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» Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? «

@gmg schreibt:

Also rund 2.500 € nicht versteuerte Betriebseinnahmen können bei Spielhallenbetrieben zu mehr als 1.500 € Schaden an der Allgemeinheit führen !!

Damit jetzt nicht irgend jemand meint, dass meine Berechnung nur auf Spielhallenbetriebe passen würde:
Bei jedem anderen Betrieb wäre der Schaden an der Allgemeinheit fast gleich hoch; es würde nur die Vergnügungssteuer nicht anfallen !!
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hallo gmg,

da ist ja in diesem fall dank buchprüfung bzw. kontrolle kein schaden entstanden und der betreffende wird nun das deutsche steuerrecht besser verstehen und achten.

aber was ist mit dem schaden der durch langjähriges,
illegales glückspiel (MG) u. steuerverkürzung entstanden ist.
wo bleibt da die kontrolle,eine buchprüfung wird in solchen läden nichts bringen und von den betreibern ist nichts zu holen da sie sich und ihre
familie paralel über die sozialkassen versorgt haben.

da liegt der schaden was die branche betrifft wesentlich höher.

grüsse tm

PS:
meine lohnkosten liegen über 6000,-



Gepostet am 01.09.2007 um 16:36 von:
Benutzer: TM
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