Forum-Gewerberecht

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Auch  Moin   aus Rheinhessen,

deine Sichtweise auf die Problematik ist korrekt. Gewerbetreibender ist hier die natürliche Person und nicht die xyz e.K. oder abc e.K. Denk aber bitte auch daran, dass der neue Gewerbetreibende evtl. die notwendigen Erlaubnisse besitzt, falls ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgeübt worden ist.



Gepostet am 09.11.2010 um 11:36 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53877#post53877


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