Überfall auf Pokerturnier in Berlin |
anders
Kaiser
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Das Thema zur Klärung eines „illegalen Glücksspiels“ wurde schon unmittelbar nach der Tat gestellt. Bisher jedoch ohne ein sichtliches Ergebnis.
Umso erstaunlicher ist es, dass sich bisher kein Glücksspielsuchtverein in bindender Form darüber geäußert oder mindestens aufgeregt hat.
Und für die Konzessionsbehörden, Staatsanwaltschaften und Polizei, etc. fehlt dafür offensichtlich wieder einmal das direkte öffentliche und politische Interesse.
Solange keine oder nicht viele Anzeigen aus dem „Volk“ vorliegen, wird sich an dieser unverständlichen Verhaltensweise auch nichts ändern.
Hier zeigt sich wieder einmal, dass mit der Übernahme eines staatlichen Monopols auch das illegale Glücksspiel mit vielen Möglichkeiten behaftet sein kann.
Auch wenn mit einer Einstellung des Verfahrens durch den Lobbyismus zu rechnen ist, darf man von Staatsseite her nicht einfach tatenlos zusehen, zumal es sich hierbei um eine neue Art und zusätzliche Möglichkeit der Förderung der föderalistischen Glücksspielsucht handeln dürfte.
Unabhängig davon hatte man doch in der Zwischenzeit schon die Möglichkeit, wenn nicht vorhanden, eine nachträgliche Genehmigung zu beantragen und/oder auch zu erhalten.
Unklar aber ist und bleibt dennoch die räumliche Trennung des Glücksspiels zum konzessionierten Standort. Da dürfte es überhaupt nicht die üblichen „Ausnahmeregelungen gleich welcher Art“ für Lobbyisten und willkürlich politischen oder behördliche Sonderregelungen geben.“
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61
04.07.2010 12:05 |
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Solon
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Meike
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Hallo anders,
nur weil etwas nicht veröffentlicht ist, heißt es nicht, dass es etwas nicht gibt
Gruß
Meike
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62
04.07.2010 14:02 |
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Solon
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Corleis
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo anders,
nur weil etwas nicht veröffentlicht ist, heißt es nicht, dass es etwas nicht gibt
Gruß
Meike |
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Das sehe ich auch so!
Ich verstehe nur nicht, warum auf meine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin nach über drei Monaten noch nichts gekommen ist.
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63
04.07.2010 15:45 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo David,
was meinst Du mit
"noch nichts gekommen ist" ?
Wenn Dir das Aktenzeichen nicht mitgteilt wurde, kannst Du das erfragen.
Ein Anzeigenerstatter wird aber nicht über den Verfahrenslauf ständig unterrichtet.
Es gibt die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) aus denen
sich ergibt, was "kommen" muss.
Z.B. §89 RiStBV
wenn es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen würde, müsste der Anzeigenerstatter eine ausführliche Begründung schriftlich erhalten
Zitat:"Die Begründung der Einstellungsverfügung darf sich nicht auf allgemeine und nichtssagende Redewendungen z.B...... beschränken."
Gruß
Meike
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64
05.07.2010 04:55 |
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Corleis
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mit nichts gekommen meine ich gar nichts.
nicht mal so was wie: Ihre Anzeige ist hier eingeggangen und wird unter dem Az ... geführt...
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65
05.07.2010 18:22 |
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jasper
Kaiser
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Und was hat Deine freundliche Nachfrage nach dem aktuellen Sachstand ergeben?
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66
05.07.2010 19:51 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Corleis
Zitat: |
Original von Corleis vom 29.03.2010
Anzeige ist heute raus... abwarten...
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Noch nicht neues!
Mein Gott das dauert!
Oder will hier vielleicht jemand was unter den Tisch kehren??? |
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Du warst auf jeden Fall mit Deinen Bedenken nicht allein, Corleis:
AMA vom 30. 03. 2010:
Die Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Pokerturnier in Berlin am 06. März 2010 werfen die Frage auf, ob es zulässig war, das Turnier außerhalb der Räume der Spielbank zu veranstalten, und ob die Unfallverhütungsvorschrift „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften eingehalten wurde.
Grüße
__________________ gmg
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67
06.07.2010 10:08 |
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foerster
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68
20.08.2010 09:16 |
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schneiderlein
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Die beiden bereits verurteilten Jugendlichen wollen die Aussage doch angeblich verweigern. Die beiden Täter, die jetzt angeklagt sind, verweigern sowieso. Das Geld ist auch noch verschollen. So wird es wohl ein reiner Indizienprozs. Bleibt die Frage, wie er ausgehen wird. Vielleicht verlässt der "amüsierte" Angeklagte am Ende sogar als freier Mann das Gericht - und lacht sich tot über unseren Rechtsstaat.
schneiderlein
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69
20.08.2010 16:02 |
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anders
Kaiser
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Zunächst geht es doch einmal festzustellen, ob ein verbotenes Glücksspiel vorgelegen hat.
Erst dann kann doch die "Milde" eingesetzt werden.
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70
21.08.2010 10:18 |
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schneiderlein
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Ich verstehe den für dieses Forum relevanten Ansatz. Für die Verurteilung der Räuber dürfte diese Frage jedoch keinerlei Relevanz haben. Oder?
schneiderlein
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71
23.08.2010 15:49 |
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anders
Kaiser
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Deutschland ein Paradies!
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73
25.08.2010 21:57 |
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foerster
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Bezogen auf was genau?
foerster
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74
28.08.2010 14:09 |
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anders
Kaiser
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Bezogen auf - genau das: "Die vier bereits verurteilten Jugendlichen machen im zweiten Prozess keine Angaben über die Drahtzieher. Einer von ihnen ist sogar von einer früheren Aussage abgerückt und will „möglicherweise“ nicht immer ganz bei der Wahrheit geblieben sein."
Bezogen auf die vier oder alle Beteiligten?
Wie großzügig wird das Gericht diesen Vorgang und die Tat wohl würdigen?
Darf oder muss man bei der Vorgehensweise bzw. der Tat auch von "Gangstern" sprechen?
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75
28.08.2010 18:06 |
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Corleis
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Rechtsgrundlage???
Ohne Worte... !!!
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76
26.09.2010 22:25 |
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Meike
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Hallo David,
danke für die Info.
Wenn man den Grund der Einstellung liest, ist es nicht verwunderlich,
denn der Veranstalter selbst muss sich auf eine schriftliche Genehmigung
verlassen können. Im Strafrecht gibt es auch den sogenannten Verbotsirrtum.
Ich hatte Deinen Beitrag hier damals anders verstanden, dass Du gegen den,
der die Genehmigung ausgestellt hatte, vorgehen wolltest.
Diese Einstellung ist nicht ohne Worte, sondern erklärt warum ein entscheidendes
Tatbestandsmerkmal, "ohne behördliche Erlaubnis" fehlt und daher Deine Anzeige
keinen Erfolg hatte.
Gruß
Meike
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77
27.09.2010 04:58 |
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Meike
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Gruß an alle,
den absoluten Glaubwürdigkeitsverlust eines Bundeslandes, welches ein Spielhallengesetz erlassen will, kann man nun im Internet nachlesen
http://www.focus.de/panorama/welt/glueck...aid_586304.html
Wer auf der einen Seite die Notwendigkeit von Spielhallengesetzen propagiert,
kann doch nicht mal eben wieder ein Hotel als Spielbank umwidmen ohne sich damit dem absoluten Glaubwürdigkeitsverlust auszusetzen,
oder sieht das jemand anders?
Gruß
Meike
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79
05.01.2011 12:23 |
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anders
Kaiser
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Hallo Meike,
zunächst einmal "NEIN"!
Wer ist da der Nutznießer?
Auch hier sieht man weider einmal wie wichtig ein "Nationales Glücksspielrecht ohne Ausnahmen jeglicher Art" ist.
Gruß
anders
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80
05.01.2011 22:13 |
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