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Geschrieben von marxh am 09.11.2010 um 11:20:

Ab oder Neu Anmelden oder ??

Moin Moin

ich habe da so ein kleines Problem.

XYZ e.K ist nicht mehr Inhaber, sondern ABC e.K hat das Geschäft übernommen.

Die HRA XXXX hat sich nicht geändert.

Ich bin der Meinung das XYZ e.K abgemeldet werden muss, und ABC e.K neu angemeldet werden muss oder ??



Geschrieben von Rheinhesse am 09.11.2010 um 11:36:

  RE: Ab oder Neu Anmelden oder ??

Auch Moin aus Rheinhessen,

deine Sichtweise auf die Problematik ist korrekt. Gewerbetreibender ist hier die natürliche Person und nicht die xyz e.K. oder abc e.K. Denk aber bitte auch daran, dass der neue Gewerbetreibende evtl. die notwendigen Erlaubnisse besitzt, falls ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgeübt worden ist.



Geschrieben von René Land am 09.11.2010 um 13:03:

 

Hallo in die Runde,

so einfach lässt sich der Fall m.E. nicht beantworten.

@marxh

"XYZ e.K" oder "ABC e.K." kann kein Inhaber sein, denn beide "Bezeichnungen" sind Firmen-Namen einschließlich des auf die Unternehmensform hinweisenden Zusatzes (e.K.) unter denen der dahinter agierende Kaufmann handelt.

Eine unveränderte Handelsregisternummer ist meist ein Indiz für eine reine Änderung des "Firmen-Namens". Hier würde der Inhaber der Firma (also unter Gewerbetreibender) gleich bleiben. Insofern würde für einen solchen fall auch eine gewerberechtliche Meldepflicht entstehen.

Gleichwohl wären die in Bezug auf den Firmen-Namen unrichtig gewordenen Daten auf der Grundlage des landes-Datenschutzgesetzes zu ändern.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von marxh am 10.11.2010 um 06:54:

  RE: Ab oder Neu Anmelden oder ??

Moin Moin

Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten, ich würde gerne wissen wo man im Gesetzestext über das Thema was lesen kann.



Geschrieben von der_vollstrecker am 10.11.2010 um 07:32:

  RE: Ab oder Neu Anmelden oder ??

Moin

also Herr Land hat eigentlich schon alles erklärt und genau wie er, habe auch ich Ihren Fall verstanden. Spricht es handelt sich sehr wahrscheinlich um die bloße Änderung der "Firma"- im Handelsrecht ist dies die Änderung des Namen. Somit entsteht keine Meldepflicht. Die Änderung müssen Sie lediglich im Programm erfassen.

Wenn Sie hierzu was lesen wollen: das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält hier entsprechendes. § 17 speziell zur Firma und § 19 zur Firma eines Einzelunternehmers.


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