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Autor Beitrag
Thema: Betreibervertrag Spielhalle
C.Kötter

Antworten: 9
Hits: 9.456
26.06.2006 12:15 Forum: Spielrecht


Kann den Beitrag nicht finden. Muss ich mich erst registrieren lassen, damit ich Zugriff darauf bekomme?
Thema: Betreibervertrag Spielhalle
C.Kötter

Antworten: 9
Hits: 9.456
26.06.2006 11:26 Forum: Spielrecht


Moin Moin aus Oldenburg,

die Geschäftsräume habe ich gleich am nä. Tag versiegelt, damit B nicht weiterhin ohne Erlaubnis tätig ist. Gewerbe ist inzwischen von A. abgemeldet worden.
Das Weitere folgt. Danke für die Hinweise.

Gruß aus Oldenburg
Thema: Betreibervertrag Spielhalle
C.Kötter

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Betreibervertrag Spielhalle 23.06.2006 12:14 Forum: Spielrecht


Moin Moin aus Oldenburg,

ich habe da mal einen Fall, zu dem ich eure Meinung einholen möchte.
Der SV stellt sich wie folgt dar:
A hat eine Erlaubnis nach § 33 i beantragt und auch erhalten. Gewerbe wurde angezeigt und aufgenommen. Nach 3 Montaen erscheint A und teilt mit, das er selbst nicht verantwortlich tätig war, sondern B. Aus dem vorgelegten Betreibervertrag zw. A und B ist zu entnehmen, dass A die Erlaubnis nicht selbst aktiv ausfüllen will, sondern B zur Verfügung stellt. B hat sich verpflichtet sämtliche Kosten - auch Vergnügungsteuern - zu tragen. Die Einnahmen stehen auch B zu. Darüberhinaus gibt es noch einige Erkärungen zu den Folgen vertragswidrigen Verhaltens.

Da B die seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist, hat A das Gewerbe abgemeldet. In dem Gespräch mit A und dem Hinweis, dass hier ein Verstoss von A vorliegen könnte, wenn der Vertragsinhalt eine Stellvertretung gem. § 47 GewO begründen sollte und diese von A nicht angezeigt wurde, wurde erwidert, solche Verträge seien üblich, vor allem wären diese in NRW gängig.
Ich vermute vielmehr, dass B, dem kurz vorher die Erlaubnis für genau diese Spielstätte widerrufen wurde, und weiterhin Hauptmieter der Liegenschaft ist, auf diesem Wege versucht hat, einem erfolglosem Antragsverfahren aus dem Wege zu gehen.

Bevor ich ein OWi-Verfahren einleiten werde, muss ich mir natürlich sicher sein, ob es ein Verstoß gegen § 47 oder § 33 i GewO, damit ich auch den richtigen Asdressaten erwische.
Ist jemanden, schon einmal ein solches Vertragsverhältnis offiziell untergekommen?

Gruß aus Oldenburg
Thema: Arbeitswut
C.Kötter

Antworten: 55
Hits: 37.956
22.03.2006 08:57 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Moin Moin aus Oldenburg,

ja, ich bin am Montag auch dabei. Gerne auch bei einer anschließenden Runde in der Stadt. Empfehlen würde ich den "Franziskaner". Ist neu und soll sehr gut sein.

Gruß aus Oldenburg
Thema: FUN Games in Gaststätten
C.Kötter

Antworten: 4
Hits: 3.863
14.03.2006 14:18 Forum: Spielrecht


Moin Moin aus Oldenburg,

ich würde es folgermaßen sehen:

Die SpielV ist auf Grund von § 33 f GewO geändert worden. Dieser bezieht sich u. a. auf § 33 c GewO.
Da die Fun-Games unbetstritten als Geldspielgeräte zu werten sind, ist nach § 33 c Abs. 3 GewO eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von den Aufstellern bei den zust. Behörden einzuholen. Diese kann aber nicht erteilt werden, da eine PTB-Zulassung für diese Fun-Games nicht vorliegt.
Somit müssen diese Geräte raus aus den Gaststätten.

Gruß aus Oldenburg
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
C.Kötter

Antworten: 59
Hits: 39.956
10.03.2006 10:05 Forum: Spielrecht


Moin Moin aus Oldenburg,

bei den Photoplay bin ich mir nicht sicher, ob diese nun auch noch raus aus den Hallen müssen. Ich habe diese Dinger bisher nur als reine Unterhalter in den Hallen gesehen, bei denen im Rahmen einer Stand-alone-Lösung ohne Vernetzung ein paar Geschicklichkeitsspiele gespielt werden können.

Vermehrt werden jetzt wieder die alten "Herz-As-Geräte" rausgekramt, damit die Lücken gefüllt werden. Die werden mit € bespielt und bieten nicht die Möglichkeit eíner Rückgewähr. Haben aber eine Risikofunktion.

Würde mich interessieren, wie diese Geräte bei anderen Kommunen eingestuft werden.

Gruß aus Oldenburg
Thema: Geldspielgeräte in Wettannahmestelle ?
C.Kötter

Antworten: 5
Hits: 49.021
RE: Geldspielgeräte in Wettannahmestelle ? 16.02.2006 16:10 Forum: Spielrecht


Moin, Moin nach Geseke,

einen solchen Fall hatte ich hier vor knapp einem Jahr. Nur wurde hier erst garnicht ein Antrag nach § 33 c Abs. 3 gestellt worden ist. Bin auch erst nach 2 Monaten durch Zufall auf das Gerät gestoßen.
Gegen den Aufsteller habe ich ein Bußgeld festgesetzt und das Gerät entfernen lassen.

Eine Geeignetheitsbestätigung kann wegen der fehlenden Voraussetzungen hinsichtlich § 1 Abs. 1 SpielV nicht erfolgen.

Ich meine mich erinnern zu können, im Forum zu diesem Thema schon etwas gelesen zu haben. Aber wo Weißnicht

Gruß
Thema: Wann sind Fun Games zulässig?
C.Kötter

Antworten: 23
Hits: 17.597
16.02.2006 14:46 Forum: Spielrecht


Moin Moin aus Oldenburg,

die Ordnungsverfügung der Stadt Melle würde mich auch interessieren. Bei den ersten Kontrollen hier in Oldenburg und anschließenden Gesprächen mit den Betreibern, habe ich festgestellt, dass einige Betreiber den Rechtsstreit suchen werden. Es scheint, dass alleine schon durch den Ausschluss der Rückgewähr bei den Fun-Games, die Umsatz- und Besucherzahlen extrem zurückgegangen sind. Wenn die Abräumverfügungen erfolgen, wird sich der eine oder andere Betreiiber nicht mehr am Markt halten können.
Ich wäre an einem abgestimmten Vorgehen der Kommunen hier in der Weser-Ems-Region interessiert, zumal wir es z. T. mit den selben Gewerbetreibenden zu tun haben.

Gruß
Thema: Sportwetten
C.Kötter

Antworten: 72
Hits: 80.333
RE: Sportwetten 15.02.2006 10:33 Forum: Spielrecht


Moin Moin aus Oldenburg

Hier in Niedersachsen haben wir es etwas einfacher, da unser Innenministerium für die Untersagung zuständig ist. In Absprache mit diesem, verfahren wir hier wie folgt:

1. Entgegennahme Gewerbeanzeige
2. Schreiben an Gewerbetreibenden, dass die Aufnahme der Tätigkeit erst beim Vorliegen der notwendigen Erlaubnis erfolgen darf. Hinweis, dass die Angelegenheit an das Innenministerium zuständigkeitshalber abgegeben wird.
3. Übersendung einer Durchschrift Gewerbeanzeige ans Innenmisnisterium
4. Nach Aufnahme des Betriebes, Kontrolle der Beriebsräume, Fertigen von Bildern der Geschäftsräume Innen und Außen, Mitnahme Wettschein und Wettlisten.
5. Material dem Innenministerium zusenden.

Alles Weitere erfolgt von dort.

Im Übrigen verfahren wir hier auch so mit den Sportwettenterminals in den Spielhallen und Gaststätten.

Gruß
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
C.Kötter

Antworten: 59
Hits: 39.956
14.02.2006 11:17 Forum: Spielrecht


Wer Interesse am Schreiben der Gemeinde S. hat, dem schicke ich es gerne per Fax.

Gruß aus Ol
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
C.Kötter

Antworten: 59
Hits: 39.956
RE: Spielgeräte nach § 6 a SpielV 14.02.2006 10:31 Forum: Spielrecht


Moin Moin aus Oldenburg

Die Firma S. aus Meck-Pomm. scheint im Moment zu versuchen ihr Gerät "Casino-Life" großflächig auf den Markt zu bringen. Bei Gesprächen mit Spieklhallenbetreibern hier in Oldenburg habe ich erfahren, dass die Fa. massiv mit ihrem Produkt wirbt und auf die Prüfliste der Gemeinde S. verweist. Die Prüfliste habe ich mir bei der Kontrolle letzte Woche mitgenommen. Als ich meine Bedenken geäußert habe und der Spielhallenbetreiber das Gerät wieder abbauen ließ, wurde anschließend die Prüfliste bei mir im Büro wieder abgeholt. Sehr merkwürdig. Habe mir natürlich eine Kopie gemacht. Da ich kein Scanner habe, kann ich es leider nicht beifügen.
Es scheint, dass die Fa. versucht den Fuß bei einer Kommune in die Tür zu bekommen, um anschließend hierauf verweisen zu können.

Es ist also Vorsicht geboten.
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
C.Kötter

Antworten: 59
Hits: 39.956
Spielgeräte nach § 6 a SpielV 13.02.2006 12:30 Forum: Spielrecht


Moin, moin aus Oldenburg,

ich stehe z.Z. mit einem Automatenhersteller in Kontakt, der von mir eine schriftliche Einschätzung verlangt, dass sein Unterhaltungsspielgerät "Casino Life" den Anforderungen des § 6 a SpielV entspricht. Ein Spielhallenbetreiber möchte dieses Bildschirmgerät in seiner Halle aufstellen und betreiben und hat mich gebeten, das Gerät zu begutachten, bevor er eine Entscheidnung trifft
Es handelt sich um ein Gerät, an dem während des Betriebes Punkte zu gewinnen, die nur abgespielt werden können. Die Möglichkeit zur Chancenerhöhung besteht nicht. Löschung von Spielguthaben jederzeit für die letzten 60 Tage nachweisbar über eine Löschtabelle. Keine Wechselmöglichkeit zwischen den einzelnen im Gerät angebotenen Spielvariationen möglich.
Leider wird auch eine Verlosung angeboten, an dem der Spieler automatisch teilnimmt. Auch ein Gast der das Gerät nicht spielen möchte, kann kostenlos teilnehmen. Im Rahmen der Verlosung wird ein Geldbetrag bis zu 50 € "verlost". Es existiert sogar eine Prüfliste eines Ordnungsamtes einer Stadt aus Meck-Pomm., die als Arbeitshilfe zur ordnungsrechtlichen Bewertung für die Ordnungsämter herangeogen werden soll.

Meiner Einschätzung nach ist dieses Gerät nach der SpielV nicht zulässig, da es gegen § 9 Abs. 2 verstößt. Hier werden ganz klar Gewinnchancen in Aussicht gestellt, auch wenn ich dem "Kind" dem Namen "Verlosung" gebe. Des Weiteren bietet das Gerät Punkte zu gewinnen, die zum Weiterspielen berechtigen und fällt nach strenger Auslegung auch unter den § 6 a SpielV. Die von mir geforderte schriftliche Bestätigung werde ich natürlich nicht geben.

Ist jemanden das gerät "casino Life" bekant? Bilder habe ich beigefügt.

Gruß aus Oldenburg
Thema: Seminar "Die Neue Spielverordnung - Welche Änderungen bringt sie?" Termin: 16.01.2006
C.Kötter

Antworten: 3
Hits: 3.942
RE: Seminar "Die Neue Spielverordnung - Welche Änderungen bringt sie?" Termin: 16.01.2006 17.01.2006 15:14 Forum: Seminare und Veranstaltungen


Moin, moin aus Oldenburg.

Heute versuche ich mich zum ersten Mal in diesem interessanten und hilfreichen Forum.

Das Thema Spielverordnung scheint uns bundesweit zu überrollen. Es vergeht hier in Oldenburg kein Tag, an dem ich nicht von Spielhallenbetreibern angesprochen werde und um Auskunft zu der städtischen Vorgehensweise gebeten werde. Genaue Auskünfter kann ich aber noch nicht geben, da die SpielVo viele Fragen aufwirft, aber keine konkreten Antworten liefert

Es scheint, dass die meisten Betreiber lediglich den TOKEN-Auswurf abgestellt haben, aber sonstige Instrumentarien, wie Jackpotsysteme über Geldspiel- und Unterhaltungsspielgeräten weiter betreiben. Darüber hinaus tummeln sich anscheinend diverse Lotterien und Verlosungen, an denen kostenlos teilgenommen werden kann.

Kann mir jemand mitteilen, wann mit den Ausführungsbestimmungen zur SpielVo gerechnet werden kann. Danke
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