Forum-Gewerberecht
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§ 14 GewO?
[quote] 6) 1Die erhobenen Daten dürfen nur für die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen verwendet werden. 2[u] Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen allgemein zugänglich gemacht werden[/u].
[/quote]
Gepostet am 14.12.2009 um 00:02 von:
Benutzer: Kay Löffler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=41159#post41159
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