Gauselmann-Verfahren eingestellt |
Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
der Beitrag ist zwar 1,5 Jahre alt, aber passt zur aktuellen Situation,
so dass man fragen sollte, was hat man 1,5 Jahre weiter geschehen,
zugelassen -?
Hier nochmal der, wie ich persönlich finde, entscheidende Satz
"Alleine die technische Möglichkeit der Manipulation habe nicht ausgereicht, betonte Pollmann."
Mussten die damaligen betroffenen "Programmteile" entfernt werden
oder sprechen wir hier aktuell von den gleichen "Wegen", die gegangen werden können?
Nur mit dem Unterschied, dass diese Wege nun einer breiten "Masse" bekannt sind
und "plötzlich" Handlungsbedarf besteht?
Gruß
Meike
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41
15.02.2010 06:07 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von hansi
Hallo Meike,
von welcher Stelle könnte ich auf solch eine Nachfrage eine objektive Antwort erwarten?
Von der PTB, die solche Möglichkeiten zugelassen haben, vom Hersteller-Aufsteller der scheinbar gegenüber der Staatsanwaltschaft versprochen hat, dass er diese Möglichkeiten nicht genutzt hat oder von der Staatsanwaltschaft, die dem Hersteller-Aufsteller solch ein Versprechen abgenommen hat?
@gmg
Wie sieht es eigentlich mit der steuerrechtlichen Problematik aus? Da wird doch seit 1994 (EuGH-Urteil) ein manipulationssicheres Zählwerk verlangt. Ist diese Manipulationssicherheit nicht gegeben, dann dürfte doch, zumindest bei denen die solch eine Manipulationsmöglichkeit nutzen könnten, die Buchführung in Frage zu stellen und somit der Geldeinwurf als Grundlage für die Steuer herhalten. – Oder liege ich da falsch? |
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@Meike,
@ Hansi,
bist Du weiter gekommem?
@gmg
unter den heutigen Gegebenheitem dürfte ein ein manipulationssicheres Zählwerk nur sehr schwer darstellbar sein.
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42
15.02.2010 07:15 |
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Solon
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Rosewood
Haudegen
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Themenstarter
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Es muss wirklich schwer fallen, wenn Richter nicht so entscheiden wie man es gerne will. Aber irgendwann sollte man dies einmal akzeptieren, da nützt es auch nicht immer wieder darauf herumzureiten.
Der Fall ist abgeschlossen. Wenn man wieder gegen das Unternehemen vorgehen sollte, gibt es einen neuen Fall, dann kannst du wieder von neuem das immer gleiche ablassen.
Welchen Satz du entscheidend findest, hast du schon sehr oft betont. Frage doch den Admin mal, ob du als Forengott dieses Thema nicht ständig oben halten kannst, dann muss man nicht solche verbalen Verenkungen machen.
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43
15.02.2010 07:46 |
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Meike
Foren Gott
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Lieber Rosewood,
du hast geschrieben
"der Fall ist abgeschlossen"
Du warst selbst derjenige, der hier die unterschiedlichen "Einstellungen" der unterschiedlichen Verfahren erwähnte.
Bei der Einstellung nach § 153a spricht man z.B. von einer "vorläufigen" Einstellung, wenn...
Bei der Einstellung nach § 153 I StPO, wurde von der Verfolgung abgesehen, weil die Schuld des Täters als gering anzusehen war und kein
öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht usw.
Somit muss man immer genau schauen, was denn tatsächlich "abgeschlossen" war.
Und um auf meinen Beitrag einzugehen, so musst auch du akzeptieren,
dass im Ermittlungsverfahren offensichtlich Manipulationsmöglichkeiten festgestellt wurden.
Oder zweifelst du die Erklärung der StA Bielefeld an?
Gruß
Meike
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45
16.02.2010 05:49 |
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Wilde Irene
Doppel-As
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Zitat: |
Original von hansi
@rosewood
Bevor Du hier weiterhin unbegründet Kritik übst, solltest Du zunächst DEIN Weltbild überprüfen oder klären, wer Deine Weltanschauung evtl. sponsert?!
@alle
Die Aussage vom Oberstaatsanwalts Klaus Pollmann ist eindeutig:
“Zwar habe es theoretisch die Möglichkeit gegeben, in den Spielbetrieb einzugreifen. Aber diese Verlinkung habe nachweislich anderen Zwecken gedient,“
Demnach haben die staatsanwaltlichen Ermittlungen ergeben, dass es an PTB zugelassenen Glücksspielgeräten die technischen Möglichkeiten der Manipulation gibt, diese Möglichkeiten jedoch „nachweislich“ anderen Zwecken gedient hat.
Ich für mein Teil habe keine Ahnung was für technische Möglichkeiten der Manipulation innerhalb meiner PTB- zugelassenen Geräte schlummern und zu welchen „anderen Zwecken“ diese technischen Manipulationsmöglichkeiten dem Hersteller-Aufsteller gedient hat.Sicherlich wird das noch von der Zulassungsbehörde erklärt werden, wenn es nicht dieser Hersteller-Aufsteller selbst tut. |
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Wer jetzt noch den damaligen Bericht der PTB hinzuzieht, der weiß was da tatsächlich abgelaufen ist! Und nun die der heutige Zwangstausch der Datenbänke.
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46
17.02.2010 15:27 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
wenn ein Pressesprecher einer Staatsanwaltschaft tatsächlich so etwas angibt
http://www.goslarsche.de/Home/harz/regio...rid,325702.html
"Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft betont hingegen, es sei nicht erwiesen, dass Hoffmeister hinter dem Pseudonym stecke."
Obwohl er eigentlich wissen müsste, dass die StA nur auf den privaten Klageweg verweisen DARF,
wenn zuvor die Identitiät des Beschuldigten EINDEUTIG
festgestellt wurde,
ist das schon sehr sonderbar.
VG
Meike
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47
19.01.2013 06:53 |
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