PTB: Diskretion und das mildeste Mittel bei Manipulationen ab Werk! |
r2d2
Tripel-As
Dabei seit: 21.09.2008
Beiträge: 151
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 860.496
Nächster Level: 1.000.000
|
|
PTB: Diskretion und das mildeste Mittel bei Manipulationen ab Werk! |
|
Vertrag zwischen der BRD und den Geräteherstellern aus NRW vom 31.12.2005
Quelle:
http://www.funautomat.com/topic4348.html</a>
PTB: Diskretion und das mildeste Mittel bei Manipulationen ab Werk!
Kurz die Vertuschung von Manipulationen per Bundesbehörde!!
"Diskretion" und "das mildeste Mittel" stehen bei der PTB scheinbar im Vordergrund wenn von Seiten ihrer Kundschaft das Glücksspiel manipuliert wird. :irre:
Das mit der "Diskretion" der PTB konnten wir im DER SPIEGEL nachlesen! Hier geht es um das "mildeste Mittel" bei Manipulationen ab Werk:
Diese Art der ganz besonderen "Kundenpflege" geht nur in eine Richtung:
1. Die betroffenen Automatenaufsteller werden im unklarem gehalten, damit der notwenige Geräteumbau oder Softwaretausch von ihnen kritiklos bezahlt wird.
2. Die Öffentlichkeit wird nicht informiert, damit das fragwürdige Bauartzulassungsverfahren der PTB nicht in die Kritik gerät.
Zitat PTB:
Nach pflichtgemäßem Ermessen trifft sie Maßnahmen möglichst im Konsenswege, da dies effizienter ist und das mildeste Mittel darstellt."
Zitat Ende
"Konsenswege" mit wem? - Mit ihrer Kundschaft und den Gerätemanipulierern, aber nicht mit den betroffenen Automatenaufstellern.
"effizienter" warum? - Damit nichts an die Öffentlichkeit dringt.
"mildeste Mittel" bei tausende werksmäßig illegal veränderten Glücksspielgeräten? Milde vor Recht!!
Zitat PTB:
"Schließlich verpflichten sich die Hersteller, Umbauten an aufgestellten Nachbaugeräten rückgängig zu machen und gewährleisten so einen der Bauartzulassung entsprechenden Zustand. Sie werden dabei ihren Einfluss auf die Aufstellunternehmen geltend machen."
Zitat Ende
Die PTB schreibt also ihren rechtsbrüchigen Kunden vor, dass sie Einfluss auf die Aufstellunternehmen zu nehmen hat! :cool: - Aber bitte schön in dem Maß, dass der wahre Grund verschleiert wird. - Hat ein einziger Automatenaufsteller etwas vom "Rückgängigmachen der werksmäßigen Gerätemanipulation" mitbekommen?
Zitat PTB:
"Die Koordinierung des Vollzugs übernimmt die zentrale Rechtsabteilung der Unternehmensgruppe Gauselmann, die beginnend mit in Kraft treten des Vertrages der PTB zum Sachstand berichten und vierteljährlich Fortschrittsberichte übermitteln wird. "
Zitat Ende
Die Manipulierer kontrollieren sich selbst!!
Sollte der Wortlaut des folgenden Vertrags nicht ganz bis aufs Wort dem Original entsprechen, kann die BRD dies gerne berichtigen.
Quelle:
http://www.funautomat.com/topic4348.html</a>
Mein Danke von hier für diese pdf-Datei!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von r2d2: 07.02.2009 15:38.
|
|
1
07.02.2009 15:37 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.322
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo r2d2,
der link funktioniert nicht richtig.
Da hast Du ja ein "Schätzchen" gefunden.
Gruß an alle,
das Dokument ist der Hammer!!!
Alleine nachfolgender Satz ist stark "erklärungsbedürftig"
Zitat:
"Nach den Feststellungen der PTB wurden die Nachbaugeräte bei der Fa. adp Gauselmann GmbH gefertigt,
auf Grund organisatorischer Unzulänglichkeiten hat der Hersteller die Programmänderungen als Manipulationsschutzprogramme an den Aufsteller Merkur-Spielothek zur Erprobung weitergegeben, bevor sie genehmigt waren;
trotz teilweiser Identität der verantwortlichen Personen der beteiligten Firmen und verschiedener Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge steht eine Kollidierung nicht fest."
Wie und aus welcher Zuständigkeit heraus hatte die PTB Ermittlungstätigkeiten übernommen?
a) zur Frage der "organisatorischen Unzulänglichkeiten"
b) zur Frage der Finanzermittlungen, siehe die wirtschaftl. und organisatorischen Verflechtungen
Wie kommt die PTB darauf, dass bei "verschiedenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen" eine "Kollidierung nicht fest" steht?
Und nun zum wichtigsten Punkt,
"nach pflichtgemäßen Ermessen " schreibt die PTB für die BRD in den Vertrag.
Zur Erinnerung:
§33 e Abs. 2 GewO
"Die Zulassung und die Unbedenklichkeistbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden,
oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert .."
Und wer in der Ausbildung/Studium das Thema "pflichtgemäßes Ermessen" nicht behandelt hatte,
eine sehr gute Zusammenfassung der Uni-Jena zu diesem Punkt
http://www.recht.uni-jena.de/o08/materia...allg_VerwR4.doc
Dann versteht Ihr vielleicht warum ich völlig entsetzt bin über das Dokument.
Gruß
Meike
|
|
2
08.02.2009 10:21 |
|
|
Solon
|
|
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.046.299
Nächster Level: 41.283.177
|
|
|
3
08.02.2009 12:07 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.569
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Wenn ich den BRD-Vertrag und das "Prof. Dr. Bosch Gutachten" nebeneinander lege und diese Vertragslaufzeit beachte, könnte das nicht als Beihilfe durch Unterlassen im Amt zum § 284 StGB führen?
Hier wurden wieder einmal die Aufsteller mit amtlicher Unterstützung veraxxxx!
Ich habe meine Software im Sinne des Vertrages bis heute nicht ändern müssen!
PTB, meinen
habt ihr nicht mehr!
|
|
4
09.02.2009 07:50 |
|
|
alfi1950
Tripel-As
Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.235.108
Nächster Level: 1.460.206
|
|
Hallo zusammen!
Ist das richtig, dass dieser Enthüllungsjournalismus nichts mit dem plötzlichem Rücktritts-Ersuchen von Bundeswirtschaftsminister und PTB-Chef Michael Glos zu tun hat?
|
|
5
10.02.2009 16:02 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.322
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
da gmg so nett war und hier das Gutachten von Prof. Dr. Bosch, juristische Fakultät der Uni Bayreuth eingestellt hatte,
lest dies bitte parallel zur Antwort der PTB zu aktuellen Fragen - 14.01.2008, wie diese u.a. auf Sv-Seiten nachlesbar ist,
z.B.: http://www.sachverstaendiger-geldspielge...&id=27&Itemid=1
Dort kann man lesen:
"Wie ist zu beurteilen, wenn Geräte mit ungültigen Softwareversionen weiter betrieben werden würden?...
In einem solchen Fall handelt es sich um eine unzulässige Aufstellung.
Solche Geräte sind aus dem Verkehr zu ziehen bis der zulassungskonforme Zustand hergestellt ist."
Auch wenn ein SV bei der Prüfung keine Amtshandlung vornimmt,
- einer meiner persönlich größten Kritikpunkte -
so sollte sich jedermann gut überlegen / rechtlich sauber prüfen, was er hier macht.
Gruß
Meike
|
|
6
11.02.2009 05:03 |
|
|
r2d2
Tripel-As
Dabei seit: 21.09.2008
Beiträge: 151
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 860.496
Nächster Level: 1.000.000
Themenstarter
|
|
|
7
15.02.2009 11:34 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.569
Nächster Level: 8.476.240
|
|
|
8
16.02.2009 07:18 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.322
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
ich hole das Thema nur nach vorne, falls jmd. die Gegenrede zu "SpielV erfolgreich umgesetzt",
eventuell durch Prüfzahlen von §7-Prüfern belegen möchte.
Dann bitte nochmal an die Forderung "rechtlich versiert" denken und hier käme hinzu "Amtsträgereigenschaft".
Und somit auch die Ausführungen oben kritisch hinterfragen.
Nehmen wir ein rein fiktives Beispiel:
Wenn z.B. veröffentlicht würde
"30.000 GSG wurden in 2008 gem. §7 SpielV überprüft,
welche ca. 50% der eigentlich zu überprüfenden GSG ausmachen würde
und davon wären ca. 5.000 GSG erstmal mit einer Beanstandung "falsche Software"
zurück gewiesen worden und das ist ein hervorragender Beitrag für die Rechtsordnung."
So würde die Aussage bei einer Kontrollmaßnahme durch Überwachungsbehörden heißen:
"Nachdem 50 % des Bestands kontrolliert wurden, mussten 5.000 Anzeige wegen des Verdachts §284
(gem. Gutachten Prof. Dr. Bosch) gefertigt werden."
Der gleiche fiktive Ausgangssachverhalt unter unterschiedlichen rechtlichen Gesichtspunkten.
Gruß
Meike
|
|
9
27.02.2009 05:48 |
|
|
KARO
Routinier
Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 323
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.914.013
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Iss ja richtich jemüdlich hier , weiter so !!
|
|
11
27.02.2009 18:17 |
|
|
Max Müller
Jungspund
Hinweis: gesperrter User
Dabei seit: 27.02.2009
Beiträge: 22
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 121.881
Nächster Level: 125.609
|
|
Zitat: |
Original von KARO
Iss ja richtich jemüdlich hier , weiter so !!
|
|
Aber jezze mal, KARO.
Lass`bitte den Dummfug!
__________________ Gruß
mgm
|
|
12
27.02.2009 20:21 |
|
|
KARO
Routinier
Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 323
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.914.013
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Och Maxe , lass mich doch , iss doch wenigstens noch etwas jeck ,
wie Karneval , aber Du bist nicht gemeint .
|
|
13
27.02.2009 20:43 |
|
|
Wilde Irene
Doppel-As
Dabei seit: 07.03.2009
Beiträge: 144
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 796.545
Nächster Level: 824.290
|
|
Wir würde interessieren, wie man an solche "internen" Verträge kommt. Liegen die bei den Geräteherstellern oder bei der PTB aus?
Warum wurde diese Art der Zusammenarbeit erst jetzt bekannt?????
|
|
14
07.03.2009 16:27 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.569
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von jasper
Das BMWi weiß alles!
Die PTB weiß alles!
Die Geräteindustrie weiß alles!
- Nur wir Aufsteller, die an der Front stehen und für alles Verantwortlich sind und alles zahlen müssen, wissen nichts, weil diese Herschafften es so wollen!
Wenn es da nicht solche Foren gäbe!
|
|
Hallo Du Wilde Irene,
nun weißt Du warum!
PS: Ist Dene Namensähnlichkeit gewollt oder rein zufällig?
|
|
15
07.03.2009 20:35 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.322
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
hier das Thema, in dem der Vertrag eingestellt ist
Gruß
Meike
|
|
16
18.09.2010 09:51 |
|
|
rosebud
Routinier
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.297.298
Nächster Level: 2.530.022
|
|
hi,
wo ist das Thema ?
grüße
|
|
17
18.09.2010 10:17 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.322
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo rosebud,
ich hatte im Thema "Herstellerversprechen" von dem oben eingestellten Vertrag gesprochen,
den ich, falls ihn jmd. nicht kannte, so nach vorne geholt habe.
Gruß
Meike
|
|
18
19.09.2010 07:21 |
|
|
rosebud
Routinier
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.297.298
Nächster Level: 2.530.022
|
|
|
19
19.09.2010 13:24 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 112.318 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.890.982
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|