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 Moin  

also Herr Land hat eigentlich schon alles erklärt und genau wie er, habe auch ich Ihren Fall verstanden. Spricht es handelt sich sehr wahrscheinlich um die bloße Änderung der "Firma"- im Handelsrecht ist dies die Änderung des Namen. Somit entsteht keine Meldepflicht. Die Änderung müssen Sie lediglich im Programm erfassen.

Wenn Sie hierzu was lesen wollen: das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält hier entsprechendes. § 17 speziell zur Firma und § 19 zur Firma eines Einzelunternehmers.



Gepostet am 10.11.2010 um 07:32 von:
Benutzer: der_vollstrecker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53921#post53921


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