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Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
Gambler´s Fun

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Photo Play 28.04.2006 08:16 Forum: Spielrecht


Wow! Ich war für mehrere Minuten sprachlos! Eine tolle Nachricht! Tröstet mich über den Verlust von Herz As hinweg. Danke!

Gruß und ein "Schönes Wochenende"
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
Gambler´s Fun

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Photo Play 27.04.2006 07:37 Forum: Spielrecht


Guten Morgen Herr Kramer-Cloppenburg,

mal wieder hier, vermisse ich noch eine Antwort, die wohl im Gewühl untergegangen ist:

Zitat: Wenn ein Spielhallenbetreiber ein Photoplay in eine Spielhalle abräumt, dann darf er es, laut Jugendschutzgesetz, in öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufspassagen, Gaststätten, Kantinen o.a. aufstellen? Ist es richtig, dass Photoplay für Kinder unter 6 Jahren freigegeben ist?

Bitte um Antwort.

Gruß
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
Gambler´s Fun

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Warum kontrollieren "Die" Spielhallen 23.04.2006 10:38 Forum: Spielrecht


Guten Morgen Herr Schmitz,

nachdem wir alle hier Dampf abgelassen haben, scheint nun die Sachlichkeit wieder Einzug zu halten. Ich lasse Ihr Statement mal so stehen, weil ein weiter Diskussion darüber nichts bringt. Nur ein Bemerkung: "Spielen" ist nicht mein Lebensinhalt, sondern ein Zeitvertreib und Nervenkitzel, wie bei manch andererm das Lottospielen.

Lassen wir mal Fungames (sind verboten, gut so) und Geldspielautomaten außen vor. Ich spiele seit 15 Jahren unter anderem auch an Herz As und auch gern an Touchscreen-Geräten wie Photoplay. Niemand kann behaupten, dass auch nur eine Person in Deutschland daran süchtig geworden ist.

Folge ich den Interpretationen in diesem Forum wollen Sie diese wirklich harmlosen und sehr unterhaltsamen Geräte in Spielhallen verbieten, weil sie der Meinung sind, dass diese SpVo. sie nicht zuläßt.

Ist es wirklich in Ihrem Interesse, dass diese Geräte verschwinden (meiner Meinung nach unbegründet) und nur noch die Geldspielgeräte (hier liegt der ausschließliche Suchtfaktor) übrig bleiben? Sie würden das Suchtpotential in den Spielhallen enorm steigern und den Besuchern keine Ausweichmöglichkei geben, wenn am Ende des Geldes kein Monat übrig bleibt.

Kein Gesetzgeber kann das gewollt haben. Allein diese Tatsache meine ich, wenn ich sage: Verlieren Sie hier nicht ihren Auftrag aus den Augen?
Thema: Warum überwachen wir Spielhallen?
Gambler´s Fun

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22.04.2006 10:43 Forum: Spielrecht


Guten Morgen Herr Kramer Kloppenburg,

ich habe Ihr Statement sehr intensiv gelesen und zeige an dieser Stelle Reue!


1. Ich muß mich in die Funktionen dieses Forum erst einarbeiten, klar ohne Bezug versteht hier niemand mehr was.

2. Hier stehen (wie ich an anderer Stelle ihnen bereits schrieb) Gefühlsäußerungen über Spieler, die nicht ok sind. Jeder der Spielhallen beriet, hat auch schon mal Personen beobachtet, deren Spielverhalten sehr nachdenklich stimmt. Aber das ist nicht die Masse, sondern, wie hier bereits mal geäußert 200.000 Personen (nicht nur in Spielhallen). Diese gilt es zu schützen. Richtig! Entschuldigung, wenn in diesem Zusammenhang meine Emotionen hier und da übergekocht sind. Aber in einem Kommentar wurde ich sogar gleich pauschal zu dieser "süchtigen" Gruppe gezählt.

Gerade in diesem "Thred" ist leider nichts sachlichenes zu entdecken und zwar von allein Beteiligten. Vielleicht würde es allen dienen, wenn der Punkt "Warum kontrollieren wir Spielhallen" herrausgenommen wird. Versetzen sie sich mal in die Rolle eines Spielers und lesen sie den ganzen "Thred" in einem Stück durch. Dann verstehen Sie, warum hier die Emotionen hochkochen.

Gruß
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
Gambler´s Fun

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22.04.2006 09:32 Forum: Spielrecht


Sehr geehrter Herr Cramer-Kloppenburg,

vorab, an keiner Stelle habe ich den Forenmitgliedern "Nichtwissen, Unqualifikation, Dummheit und Unfähigkeit unterstellt. Ich habe keine Ahnung aus welchem Satz Sie diese Vorwürfe ableiten. Müssen wir uns von Forenmitgliedern als "armes Schwein" bezeichnen lassen. Darf ein Beamter Schutzprogramme der Casinos (Herrn Jürgen Schmitz) als Muster benutzen, obwohl es dort für den Spieler im Automatensaal (und nur damit lassen sich Spielhallen vergleichen) keinerlei Schutzmechanismen gibt. Sie haben recht, das ist in der Tat unqualifiziert. Wenn andere hier den Vergleich mit dem Casinos ziehen, kommt der Kommentar "nicht die alte Leier". Unfair, meine Herren! Und sind die Inhalte der hier zitierten Spielverordnung nicht "Schutzmaßnahmen".

Als ich in den Wald gerufen habe, schallte es bereits auf Behördenseit unsachlich heraus. Nehmen Sie nur als Beispiel die gesamten Äußerungen unter dem Punkt " Warum überwachen wir Spielhallen?". Und wenn sie die Kommentare von "der fragende" lesen, was ist hier sachlich?

Zitat: "He und mal ganz ehrlich, alle Leute die in die Spielhallen gehen sind über 18 Jahre. Wer in dem Alter immer noch nicht begriffen hat, dass sie an diesen Geräten für ein bissel "Geflimmere" und "Geblinkere" unverhältnismäßig viel Geld bezahlen, selber Schuld"

Hat das was mit "Austausch von fachlichen Informationen" zu tun. Hey, werde "ich" hier etwa als "dumm" bezeichnet? Jeglichen weiteren Kommentar schenke ich mir an dieser Stelle.

Bleiben wir mal sachlich: Ich hatte im Forum gefragt, welches Suchtpotential von einem Gerät wie Herz As ausgeht? Halten Sie, Herr Kramer-Cloppenburg, dieses Gerät für bedenklich?

Hier im Forum wird behauptet, "Photoplay" kann mit dem Internet verbunden werden. Stimmt das nach Ihren Informationen?

Ich war gestern in einer Spielhalle und es kam folgender Sachverhalt auf:

Wenn ein Spielhallenbetreiber ein Photoplay in einer Spielhalle abräumt, dann darf er es, laut Jugendschutzgesetz, in öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufspassagen, Gaststätten, Kantinen, u.a. aufstellen? Ist es richtig, dass Photoplay für Kinder unter 6 Jahren freigegeben ist?

Ihre Antwort interessiert mich sehr.

Ich wünsche allen hier im Forum ein "Schönes Wochenende".

Gruß
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
Gambler´s Fun

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21.04.2006 18:11 Forum: Spielrecht


Doch, danke, ist mir aufgefallen. Aber die meisten Teilnehmer sind wohl Angestellte von Behörden und verdienen meinen Respekt.

Ihnen als Softwarehaus ist dann ja vielleicht aufgefallen, dass die Antworten auf meine Wortbeiträge im Durchschnitt nicht gerade herzlich waren...?

Komisch, ging es bei dieser Spielverordnung nicht ausschließlich um deren Schutz?

Übrigens, auch mein Vater war 30 Jahre bei einer Stadtverwaltung. Er verdient meinen uneingeschränkten Respekt!

Ich wünsche Ihnen allen ein "Schönes Wochenende"!
Thema: Warum überwachen wir Spielhallen?
Gambler´s Fun

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21.04.2006 17:07 Forum: Spielrecht


Dieser Komentar kommt zu spät und hätte Ihren Kollegen Schmitz treffen müssen. Er hat die Casinos auf einen moralisches Sockel gestellt. Also bitte nicht so. Das ist ignorant und unfair.
Thema: Warum überwachen wir Spielhallen?
Gambler´s Fun

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21.04.2006 17:05 Forum: Spielrecht


Leider habe sie überlesen, dass die Zahl 200000 von einem Ihrer Kollegen stammt. Es handelt sich hier um die Spielsüchtigen. ICH BIN NICHT SPIELSÜCHTIG. Die Zahl der Spielhallensympatisanten kenne ich nicht aber es werden wohl mehr sein. Uns hat man nicht gefragt.

Ich finde es gut, dass Sie Ihre Arbeit gewissenhaft machen. Das mache ich auch, aber man kann auch über das Ziel hinausschießen. Mancher Ihrer Kollegen sehen hier eher eine Berufung als ein Beruf.

Allein die Abteilung hier im Forum "Warum überwachen wir Spielhallen" läßt mich vor Wut schnaufen. Was bilden sich manche Ihrer Kollegen ein. Arbeiten beim Staat, der sich vorbehält das große Geschäft allein zu machen und führen sich hier als "Moralapostel" auf.

Wenn es hier nur um die Sache gehen würde, wäre es ja in Ordnung.

[m]EDIT by webmaster, 21.04.2006, 17:27, Bitte Die Forenregeln beachten!!! Wir bitten um einen angemessenen Ton im Forum.[/m]
Thema: Warum überwachen wir Spielhallen?
Gambler´s Fun

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Warum kontrollieren "Die" Spielhallen 21.04.2006 16:50 Forum: Spielrecht


Guten Tag Herr Schmitz,

wie Sie vielleicht gemerkt haben, bin ich Spieler. Es stellt sich mir die Frage, wann waren Sie das letzte Mal in einem staatlichen Casino?

Welche Maßnahmen ergreift denn der Staat gegenüber den Spielhallen:
im Vergleich:
Casinos: Spielhallen:
Ausweiskontrolle ja ja
2er Gruppen nein ja
Zwangspause 1 h nein nein
Gerätebeschränkung nein (Gerät an Gerät) ja (nicht mehr als 12)
Schwarze Liste jein (nicht im Autom.Saal) nein
begrenzten Std-Verlust nein ja
Alkoholverbot nein ja
Spielverordnung nein ja

Haben Casinos echt das Ziel, ein "armes Schw.. (ich hoffe sie wollen uns nicht als Schweine bezeichnen) vorm Verspielen von Haus und Hof zu schützen. Nein, Herr Schmitz. Gäbe es sonst den Fall, dass das Casino Dortmund Verluste eines Spielers gerichtlich wieder auszahlen mußte, weil sie in rücksichtslos abgezockt haben. Kennen Sie einen Aufsteller, der Verluste wieder auszahlen mußte?

Warum strebt eine Stadt wie Dortmund oder Berlin an, Automatendependancen (ohne Roulette und damit ohne der Möglichkeit der "Schwarzen Liste") in den Innenstädten zu errichten? Nicht damit sich die "Armen Schweine" dort aufwärmen können, wenn sie Haus und Hof in den Spielhallen verspielt haben. Der Staat will hier Kohle verdienen, sonst nichts. Ohne jeden Spielerschutz mit einer Vielzahl von geldfressenden Maschinen. Und Sie reden hier öffentlich von "Programmen zum Schutz der Spieler". Herr Schmitz wachen Sie auf.

Der Staat (die öffentliche Hand, die den Spieler schützen will), ihr Arbeitgeber, ist der größte unter den Abzockern. Also lenken sie nicht ab und heucheln, sie müßten uns vor den Spielautomaten in Spielhallen schützen. Übringens, an jedem Gerät wird ein Spieler vor übermäßigem Spiel gewahnt. In den Casinos finden sie einen solchen Hinweis vergebens.

Ein schönes Wochenende
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
Gambler´s Fun

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21.04.2006 13:53 Forum: Spielrecht


Danke für diesen Kommentar, jetzt sehen wir doch mal ehrlich was Sie da antreibt. Sie haben ein persönliches Problem mit Spielern, nicht mit Spielhallen und deren illegales Treiben.

Es gibt auch Personen, die schauen sich 90 Min für 100 EUR an, wie Millionäre hinter einem Ball herlaufen in einem Stadion, welches dem Steuerzahler Unsummen gekostet hat. Auch die sind alle über 18 Jahre alt.

Ich habe für diese "Irren" kein Verständnis. Aber es geht mich nichts an. Merken Sie was!

Gruß
Thema: Warum überwachen wir Spielhallen?
Gambler´s Fun

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21.04.2006 13:36 Forum: Spielrecht


Es war sogar ganz bestimmt eine Ausnahme!

Aber was soll dann diese Bemerkung vom 23.03 des Kollegen "Fahnder" zu rauchenden, abwesenden Spielern in Spielhallen? Zitat: "Immer wenn ich da rauskomme bin ich motiviert hier Verstöße weiter zu ahnden...

Hat der Mann ein persönliches Problem mit Spielern?

Ja, wir Spieler sind abwesend, weil wir uns mit dem Automat intensiv beschäftigen. Genauso wie jemand, der intensiv am PC arbeitet. Was geht Herrn Fahnder das an?

Hey, es gibt 200.000 Süchtige (zugegeben, 200.000 zu viel), davon sind ein Bruchteil in Spielhallen vertreten. Die kann er doch nicht alle in seinem Bezirk gesehen haben. Eure Arbeit ist gut und nötig. Greift Euch alle, die illegale Spielgeräte betreiben. Aber bitte behaltet Euren Auftrag im Auge.

Das Auszahlen an "Fungames" war schon immer verboten, warum habt ihr erst jetzt was dagegen unternommen? Was habt ihr denn die ganzen letzten Jahre gemacht? Einen Auftrag hattet ihr immer schon. Was habt ihr plötzlich gegen Silverball, Photoplay, Herz As und so? Die machen nicht süchtig!

Ihr arbeitet am Volkeswillen vorbei, wisst ihr das!

Gruß und schönes Wochenende!
Thema: Warum überwachen wir Spielhallen?
Gambler´s Fun

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Spielsucht 21.04.2006 12:59 Forum: Spielrecht


Hallo Herr Kramer-Cloppenburg,

Ihre Ausführung ist ja so weit ok, bis auf die Tatsache, dass man sich in staatlichen Casinos sperren lassen kann. Sie können sich im Roulettesaal sperren lassen, nicht aber im Automatensaal. Hier finde Sie die gleiche Zielgruppe wie in der Spielhalle. Nur hier werden sie erbarmungslos abgezockt. 3 - 4 Tage für ein Gehalt bleiben ihnen dort nicht. Es reichen 2 Stunden.
Thema: Warum überwachen wir Spielhallen?
Gambler´s Fun

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21.04.2006 12:51 Forum: Spielrecht


wut Guten Tach auch,

wären Sie ein Richter, würde man Ihnen wegen Befangenheit das Mandat für diese Angelegenheit entziehen. Sie sprechen von Menschen wie mir!

Es war letzte Woche in einer Amtsstube. Dort saß ein Beamter mit Kaffee und Zigarette und bemerke nicht, dass ich bereits "Guten Morgen" gesagt habe.

Ist der süchtig?
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
Gambler´s Fun

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Fungames, Herz As, und so..... 21.04.2006 12:32 Forum: Spielrecht


wut Guten Morgen,

ich habe den Eindruck, meine Damen und Herren, Sie haben nichts verstanden! Entschuldigen Sie, wenn ich mich oute. Ich gehöre seit Jahren zu der labilen Bevölkerungsgruppe, die sich in Spielhallen rumtreibt und die Sie deshalb schützen wollen. Haben Sie uns schon mal gefragt, ob wir geschützt werden wollen? Sie sprechen an einer anderen Stelle von 200.000 Spielsüchtigen (incl. Casinos, Wetten, u.a.) OK. Ich bin sicher, diese Zahl ist korrekt. (Casinos, werden die nicht von Ihren Chefs betrieben?) Wer schützt den die Anderen, die täglich die deutschen Spielhallen betreten und nicht süchtig geworden sind?

Ich spiele seit bestimmt 15 Jahren am Gerät Herz As. Allein weil es mir Spaß macht und weil es ein Gerät ist, an dem ich mit wenig Geld sehr sehr lange spielen kann ohne zu verlieren.

Sie wollen doch vor ungezügeltem Spiel schützen? Kennen Sie den einen Spieler, der an einem Herz As süchtig geworden ist? Ich gehe seit vielen Jahren in unterschiedlichen Spielhallen und habe dort auch schon mal gejobbt. Ich kenne niemanden, der einen Schutz am Herz As nötig hat.

Das gleiche gilt für Photo Play, Silverball und wie die Geräte mit Touchscreen alle heißen. Die dürfen außerhalb von Spielhallen von Kindern unter 6 Jahren gespielt werden und sollen in Läden ,die nur von Volljährigen betreten werden dürfen, verboten werden? Seit wann sind die mit dem Internet verbunden? Es hängt an der Telefondose und überträgt europaweit Ranglisten. Fördert Völkerverständigung jetzt den ungezügelten Spieltrieb?

Wollt Ihr uns diese Geräte wirklich nehmen? Warum, weil "Spielen" nicht zu Eurem Lebensbild gehört? Es ist aber meins und das von 1000en anderen Steuerzahlern. Schützt die, die Euren Schutz nötig haben, aber laßt uns in Ruhe.

Nein, danke. Ich möchte nicht geschützt werden.Danke
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