Forum-Gewerberecht
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also Herr Land hat eigentlich schon alles erklärt und genau wie er, habe auch ich Ihren Fall verstanden. Spricht es handelt sich sehr wahrscheinlich um die bloße Änderung der "Firma"- im Handelsrecht ist dies die Änderung des Namen. Somit entsteht keine Meldepflicht. Die Änderung müssen Sie lediglich im Programm erfassen.
Wenn Sie hierzu was lesen wollen: das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält hier entsprechendes. § 17 speziell zur Firma und § 19 zur Firma eines Einzelunternehmers.
Gepostet am 10.11.2010 um 07:32 von:
Benutzer: der_vollstrecker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53921#post53921
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