gmg
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2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Wie man dem Internet-Auftritt des UAVD entnehmen kann, wurde beim Bundeskartellamt der Geldspielgerätehersteller Löwen / Novomatic angezeigt, da die Auszahlquoten der GSG dieses Herstellers nicht den Aufstellern, jedoch dem "Gerätehersteller-Aufsteller" bekannt seien und sich dadurch ein Wettbewerbsnachteil für die "Nichtgerätehersteller-Aufsteller" ergeben würde.
Hier geht es zur vollständigen Meldung.
Grüße
__________________ gmg
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1
19.12.2011 09:55 |
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Solon
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gelroy
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Bravo UAVD!!
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16
19.12.2011 10:13 |
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Solon
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jochen B.
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Zitat: |
Original von gmg
Wie man dem Internet-Auftritt des UAVD entnehmen kann, wurde beim Bundeskartellamt der Geldspielgerätehersteller Löwen / Novomatic angezeigt, da die Auszahlquoten der GSG dieses Herstellers nicht den Aufstellern, jedoch dem "Gerätehersteller-Aufsteller" bekannt seien und sich dadurch ein Wettbewerbsnachteil für die "Nichtgerätehersteller-Aufsteller" ergeben würde.
Hier geht es zur vollständigen Meldung.
Grüße |
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Das Ding passt doch mal richtig gut!
Aber warum nur der UAVD bzw. deren Mitglieder, dass läuft doch bei allen "Nichtgerätehersteller-Aufsteller"
so ab und wo bleiben die anderen Automatenverbände, stecken die die Köpfe ihrer Mitglieder und ihre eigenen in den Sand?
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16
29.12.2011 12:09 |
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Guenter
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Zitat: |
Original von gmg
Wie man dem Internet-Auftritt des UAVD entnehmen kann, wurde beim Bundeskartellamt der Geldspielgerätehersteller Löwen / Novomatic angezeigt, da die Auszahlquoten der GSG dieses Herstellers nicht den Aufstellern, jedoch dem "Gerätehersteller-Aufsteller" bekannt seien und sich dadurch ein Wettbewerbsnachteil für die "Nichtgerätehersteller-Aufsteller" ergeben würde. |
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Welchen Wettbewersnachteil hat man, wenn man die Auszahlungsquote nicht kennt? Überall stehen dieselben Geräte.
Zitat: |
Original von Meike
das ist so nicht richtig, denn nach alter SpielV gab es eine festgelegte Auszahlungsquote.
http://www.vdai.de/synopse.pdf
siehe §13 Nr.6 SpielV - alt -
die Summe der Gewinne muss mindestens 60% der um die jeweils geltenden Umsatzsteuer verringerten Einsätze betragen
Da hatte der Unternehmer zumindest eine Kenngröße, mit der er rechnen konnte, bzw. die er bei groben festgestellten Abweichungen auch hätte beklagen können.
Dies sieht heute aber ganz anders aus. |
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Grundsätzlich hat sich da nicht viel geändert.
Früher wurde der maximal erlaubte durchschnittliche Stundenverlust über die Auszahlungsquote definiert:
Einsatz * (1 - Auszahlungsquote) * Spiele_pro_Stunde = Stundenverlust
Diese Formel gilt heute genauso, wie sie früher galt. Was hat sich überhaupt verändert?
- Die Umdrehungsdauer der Spiele hat sich extrem verkürzt, liegt bei vielleicht 3 Sekunden, dadurch wurde die Auszahlungsquote stark erhöht.
- Der Einsatz pro Umdrehung ist nicht mehr festgelegt. Hoher Einsatz = hoher Stundenverlust, niedriger Einsatz = niedriger Stundenverlust, das sollte inzwischen jedem bekannt sein.
- Die Anzahl der Spiele pro Stunde ist nicht mehr festgelegt, da die Spiele beim Einwurf von Geld nicht von selbst anlaufen. Je mehr Pausen ein Spieler einlegt, desto geringer sind die Einnahmen.
Zusätzllich zu diesen Veränderungen besitzen die Spiele eine relativ hohe Auszahlungsquote, sie besitzt Casinoniveau. Aber genau das sorgt für den Erfolg der Geräte, auch wenn der durchschnittlich erzielte Stundenverlust relativ niedrig ist, in der Regel weit unter dem maximal erlaubten Wert liegt. Man muß nicht mehr ins Casino gehen, um Casinospiele zu spielen.
Zitat: |
Original von tapier
Nunja, die ständige Neuaufstellung kann auch Kontraproduktiv werden.
Die Meisten Geräte machen danach erst mal eine nette "Begrüßungsphase" in der der Kasseninhalt auch gerne mal ins negative geht. |
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Es gibt keine Begrüßungsgelder, das ist ein Hirngespinst. Aber Deine Bemerkung zeigt, dass es kein Fehler wäre, Aufsteller besser aufzuklären.
Günter
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16
30.01.2012 05:50 |
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gmg
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Zitat: |
Original von Guenter
Es gibt keine Begrüßungsgelder, das ist ein Hirngespinst. Aber Deine Bemerkung zeigt, dass es kein Fehler wäre, Aufsteller besser aufzuklären.
Günter |
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Günter,
Warum nur die Aufsteller ?
Was ist mit den hier versammelten Usern / Lesern??
Warum sollten diese nicht auch aufgeklärt werden?
Würdest Du dann bitte noch einige Aussagen zu Deinen beruflichen Qualitäten als Programmierer machen?
Für welchen Hersteller hast Du gearbeitet / arbeitest Du?
Grüße
__________________ gmg
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31
30.01.2012 08:44 |
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Otten
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Zitat: |
Original von gmg
Würdest Du dann bitte noch einige Aussagen zu Deinen beruflichen Qualitäten als Programmierer machen?
Für welchen Hersteller hast Du gearbeitet / arbeitest Du?
Grüße |
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Ich möchte hier nicht vorgreifen.
Aber Du müsstest doch wissen, was Günther macht.
Er arbeitet für keinen Hersteller.
Er ist Mathematiker.
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46
30.01.2012 14:10 |
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Guenter
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich zu informieren, wenn man genauer wissen will, wie die Geräte arbeiten.
Am einfachsten ist es, wenn man im Januar auf die IMA geht, und mit Menschen aus der Entwicklungsabteilung spricht. Bei AdP und Bally sind die beispielsweise inclusive der Chefs anwesend. Bei Novomatic kann das etwas schwerer werden. Vor zwei Jahren konnte mir dort niemand meine Fragen beantworten. Dieses Jahr hatte ich Fragen zum Crown-Jackpot. Einmal hatte der prinzipiell anwesende Entwickler abends die Messe bereits verlassen, an meinem zweiten Besuchstag war er bereits abgereist.
Wer sich etwas mit Wahrscheinlichkeitsrechnung auskennt - dafür reicht Abitur mit Leistungskurs Mathematik - und mit einem Taschenrechner umgehen kann, kann auch nachrechnen.
Das einzige Spiel, das sich im Automatencasino leicht berechnen läßt, ist Bingo. Alles, was man dafür braucht, steht auf dem Gerät. Je nach Gerät und Anzahl der gewählten Zahlen kommt man auf Werte zwischen etwa 90% und 96,5%. Wobei die 96,5% ein Ausreißer bei einem 80+2-Bingo mit 6 gewählten Zahlen ist, ich habe mich immer gewundert, was da im Spieldesigner vorgegangen ist. Dass die Werte stimmen, ergab sich zufällig während eines Gesprächs mit dem Saalchef eines Automatencasinos. Dem sind die Ausschüttungen der Geräte bekannt, und er fragte mich, welches denn das Gerät mit der höchsten Ausschüttung sei.
In der Spielhalle kann man genauso vorgehen. Hier sind die Gewinntabellen etwas sorgfältiger angelegt, die Ausschüttung liegt zwischen etwa 90% und 93%. Was denn heißt, von 10 eingesetzten Punkten bekommt man in jedem Spiel im Schnitt zwischen 9 und 9,3 Punkte als Gewinn zurück. Letztlich ist das der Kern heutiger Geldspielgeräte. Mit jedem Betätigen der Starttaste bekommt der Spieler seinen Punkteeinsatz nicht vollständig über Gewinne zurück.
Nun kann es natürlich sein, dass die Zahlen beim Bingo bei Spielhallengeräten nicht zufällig gezogen werden, die Gewinne stattdessen zum Spielbeginn zufällig ausgelost werden. Um das zu überprüfen, oder wenn man keine Lust hat, überhaupt etwas auszurechnen, kann man ganz einfach - spielen. Auch hierfür eignet sich Bingo am besten. Man wählt möglichst wenige Zahlen, um eine gleichmäßige Gewinnverteilung zu bekommen, und läßt das Gerät ein paar Stunden mit Ausostart laufen, und zählt derweil die Anzahl der Spiele, oder schätzt sie zumindest ab. Macht man das mit verschiedenen Einsätzen - beispielsweise 5, 10 und 20 Cent - kommt man auf die prozentuale Ausschüttung jeweils über:
Ausschüttung = 1 - (Verlust / Spielanzahl / Spieleinsatz)
Die prozentuale Ausschüttung wird von Spiel zu Spiel leicht unterschiedlich sein. Beim Bingo hängt es schon davon ab, wieviele Zahlen man wählt. Entsprechend kann ein Hersteller dazu auch keine einzelne feste Zahl für ein Gerät nennen, nur einen Bereich, in dem sich die Ausschüttung bewegt, beispielsweise 90-93%.
Und obwohl die prozentuale Ausschüttung den Anteil der Punkte bestimmt, den ein Spieler mit jedem Spiel verliert, läßt sich aus ihr weder ein fester durchschnittlicher Stundenverlust, noch die Kasse bestimmen, die ein Gerät macht. Diese Werte hängen auch vom Spieleinsatz und von der Anzahl der Spiele ab, die gemacht werden.
Deshalb gibt es auch keine festen entsprechenden Zahlen für ein Gerät. Es sind Erfahrungswerte, Durchschnittswerte, die sich über einen langen Zeitraum und viele Geräte ergeben. Optimal läuft ein Gerät, wenn es mit Einsätzen zwischen 20 und 40 Cent flüssig bespielt wird. Kleine Einsätze (5 oder 10 Cent) können keine hohen Stundenverluste ergeben, bei sehr hohen Einsätzen ist der Spieler mehr mit Umbuchen beschäftigt, als mit Spielen. Aber letztlich muss ein Gerät nicht "optimal" bespielt werden. An das Geld der Kunden kommt man ja doch, wenn nicht heute, dann morgen, oder nächste Woche.
Dass ein Verband einen Automatenhersteller verklagt, zeigt, dass er genauso wenig Ahnung hat, wie Geldspielgeräte funktionieren, wie die meisten Aufsteller oder Spieler. Warum wendet man sich nicht zumindest einfach mal an Mathematiker, die sich mit Glücksspiel beschäftigen?
Günter
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Guenter: 30.01.2012 16:47.
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61
30.01.2012 16:43 |
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jasper
Kaiser
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Zitat: |
Original von Guenter
Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich zu informieren, wenn man genauer wissen will, wie die Geräte arbeiten.
Am einfachsten ist es, wenn man im Januar auf die IMA geht, und mit Menschen aus der Entwicklungsabteilung spricht. Bei AdP und Bally sind die beispielsweise inclusive der Chefs anwesend.
Günter |
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... und die erklären dann ganz genau, warum die einen die AQ kennen und die anderen die AQ nicht kennen dürfen und wer welche Mittel zum Aufteilen des großen Kuchen wie verwendet.
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76
30.01.2012 18:07 |
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Guenter
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Zitat: |
Original von Meike
Dir wird sicherlich aufgefallen sein, dass in den TR eine Vielzahl von Definitionen fehlt. - da nützt dann weder der LK, noch das Studium - |
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Die Formulierungen sind in der Tat gelegentlich schwammig. Ich habe lange gebraucht, bis ich sie verstanden habe, und auch gesehen habe, wie sie von den Geräten erfüllt werden.
Zitat: |
Original von Meike
Und wenn Du Dir verschiedene "Streifen" über längere Zeiträume anschaust, - denn Mathematik ist nicht nur eine theoretische Größe -, dann müssten Dir Abweichungen auffallen, die die Begrifflichkeiten wie das "Begrüßungsgeld" nähren. |
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Seit über 20 Jahren ist ein Begrüßungsgeld nicht mehr möglich. So lange ist es her, dass Hersteller von einer festen Zufallsreihenfolge abgingen. Davor war es zumindest denkbar. Ich weiß aber nicht, ob davon Gebrauch gemacht wurde.
Zitat: |
Original von Meike
Und auf deine Frage nach dem Wettbewerbsnachteil aus der praktischen Mathematik heraus:
Wenn Unternehmer A die Automaten mit Wissen um die AQ erwerben / mieten kann und Unternehmer B nehmen muss, was er kriegen
kann, dann muss man noch nicht einmal nachrechnen, um erkennen zu können, dass der A dem B gegenüber einen Wettbewerbsvorteil hat. |
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Wenn A und B dasselbe Gerät aufstellen, sehe ich keinen Wettbewerbsvorteil.
Ich sehe das Problem gar nicht darin, dass Aufsteller nicht genau wissen, was in ihren Geräten abläuft, das haben sie noch nie gewußt. Ich denke, Aufsteller sind heute verunsichert.
Vor 10 Jahren gab es bei den Geräten eine festen Einsatz, eine feste Spieldauer, und eine Mindestausschüttung von nur 60% der um die Umsatzsteuer verminderten Einsätze. Das sorgte für relativ gleichmäßige Einnahmen.
Heute fängt es damit an, dass die real erzielten Stundenverluste niedriger sind, was schon einmal Bauchschmerzen verursacht. Zusätzlich lässt sich der Einsatz einstellen, und die Spiele besitzen durch die kurze Spieldauer eine recht hohe Ausschüttung, was zu größeren Schwankungen bei den Einnahmen eines Gerätes führen kann. Macht ein Spieler eine Umdrehung mit 5 Cent Einsatz, danach eine mit 2 Euro Einsatz, und bekommt dabei den Höchstgewinn, ist das Ergebnis ganz anders, als wenn er zuerst eine Umdrehung mit 2 Euro Einsatz macht, und bekommt den Höchstgewinn danach bei 5 Cent Einsatz.
Nun besitzt ein Aufsteller aber nicht nur ein Gerät. Über die Zeit und die Geräte gleicht sich das wieder aus. Daran müssen sich die Aufsteller gewöhnen. In den Automatencasinos arbeiten die Geräte seit vielen Jahren so.
Zitat: |
Original von Jasper
... und die erklären dann ganz genau, warum die einen die AQ kennen und die anderen die AQ nicht kennen dürfen und wer welche Mittel zum Aufteilen des großen Kuchen wie verwendet. |
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Ich kann mir vorstellen, dass auch die Aufstellerketten von Novomatic die internen Details der Geräte nicht kennen. Novomatic rückt nach meiner Einschätzung nicht so gerne interne Details heraus. Aber wozu auch? Das Wissen bringt nichts.
Was hätte ein Aufsteller davon, zu wissen, ob ein Spiel nun eine Ausschüttung von 85%, 90% oder 95% hat? Den meisten Aufstellern sagt dieser Wert gar nichts, er klingt nur unangenehm hoch. Und feste Stundenverluste lassen sich damit auch nicht berechnen, da diese auch von anderen Faktoren abhängen. Deshalb können Firmen, bei denen man die Ausschüttung einstellen kann, auch keine sicheren Stundenverluste angeben.
Günter
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91
30.01.2012 20:27 |
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Guenter
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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Um noch einmal zum Ursprünglichen Thema zurückzukommen.
Die Ausschüttung der Geräte wäre ein Ansammlung von Zahlen, die dem Aufsteller nicht helfen.
Wenn ein Aufsteller eine Halle einrichtet, könnte er berücksichtigen, welche Geräte an seinem Standort gefragt sind, und er könnte berücksichtigen, mit welchem Stundenverlust er rechnen kann. Der Stundenverlust ist aber kein fester Wert. Er ist ein Erfahrungswert und hängt auch vom Verhalten der Kunden ab.
Welche Geräte stellen Gauselmann und Novomatic in ihren Hallen auf? Möglichst Geräte aus der eigenen Produktion, was verständlich ist, man muß die Konkurrenten ja nicht unbedingt fördern. Ja nach Region, Lage, und Größe der Halle gibt es einen mehr oder weniger kleinen Anteil von Geräten der Konkurrenz.
Die Hallen der Schmidt-Gruppe müssen Geräte aufstellen, die nicht aus dem eigenen Hause stammen. Ohne Geräte von Novomatic und AdP würden die Hallen nicht laufen.
Die Chefs der Automatencasinos haben Listen mit Ausschüttungen. Aber was nutzt Ihnen das? Ein beliebtes Gerät macht Kasse. Unbeliebte Geräte nicht. Bei manchen Geräten können sie die Ausschüttung vielleicht sogar einstellen. Auch das bringt nichts. Unbliebte Geräte bleiben unbeliebt, und bei den beliebten Geräten sollte man möglichs nichts verändern.
In meiner Region gibt es eine Spielhalle einer kleinen Kette. Die Halle ist wirklich gut gelungen. Ein paar Bally-Geräte, der Rest etwa zur Hälfte AdP und Novomatic. Die Konzessionen sind thematisch gestaltet. Fototapete, und Dekogegenstände. Und Sicherheitsvorkehrungen, die Novomatic und Merkur in den Schatten stellen. Die Geräte sind dieselben, wie bei der Konkurrenz. Ob da jemand die Ausschüttungen kennt, weiß ich nicht. Es nutzt eh nichts, da sich dabei die Geräte kaum unterscheiden. Aufgestellt wird, was bei den Kunden ankommt.
Einziger Vorteil, den der Besitzer vielleicht anderen Aufstellern gegenüber hat: Er hat genug Geld, um abzuwarten, bis sich die Halle von selbst trägt, und Profit abwirft.
Was der UAVD mit seiner Klage bezweckt, weiß ich nicht. Vielleicht klagt er ja auch nur, weil ein Verband etwas machen muss, sonst bräuchte man ja keinen Verband.
Günter
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16
03.02.2012 00:11 |
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jasper
Kaiser
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote |
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@Günter
Du bist fernab von jeglicher Realität – warum Du Dich da so fest gebissen hast wirst Du sicherlich am besten Wissen.
Das kleine 1x1 des Glücksspiels:
Jedes Glücksspiel besteht nun mal aus den Faktoren Gewinn (für den Spieler) und Verlust (für den Spieler). Das prozentuale Verhältnis zwischen diesen beiden Faktoren ergibt die Auszahlquote (AQ) und zwar nach einer bestimmten Anzahl von bezahlten Spielen
Solltest Du in der Lage sein das Grundsätzliche am Glücksspiel verstehen zu wollen ober zu dürfen, dann gibt doch mal unter „SUCHEN“ den Begriff Auszahlquote ein, Du wirst einige interessante Beiträge darüber finden, die Dir das Verstehen leichter machen, wie z.B.:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5272&hilight=Lukrativ
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5140&hilight=auszahlqu
ote
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9243&hilight=auszahlqu
ote
Alles eine Frage von fairem, transparentem und ganz wichtig, kontrollierbarem Wettbewerb von Glückpielbetreiber untereinander. - Sollte das nicht auf Deiner Agenda stehen, dann bist Du hier falsch, den hier geht es nur um legales Glücksspiel.
Wenn Du wirklich meinst, dass
"der einziger Vorteil, den der Besitzer(!) vielleicht anderen Aufstellern (Eigentümer!!) gegenüber hat, dass er genug Geld hat, um abzuwarten, bis sich die Halle von selbst trägt, und Profit abwirft",
dann solltest Du Dich mal ernsthaft fragen, warum der Eine das Geld zum warten hat und der Andere nicht. - Der Eine, der das Geld hat, ist jedoch nicht selten der Gerätehersteller (Besitzer!) in seiner Funktion als sog. „Hersteller-Aufsteller“.
Aber das wird in Deinen Augen sicherlich nur reiner Zufall oder reines Glück sein.
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31
03.02.2012 06:32 |
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jasper
Kaiser
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Das Ding hat aber richtig Charme.
Aber beachtet dabei, dass das Bundeskartelamt genauso wie die PTB dem BMWI unterstellt ist. Also keine allzugroße Hoffungen machen.
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1
19.12.2011 10:20 |
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Meike
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Hallo zusammen,
ermittelt das Bundeskartellamt jetzt wirklich oder war das nur eine Anzeigenerstattung?
Beziehen sich die Ermittlungen auch auf die "Ausschließlichkeits-Mietverträge", d.h. dass die Unternehmer nicht dazu in der Lage sind die Glücksspielautomaten mit PTB Zulassung der Herstellers zu kaufen und bei Datenbanktausch (da wirkt ja auch das BMWI mit seinen Empfehlungen mit) und bei Rückgabe der Mietgegenstände ihre Betriebsgeheimnisse offenbaren müssen?
Weß dazu jemand etwas Näheres, z.B. wer SB beim Bundeskartellamt ist?
VG
Meike
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1
20.12.2011 08:19 |
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Meike
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|
Hallo zusammen,
waren meine Fragen nicht verständlich oder nicht beantwortbar?
VG
Meike
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1
24.12.2011 06:56 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
waren meine Fragen nicht verständlich oder nicht beantwortbar?
VG
Meike |
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Hallo Meike,
verständlich schon, das ist aber ein spezieller Vorgang der nur durch den UAVD zu beantworten ist.
Gruß
anders
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16
24.12.2011 17:52 |
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Meike
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Hallo anders,
da der UAVD auch Mitglied im Forum ist, warten wir eben.
Vielleicht haben sie noch keine Rückmeldung zum Sachstand, d.h. zum Sachbearbeiter.
Aber die Problematik mit den "Ausschließlichkeitsmietverträgen" müssten sie eigentlich beantworten können.
----------------
Seltsam ist, dass sich offenbar nur der UAVD wehrt.
Warum erstattet der BA e.V. oder das Forum e.V. keine Anzeige? Deren Mitglieder müssten doch die gleiche Problematik haben oder nicht?
Oder stimmen die Gerüchte, dass dort vereinzelte Mitglieder, die Großen der Branche keine "Ausschließlichkeits-Mietverträge" abschließen brauchten, sondern kaufen durften?
Was ist denn aus dem berechtigten Aufschrei des Automatenverbands Hamburg und des Automatenverbands Schleswig-Holstein aus Januar 2007 geworden.
Was da geschrieben wurde zum "Mietkonzept" war doch herausragend treffend? Warum kam dann nichts mehr?
VG
Meike
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1
26.12.2011 07:09 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Kurzum, dem Beschwerdeführer geht es um die Beseitigung einer bundesweiten Wettbewerbsverzerrung über eine nicht kontrollierbare und intransparente Auszahlquote beim „bauart- zugelassenen“ Glücksspiel, so der Vorsitzende.
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H allo Meike,
was mich aber auch sehr wundert ist, dass man erst nach vielen Jahren das Thema „Wettbewerbsverzerrung“ in der Branche feststellt und angehen will. Das war und ist doch immer schon ein Dauerbrenner.
Auch der aufgeführte Punkt von der „nicht kontrollierbaren und intransparenten Auszahlquote beim „bauart- zugelassenen“ Glücksspiel“ besteht schon sehr lange.
Hoffentlich wird bei dieser Gelegenheit auf gleich das Haftungsproblem mit entschieden, damit die Automatenaufsteller endlich eine Rechtssicherheit gegenüber den Lieferanten bekommen.
Ich begrüße das Vorgehen des UAVD und hoffe, dass damit wieder eine geschaffene Ausnahmeregelung geschlossen wird. Es geht dabei ja immer auch noch um Rechte und Pflichten aus den AGB und der Tätigkeit der PTB, die nicht abgedeckt sind.
Gruß
anders
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1
26.12.2011 13:04 |
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Meike
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Hallo anders,
das ist so nicht richtig, denn nach alter SpielV gab es eine festgelegte Auszahlungsquote.
http://www.vdai.de/synopse.pdf
siehe §13 Nr.6 SpielV - alt -
die Summe der Gewinne muss mindestens 60% der um die jeweils geltenden Umsatzsteuer verringerten Einsätze betragen
Da hatte der Unternehmer zumindest eine Kenngröße, mit der er rechnen konnte, bzw. die er bei groben festgestellten Abweichungen auch hätte beklagen können.
Dies sieht heute aber ganz anders aus.
Im Rahmen einer Novellierung der SpielV muss man nach meinem Dafürhalten derartige Festsetzungen wieder aufnehmen.
VG
Meike
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1
27.12.2011 06:52 |
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Otten
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Zitat: |
Original von Meike
Im Rahmen einer Novellierung der SpielV muss man nach meinem Dafürhalten derartige Festsetzungen wieder aufnehmen.
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Genau meine Meinung!
Es spräche ja auch kaum etwas dagegen!
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16
27.12.2011 09:09 |
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|
anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo anders,
das ist so nicht richtig, denn nach alter SpielV gab es eine festgelegte Auszahlungsquote.
http://www.vdai.de/synopse.pdf
siehe §13 Nr.6 SpielV - alt -
die Summe der Gewinne muss mindestens 60% der um die jeweils geltenden Umsatzsteuer verringerten Einsätze betragen
Da hatte der Unternehmer zumindest eine Kenngröße, mit der er rechnen konnte, bzw. die er bei groben festgestellten Abweichungen auch hätte beklagen können.
Dies sieht heute aber ganz anders aus.
Im Rahmen einer Novellierung der SpielV muss man nach meinem Dafürhalten derartige Festsetzungen wieder aufnehmen.
VG
Meike |
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Hallo Meike,
ist es nicht so, dass die alte SpVO nicht mehr mit den Praxisergebnissen übereinstimmt?
Gruß
anders
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16
27.12.2011 09:54 |
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