Krankenhaus |
Sandra Hillebrand
Jungspund
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und wieder so ein Fall....
wir haben hier die Gewerbeanmeldung für ein Krankenhaus(incl. Psychiatrie) bekommen. Dieses gehört zu einer Vielzahl von Krankenhäusern ("Firma" an sich ist eine GmbH) hier im Gebiet, Gesellschafter der GmbH ist unser hiesiger LK. Für uns ist das eindeutig kein Gewerbe sondern ein öffentliches Krankenhaus, jedoch sehen das einige Städte u. Gemeinden anders. Ich hätte gern mal eure Meinung dazu?
Liegen wir falsch? Lassen uns gern "umstimmen"....
Danke schonmal vorab,
Viele Grüße
Sandra
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1
24.04.2008 11:22 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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Ein Krankenhaus ist öffentlicher Dienst und kein Gewerbe im Sinne des § 30 GewO, wenn es von der öffentlichen Hand betrieben wird. Die Daseinsvorsorge ist kein auf Gewinn ausgerichtetes Gewerbe (daher die Probleme mit der Sozialversicherung). Es spielt keine Rolle, ob der Landkreis selbst als Träger des Krankenhauses auftritt, oder ob er sich dazu einer von ihm beherrschten juristischen Person des Privatrechts bedient.
Hauptsach, gsund samma!
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
24.04.2008 11:48 |
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Solon
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Marcel Fromm
Routinier
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Wie ist denn die gewerberechtliche Erfassung eines DRK-Krankenhauses in Form einer gGmbH zu betrachten? Das DRK an sich als e.V. nimmt sowohl private als auch staatliche Aufgaben wahr, wird aber als Körperschaft des privaten Rechts angesehen.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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3
12.11.2010 09:54 |
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