unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Forderung nach Spielhallensteuer » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Forderung nach Spielhallensteuer 7 Bewertungen - Durchschnitt: 8,717 Bewertungen - Durchschnitt: 8,717 Bewertungen - Durchschnitt: 8,717 Bewertungen - Durchschnitt: 8,71
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.217.682
Nächster Level: 3.609.430

391.748 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Forderung nach Spielhallensteuer

Hallo,

der Bezirk Schwaben des Bayerischen Städtetags fordert die Erhebung einer Spielhallensteuer, um die Spielhallenflut einzudämmen. Argumentiert wird neben der steigenden Anzahl, die den Städten ein Dorn im Auge ist, vor allem damit, dass Spielhallen negative finanzielle Auswirkungen auf die Städte hätten - wieso das der Fall sein soll, will mir allerdings nicht ganz einleuchten, schließlich verdienen die Städte an jeder Spielhalle mit. Der Vorstand des Bayerischen Städtetags sprach sich dennoch für die Zulassung einer Spielautomatensteuer von 15% des Umsatzes aus. Den Kommunen gehe es aber ausdrücklich nicht um den Ertrag einer neuen Steuer. Wer's glaubt...

http://www.swp.de/goeppingen/nachrichten.../art4306,487842

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
1 19.05.2010 08:22 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Wilde Irene Wilde Irene ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 07.03.2009
Beiträge: 144
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 797.883
Nächster Level: 824.290

26.407 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







und hier eine

Kurzgutachterliche Stellungnahme

des

Unabhängigen Automatenaufsteller Verbands Deutschland e.V.
(UAVD e.V. / Berlin) vom 17. Mai 2010

zur geplanten Einführung einer kommunalen Besteuerung
an Geldspielgeräten (§ 33c GewO)

innerhalb von staatlich konzessionierten Spielhallen
(§ 33i GewO)

innerhalb des Freistaats Bayern
- Vergnügungssteuer - (Spielhallensteuer)

Lesen es lohn sich!
http://www.uavd.de/images/stories/vgst_bayern_kurzgut_stellungn.17.05.10web
.pdf


Applaus
2 20.05.2010 13:28 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.102.320
Nächster Level: 41.283.177

4.180.857 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Der Dringlichkeitsantrag 16/4595 wurde übrigens mit Beschluss 16/4649 abgelehnt.

Grüße

__________________
gmg
3 20.05.2010 15:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.222.935
Nächster Level: 8.476.240

1.253.305 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg
Moin
Der Dringlichkeitsantrag 16/4595 wurde übrigens mit Beschluss 16/4649 abgelehnt.

Grüße


Das ändert leider nichts an der geplanten Einführung
einer kommunalen Besteuerung
der Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspiel mit Geldeinsatz
innerhalb von staatlich konzessionierten Spielhallen
innerhalb des Freistaats Bayern Wand

2. Kein Glücksspiel ohne Unternehmergewinne

Bekanntlich stellt der Gewinn des Unternehmers das Entgelt für seine Arbeit bzw. seine unternehmerische Leistung und die Verzinsung seines Eigenkapitals dar. Rechnerisch resultiert das Einkommen des Unternehmers aus dem Rest der Unternehmenserlöse nach Abzug aller Unternehmenskosten.

Das Streben nach der Sicherstellung eines angemessenen Unternehmergewinns ist keinesfalls eine sittlich anstößige Handlung. – Insbesondere bei der Veranstaltung von Glücksspiel mit Geldeinsatz muss ein angemessener Unternehmergewinn sichergestellt sein, alles andere würde möglicherweise zu einer Förderung des illegalen Glücksspiels führen. – Ein Abschöpfen der Spielerträge bedeutet für einen Veranstalter von Glücksspiel mit Geldeinsatz immer dann eine „Substanzbesteuerung“, wenn durch solch eine Besteuerung die üblichen Allgemeinkosten in der Weise zusätzlich belastet werden, dass kein angemessener Unternehmergewinn verbleibt. Ein legales Glücksspiel wäre dann nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. – Es wäre der gleiche Effekt, als würde dem Spielbankbetreiber beim Roulettspiel die „0“ (Zero) aus dem Spiel genommen. Denn allein die „Zero“ (Null) stellt sicher, dass sich beim Veranstalter ein Ertrag einstellt mit dem er seine Kosten decken kann und darüber sein Unternehmergewinn sichergestellt wird.

Das heutige automatisierte Glücksspiel an staatlich zugelassenen Geldspielgeräten ist mathematisch so ausgelegt, dass zum einen dem Spieler (Kunde) über den Spielablauf eine Unterhaltung zukommt und ihm prozentual ein weit höherer Spielgewinn sichergestellt wird als dem Veranstalter selbst (ca. 80% zu 20%). Der Spielertrag des Veranstalters muss jedoch weiterhin so hoch sein, dass ihm nach Abzug aller Kosten - einschließlich Steuern/Abgaben - ein angemessener Unternehmergewinn verbleibt. - Alles andere würde zum Aus des legalen Glücksspiels führen und dem illegalen Glücksspiel innerhalb von „steuerfreien Räumen“ Tür und Tor öffnen.

Die geplante Einführung einer "Spielhallensteuer" stellt somit insbesondere für alle bestehenden Unternehmen eine zusätzliche „Substanzbesteuerung“, bzw. eine zusätzliche Beteiligung am Glücksspiel durch die Gemeinden dar, durch welche das Verhältnis zwischen Spielgewinn und Spielverlust in der Weise beeinflusst wird, dass es für den Veranstalter nicht mehr rentabel geführt werden kann. – Eine Gewinnerzielungsabsicht die auf Dauer zu positiven Einkünften führt, wäre für den Spielhallenbetreiber (Automatenaufstellunternehmer) nicht mehr darstellbar und Liebhaberei ist nur in ganz seltenen Fällen dauerhaft finanzierbar.

Quelle:http://www.uavd.de/images/stories/vgst_bayern.df Applaus
4 20.05.2010 15:19 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Walter B Walter B ist männlich
Routinier


Dabei seit: 22.01.2010
Beiträge: 269
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.404.209
Nächster Level: 1.460.206

55.997 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Natürlich muss in Bayern eine Vergnügungssteuer oder ähnliche Steuer kommen, wie wir sie in anderen Bundesländerns schon immer bezahlen!

Wir sind ja bereit die Kommunen zu unterstützen, aber bitte in einer erträglichen Höhe!
Darum geht es doch nur!
Eine erträgliche Höhe, liebe Leute!

Sonst geht es demnächst wie in Mengen, viele Kleinbetriebe arbeiten am Minimum!
Die arbeiten zur Zeit noch mit Aussetzung der Vollziehung bei der UsSt.
Was meint Ihr eigentlich, wenn die UsSt nicht fällt, dann schließen auf einen Schlag ca. 70% der Kleinbetriebe.

Das ist Fakt!
Deshalb überleben manche Kleinbetriebe noch und das sollten sich mal die Kämmerer durch den Kopf gehen lassen!

__________________
Gruß vom Walter
5 20.05.2010 16:15 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
alfi1950 alfi1950 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.237.142
Nächster Level: 1.460.206

223.064 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Es geht leider weiter:
schimpf

19.05.2010

Steuer für Spielhallen gefordert

Neu-Ulm. Die Städte sollen eine Spielhallensteuer erheben, um die Spielhallenflut einzudämmen. Das fordert der Bezirk Schwaben des Bayerischen Städtetags.

http://www.swp.de/goeppingen/nachrichten/politik/art4306,487842
6 21.05.2010 12:21 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.222.935
Nächster Level: 8.476.240

1.253.305 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Staatsbankrot: Anfrage beim Kanzleramt

Ist es möglich Kommunen mit Bagatellsteuern zu retten?

Ein wirklich billiger PR Gag auf unsere Kosten, den Bürgern vorzugaukeln das wäre die Lösung
Wand
7 29.05.2010 10:07 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.217.682
Nächster Level: 3.609.430

391.748 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Schadulke


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

auch die Stadt Idstein erhebt ab dem 1. Januar 2011 höhere Steuern auf Spielautomaten nach einem entsprechendem Antrag der SPD. Die Sätze auf Geräte mit Gewinnmöglichkeit werden von zehn auf zwölf Prozent erhöht und bringen der Stadt geschätzte zusätzliche Einnahmen von 50.000 Euro jährlich.

Die SPD hat aber (natürlich) mehr als nur die Mehreinnahmen im Sinn: „Wir möchten damit vielmehr eine politische Lenkungsfunktion ausüben“, so deren Fraktionsvorsitzender Weiß. Na dann.

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/...ein/9397532.htm

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
8 19.09.2010 07:48 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
foerster foerster ist männlich
Routinier

gesperrter User

Dabei seit: 05.01.2010
Beiträge: 350
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.832.938
Nächster Level: 2.111.327

278.389 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







In der Grevenbroicher Innenstadt sollen keine weiteren Spielhallen mehr angesiedelt werden. Das fordert jetzt die CDU-Fraktion. Vorsitzender Norbert Gand erwartet von der Stadtverwaltung eine Konzeption: "Wir wollen wissen, wie sich solche Betriebe künftig in der City verhindern lassen können", meint er. Einen entsprechenden Antrag hat die Union bereits im Mai im Rathaus abgegeben. Bislang allerdings ohne Resonanz.

"Das Umfeld wird leiden"

Nachdem die Verwaltung vor einigen Monaten eine dritte Spielhalle in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone genehmigt hat, reicht es dem Fraktionschef: "Solche Vergnügungsstätten können nicht im Sinne unserer Innenstadt sein", meint der. Gand befürchtet, dass sich hier ein "Trading down"-Effekt einstellen könnte: "Werden weitere Spielhallen eröffnet, wird das Umfeld leiden", ist er sich sicher: "Die Folge sind negative Veränderungen in der innerstädtischen Lage, zudem werden Handwerksbetriebe und produzierendes Gewerbe verdrängt", so der Fraktionschef.

Um weitere Spielhallen nicht nur in der City, sondern im gesamten Stadtgebiet zu vermeiden, müsse die Stadt nach Meinung der CDU die unterschiedlichsten Instrumentarien anwenden. "Es gibt etwa die Möglichkeit, dass derartige Betriebe mit höheren kommunalen Steuern belegt werden. Das sollten wir in Grevenbroich anwenden", erklärt Norbert Gand. Unter dem Strich brauche die Stadt jedoch ein Vergnügungsstätten-Konzept, das Möglichkeiten aufzeige, wie die Genehmigung von Spielhallen verhindert werden könne "Städte wie Ludwigsburg und Hamm haben eine solche Konzeption erstellt, und sie sind bislang sehr erfolgreich damit gefahren", so der Fraktionsvorsitzende. Die Stadt Grevenbroich solle sich daran ein Beispiel nehmen.

Norbert Gand geht es dabei nicht nur um die Attraktivierung der Innenstadt. Als Vorsitzender des Grevenbroicher Jugendfördervereins befürchtet er, dass weitere Spielhallen das Suchtpotenzial fördern – gerade bei jungen Leuten. Vor diesem Hintergrund forderte er gestern die politischen Parteien in der Schlossstadt auf, in Sachen Spielhallen an einem Strang zu ziehen: "Wir täten alle gut daran, in dieser Angelegenheit zusammenzuarbeiten, damit weitere Genehmigungen in Zukunft ausgeschlossen werden."

http://www.ngz-online.de/grevenbroich/na...aid_917722.html

foerster
9 14.10.2010 11:02 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.217.682
Nächster Level: 3.609.430

391.748 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Schadulke


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

das Magistrat in Wiesbaden will die Spielhallensteuer erhöhen, auch die Kappungsgrenze nach oben soll wegfallen. Wenn die Stadtverordnetenversammlung diesem Beschluss zustimmt, müssen Spielhallenbetreiber und Wirte mit eigenen Gewinnspielautomaten ab Januar 20 Prozent der Bruttokasse eines jeden Geldspielgeräts an die Kommune abführen (statt bisher 13 Prozent). Gleichzeitig wird in der neuen Satzung die bislang geltende Kappungsgrenze von maximal 400 Euro gestrichen. Diese Steuererhöhung soll vor allem als Lenkungsinstrument im Kampf gegen pathologische Spieler genutzt werden. Die Stadt Wiesbaden will außerdem die Anzahl der Spielhallen eindämmen, die von 36 im Jahr 2005 auf 53 heute angewachsen ist.

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/...gen/9541807.htm

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
10 20.10.2010 09:38 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
AutomatenHütte AutomatenHütte ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.979
Nächster Level: 242.754

35.775 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Man wird durch die Dezimierung der Spielhallen die Spielsucht nicht eindämmen. Wer spielen will findet eine Spielhalle.
Würde weniger geraucht werden wenn man die Hälfte der Tabakläden schließt??
Wird weniger gesoffen, wenn es statt 20 Kneipen in einer Stadt nur noch 10 gibt???
11 10.11.2010 17:07 AutomatenHütte ist offline E-Mail an AutomatenHütte senden Beiträge von AutomatenHütte suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.617.547
Nächster Level: 41.283.177

2.665.630 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo AutomatenHütte,

willkommen im Forum.

Natürlich wird eine Sucht eingedämmt durch strikte Gesetze,
durch ein Erziehen der Menschen, d.h. wenn das Wahrnehmen von Süchten
und der Möglichkeit der negativen Auswirkungen daraus gesteigert wird.


Nehmen wir das Rauchen.

Seit dem es z.B. verboten ist, in öffentlichen Gebäuden zu rauchen,
haben viele Behördenmitarbeiter mit dem Rauchen aufgehört.

Ich persönlich bin kein Einzelfall, sondern kenne viele Kollegen.

Ich hatte fast 2/3 meines Lebens extremst geraucht und das
mit Spaß und habe nie im Leben ans Aufhören gedacht
und dann kam das Nichtraucherschutzgesetz zum 01.01.2008.

Da das bei uns im Haus sehr strikt geregelt ist, d.h. man muss sich ausstempeln
und das Gebäude komplett verlassen, um eine Zigarette zu rauchen,
gab es für mich nur die Möglichkeit aufzuhören. - Jeder weiß, der "richtig" raucht, dass ein Einschränken nicht möglich ist.

Wenn es die gesetzlichen Einschränkungen nicht gegeben hätte, würde ich noch heute rauchen.


Dein Beispiel "die Hälfte der Tabakläden schließen" dämmt natürlich nicht das Rauchen ein, aber die Einschränkung der
Möglichkeit überall zu rauchen, dämmt das Rauchen ein.


Wenn also den Menschen die Möglichkeit genommen wird, an jeder Ecke zu spielen, bzw. über das Internet zu spielen,
so würde das wie beim Rauchen sicherlich auch effektiv sein.


Gruß
Meike
12 10.11.2010 20:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
AutomatenHütte AutomatenHütte ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.979
Nächster Level: 242.754

35.775 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Glückwunsch zum Nichtrauchen!
Allerdings glaube ich nicht daran, daß sooo viele Leute wg. dem Nichtrauchergesetz aufgehört haben zu rauchen.
Ich beobachte selbst bei meinen unvermeidlichen Behördengängen jedesmall Ansammlungen von Rauchern vor den Gebäuden, selbst bei 15 Grad minus, zitternd.
Ganz schlimm finde ich es in Kneipen. Ständig werden die Türen aufgerissen, weil Raucher rausrennen um 5 Minuten in der Kälte zu stehen.
In Berlin gibt es mittlerweile ca. 1000 Spielhallen. Wenn davon 200 oder 300 aufgeben müssen (es trifft natürlich die Kleinsten, die auch noch ehrlich arbeiten) macht das den Kohl nicht fett. Warum wurden denn die Genehmigungen erst erteilt?? Weil es Kohle bringt!!!
Ich stimme völlig zu, daß es zu viele Hallen gibt. Aber die Gründe für die Steuererhöhungen sind fadenscheinig. Es interessiert doch keinen Kommunalpolitiker, ob jemand an seiner Spielsucht kaputtgeht. Der Finanzsenator in Berlin ist nur daran interessiert mit zusätlichen 9 Millionen pro Jahr Löcher in seinem maroden Haushalt zu stopfen. Das ist der einzige Grund!!!
13 11.11.2010 10:09 AutomatenHütte ist offline E-Mail an AutomatenHütte senden Beiträge von AutomatenHütte suchen
k.osdorf k.osdorf ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.01.2011
Beiträge: 160
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 777.221
Nächster Level: 824.290

47.069 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Tag,

das ist hier mein erster Beitrag im Forum, und ich möchte mich direkt mal über die geplante - aber orerst abgelehnte - Spielhallensteuer in Franken auslassen. Mir geht es dabei gar nicht so sehr um das Anliegen selbst, sondern um die Art und Weise, wie das wieder vonstatten ging. Wenn man einem Bericht in der Nürnberger Zeitung glauben schenken darf, war der geplante Gesetzesentwurf der SPD und Grünen "handwerklich falsch". Der Mdl argumentierte damit, dass "eine vom Umsatz abhängige Steuer landesrechtlich nicht zu regeln sei, sondern nur vom Bund abgesegnet werden dürfe." Stimmt das? Ist das korrekt? Und wenn ja, wie kann es sein, dass die Zuständigen der Grünen und SPD das offenbar nicht wussten? Da muss man sich ja doch einmal die Frage stellen, was unsere Herren Politiker also den lieben langen Tag lang machen, wenn sie noch nicht einmal über die Zuständigkeiten ihrer Anträge Bescheid wissen. Das ist doch peinlich.

Ähnlich schlimm finde ich das doppelmoralische Gehabe, wenn auf der einen Seite immer von Spielerschutz geredet, andererseits aber bloß mit den Mehreinnahmen für die Kommunen argumentiert wird. Ganz ehrlich: Das nimmt denen doch niemand ab, dass es ihnen nicht BLOß ums Geld geht. Also ich finde das heuchlrisch.
14 25.01.2011 16:12 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
bandick bandick ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.382.694
Nächster Level: 7.172.237

789.543 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







die nürnberger csu will nun vehement gegen spielhallen vorgehen, und zwar mit einer sondersteuer und schärferen vorschriften. im zuge dessen soll das baurecht derart geändert werden, dass ein abweisen einer entsprechenden anfrage erleichtert wird, und auch an der spieleordnungschraube soll gedreht werden (nur noch 400 euro höchstgewinn statt bisher 500, und 60 euro maximalverlust statt bisher 80 euro pro stunde). außerdem sollen spezielle eignungstests für spielhallen-betreiber geben - wie diese ausehen sollen, dazu hat man sich aber bisher noch nicht geäußert.
15 23.04.2011 08:07 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
räubertochter räubertochter ist weiblich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 1.868
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.721.898
Nächster Level: 10.000.000

1.278.102 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Riesenmetropole Oberursel ( ) wird ab Januar die Steuer für Spielgeräte erhöhen: Die Deckelung mit der Zahlung eines Höchstbetrages wird aufgehoben, gleichzeitig werden die Steuersätze für Apparate in Spielhallen und in Gaststätten um jeweils vier Prozent angehoben. Die Stadt verspricht sich dadurch Mehreinnahmen von etwa 110.000 Euro.

http://www.fr-online.de/bad-homburg/stad...4,11175698.html
16 21.11.2011 11:08 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Forderung nach Spielhallensteuer


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.368.112
Antworten: 37
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 2.931
Antworten: 0
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 16.695
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 24.250
Antworten: 4
Zertifizierte Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz Makler, Bauträger, Baubetreuer   16.10.2021 06:11 von Puz_zle     01.12.2023 06:43 von Puz_zle   Views: 359.412
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 219.271 | Views gestern: 382.219 | Views gesamt: 895.411.294


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 198 | Gesamt: 0.327s | PHP: 99.69% | SQL: 0.31%