unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Spielgeräte nach § 6 a SpielV » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): « vorherige 1 [2] 3 nächste »
Zum Ende der Seite springen Spielgeräte nach § 6 a SpielV 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
C.Kötter   Zeige C.Kötter auf Karte C.Kötter ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 28.12.2005
Beiträge: 32
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 214.221
Nächster Level: 242.754

28.533 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von C.Kötter


www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin aus Oldenburg,

bei den Photoplay bin ich mir nicht sicher, ob diese nun auch noch raus aus den Hallen müssen. Ich habe diese Dinger bisher nur als reine Unterhalter in den Hallen gesehen, bei denen im Rahmen einer Stand-alone-Lösung ohne Vernetzung ein paar Geschicklichkeitsspiele gespielt werden können.

Vermehrt werden jetzt wieder die alten "Herz-As-Geräte" rausgekramt, damit die Lücken gefüllt werden. Die werden mit € bespielt und bieten nicht die Möglichkeit eíner Rückgewähr. Haben aber eine Risikofunktion.

Würde mich interessieren, wie diese Geräte bei anderen Kommunen eingestuft werden.

Gruß aus Oldenburg
21 10.03.2006 10:05 C.Kötter ist offline E-Mail an C.Kötter senden Beiträge von C.Kötter suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.067.330
Nächster Level: 7.172.237

1.104.907 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Bei uns sind die mit einem Jackpot verknispelt und müssen raus.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
22 10.03.2006 13:28 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.010.121
Nächster Level: 7.172.237

162.116 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und ein freundliches Moin von zu Hause!

Das mit dem Trendy sehe ich auch so, wie der Kollege Steinmetz und der Großteil der anderen Kolleginnen und Kollegen!

Deshalb war auch mein "Wunsch" in der Verfügung, an der ich die letzten Tage gebastelt habe: "bitte rausnehmen oder Zwangsgeld zahlen!". Da der Spielhallenbetreiber wahrscheinlich weder das eine noch das andere möchte, warte ich gespannt auf die Entscheidung des Veraltungsgerichts! großes Grinsen

Ansonsten kann ich auch nur auf die bereits zitierte Entscheidung des VG Hamburg verweisen, in der das "Merkur Trendy" ausdrücklich als nicht zugelassenes "Fun-Game" eingestuft wurde.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
23 13.03.2006 18:49 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
beppo   Zeige beppo auf Karte beppo ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-70.jpg

Dabei seit: 16.03.2006
Beiträge: 48
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 317.591
Nächster Level: 369.628

52.037 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Stehe genau vor dem selben Problem. Lasse mir am Freitag vom Spielhallenbetreiber das Gerät bis ins kleinste Detail vorführen und entscheide dann, ob der Trendy raus muss.

Das zitierte Urteil des OVG Hamburg hab ich als pdf mal eben mit angehängt, und gleich noch einen hanseatischen Richterspruch.
Zitat:
Original von der_vollstrecker
Hallo,

also vom rein rechtlichen her ist es ziemlich unstrittig, dass es sich hier um so genannte FunGames handelt (siehe hierzu Urteil 1 Bf 215/04 vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht- hier werden die Trendy- Geräte direkt erwähnt).
Es waren mal ürsprünglich Geräte, bei denen Token über die Hopper ausgegeben wurden. Da die S der Regel und mit entwas Geschicklichkeit zwischen 10 und 30 Minuten dauern konnten (ein Spiel kostet 0,50 Cent), haben die meisten Spielhallenbetreiber die Auszahlung schon lange vor der neuen SpielV deaktiviert, weil hier nicht wirklich genug verdient wird, um es dann wieder auszuzahlen.

Nun wurden die Geräte duch Software entsprechend angepasst, womit sie vom Grundsatz der SpielV entsprechen, aber eigentlich immer noch "umgebaute" nicht genemigte Geldspieler sind.

Jedenfalls habe ich mit allen Spielhallenbetreibern ein Kompromiss gefunden. Die dürfen die Trendys stehen lassen, wenn die Software entsprechend angepast wird und die mechanisch technische Voraussetzung für die Auszahlung, also die Hopper entfernt werden.

Der Kompromiss ist dadurch zustande gekommen, weil nachweislich erkennbar wurde, dass hier "keine" Umsätze getätigt werden können, die das illegale Glücksspiel fördern. Und da ich ein Herz für die Betreiber habe, und diese wenigstens was in die Hallen stellen dürfen...

Gruß aus dem Harz


[Mod on]
EDIT by webmaster 18.04.2006, 16:25 Uhr: Die Dateianhänge wurden aus Gründen des Urheberrechts entfernt
[Mod off]


__________________
... und am Abend ein kühles

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von beppo: 22.03.2006 13:03.

24 21.03.2006 19:33 beppo ist offline E-Mail an beppo senden Homepage von beppo Beiträge von beppo suchen
Wiebke Kühn   Zeige Wiebke Kühn auf Karte Wiebke Kühn ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 48
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 317.236
Nächster Level: 369.628

52.392 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ein SONNIGES Moin aus Verden!

Zitat:
Original von C.Kötter
Vermehrt werden jetzt wieder die alten "Herz-As-Geräte" rausgekramt, damit die Lücken gefüllt werden. Die werden mit € bespielt und bieten nicht die Möglichkeit eíner Rückgewähr. Haben aber eine Risikofunktion.

Würde mich interessieren, wie diese Geräte bei anderen Kommunen eingestuft werden.


Ich hatte grade einen Anruf von einem Spielhallenbetreiber, bzw. einem Angestellten, der mir auch die Frage nach den "Herz-As-Geräten" gestellt hat. Ich habe leider überhaupt keine Ahnung, wie die Geräte funktionieren!?

Der Mitarbeiter hat mir gesagt, dass man dort Punkte gewinnen kann, mit denen man natürlich weiterspielen kann... Dann fallen die Geräte doch auch ganz klar unter § 6a Alternative a und müssen auch raus, bzw. dürfen gar nicht erst aufgestellt werden, oder?! Kopfkratz

25 19.04.2006 11:11 Wiebke Kühn ist offline E-Mail an Wiebke Kühn senden Homepage von Wiebke Kühn Beiträge von Wiebke Kühn suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.067.330
Nächster Level: 7.172.237

1.104.907 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Richtig!

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
26 19.04.2006 12:57 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Wiebke Kühn   Zeige Wiebke Kühn auf Karte Wiebke Kühn ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 48
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 317.236
Nächster Level: 369.628

52.392 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hey, denn hab ich die Sache ja doch verstanden! *freu*
27 19.04.2006 13:06 Wiebke Kühn ist offline E-Mail an Wiebke Kühn senden Homepage von Wiebke Kühn Beiträge von Wiebke Kühn suchen
Gambler´s Fun
Jungspund


Dabei seit: 21.04.2006
Beiträge: 14
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 92.125
Nächster Level: 100.000

7.875 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fungames, Herz As, und so.....

wut Guten Morgen,

ich habe den Eindruck, meine Damen und Herren, Sie haben nichts verstanden! Entschuldigen Sie, wenn ich mich oute. Ich gehöre seit Jahren zu der labilen Bevölkerungsgruppe, die sich in Spielhallen rumtreibt und die Sie deshalb schützen wollen. Haben Sie uns schon mal gefragt, ob wir geschützt werden wollen? Sie sprechen an einer anderen Stelle von 200.000 Spielsüchtigen (incl. Casinos, Wetten, u.a.) OK. Ich bin sicher, diese Zahl ist korrekt. (Casinos, werden die nicht von Ihren Chefs betrieben?) Wer schützt den die Anderen, die täglich die deutschen Spielhallen betreten und nicht süchtig geworden sind?

Ich spiele seit bestimmt 15 Jahren am Gerät Herz As. Allein weil es mir Spaß macht und weil es ein Gerät ist, an dem ich mit wenig Geld sehr sehr lange spielen kann ohne zu verlieren.

Sie wollen doch vor ungezügeltem Spiel schützen? Kennen Sie den einen Spieler, der an einem Herz As süchtig geworden ist? Ich gehe seit vielen Jahren in unterschiedlichen Spielhallen und habe dort auch schon mal gejobbt. Ich kenne niemanden, der einen Schutz am Herz As nötig hat.

Das gleiche gilt für Photo Play, Silverball und wie die Geräte mit Touchscreen alle heißen. Die dürfen außerhalb von Spielhallen von Kindern unter 6 Jahren gespielt werden und sollen in Läden ,die nur von Volljährigen betreten werden dürfen, verboten werden? Seit wann sind die mit dem Internet verbunden? Es hängt an der Telefondose und überträgt europaweit Ranglisten. Fördert Völkerverständigung jetzt den ungezügelten Spieltrieb?

Wollt Ihr uns diese Geräte wirklich nehmen? Warum, weil "Spielen" nicht zu Eurem Lebensbild gehört? Es ist aber meins und das von 1000en anderen Steuerzahlern. Schützt die, die Euren Schutz nötig haben, aber laßt uns in Ruhe.

Nein, danke. Ich möchte nicht geschützt werden.Danke
28 21.04.2006 12:32 Gambler´s Fun ist offline E-Mail an Gambler´s Fun senden Beiträge von Gambler´s Fun suchen
der_fragende   Zeige der_fragende auf Karte der_fragende ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-87.jpg

Dabei seit: 21.02.2006
Beiträge: 140
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 929.440
Nächster Level: 1.000.000

70.560 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Naja solche Meinungen gibt es halt auch .... was soll's smile

Wir setzen nur die Vorgaben der SpielV um --> wem dass nicht paßt --> sorry Pech gehabt.

Es ist ja nicht so wie es Euch eure "armen Betreiber" immer sagen --> dass das böse OA in die "heiligen Spielhallen" eindringt und die Aufsichten mit grober Gewalt fesselt und die doch so ungefährlichen und harmlosen Spielautomaten aus den Hallen mit nimmt.

Ich bin der Meinung, alles was der SpielV entspricht kann/wird und bleibt in den Hallen.
ALLES was der SpielV nicht entspricht --> KOMMT RAUS !!!! - Fertig und aus !!! Augen rollen

He und mal ganz ehrlich --> alle Leute die in die Spielhallen gehen sind über 18 Jahre --> wer in dem Alter immer noch nicht begriffen hat, dass sie an diesen Geräten für ein bissel "Geflimmere" und "Geblinkere" unverhältnismäßig viel Geld bezahlen --> selbst Schuld. Applaus

Ich habe bei der Vorführung von Löwen's MagicGame oder SunStar oder MultiStar usw.. gesehen wie man je nach Einsatz (5 - 100 fach) in ein paar Minuten 20 € und mehr bezahlen kann --> Sorry diese Leute sollten doch rechnen können .... selbst bei dem geringsten Einsatz wäre mir das Geld für die geringe Zeit zuviel. smile

Also wer sein Geld fürs Spielen ausgeben will .... soll es eben machen --> aber nur an Geräten die zulässig sind.


Viele Grüße aus dem thüringer Flachland Applaus
29 21.04.2006 13:01 der_fragende ist offline E-Mail an der_fragende senden Beiträge von der_fragende suchen Fügen Sie der_fragende in Ihre Kontaktliste ein
Gambler´s Fun
Jungspund


Dabei seit: 21.04.2006
Beiträge: 14
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 92.125
Nächster Level: 100.000

7.875 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke für diesen Kommentar, jetzt sehen wir doch mal ehrlich was Sie da antreibt. Sie haben ein persönliches Problem mit Spielern, nicht mit Spielhallen und deren illegales Treiben.

Es gibt auch Personen, die schauen sich 90 Min für 100 EUR an, wie Millionäre hinter einem Ball herlaufen in einem Stadion, welches dem Steuerzahler Unsummen gekostet hat. Auch die sind alle über 18 Jahre alt.

Ich habe für diese "Irren" kein Verständnis. Aber es geht mich nichts an. Merken Sie was!

Gruß
30 21.04.2006 13:53 Gambler´s Fun ist offline E-Mail an Gambler´s Fun senden Beiträge von Gambler´s Fun suchen
der_fragende   Zeige der_fragende auf Karte der_fragende ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-87.jpg

Dabei seit: 21.02.2006
Beiträge: 140
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 929.440
Nächster Level: 1.000.000

70.560 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@ Gambler's Fun --> eben es geht sie nichts an

Und wie und in welcher Art und Weise die Ordnungsbehörden ihre Arbeit machen --> werden sie sich kaum von einem "Spieler" vorschreiben lassen. schimpf

He Gambler's Fun ein Vorschlag hätte ich dann doch noch ..... formulieren sie doch die SpielV so um dass sie Ihnen paßt und reichen diesen dann zur Entscheidung im Bundesrat ein. wut

Und damit genug gemeckert ...

Wünsche allen ein schönes und sonniges Wochenende .... bis Montag


Grüße aus dem thüringer Flachland
31 21.04.2006 16:49 der_fragende ist offline E-Mail an der_fragende senden Beiträge von der_fragende suchen Fügen Sie der_fragende in Ihre Kontaktliste ein
webmaster   Zeige webmaster auf Karte
Administrator


images/avatars/avatar-3.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 391

Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.750.709
Nächster Level: 3.025.107

274.398 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

wir sind in diesem Forum an einer sachlichen Diskussion von Themen des Gewerberechts interessiert. Gegenseitige Vorwürfe ohne vernünftige Lösungsvorschläge bringen keinen weiter und tragen nur dazu bei, das wirklich interessante Themen zukünftig nur noch in geschlossenen Forenbereichen diskutiert werden.

@Gamblers 'Fun
Falls es noch nicht aufgefallen sein sollte - die ist kein Forum, das von einer Behörde eingerichtet wurde, sondern von einem Software-Haus betrieben wird. geschockt

Schönes Wochenende

webmaster
32 21.04.2006 17:15 E-Mail an webmaster senden Beiträge von webmaster suchen
Gambler´s Fun
Jungspund


Dabei seit: 21.04.2006
Beiträge: 14
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 92.125
Nächster Level: 100.000

7.875 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Doch, danke, ist mir aufgefallen. Aber die meisten Teilnehmer sind wohl Angestellte von Behörden und verdienen meinen Respekt.

Ihnen als Softwarehaus ist dann ja vielleicht aufgefallen, dass die Antworten auf meine Wortbeiträge im Durchschnitt nicht gerade herzlich waren...?

Komisch, ging es bei dieser Spielverordnung nicht ausschließlich um deren Schutz?

Übrigens, auch mein Vater war 30 Jahre bei einer Stadtverwaltung. Er verdient meinen uneingeschränkten Respekt!

Ich wünsche Ihnen allen ein "Schönes Wochenende"!
33 21.04.2006 18:11 Gambler´s Fun ist offline E-Mail an Gambler´s Fun senden Beiträge von Gambler´s Fun suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.010.121
Nächster Level: 7.172.237

162.116 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und ein freundliches Moin von zu Hause!

@Gambler's Fun: Vielleicht einfach mal den alten Spruch: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus" beachten - oder anders rum - "was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinen anderen zu!"

Denn, wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie in einem für Sie als Büroangestellten zum Austausch von fachlichen Informationenn wichtigen Forum, in dem Sie - nachdem Sie zumindest versucht haben, sich sachkundig zu machen, im ersten Satz des ersten Beitrages eines neuen Mitglieds folgendes lesen dürften oder müssten:

Zitat:
wut Guten Morgen, ich habe den Eindruck, meine Damen und Herren, Sie haben nichts verstanden!


Ihre Begeisterung über das neue Mitglied und dessen Äußerung, mit der dieses Ihnen und allen anderen Forenmitgliedern absolutes Nichtwissen, Unqualifikation, Dummheit und Unfähigkeit (und letztlich auch noch Faulheit - weil man sich nicht informiert) unterstellt, würde sich sicherlich ebenfalls in Grenzen halten und nicht unbedingt zum "Willkommen im Forum"-Ausruf führen. (Ich will hier kein Apostel sein, aber einfach mal drüber nachdenken!)

Bei der Spielverordnung ging es nicht ausschließlich um deren Schutz, sondern die SpielV ist zum Schutz der Spieler von den gewählten Volksvertretern erlassen worden. Wenn Spieler, wie z. B. Sie, nicht geschützt werden wollen, ist es ja durchaus auch Ihr gutes Recht. Nur dürfen Sie dann bitte nicht von diesem unseren Staat erwarten, dass er Sie irgendwann auffängt, wenn Sie alles verspielt oder verzockt haben sollten (wovor Sie sich hoffentlich selber schützen werden und können. Andere können dieses vielleicht nicht oder nicht mehr!)

Und dass die meisten Teilnehmer in diesem Forum Vertreter von Behörden sind, dürfte nachvollziehbar sein, da das Forum zumindest anfangs zum einen von einer Software-Schmiede für ein (meiner Meinung nach sehr gutem) Gewerbeprogramm zwecks Austausch von Anwenderproblemen geschaffen wurde , sich dann aber immer mehr zu einer Austauschplattform für diverse gewerberechtliche Probleme entwickelt hat. Dieses führte dann zum anderen auch dazu, dass das Forum nicht nur für die Nutzer des Programms "TIGRIS", sondern für alle Behördenvertreter und somit auch für die Allgemeinheit geöffnet wurde.

An aller anderen Forenteilnehmern:

Wie auch schon vom Webmaster gesagt, sollten wir alle in einem sachlichen und angemessenen Tonfall miteinander (egal ob Behördenvertreter, Spielhallenbetreiber, Gastwirt, Spieler oder "einfacher Bürger") diskutieren und Sachverhalte erörtern.

Hierzu habe ich, getreu dem Motto: "..........ooooooooooochhhhhh der Kramer" an anderer Stelle etwas mehr gesagt. Guckst Du hier!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
34 21.04.2006 19:23 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Marthy Marthy ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 31.03.2006
Beiträge: 19
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 125.417
Nächster Level: 125.609

192 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo lieber Kramer-Cloppenburg,

ich bin nach wie vor ein sehr interessierter Leser von diesem Forum.
Mein erster Beitrag ist vielleicht nicht ganz sachlich und im nachhinein auch falsch gewesen,
aber wenn sie von fachlicher Diskussion sprechen , sollten Sie vielleicht auch mal einen Rat- oder Vorschlag von uns Aufstellern annehmen.

Es wurde im Forum schon darauf hingewiesen ,aber ich möchte es noch einmal wiederholen,
einige Beamte der Ordnungsbehörden die diese Namen wie "Vollstrecker,Fahnder etc." benutzen stimmen mich schon nachdenklich.Einige Beiträge von diesen Kollegen noch mehr.

Mein erster Beitrag ist auch an so einem Tag entstanden, als ein "Fahndungsvollstrecker" in einer unserer Spielstätten seine "Arbeit" tat.
Voller Unwissen und nur mit ein paar Schlagwörtern und Paragrafen ausgerüstet ,wurden uns diverse Vorwürfe gemacht auf die ich hier nicht näher eingehen möchte.
Nur einer z.B.:Wir haben zu viele Geldspielgeräte! Es waren zwölf in einer alten 10er Konzession.

Was die sogenannten Fun-Games und Jackpots betrifft, stimme ich den Veränderungen die zu machen sind weitesgehend zu.
Von einem Umbau nach §6 will ich jetzt nicht anfangen.

Wenn aber die Diskussion über Herz-As,Photo Play oder Flipper geführt wird, wundert es mich schon ein bisschen, was für Meinungen hier kusieren.
Diese Geräte sind teilweise schon fast 20 Jahre alt und der Stundenverlust liegt, ohne es direkt nachgeprüft zu haben, sicher unter 20 €.

Ich bin immer bereit ,Vorort einen Termin zu machen, und diese Geräte zu erklären und denke es sollten auch Kompromisse geschlossen werden mit denen beide Seiten leben können.
Es gibt nun mal nicht nur "schwarz und weiß".

Wir Aufsteller versuchen sicherlich das beste für uns rauszuholen(was sich im rechtlichen Rahmen bewegt ), aber ist das nicht verständlich??
Ohne den Kollegen hier zu nahe zu treten, Sie bekommen das gleiche Geld, egal ob ein Fehler gemacht wird oder nicht.
Bei uns in den Spielstätten "zahlt" sich jeder Fehler oder vorschnelle Entschluß in barer Münze aus.

Und zum Schluß noch etwas in eigener Sache, ihr Ruf eilt Ihnen ja auch vorraus Herr Kramer,
das Sie zu den Hartlinern gehören.
Obwohl einige von Ihren Beiträgen sicherlich sehr interessant sind, sollten Sie auch einmal darüber Nachdenken ein paar Kompromisse mehr einzugehen.

Von meiner Seite kann ich sagen:wir wollen niemanden ärgen und auch keinen hinters Licht führen.
Leider habe ich aber nicht von Seiten der OB´s immer das Gefühl das hier genauso gedacht wird.

Grüsse Marthy

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Marthy: 21.04.2006 22:14.

35 21.04.2006 22:12 Marthy ist offline E-Mail an Marthy senden Beiträge von Marthy suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.010.121
Nächster Level: 7.172.237

162.116 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo, Marthy und nach dem ersten, leider sehr missglückten Fehlstart Willkommen im Forum!

Zuerst einmal vorweg, wenn man mich als sog. "Hartliner" bezeichnet, weil ich mich bemühe, eine klare Linie zu fahren und die Vorgaben der neuen SpielV in gleicher Form für alle Aufsteller und Spielhallenbetreiber in dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Cloppenburg entsprechend den Vorgaben des Landes Niedersachsen und der hier im Rathaus abgestimmten Verwaltungspraxis umzusetzen, muss ich dieses wohl so hinnehmen. Augen rollen Aber ich komme damit schon zurecht!

Dieses ganz besonders auch deshalb, weil mir in persönlichen Gesprächen oder Telefongesprächen mit mehreren Spielhallenbetreibern und Aufstellern, die anfangs auch nicht immer harmonisch verlaufen sind, bestätigt wurde, dass diese auch nicht unbedingt falsch ist. Von anderen, die trotz klarer Vorgaben weder die Abstände eingehalten, die Jackpot-Systeme oder die alten Fun-Games abgeschaltet oder abgebaut hatten und sich so bis in den April hinein (rechtswidrige) massive Wettbewerbsvorteile gegenüber den redlichen Betreibern verschafft haben, wurde ich teilweise sogar massiv persönlich angegriffen und beschimpft. Sicherlich bin ich auch für diese Spielhallenbetreiber ein sog. "Hartliner", der letztlich die Änderungen der SpielV auch mit entsprechenden Ordnungsverfügungen durchsetzt, so dass für alle Betreiber von Spielstätten die gleichen Voraussetzungen gegeben sind.

Und hinsichtlich der aufgestellten Geräte lasse ich mich sowohl von Aufstellern als auch von Spielhallenbetreibern, nicht nur aus meinem Zuständigkeitsbereich, beraten und stimme mich auch mit anderen Kolleginnen und Kollegen (nicht nur im Forum, sondern vor allem auch telefonisch) ab, um mich auch insofern möglichst umfangreich zu informieren. Und gleichwohl werde ich weder das umfangreiche und detaillierte Wissen über die Funktionsweise von Spielgeräten (egal ob Unrterhaltungsgeräte, alte "Fun-Games" oder Geld- und Warenspielgeräte) bekommen können, wie jemand, der seinen Lebensunterhalt mit derartigen Geräten verdient. Und deshalb werde ich auch immer auf entsprechende Hilfestellungen angewiesen sein und mir entsprechenden Rat holen.

Auch wenn man es mir vielleicht nicht glauben mag, will oder kann. Ich kann aufgrund der geführten Gespräche durchaus verstehen und nachvollziehen, welche großen Probleme, Sorgen und Ängste bei den Aufstellern und Spielhallenbetreibern vorhanden sind. Denn schon allein das abschalten, entfernen und unterbringen der nicht mehr zugelassenen Geräte verursacht erhebliche Zeit-, Personal-, Transport- und Unterbringungsprobleme. Auch dieses ist ebenso bekannt, wie die Tatsache, dass derjenige, der in der Vergangenheit massiv auf die jetzt illegalen "Fun-Games" gesetzt hat, nun u. U. erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Nur, auch hier wiederhole ich mich, haben nicht wir, die Behördenvertreter dieses zu verantworten oder zu vertreten, sondern diejenigen, die bei den Beratungen und Entscheidungen über die neue SpielV zugegen waren. Und auch dafür, dass keine Übergangsfristen (wie in der Vergangenheit) gewährt oder "Nachbesserungsmöglichkeiten" bei den sog. "Fun-Games", die ja bewusst in der Vergangenheit so und nicht als Unterhaltungsautomaten bezeichnet wurden vorgesehen sind, sollte man nicht mir oder den anderen Behördenvertretern, die sich bemühen, ihre Arbeit korrekt und im Einklang mit den rechtlichen Normen durchzuführen, vorwerfen.

Und bei unseren Kontrollen, die wir im übrigen immer zu zweit gemacht haben, haben wir weder die Spielgäste aus den Hallen verscheucht, dass Personal unter Druck gesetzt oder aber vor Ort Versiegelungen oder Schließungen vorgenommen. Vielmehr haben wir uns bemüht, den Ablauf in den Hallen so wenig wie möglich zu stören und noch nicht einmal die Gäste davon abgehalten, ohne Beeinträchtigungen an den Geräten weiter zu spelen. Nur haben wir dann unmittelbar darauf, soweit die v. g. massiven Verstöße festgestellt wurden, die entsprechenden Ordnungsverfügungen erlassen. Und hier steht dann auch ganz klar drin, was bis wann abzustellen ist. Auch dieses mag man als "hart" bezeichnen, aber eine andere Lösung sehe ich unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung leider nicht. Kopfkratz

Und wenn wir bei den Kontrollen festgestellt haben, dass in einer Spielhalle mit 150 qm und mehr an Spielfläche nun 12 statt 10 Geräte stehen, war dieses auch kein Problem. Denn durch die Regelung der SpielV darf man doch seit dem 01.01.2006 ingesamt 12 Geräte in einer solchen Spielhalle aufstellen, ohne dass eine neue Konzession erforderlich ist.

Vielleicht wäre es ja auch für Sie möglich, sich einmal mit allen Spielhallenbetreibern bzw. Aufstellern aus unserem Zuständigkeitsbereich zu unterhalten, so dass Sie sich dann ein eigenes Bild davon verschaffen können, ob die von uns angewandte Verwaltungspraxis wirklich so falsch und "hart" ist.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
36 21.04.2006 23:42 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Gambler´s Fun
Jungspund


Dabei seit: 21.04.2006
Beiträge: 14
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 92.125
Nächster Level: 100.000

7.875 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Sehr geehrter Herr Cramer-Kloppenburg,

vorab, an keiner Stelle habe ich den Forenmitgliedern "Nichtwissen, Unqualifikation, Dummheit und Unfähigkeit unterstellt. Ich habe keine Ahnung aus welchem Satz Sie diese Vorwürfe ableiten. Müssen wir uns von Forenmitgliedern als "armes Schwein" bezeichnen lassen. Darf ein Beamter Schutzprogramme der Casinos (Herrn Jürgen Schmitz) als Muster benutzen, obwohl es dort für den Spieler im Automatensaal (und nur damit lassen sich Spielhallen vergleichen) keinerlei Schutzmechanismen gibt. Sie haben recht, das ist in der Tat unqualifiziert. Wenn andere hier den Vergleich mit dem Casinos ziehen, kommt der Kommentar "nicht die alte Leier". Unfair, meine Herren! Und sind die Inhalte der hier zitierten Spielverordnung nicht "Schutzmaßnahmen".

Als ich in den Wald gerufen habe, schallte es bereits auf Behördenseit unsachlich heraus. Nehmen Sie nur als Beispiel die gesamten Äußerungen unter dem Punkt " Warum überwachen wir Spielhallen?". Und wenn sie die Kommentare von "der fragende" lesen, was ist hier sachlich?

Zitat: "He und mal ganz ehrlich, alle Leute die in die Spielhallen gehen sind über 18 Jahre. Wer in dem Alter immer noch nicht begriffen hat, dass sie an diesen Geräten für ein bissel "Geflimmere" und "Geblinkere" unverhältnismäßig viel Geld bezahlen, selber Schuld"

Hat das was mit "Austausch von fachlichen Informationen" zu tun. Hey, werde "ich" hier etwa als "dumm" bezeichnet? Jeglichen weiteren Kommentar schenke ich mir an dieser Stelle.

Bleiben wir mal sachlich: Ich hatte im Forum gefragt, welches Suchtpotential von einem Gerät wie Herz As ausgeht? Halten Sie, Herr Kramer-Cloppenburg, dieses Gerät für bedenklich?

Hier im Forum wird behauptet, "Photoplay" kann mit dem Internet verbunden werden. Stimmt das nach Ihren Informationen?

Ich war gestern in einer Spielhalle und es kam folgender Sachverhalt auf:

Wenn ein Spielhallenbetreiber ein Photoplay in einer Spielhalle abräumt, dann darf er es, laut Jugendschutzgesetz, in öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufspassagen, Gaststätten, Kantinen, u.a. aufstellen? Ist es richtig, dass Photoplay für Kinder unter 6 Jahren freigegeben ist?

Ihre Antwort interessiert mich sehr.

Ich wünsche allen hier im Forum ein "Schönes Wochenende".

Gruß
37 22.04.2006 09:32 Gambler´s Fun ist offline E-Mail an Gambler´s Fun senden Beiträge von Gambler´s Fun suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.443.664
Nächster Level: 5.107.448

663.784 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo und guten Morgen aus Neuss,

nachdem ich eine Weile nicht mehr in diesem Thread gelesen hatte, bin ich über die dort stattgefundene Entwicklung doch sehr erstaunt. Nach einigem Überlegen, ist mein Erstaunen jedoch durchaus positiv.

Dieser Thread hat seine Berechtigung, da er ja, wie der Name "Warum bewachen wir Spielhallen?" deutlich macht, nicht dazu dient, rechtliche Einzelfragen zu diskutieren, sondern Standpunkte zu vertreten oder zu überdenken.

Insbesondere ist hier Raum für persönliche Meinungen zu dem Thema.

Dass der Ton zwischenzeitlich etwas entglitten ist, ist in Anbetracht der Verwirrung, die die neue Spielverordnung sowohl auf Behörden-, wie auch auf Spieler - und Betreiberseite ausgelöst hat, vollkommen verständlich.

Nichts desto trotz erlaube ich mir, einige Anmerkungen zu machen:

Zitat:
Darf ein Beamter Schutzprogramme der Casinos (Herrn Jürgen Schmitz) als Muster benutzen, obwohl es dort für den Spieler im Automatensaal (und nur damit lassen sich Spielhallen vergleichen) keinerlei Schutzmechanismen gibt.

war die Reaktion auf

Zitat:
.....sehr interessant, die beiträge!!

aber warum immer nur auf die spielhallen schimpfen?
was ist mit den staatlichen kasinos??

Im Verwaltungsverfahren hat diese Argumentation weder auf Betreiber- noch auf Behördenseite etwas zu suchen. Das Verfahren bewegt sich auf dem Gebiet der SpielV. Dieser unterliegen die staatlichen Spielbanken nunmal nicht. (Mein Statement sollte auch nicht so ausgelegt werden, als wenn ich pro Casinos wäre. Dies ist nämlich nicht der Fall!)

Zitat:

Es war letzte Woche in einer Amtsstube. Dort saß ein Beamter mit Kaffee und Zigarette und bemerke nicht, dass ich bereits "Guten Morgen" gesagt habe.

Ist der süchtig?

Klar Antwort: ja!! Als Raucher und Kaffeetrinker erlaube ich mir diese Aussage. Ich behaupte aber auch nicht, ich hätte meine Nikotinsucht im Griff smile . Da ich jedoch im Büro selten mit Zigarette im Mund einschlafe, habe ich bisher noch jedes "Guten Morgen" gehört.

Dazu dient ja auch der Kaffee.großes Grinsen


Zitat:
Guten Tach auch,

wären Sie ein Richter, würde man Ihnen wegen Befangenheit das Mandat für diese Angelegenheit entziehen. Sie sprechen von Menschen wie mir!


Falsch!!! Es gehört zur Aufgabe von Mitarbeitern in Ordnungsbehörden, klare, am Gesetz orientierte Entscheidungen zu treffen. Auch wenn wir unsere persönliche Meinung zu den Dingen des Alltags haben, so fließen diese im Idealfall nicht in das Verwaltungsverfahren ein. Sollte derartiges offensichtlich in einem Bescheid auftauchen, so gibt es hierfür einen anderen Begriff, als "befangen". Dies sind sogenannte "sachfremde Erwägungen", die sogar zur Rechtswidrigkeit des Bescheides führen können.Nichts desto trotz erfolgt eine Identifikation mit der eigenen Arbeit. Nicknames wie, "Fahnder", "Vollstrecker" und andere resultieren daraus. Es wäre jedoch ein Fehler, anzunehmen, diese Eigenschaften würden sich gegen jeden richten, der mit der Ordnungsbhörde Kontakt hat. Es ist jedoch Aufgabe, bei rechtswidrigen Gewerbebetrieben zu Ermitteln (Fahnden) und zu Sanktionieren (Vollstrecken). Hierfür gibt es einen Ermittlungsgrundsatz und sogar ein Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Nun abschließend zu einem mir ganz wichtigen Punkt:@ Gambler's Fun
Zitat:
Müssen wir uns von Forenmitgliedern als "armes Schwein" bezeichnen lassen.

Wer ist denn wir?

Ich habe in meinem Statement eine ganz bestimmte Gruppe Spielhallengäste gemeint. In keiner Weise konnte der Eindruck entstehen, dass ich alle Besucher einer Spielhalle pauschal eingeordnet habe. Es sei denn, man will dies so verstehen!!!

Nur weil Sie, wie Sie angeben, ein reiner Spaßspieler sind, könne Sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Spieler in sozialer Isolation in Spielhallen sein gerade ausgezahltes ALG II verzockt. Dies geschieht aufgrund fehlender Alternativen.

Ich verurteile niemanden dafür, dass er in eine Spielhalle geht, und schon gar nicht, wenn sich jemand keinen anderen Lebensinhalt mehr vorstellen kann.

Und ich lasse nicht auf mir sitzen, dass ich Forenmitglieder als "arme Schweine" betitelt haben soll.

Sowohl die Tatsache, dass Sie sich an diesem Forum beteiligen (was ich - auch wenn's vielleicht gerade anders rüberkommt - sehr begrüße) wie auch Ausdrucksfähigkeit und Stil Ihrer Beiträge machen deutlich, dass Sie nicht zu dem von mir gemeinten Personenkreis gehören.

Ich nehme aber auch Ihre verharmlosenden Aussagen nicht ohne weiteres hin.

Dem von mir gemeinten Kreis ist der "Gambler's Fun" nämlich längst abhanden gekommen.

Also Bitte, hören Sie auf damit. Und lassen wir uns endlich wieder ehrlich streiten.


In diesem Sinne freue ich mich auf Ihre Beiträge.


Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
38 23.04.2006 09:36 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Gambler´s Fun
Jungspund


Dabei seit: 21.04.2006
Beiträge: 14
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 92.125
Nächster Level: 100.000

7.875 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Warum kontrollieren "Die" Spielhallen

Guten Morgen Herr Schmitz,

nachdem wir alle hier Dampf abgelassen haben, scheint nun die Sachlichkeit wieder Einzug zu halten. Ich lasse Ihr Statement mal so stehen, weil ein weiter Diskussion darüber nichts bringt. Nur ein Bemerkung: "Spielen" ist nicht mein Lebensinhalt, sondern ein Zeitvertreib und Nervenkitzel, wie bei manch andererm das Lottospielen.

Lassen wir mal Fungames (sind verboten, gut so) und Geldspielautomaten außen vor. Ich spiele seit 15 Jahren unter anderem auch an Herz As und auch gern an Touchscreen-Geräten wie Photoplay. Niemand kann behaupten, dass auch nur eine Person in Deutschland daran süchtig geworden ist.

Folge ich den Interpretationen in diesem Forum wollen Sie diese wirklich harmlosen und sehr unterhaltsamen Geräte in Spielhallen verbieten, weil sie der Meinung sind, dass diese SpVo. sie nicht zuläßt.

Ist es wirklich in Ihrem Interesse, dass diese Geräte verschwinden (meiner Meinung nach unbegründet) und nur noch die Geldspielgeräte (hier liegt der ausschließliche Suchtfaktor) übrig bleiben? Sie würden das Suchtpotential in den Spielhallen enorm steigern und den Besuchern keine Ausweichmöglichkei geben, wenn am Ende des Geldes kein Monat übrig bleibt.

Kein Gesetzgeber kann das gewollt haben. Allein diese Tatsache meine ich, wenn ich sage: Verlieren Sie hier nicht ihren Auftrag aus den Augen?
39 23.04.2006 10:38 Gambler´s Fun ist offline E-Mail an Gambler´s Fun senden Beiträge von Gambler´s Fun suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.010.121
Nächster Level: 7.172.237

162.116 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und ein freundliches Moin von zu Hause!

Wenn ich die beiden letzten Beiträge so lese bliebt festzustellen:

............Na, geht doch!

@Gambler's Fun: in meinem vorigen Statement habe ich die einleitenden Worte Ihres ersten Beitrages als Zitat wiedergegeben und daraus eben die entsprechenden Schlüsse (wie Sie halt aus anderen Statements) gezogen. Wenn Sie den Forenmitgliedern die von mir dahinein interpretierten Dinge nicht unterstellen (wollten) ist dieses doch jetzt ebenfalls geklärt. großes Grinsen

Und deshalb an dieser Stelle auch an Sie Willkommen im Forum!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
40 23.04.2006 19:27 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Seiten (3): « vorherige 1 [2] 3 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Spielgeräte nach § 6 a SpielV


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.323.243
Antworten: 37
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 287
Antworten: 0
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 12.173
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 20.279
Antworten: 4
Zertifizierte Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz Makler, Bauträger, Baubetreuer   16.10.2021 06:11 von Puz_zle     01.12.2023 06:43 von Puz_zle   Views: 355.659
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 347.752 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.953.787


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 239 | Gesamt: 0.323s | PHP: 99.69% | SQL: 0.31%