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Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   von zu Hause!

Das mit dem Trendy sehe ich auch so, wie der Kollege Steinmetz und der Großteil der anderen Kolleginnen und Kollegen!

Deshalb war auch mein "Wunsch" in der Verfügung, an der ich die letzten Tage gebastelt habe: "bitte rausnehmen oder Zwangsgeld zahlen!". Da der Spielhallenbetreiber wahrscheinlich weder das eine noch das andere möchte, warte ich gespannt auf die Entscheidung des Veraltungsgerichts!  großes Grinsen  

Ansonsten kann ich auch nur auf die bereits zitierte Entscheidung des VG Hamburg verweisen, in der das "Merkur Trendy" ausdrücklich als nicht zugelassenes "Fun-Game" eingestuft wurde.



Gepostet am 13.03.2006 um 18:49 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3204#post3204


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