marxh
Eroberer
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Ab oder Neu Anmelden oder ?? |
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ich habe da so ein kleines Problem.
XYZ e.K ist nicht mehr Inhaber, sondern ABC e.K hat das Geschäft übernommen.
Die HRA XXXX hat sich nicht geändert.
Ich bin der Meinung das XYZ e.K abgemeldet werden muss, und ABC e.K neu angemeldet werden muss oder ??
__________________ Ma
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1
09.11.2010 11:20 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Ab oder Neu Anmelden oder ?? |
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Auch
aus Rheinhessen,
deine Sichtweise auf die Problematik ist korrekt. Gewerbetreibender ist hier die natürliche Person und nicht die xyz e.K. oder abc e.K. Denk aber bitte auch daran, dass der neue Gewerbetreibende evtl. die notwendigen Erlaubnisse besitzt, falls ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgeübt worden ist.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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16
09.11.2010 11:36 |
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Solon
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marxh
Eroberer
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Themenstarter
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RE: Ab oder Neu Anmelden oder ?? |
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Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten, ich würde gerne wissen wo man im Gesetzestext über das Thema was lesen kann.
__________________ Ma
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16
10.11.2010 06:54 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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RE: Ab oder Neu Anmelden oder ?? |
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also Herr Land hat eigentlich schon alles erklärt und genau wie er, habe auch ich Ihren Fall verstanden. Spricht es handelt sich sehr wahrscheinlich um die bloße Änderung der "Firma"- im Handelsrecht ist dies die Änderung des Namen. Somit entsteht keine Meldepflicht. Die Änderung müssen Sie lediglich im Programm erfassen.
Wenn Sie hierzu was lesen wollen: das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält hier entsprechendes. § 17 speziell zur Firma und § 19 zur Firma eines Einzelunternehmers.
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10.11.2010 07:32 |
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René Land
Administrator
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Hallo in die Runde,
so einfach lässt sich der Fall m.E. nicht beantworten.
@marxh
"XYZ e.K" oder "ABC e.K." kann kein Inhaber sein, denn beide "Bezeichnungen" sind Firmen-Namen einschließlich des auf die Unternehmensform hinweisenden Zusatzes (e.K.) unter denen der dahinter agierende Kaufmann handelt.
Eine unveränderte Handelsregisternummer ist meist ein Indiz für eine reine Änderung des "Firmen-Namens". Hier würde der Inhaber der Firma (also unter Gewerbetreibender) gleich bleiben. Insofern würde für einen solchen fall auch eine gewerberechtliche Meldepflicht entstehen.
Gleichwohl wären die in Bezug auf den Firmen-Namen unrichtig gewordenen Daten auf der Grundlage des landes-Datenschutzgesetzes zu ändern.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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1
09.11.2010 13:03 |
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