von Amts wegen |
marxh
Eroberer
Dabei seit: 03.07.2009
Beiträge: 66
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 357.155
Nächster Level: 369.628
|
|
Gibt es einen § nach dem GewO , wo nach ich das Gewerbe von Amts wegen ab melden kann ??
__________________ Ma
|
|
1
04.09.2009 09:45 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Jürgen Rixinger
König
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.908.115
Nächster Level: 6.058.010
|
|
,
§ 14 Abs.1 Satz 3 GewO.
Viele Grüße
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
|
|
2
04.09.2009 09:56 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Renate Jacob
Routinier
Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 333
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.009.696
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Ja gibt es.
§ 14 Abs. 1 Ziff. 3 Gew0. Aber bitte den gesamten Text beachten. Also immer erst den Betroffenen die Möglichkeit geben, selbst abzumelden, ggf. auch mit Bußgeld usw. Erst wenn wirklich feststeht, dass er es nicht machen wird oder kann - dann von Amts wegen.
Die Nachweise deiner Aktivitäten in die Akte.
Grüße aus Thüringen
Renate Jacob
|
|
3
04.09.2009 09:57 |
|
|
sme40
Haudegen
Dabei seit: 23.11.2006
Beiträge: 549
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.494.007
Nächster Level: 3.609.430
|
|
§ 14 Abs. 1 Satz 3 GewO: " Steht die Aufgabe eines Betriebes eindeutig fest und (...), kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen". Über den angemessenen Zeitraum kann man streiten. Halbes bis zu einem Jahr erscheint okay.
Gruß
Eberlein
|
|
4
04.09.2009 09:58 |
|
|
C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.689.376
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Abmeldung von Amts wegen kommt ja immer mal wieder vor und man schaut so selten in den Kommentar. Heute habe ich es aber getan und bin ein wenig gestolpert:
Landmann/ Rohmer sagt in Rd. 48 a zu § 14 GewO:
erstmal Bußgeldbescheid etc. und dann als letzter Satz: "Abschließend noch darauf hingewiesen werden, dass die Zwangsabmeldung ein Verwaltungsakt (mit Gebührenfolgen) ist, dessen Berechtigung vom Betroffenen mit Rechtsmitteln angefochten werden kann".
Bislang habe ich eine "Einfache Gewerbeabmeldung" vorgenommen und diese dem Ex-Gewerbetreibenden übersandt. Kurzes Anschreiben dabei, meistens mit Hinweis darauf, dass er noch das Bußgeld von vorher zahlen muss, und dann war gut. Keine Gebühr, kein Rechtsbehelf.
Muss ich das machen? Rechtsbehelf könnte ich mir noch vorstellen, aber Gebühr?
Achja und warum ich eigentlich in den Kommentar schaute: Gewerbetreibender meldet nach GU nicht ab. Einen Bußgeldbescheid habe ich erlassen, aber ich kann auch nicht hundertprozentig sagen, ob er der GU auch wirklich gefolgt ist. Stehe da auch noch ein wenig in der Luft.
|
|
6
10.09.2010 09:10 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 317.610 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.923.645
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|