsproblem.
Die Problematik ist und bleibt die Möglichkeit der Fernsteuerung durch Vernetzung. Die Lösung kann nur heißen: Jede Einstellung nur bei geöffneter Gerätetür.
Leider hast Du die Quelle „deiner Zahlen“ nicht genannt
Hast Du mal an unsere „soziale Aufgabe“ gedacht? Wir bilden die Schutzzone vor dem illegalen Glücksspiel. Denn Glücksspiel wird es immer geben, fragt sich nur ob es legal oder illegal veranstaltet wird.
Haben Dir Deine Informanten auch erklärt, wie hoch der Anteil der Fremdfinanzierung innerhalb der Aufstellerschaft ist? Diese stetig steigende Quote ist das Produkt einer willkürlichen Preispolitik der Gerätehersteller, gepaart mit nicht akzeptablen Auszahlquoten.
Wenn unsere Geräte so lange halten, warum benötigen wir dann ständig neue?? Weil uns die Industriespielos heute vorleben was wir morgen bei denen kauf bzw. mieten müssen. Und warum benötigen die Spielbanken nicht ständig neue Geräte? – Weil denen nichts „vorgelebt“ wir!
Für die Gerätegruppe welche es überhaupt nicht zu kaufen gibt, darfst Du mtl. 400 € zzgl. MwSt. also 476 € mieten zahlen.
Zitat gmg:
( also einschließlich 19 % Umsatzsteuer, die der Aufsteller ja vom Finanzamt zurückbekommt )
Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer habe ich bislang nur durch EuGH-Urteile zurückbekommen. Wo bitte schön darf ich mir die restliche MwSt. abholen? Selbst wenn ich das Gemeinschaftsrecht genauso missachte wie die Finanzbehörde und glaube, dass das nationale Recht zur Anwendung kommt, würde ich bei meinem heutigen Vorsteuervorteil immer noch eine Umsatzsteuerbelastung von 14% haben. Und von diesen 14% kann ich nicht ein einziges Prozent an meine Kunden abwälzen. Die 14% habe ich zu 100% selbst zu tragen. – Verstanden?
Deine Informanten scheinen z.Zt. im Expansionsrausch zu sein, nur dann ist solch ein Vorsteuervorteil denkbar der dazu führt, dass rechnerisch keine Mehrwertsteuer anfällt.
Bevor Du uns einen Schaden vorhältst, frag doch zunächst bei den Spielbanken nach in welcher Höhe die seit dem 06.05.2006 zusätzlich durch die Mehrwertsteuer belastet werden. Ich kann es Dir hier schriftlich geben: Aufgrund der Anrechnung auf die bisherige Spielbankabgabe mit NULL €!!
Frag Doch bitte mal die Spielbanken, was sie an Lohnnebenkosten haben, bzw. aus welchem steuerfreien „Geldtopf“ die ihre Mitarbeiter bezahlen??!! Und wenn Du schon am fragen bist, dann frag auch gleich, wie die vom Casino kassierten Eintrittsgelder in Höhe von ca. 30.000 EUR pro Monat/Casino versteuert werden – und wie viel Prozent von der Netto-, oder Bruttokasse bzw. vom Spielereinsatz an Vergnügungssteuer an die Stadtkasse gezahlt wird.
Hör bitte auf uns ständig die Daumenschrauben anlegen zu wollen. Seit dem 01.01.2006 haben wir klare Regeln. Es ist nicht unsere Schuld, dass die Regeln falsch ausgelegt bzw. unzureichend kontrolliert werden. Holt eure Steuern beim illegalen Glücksspiel in Form von Gewinnabschöpfung. Solche Maßnahmen sollen einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Abschießend frage ich Dich, hast Du eigentlich mal im Ansatz darüber nachgedacht, was die Finanzbehörde uns Aufsteller für einen Schaden zugeführt hat? Immerhin wurden/werden wir seit 1979 bis heute gemeinschaftsrechtswidrig der Umsatzsteuer unterworfen.
Also immer schön der Reihe nach und ab und an auch mal nach links und rechts schauen!
PS:
Bei etwa 530 Lohnstunden liegen meine Lohnkosten pro Konzession und Monat bei 4.900,-- €.
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72
01.09.2007 14:45 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
vielleicht sollten wir uns nochmal am Ausgangsthema langhangeln.
1. Es gibt keine "gesicherte Buchhaltung", da es manche Leute verstanden haben, es so hin zu bekommen, dass es keine DIN-Schnittstelle zum Ausdrucken einer "gesicherten Buchhaltung" gibt.
2. Es gibt keine "gesicherte Buchhaltung", da es manche Leute hinbekommen haben, dass es keine gesetzliche Vorschrift zum Ausdrucken einer "gesicherten Buchhaltung" über eine DIN-Schnittstelle gibt.
Auch möchte ich hier etwas zum abschweifenden Thema sagen, - den Leuten, die keine Steuern zahlen -: Ich fand es schon immer spassig, wenn ich beim Essen am Nachbartisch Gespräche mitbekam, die sich mit polizeilichen Einsätzen beschäftigten und Dritte dann Pläne schmiedeten, wie ich meine Dienstzeit aus ihren Augen am sinnvollsten ausfüllen kann.
Vielleicht sollte man sich in diesem Zusammenhang mal Fragen, wieviel Schaden durch Wettbewerbsverstösse in den eigenen Reihen ausgelöst wurden.
Ich für meinen Teil und da spreche ich für alle Kollegen mit denen ich engen Kontakt pflege, gehen überall rein, wo der Hinweis auf Straftaten gegeben ist bzw. im Rahmen von polizeilichen Überprüfungen. Stichwort: Gleichbehandlung
Bei bestimmten "Aktionen", sieht das aber oft anders aus.
Vielleicht sollte man da auch mal vor der eigenen Haustür fegen.
Gruß Meike
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74
01.09.2007 19:30 |
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gmg
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@ jasper
Zu den Spielbanken kann ich noch nichts sagen, da ich gerade versuche, das gewerbliche Glücksspiel zu verstehen.
Zur Fernsteuerung durch Vernetzung blicke ich zuversichtlich in die Zukunft. Das Problem ist bekannt gemacht worden. Ich unterstelle, es wird angegangen.
Zu dem nicht zu kaufenden Gerät also momentan 400€ zzgl. Ust. Ich habe aus Österreich gehört, dass dort 700 € / mtl. angepeilt sind ?
Da haben die deutschen Aufsteller z. Zt. ja noch Glück ? Irgendwie erinnert mich auch das an den Ausdruck "melken" !
Daumenschrauben verwende ich nach meiner Erinnerung auch nicht !
Und ich bemühe mich nach links und rechts zu sehen und sogar über den Rand meines Tellers, sonst wäre ich wohl nicht hier und würde mit Euch sprechen.
@tm
Mit den Schäden an den Sozialkassen hast Du mehr als Recht. Auch ich finde es ärgerlich. Da solche Personen nur von der Hand in den Mund leben, kann man auch im Nachherein nichts oder nicht mehr viel abschöpfen. Also liegt es zunächst erst mal an freundlichen Bürgern, die Anzeige erstatten um schnellstmöglich erforderliche Massnahmen zu ergreifen.
@ meike
Die Sache mit der DIN-Schnittstelle oder "Wie-auch-immer-Schnittstelle" gefällt mir !
Frage an unsere hier anwesenden Techniker:
Wie kann man die bisherige Schnittstelle verändern, verbessern oder sicherer machen ?
Grüße
__________________ gmg
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75
02.09.2007 18:35 |
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jasper
Kaiser
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@gmg
Zu den Spielbanken kann ich noch nichts sagen, da ich gerade versuche, das gewerbliche Glücksspiel zu verstehen.
Was verstehst Du unter „gewerbliches Glücksspiel“?
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76
03.09.2007 09:46 |
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gmg
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Themenstarter
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@ jasper
Alles neben dem staatlichen Glücksspiel.
Grüße
__________________ gmg
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77
04.09.2007 17:24 |
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magnum
Doppel-As
Dabei seit: 06.04.2006
Beiträge: 137
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Nordrhein-Westfalen
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Damit meinst Du dann auch die privatisierten Spielcasinos, wie z.B. Hannover?
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78
05.09.2007 09:08 |
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jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
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Rheinland-Pfalz
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Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
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……………. oder Hamburg!
Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld KG
@magnum
Nicht nur Hannover gehört einer österreichische Gesellschaft . Sondern alle Casinos in Niedersachen.
Spielbanken Niedersachsen GmbH
Und die Spielbanken Niedersachsen GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Casinos Austria International AG. www.casinos.at
@gmg
Das Glücksspiel wird grundsätzlich gewerblich veranstaltet.
Nur als Beispiel:
Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG
Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG
Daher, wenn Glücksspiel, dann allumfassend!
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79
05.09.2007 09:59 |
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gmg
Foren Gott
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Beiträge: 6.031
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Nordrhein-Westfalen
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interessierter Bürger
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Themenstarter
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@ magnum und jasper
Da ich aber Spielcasinos "noch nicht kann" - sollte ich mich dann besser mit Meinungsäußerungen zu den Spielhallen zurückhalten - bis ich die Spielcasinos "kann" ?
Grüße
__________________ gmg
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80
05.09.2007 19:45 |
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