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Zum Ende der Seite springen von Amts wegen
Autor
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marxh   Zeige marxh auf Karte marxh ist männlich
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von Amts wegen

Moin Moin

Gibt es einen § nach dem GewO , wo nach ich das Gewerbe von Amts wegen ab melden kann ??

__________________
Ma
1 04.09.2009 09:45 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
Solon
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Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Moin ,

§ 14 Abs.1 Satz 3 GewO.

Viele Grüße
Jürgen Rixinger

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2 04.09.2009 09:56 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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Ja gibt es.
§ 14 Abs. 1 Ziff. 3 Gew0. Aber bitte den gesamten Text beachten. Also immer erst den Betroffenen die Möglichkeit geben, selbst abzumelden, ggf. auch mit Bußgeld usw. Erst wenn wirklich feststeht, dass er es nicht machen wird oder kann - dann von Amts wegen.

Die Nachweise deiner Aktivitäten in die Akte.


Grüße aus Thüringen


Renate Jacob
3 04.09.2009 09:57 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
sme40   Zeige sme40 auf Karte sme40 ist männlich
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§ 14 Abs. 1 Satz 3 GewO: " Steht die Aufgabe eines Betriebes eindeutig fest und (...), kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen". Über den angemessenen Zeitraum kann man streiten. Halbes bis zu einem Jahr erscheint okay.

Gruß
Eberlein
4 04.09.2009 09:58 sme40 ist offline E-Mail an sme40 senden Homepage von sme40 Beiträge von sme40 suchen
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Danke
und schönes Wochenende

__________________
Ma

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von marxh: 04.09.2009 10:08.

5 04.09.2009 10:06 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Abmeldung von Amts wegen kommt ja immer mal wieder vor und man schaut so selten in den Kommentar. Heute habe ich es aber getan und bin ein wenig gestolpert:

Landmann/ Rohmer sagt in Rd. 48 a zu § 14 GewO:
erstmal Bußgeldbescheid etc. und dann als letzter Satz: "Abschließend noch darauf hingewiesen werden, dass die Zwangsabmeldung ein Verwaltungsakt (mit Gebührenfolgen) ist, dessen Berechtigung vom Betroffenen mit Rechtsmitteln angefochten werden kann".

Bislang habe ich eine "Einfache Gewerbeabmeldung" vorgenommen und diese dem Ex-Gewerbetreibenden übersandt. Kurzes Anschreiben dabei, meistens mit Hinweis darauf, dass er noch das Bußgeld von vorher zahlen muss, und dann war gut. Keine Gebühr, kein Rechtsbehelf.

Muss ich das machen? Rechtsbehelf könnte ich mir noch vorstellen, aber Gebühr?

Achja und warum ich eigentlich in den Kommentar schaute: Gewerbetreibender meldet nach GU nicht ab. Einen Bußgeldbescheid habe ich erlassen, aber ich kann auch nicht hundertprozentig sagen, ob er der GU auch wirklich gefolgt ist. Stehe da auch noch ein wenig in der Luft.
6 10.09.2010 09:10 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
K.Eckhof   Zeige K.Eckhof auf Karte K.Eckhof ist weiblich
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Dieses Thema ist ja nicht mehr ganz jung, aber ich muss da mal nachhaken.

Also mir gings genauso wie meiner "Vorschreiberin".
Hab in den Kommentar geschaut weil ich nach einer Abmeldung von Amts wegen nun eine Gewerbeabmeldung des Ex-Gewerbetreibenden erhalten hab und ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll.

Abmeldungen von Amts wegen habe ich bisher immer so gehandhabt:
- Feststellung das Betrieb eingestellt,
- 1. Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht, wenn diese als unzustellbar zurückkam - Rückfrage beim EMA, wenn unbekannt verzogen hab ich von amtswegen abgemeldet oder
- 2. Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht. Wenn dann noch keine Abmeldung kam, hab ich die Abmeldung von Amts wegen ausgefüllt und abgelegt. (An den Ex-Gewerbetreibenden hab ich nichts geschickt (auweia???))


Nun bin doch echt ins Grübeln geraten, ob meine Verfahrensweise so o.K. ist und was mach ich mit der nun vorliegenden (außerdem unvollständig ausgefüllten) Gewerbeabmeldung?

Vielleicht kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?

Regnerische Grüße aus Ahrensfelde

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von K.Eckhof: 04.11.2010 14:23.

7 04.11.2010 14:22 K.Eckhof ist offline E-Mail an K.Eckhof senden Homepage von K.Eckhof Beiträge von K.Eckhof suchen
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