Forum-Gewerberecht

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Hallo in die Runde,

so einfach lässt sich der Fall m.E. nicht beantworten.

@marxh

"XYZ e.K" oder "ABC e.K." kann kein Inhaber sein, denn beide "Bezeichnungen" sind Firmen-Namen einschließlich des auf die Unternehmensform hinweisenden Zusatzes (e.K.) unter denen der dahinter agierende Kaufmann handelt.

Eine unveränderte Handelsregisternummer ist meist ein Indiz für eine reine Änderung des "Firmen-Namens". Hier würde der Inhaber der Firma (also unter Gewerbetreibender) gleich bleiben. Insofern würde für einen solchen fall auch eine gewerberechtliche Meldepflicht entstehen.

Gleichwohl wären die in Bezug auf den Firmen-Namen unrichtig gewordenen Daten auf der Grundlage des landes-Datenschutzgesetzes zu ändern.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 09.11.2010 um 13:03 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53883#post53883


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