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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Gauselmann-Verfahren eingestellt » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gauselmann-Verfahren eingestellt 8 Bewertungen - Durchschnitt: 3,258 Bewertungen - Durchschnitt: 3,258 Bewertungen - Durchschnitt: 3,25
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Rosewood Rosewood ist männlich
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Gauselmann-Verfahren eingestellt

Heute im Westfalen-Blatt:

Zitat:
Von Ernst-Wilhelm Pape

Espelkamp (WB). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat zwei von drei Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Gauselmann-Gruppe aus Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke) eingestellt.

Der Verdacht der Untreue, der Bestechlichkeit und des Diebstahls habe sich nicht bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann. Einem Manager war vorgeworfen worden, ohne Wissen des Unternehmens Aufträge zum Bau von Automaten an ein polnisches Unternehmen weitergeleitet und dafür Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Zudem sei der Vorwurf ausgeräumt worden, dass bei dem größten deutschen Hersteller von Glücksspielautomaten (5100 Beschäftigte in 32 Ländern/mehr als eine Milliarde Euro Umsatz) verbotenerweise Teile aus alten Automaten in neue Geräte wieder eingebaut werden.

Aussagen eines Ex-Gauselmann-Mitarbeiters hatten zu den beiden Strafverfahren geführt. Gegen den Zeugen wurde ein Verfahren wegen falscher Verdächtigungen eingeleitet, das inzwischen eingestellt wurde. Im Zuge der Ermittlungen gegen Firmenchef Paul Gauselmann (73) und weitere Verantwortliche des Unternehmens waren am 18. Dezember 2007 Geschäftsräume des Automaten-Herstellers in Espelkamp und Lübbecke sowie die Privatwohnung des Managers in Bielefeld durchsucht worden.

Nach Informationen dieser Zeitung hat die Auswertung der sichergestellten Unterlagen auch keine Hinweise auf illegales Glücksspiel in den Merkur-Spielsalons der Gauselmann-Gruppe ergeben. Auch neue Untersuchungen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in Berlin entlasten Gauselmann von diesem Vorwurf.

In den Spielsalons sollen angeblich Automaten manipuliert worden sein, um Stammspielern höhere Gewinne zu ermöglichen. In Sachen illegales Glücksspiel hatten die Staatsanwaltschaften Augsburg und Bielefeld bereits entsprechende Verfahren eingestellt. Gegen die Urheber der Vorwürfe, die in Süddeutschland beheimatet sind, hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigungen eingeleitet.

Die erste Anzeige gegen Gauselmann war im Sommer 2004 vom Spielhallen-Betreiber Peter Eiba aus Augsburg erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren 2006 gegen Geldauflage in Höhe von 6500 Euro ein. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte ihr erstes Verfahren gegen Gauselmann im Februar 2007 mangels Beweisen eingestellt.


http://www.westfalenblatt.de/nachrichten...19387&artikel=1

Schön, dass es wenigstens in Deutschland noch saubere Unternehmen gibt und schön das die Staatsanwaltschaft auch mal ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigungen eingeleitet hat. Bin mal gespannt wie das ausgeht.

Grüße
1 16.07.2008 13:03 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Solon
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RE: Gauselmann-Verfahren eingestellt

Also wieder viel Lärm um nicht?

Wenn sich die Anschuldigungen wirklich als unwahr erweisen oder erwiesen haben, dann sollten sie echt mal die Anzeigenersteller drankriegen. Das grenzt ja an Rufmord!
2 16.07.2008 15:57 Kölner ist offline E-Mail an Kölner senden Beiträge von Kölner suchen
Solon
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RE: Gauselmann-Verfahren eingestellt

Heute auch in der BILD (bundesweite Ausgabe), Seite 8: "Vorwürfe von Dezember 2007 haltlos. Alle Ermittlungen gegen Firma Gauselmann eingestellt".

Das war es dann wohl Weißnicht
3 17.07.2008 15:36 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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RE: Gauselmann-Verfahren eingestellt

Zitat:
Original von Rosewood
Heute im Westfalen-Blatt:

Zitat:
Von Ernst-Wilhelm Pape

Espelkamp (WB). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat zwei von drei Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Gauselmann-Gruppe aus Espelkamp (Kreis Minden-Lübbecke) eingestellt.

Der Verdacht der Untreue, der Bestechlichkeit und des Diebstahls habe sich nicht bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann. Einem Manager war vorgeworfen worden, ohne Wissen des Unternehmens Aufträge zum Bau von Automaten an ein polnisches Unternehmen weitergeleitet und dafür Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Zudem sei der Vorwurf ausgeräumt worden, dass bei dem größten deutschen Hersteller von Glücksspielautomaten (5100 Beschäftigte in 32 Ländern/mehr als eine Milliarde Euro Umsatz) verbotenerweise Teile aus alten Automaten in neue Geräte wieder eingebaut werden.

Aussagen eines Ex-Gauselmann-Mitarbeiters hatten zu den beiden Strafverfahren geführt. Gegen den Zeugen wurde ein Verfahren wegen falscher Verdächtigungen eingeleitet, das inzwischen eingestellt wurde. Im Zuge der Ermittlungen gegen Firmenchef Paul Gauselmann (73) und weitere Verantwortliche des Unternehmens waren am 18. Dezember 2007 Geschäftsräume des Automaten-Herstellers in Espelkamp und Lübbecke sowie die Privatwohnung des Managers in Bielefeld durchsucht worden.

Nach Informationen dieser Zeitung hat die Auswertung der sichergestellten Unterlagen auch keine Hinweise auf illegales Glücksspiel in den Merkur-Spielsalons der Gauselmann-Gruppe ergeben. Auch neue Untersuchungen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in Berlin entlasten Gauselmann von diesem Vorwurf.

In den Spielsalons sollen angeblich Automaten manipuliert worden sein, um Stammspielern höhere Gewinne zu ermöglichen. In Sachen illegales Glücksspiel hatten die Staatsanwaltschaften Augsburg und Bielefeld bereits entsprechende Verfahren eingestellt. Gegen die Urheber der Vorwürfe, die in Süddeutschland beheimatet sind, hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigungen eingeleitet.

Die erste Anzeige gegen Gauselmann war im Sommer 2004 vom Spielhallen-Betreiber Peter Eiba aus Augsburg erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren 2006 gegen Geldauflage in Höhe von 6500 Euro ein. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte ihr erstes Verfahren gegen Gauselmann im Februar 2007 mangels Beweisen eingestellt.


http://www.westfalenblatt.de/nachrichten...19387&artikel=1

Schön, dass es wenigstens in Deutschland noch saubere Unternehmen gibt und schön das die Staatsanwaltschaft auch mal ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigungen eingeleitet hat. Bin mal gespannt wie das ausgeht.

Grüße


hi,
wenn ein verfahren gegen zahlung eingestellt wird , war da auch was dran !!!!
4 18.07.2008 15:53 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: Gauselmann-Verfahren eingestellt

Zitat:
hi,wenn ein verfahren gegen zahlung eingestellt wird , war da auch was dran !!!! ,


Oh, Herr, lass Hirn vom Himmel regnen, oder fragen sie den nächst besten Advokaten. Wand Wand Wand Wand
5 18.07.2008 19:03 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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Gruß an alle,

unter http://www.mt-online.de/mt/lokales/wirtschaft/?cnt=2472331

könnt ihr lesen, dass das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der "Manipulation von Automaten" so OStA Pollmann bei der StA Bielefeld noch anhängig ist.


Und zum Thema Einstellung von Verfahren ein kleiner Hinweis aus der StPO. Es gibt verschiedene Möglichkeiten warum ein Ermittlungsverfahren wo, d.h. bei der StA oder beim Gericht eingestellt werden kann. Das kann man unter §§ 153 ff StPO nachlesen.

Einen § in der StPO nachdem man nach einer Gerichtsverhandlung in Deutschland, wenn die Unschuld festgestellt wurde, "Geldauflagen" zu erfüllen hat, habe ich nicht gefunden.

Oder kennt hier jemand ein Strafverfahren nachdem der Angeklagte, obwohl erwiesen unschuldig, Auflagen zahlen musste und zudem noch Verwaltungsvereinbarungen erfüllen musste?


Gruß
Meike
6 19.07.2008 06:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Ich habe beim recherchieren auch keinen Fall gefunden, wo ein Verfahren trotz angeblich erwiesener Schuld - im Sinne der Anklage - einfach eingestellt wurde.

Aber ist ja auch egal, der erklärte Feind hier im Forum muss ja schuldig sein, egal wie absurd die Vorwürfe und egal wie oft das Verfahren - auch ganz ohne Auflagen - schon bislang eingestellt wurde.

Aber das ist ja das schöne an der Demokratie, hier darf jeder fast alles äußern, wie ein großes österreichisches Unternehmen gerade feststellen musste.

Insofern, immer weiter mit den Absurditäten, vielleicht werden sie durch ständiges Wiederholen ja irgendwann wahr und vielleciht läßt sich ja doch noch irgendewtas konstruieren.

Grüße
7 19.07.2008 10:27 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Meike
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Hallo Rosewood,

die vielen Verfahren, die nach Deiner Aussage bereits ohne Auflagen eingestellt wurden, sind hier im Forum nicht bekannt.

Das Verfahren, dass hier im Forum beschäftigt hatte, da es um den Verdacht §284 StGB ging ( siehe Augsburger Strafverfahren) wurde offensichtlich nicht wegen erwiesener Unschuld eingestellt.

Das andere Verfahren, dass hier im Forum beschäftigt hatte, wegen des Verdachts der "Manipulationen", so der Oberstaatsanwalt aus Bielefeld, wurde nach den hier eingestellten Veröffentlichungen einmal von der Staatsanwaltschaft Bielefeld eingestellt, aber musste dann nach Intervention der Generalstaatsanwaltschaft wieder aufgenommen werden. Diese "vorgeschriebenen" Wiederaufnahmeverfahren der Generalstaatsanwaltschaft erfolgen ohne Begründung mit Sicherheit nicht.


Deine immer wieder recht einfache Diskussionführung, getreu dem Motto, wenn ihr meine Beiträge nicht zu 100% unterstützt, werdet ihr entweder mit Krafausdrücken, wie PeterGaukler bedacht, dem Du "Hirn vom Himmel" gewünscht hattest (Zitat Ende), oder mit den einfachen "Feindestheorien", zeigt, dass es Dir hier leider nicht um Objektivität geht.


Gruß
Meike
8 21.07.2008 05:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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3. Verfahren eingestellt

@ alle

Im Original nachzulesen unter:

http://portal.adp-gauselmann.de/portal/p...estellt_de.xdoc


Zitat on:
Schallende Ohrfeige für Denunzianten - alle Manipulationsvorwürfe vom Tisch!

Bielefeld/Espelkamp. “... insbesondere die ursprünglich angezeigten Manipulationen im Rahmen von Jackpotausspielungen mit gezielten Gewinnzuweisungen an zuvor ausgesuchte sog. „Topspieler“ durch ein ferngesteuertes Jackpotsystem konnten indes im Rahmen der hiesigen Ermittlungen nicht festgestellt werden.“

Dies ist die Kernaussage in einem entsprechenden Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitarbeiter der Gauselmann Gruppe vom 07. August 2008.


„Damit wird erneut und zum vierten Mal festgestellt, dass es zu keinem Zeitpunkt Eingriffe in den von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) genehmigten Spiel- und Gewinnplan von Unterhaltungsspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zum Vor- und/oder Nachteil von Spielgästen gegeben hat. Diese klare Feststellung erfüllt mich als Unternehmer – auch im Interesse meiner Familie und allen meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - mit großer Zufriedenheit. Wir sind in den vergangenen Jahren fünf Mal von den in unserem Wirtschaftszweig bekannten und gescheiterten Existenzen mit in etwa immer gleichen oder ähnlichen dubiosen Verdächtigungen angezeigt und jedes Mal in einem bekannten Hamburger Nachrichtenmagazin verunglimpft worden. Für mich hat die erneute Verfahrenseinstellung gezeigt, dass die Staatsanwalt gründlich und umfassend ermittelt und Denunzianten nicht auf den Leim geht“, so Paul Gauselmann.

Im vorliegenden Fall hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld aufgrund von Anzeigen der zuvor genannten Außenseiter im Frühjahr 2005 die Ermittlungen aufgenommen. Anfang 2006 wurde das Verfahren eingestellt. Nach einer Beschwerde des Anzeigenerstatters wurde das Verfahren im September 2006 wieder aufgenommen. Im Februar 2007 erfolgte wiederum die Einstellung. Nach erneuter Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Hamm wurde das Verfahren im Juli 2007 nochmals aufgenommen. Nunmehr erfolgte im August 2008 die jetzt wohl endgültige Einstellung. Alle diese „Bielefelder-Anzeigen“ gehen zurück auf ein Ermittlungsverfahren in Augsburg aus dem Jahr 2004, das im März 2006 endgültig eingestellt worden war. Wörtlich heißt es: „Bei der vorgenommenen Sachbehandlung (Einstellung gem. § 153 a StPO) wurde insbesondere beachtet, dass die festgestellten Abweichungen zu den Prüfrichtlinien der PTB nach der am 01.01.2006 geltenden neuen Spielverordnung kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt.“ An die Staatskasse war ein Geldbetrag (keine Geldbuße!) von 5.000,00 EURO und an eine soziale Einrichtung ein Geldbetrag von 1.500,00 EURO gezahlt worden. Bereits 2003 endete ein anderes Verfahren beim Landgericht Augsburg zum Vorwurf der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels mit Freispruch.

„Ich hoffe, dass diese wirtschaftlich gescheiterten Außenseiter und Neider nun endlich verstanden haben, dass ihre verleumderischen Unterstellungen zwar viel Staub aufgewirbelt, aber zu keinem Zeitpunkt der Wahrheit entsprochen haben“, so Paul Gauselmann. „Ich bedauere es sehr, dass sich jedes Mal ein bundesweit bekanntes Nachrichtenmagazin vor den Karren dieser Denunzianten hat spannen lassen“, so Paul Gauselmann weiter. Dieses Magazin hatte erstmals im Dezember 2004 („Glaubwürdigkeit verspielt?“, DER SPIEGEL, 13.12.2004) den haltlosen Manipulationsverdacht veröffentlicht und dann im Februar 2007 („Geheimnis im Goldpokal“, DER SPIEGEL, 12.02.2007) eine scheinbar spektakuläre Story daraus gemacht, obwohl der Unternehmer im Vorfeld in einem persönlichen Redaktionsgespräch die haltlosen Verdächtigungen entkräftet und mit Entschiedenheit zurückgewiesen hatte. „Wir allerdings haben - im Unterschied dazu - zu keinem Zeitpunkt unsere Glaubwürdigkeit verspielt!“, so der Unternehmer abschließend.
Zitat off

Grüße

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9 15.08.2008 12:27 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Wer sich zum § 153 a StPO informieren möchte, kann dies u.a. hier tun

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?...t&sd=a&start=15
10 15.08.2008 12:52 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Und wer anderen Sand in die Augen streuen will, der erkundigt sich am besten bei Meike. Wieso soll man sich denn bei einem längst abgeschlossen Fall nach dem § 153a StPO informieren. Der aktuelle Fall wurde nach meiner Erkenntnis nach §170 II StPO und § 153 I StPO eingestellt, ohne irgendwelche Auflagen.

Vielleicht noch mal zur Erinnerung:
Zitat:
“... insbesondere die ursprünglich angezeigten Manipulationen im Rahmen von Jackpotausspielungen mit gezielten Gewinnzuweisungen an zuvor ausgesuchte sog. „Topspieler“ durch ein ferngesteuertes Jackpotsystem konnten indes im Rahmen der hiesigen Ermittlungen nicht festgestellt werden.“


Ich kann ja verstehen, dass man enttäuscht ist, wenn das Verfahren nicht so ausgegangen ist, wie sich das scheinbar erhofft hat. Aber ich finde, man muss dann auch die Größe haben und mit sinnlosen und ungerechtfertigten Nachtreten aufhören.

Klar ist es blöd, wenn man einem offensichtlich mit Minderwertigkeitskomplexen behafteten Aufsteller aus Augsburg und seinen Helfern, einer Gruppe aus dubiosen Elementen, die jetzt angeblich die Interessen der Aufsteller vertreten, ebenso auf den Leim gegangen ist wie der SPIEGEL. Aber irgendwann muss auch mal Schluss sein. Vielleicht sollten alle Mitdenunzianten und Doppelaccountinhaber hier im Forum mal einen Gang zurückschalten.

Inbesondere von Staatsdienern kann man ja wohl erwarten Entscheidungen von freien Staatsanwaltschaften zu akzeptieren. Der Versuch irgendwelche Konstrukte zu bauen, um wenigstens ein "wenig Schuld" feststellen, ist doch wirklich lächerlich.

Das Verfahren ist eingestellt und eine Schuld konnte nicht festgestellt werden!!!!!

Aber viellicht schreiben die altbekannten Existenzen ja schon wieder neue Anzeigen um weiterhin die das Geld des deutschen Steuerzahlers und die Zeit der deutschen Staatsanwälte zu verschwenden.

Grüße

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 15.08.2008 14:15.

11 15.08.2008 14:00 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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Hallo Rosewood,

von einer Einstellung nach §170 II und § 153 I StPO wusste hier bis jetzt niemand zu berichten und ist auch aus der oben von gmg eingestellten Internetveröffentlichung nicht ersichtlich gewesen, - dort wird nur der §153 a StPO "erklärt".

Wenn Du die Einstellung vor Dir liegen hast, - stelle diese doch bitte hier ein.


Gruß
Meike



P.S.: Es wäre sicherlich "Balsam" für alle aufgewühlten Seelen, wenn Du dann mit Deinen Infos den Satz erklären kannst:
"Allein die technische Möglichkeit der Manipulation habe nicht ausgereicht, betonte Pollmann."

Quelle: http://www.derwesten.de/nachrichten/nach...381/detail.html

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 15.08.2008 18:13.

12 15.08.2008 16:50 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

werde versuchen, das mal schriftlich zu bekommen. Was der Staatsanwalt mit seiner Aussage meint, kann ich allerdings nicht sagen, da müsten wir ihn wohl mal selber fragen. Was er mit
Zitat:
Der Vorwurf habe sich nicht bestätigen lassen, sagte der Bielefelder Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann. Die Ermittler konnten nicht feststellen, dass Stammspielern Gewinne zugeschanzt wurden.
meint, ist aber eindeutig, oder?!

Selbst interpretieren kann ich das natürlich, aber ich schätze, das ist nicht gewünscht.

Beste Grüße und schöne Wochenende

Rosewood

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 15.08.2008 19:07.

13 15.08.2008 19:04 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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Hallo Rosewood,

wenn Du etwas Schriftliches bekommen könntest, würde es sicherlich klarer werden.

Denn der Satz, den Du eingestellt hattest,

Zitat OStA Pollmann: "Die Ermittler konnten nicht feststellen, dass Stammspielern Gewinne zugeschanzt wurden."

Er würde Sinn machen und wäre ausreichend, wenn es sich um ein Ermittlungsverfahren nach
Verdacht §263 StGB (Betrug) gehandelt hätte.
Da hätte jemand einen Vermögensschaden gehabt haben müssen und z.B. ein Dritter (Topspieler)
hätte einen Vermögensvorteil erlangen müssen und dies durch eine Täuschungshandlung.

Aufgrund der ersten Einstellung des Ermittlungsverfahrens, - es stand vor ca. 1,5 Jahren in der
Presse, dass die Einstellung wegen "Strafklageverbrauch" erfolgt sei-, wäre ich persönlich von einem
Ermittlungsverfahren Verdacht § 284 StGB (Veranstaltung von illegalem Glücksspiel) ausgegangen,
da ein Strafklageverbrauch nur durch das Augsburger Strafverfahren hätte erfolgen können, welches
sich (soweit ich in der Presse gelesen hatte) auf den §284 StGB bezogen hatte.

In einem solchen Verfahren würde der o.a. Satz aber keinen Sinn machen,
denn beim §284 er Verfahren geht es nur um einen Schaden für die Rechtsordnung.
Beim §284 er-Verfahren ist es völlig egal, ob Spieler X bevorteilt oder benachteiligt wurde.
Es kommt nur maßgeblich auf die behördliche Genehmigung der Veranstaltung von Glücksspiel an.

Und da fordert dann der Satz :
Zitat OStA Pollmann:"Allein die technische Möglichkeit der Manipulation habe nicht ausgereicht"

völlig interpretationsfreie Fragen eines jeden objektiven Lesers:

"Wurde eine technische Möglichkeit der Manipulation von der Bauart zugelassen?"

d.h. "gab es für diese technische Möglichkeit eine behördliche Genehmigung?"

"Gibt es diese technische Möglichkeit der Manipulation (von der der Oberstaatsanwalt spricht) immer noch?"

Vielleicht kannst Du, mit Hilfe des Einstellungsschreibens diese Fragen beantworten.


Gruß
Meike
14 16.08.2008 06:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@ alle

Mal kurz der Wortlaut der §§ der StPO die sich in der Einstellungsverfügung befinden sollen:

1) § 153 Abs.1 StPO

Absehen von der Strafverfolgung

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

2) § 170 StPO hier Absatz 2

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Grüße

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Zur Ergänzung des Sachverhaltes:

Haller Kreisblatt 15.8.08

Staatsanwalt entlastet Gauselmann
Verdacht der Manipulation nicht erhärtet


Espelkamp. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Ermittlungen gegen die Gauselmann AG eingestellt. Das hat Oberstaatsanwalt Klaus Pollmann gestern bestätigt. Seit 2005 war die Staatsanwaltschaft immer wieder Vorwürfen nachgegangen, der Konzern habe Geldspielautomaten so manipuliert, dass Jackpot-Gewinne bestimmten Spielern zugeschanzt werden konnten. Dreimal waren die Ermittlungen eingestellt und nach neuen Anzeigen wieder aufgenommen worden.
Immer wieder hatten Personen aus dem Bereich der Glückspiel-Branche neue Anzeigen erstattet und die Staatsanwalt so zum Handeln gezwungen. Die vierte Einstellung soll die letzte sein, hofft Pollmann. „Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen nicht noch einmal aufgenommen werden", sagte er.
Der Vorwurf der Manipulation habe sich nicht bestätigen lassen, sagte Pollmann. Auch eine Durchsuchung des Firmensitzes in Espelkamp habe keine Verdachtsmomente zutage befördert.

Zwar habe es theoretisch die Möglichkeit gegeben, in den Spielbetrieb einzugreifen. Aber diese Verlinkung habe nachweislich anderen Zwecken gedient, sagte Pollmann. Und allein die Tatsache, dass es die technische Möglichkeit gegeben habe, reiche als Beweis nicht aus. Zudem vermutete Pollmann, dass sich eine tatsächliche Manipulation in der Spielerszene schnell herumgesprochen hätte. „Das wäre für Gauselmann kontraproduktiv gewesen."

Rundum zufrieden war am Freitag Konzernchef Paul Gauselmann. Er lobte die Staatsanwaltschaft: „Für mich hat die erneute Verfahrenseinstellung gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft gründlich und umfassend ermittelt und Denunzianten nicht auf den Leim geht."

Grüße

__________________
gmg
16 17.08.2008 21:47 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Gruß an alle,

wenn OStA Pollmann tatsächlich gesagt hatte:

Zitat aus gmgs Beitrag

"Zwar habe es theoretisch die Möglichkeit gegeben, in den Spielbetrieb einzugreifen. Aber diese Verlinkung habe nachweislich anderen Zwecken gedient, so Pollmann."

Dann frage ich mich, wie denn dieser Nachweis für ganz Deutschland gebracht wurde? -
Denn eigentlich sollte es sich doch um bauartgleiche Maschinen handeln.

Hätte von der Suche dieses Nachweises nicht jeder Aufsteller etwas mitbekommen müssen?-
Oder wissen nur einige Aufsteller von den Möglichkeiten und dann wurde nur bei diesen "nachgefragt"?

Vielleicht kann mir mal jemand erklären, warum der ein oder andere freudig erregt davon spricht,
dass man "Denunzianten nicht auf den Leim gegangen sei".

Offensichtlich ist doch der Nachweis erbracht worden, dass die
angeblich problemlose Fernwirkungsmöglichkeit, doch die Möglichkeit
bietet in den Spielbetrieb einzugreifen.


Gruß
Meike

.
17 18.08.2008 05:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

leider entsteht bei mir der Eindruck, dass Du nur Dinge verstehst, die Du auch verstehen willst. Anders lässt es sich nicht erklären, dass Du bei Deinem Vorwissen - dienstlicher und außerdienstlicher Art - immer die Dinge missverstehst, die offensichtlich nicht in Dein Weltbild passen.

Es dürfte auch Dir klar sein, dass wenn eine Staatsanwaltschaft umfangreich ermittelt, sich die Ermittlungen sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht auf alle in Frage kommenden Delikte beziehen. Die aktuellen Einstellungen, die ausschließlich nach § 170 Abs. 2 StPO und § 153 StPO erfolgten, d h. ohne jegliche Auflagen erfolgten, sind daher umfassend. Dein Hinweis auf den Unterschied zwischen den § 263 und § 284 StGB geht daher ins Leere und stellt nur überflüssigerweise die Arbeit der Staatsanwaltschaft in Frage. Bezüglich des sogenannten Strafklageverbrauchs dürfte Dir sehr wohl klar sein, dass dieser personenbezogen ist.

Die Aussagen von Herrn OStA Pollmann belegen lediglich, dass es zum einen zulässige Einstellungen per Fernwirkung gibt und zum anderen, dass es außer den im Augsburger Verfahren festgestellten Auswirkungen des Einbaus von Platinen weder strafrechtlich noch gewerberechtlich relevante Beeinflussungen gegeben hat. In der Einstellung des Augsburger Verfahrens heißt es: "dass die festgestellten Abweichungen zu den Prüfrichtlinien der PTB nach der am 01.01.2006 geltenden neuen Spielverordnung kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt".

Damit steht fest, dass die hier immer wieder behaupteten, angeblichen Manipulationsmöglichkeiten nicht bestehen! Insoweit sind die Aussagen der Staatsanwaltschaft deutlich. Auch wenn es nicht Deinem eigenen Weltbild entspricht, solltest Du nunmehr den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Vertrauen schenken.

Grüße

Rosewood
18 18.08.2008 13:41 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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@rosewood
Bevor Du hier weiterhin unbegründet Kritik übst, solltest Du zunächst DEIN Weltbild überprüfen oder klären, wer Deine Weltanschauung evtl. sponsert?!


@alle
Die Aussage vom Oberstaatsanwalts Klaus Pollmann ist eindeutig:

“Zwar habe es theoretisch die Möglichkeit gegeben, in den Spielbetrieb einzugreifen. Aber diese Verlinkung habe nachweislich anderen Zwecken gedient,“

Demnach haben die staatsanwaltlichen Ermittlungen ergeben, dass es an PTB zugelassenen Glücksspielgeräten die technischen Möglichkeiten der Manipulation gibt, diese Möglichkeiten jedoch „nachweislich“ anderen Zwecken gedient hat.

Ich für mein Teil habe keine Ahnung was für technische Möglichkeiten der Manipulation innerhalb meiner PTB- zugelassenen Geräte schlummern und zu welchen „anderen Zwecken“ diese technischen Manipulationsmöglichkeiten dem Hersteller-Aufsteller gedient hat.Sicherlich wird das noch von der Zulassungsbehörde erklärt werden, wenn es nicht dieser Hersteller-Aufsteller selbst tut.
19 18.08.2008 20:12 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
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Moin

Die Aussage der Staatsanwaltschaft ist doch der Lacher des
Jahres !!!!

Es habe die Möglichkeit bestanden....-aber-.....,einfach unfassbar !

In jedem verfahren gegen einen "kleinen Bürger",hätte es hier
eine richtige "Klatsche" gegeben !

Gruss simon
20 19.08.2008 00:46 simon ist offline E-Mail an simon senden Beiträge von simon suchen
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