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Autor Beitrag
Thema: Insolvenzverwalter = Gewerbe?
Wiebke Kühn

Antworten: 2
Hits: 2.366
Insolvenzverwalter = Gewerbe? 12.12.2007 11:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin aus Verden!

Ich habe mal wieder eine Frage... Habe im Forum leider keinen passenden Beitrag gefunden.

Muss ein Anwalt, der sich überwiegend mit Insolvenzverwaltungen befasst, ein Gewerbe anmelden?

Lt. § 56 der Insolvenzordnung ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige, natürliche Person zum Insolvenzverwalter zu bestellen. Daraus schließe ich, dass ich als Insolvenzverwalter keine persönliche Dienstleistung höherer Art ausübe, die eine höhere Bildung erfordert und somit nicht unter die freien Berufe fällt... verwirrt

Somit stellt die Insolvenzverwaltung, ähnlich wie die Berufsbetreuung, ein anzeigepflichtiges Gewerbe dar?

Danke für Eure Beiträge!




Wiebke Kühn
Thema: Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens
Wiebke Kühn

Antworten: 7
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04.04.2007 14:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke für die prompte Antwort!

Sonnige Grüße und schöne Ostern


Wiebke Kühn
Thema: Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens
Wiebke Kühn

Antworten: 7
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04.04.2007 10:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin aus Verden!

@Civil Servant:
In welcher Ausgabe des Gewerbearchivs war denn die Abhandlung?




Wiebke Kühn
Thema: Geschäftsführerwechsel
Wiebke Kühn

Antworten: 12
Hits: 30.903
23.02.2007 07:37 Forum: Spielrecht


Moin aus Verden!

Im Bereich der Makler bekommen die GmbH's von uns eine Bestätigung, dass sie den Geschäftsführerwechsel angezeigt haben. Darin wird auch aufgeführt, wer jetzt mit der Geschäftsführung beauftragt ist. Bei Interesse kann ich das Schreiben gerne per Fax oder Email zur Verfügung stellen.




Wiebke Kühn
Thema: Hauptniederlassung Limited
Wiebke Kühn

Antworten: 7
Hits: 10.861
14.02.2007 15:46 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hier ist's eher der umgekehrte Fall: die gute Dame wollte ihre Anschrift in XYZ als HN eingetragen haben... smile

Wünsche schonmal einen schönen Feierabend! - und einen schönen Valentinstag - Blumen





Wiebke Kühn
Thema: Hauptniederlassung Limited
Wiebke Kühn

Antworten: 7
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Hauptniederlassung Limited 14.02.2007 14:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin aus Verden!

Kurze Frage, wenn jemand eine Ltd. gegründet hat, in der Gemeinde XYZ schon eine Zweigniederlassung angemeldet hat (die noch nicht im HR eingetragen ist), und bei mir eine unselbständige Zweigstelle anmeldet, muss ich doch die Anschrift in England als Hauptniederlassung angeben, oder? Die Anschrift in XYZ interessiert mich doch eigentlich gar nicht, oder?

Ändert sich das, wenn die Zweigniederlassung im HR eingetragen ist? Dadurch wird die Zweigniederlassung doch aber auch nicht zur Hauptniederlassung, oder?

Danke im Voraus!



Wiebke Kühn
Thema: Gewerbeanmeldung Schüler-Café
Wiebke Kühn

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Hits: 6.635
Gewerbeanmeldung Schüler-Café 06.02.2007 14:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin aus Verden!

In Verden wird in einer Schule ein Schüler-Café betrieben. Nun war der Zeitung zu entnehmen, dass das Café so gut läuft, dass wegen der hohen Umsätze wohl erstmals Steuern gezahlt werden müssen.

Bisher hat immer eine zehnte Klasse zusammen mit dem Klassenlehrer und unter Mithilfe der Eltern die Caféteria gemanagt (Wareneinkauf, Buchhaltung und Verkauf). Jetzt soll ein neuer Elternverein die Trägerschaft für das Café übernehmen. Der Elternverein wird dann voraussichtlich auch 1-Euro-Jobber beschäftigen.

Muss der Elternverein (wahrscheinlich als gemeinnützig anerkannt) ein Gewerbe anmelden? verwirrt verwirrt verwirrt

Danke vorab für eure Antworten!



Wiebke Kühn
Thema: Gewerbeabmeldung nach Brand
Wiebke Kühn

Antworten: 7
Hits: 3.781
03.01.2007 12:38 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Eigentümer und Betreiber sind identisch.

Denn werde ich ihm einen Hinweis auf § 8 GastG geben und mir den Fall für November auf Wiedervorlage legen.

Danke schonmal!



Wiebke Kühn
Thema: Gewerbeabmeldung nach Brand
Wiebke Kühn

Antworten: 7
Hits: 3.781
Gewerbeabmeldung nach Brand 03.01.2007 12:20 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin aus Verden!

Folgender Sachverhalt: Im Oktober ist eine Schankwirtschaft mehr oder weniger komplett abgebrannt. Nun habe ich den Eigentümer aufgefordert, das Gewerbe abzumelden, weil meiner Meinung nach das Gewerbe "aufgegeben" wurde -> es kann im Moment zumindest definitiv nicht mehr ausgeübt werden.

Der Eigentümer hat nach meinem dritten Schreiben angegeben, dass der Betrieb wiederaufgebaut werden soll.

Ich tendiere jetzt dazu, ihm erstmal ein halbes Jahr Zeit zu geben, wenn bis dann nichts passiert ist...??? Oder steht eine Betriebsaufgabe nicht eindeutig fest? Eure Meinung?



Wiebke Kühn
Thema: Gestattung u. persönliche Zuverlässigkeit
Wiebke Kühn

Antworten: 5
Hits: 9.599
04.12.2006 08:46 Forum: Gaststättenrecht


Moin aus Verden!

Wenn er die Konzession beantragt liegt ja auch ein Grund vor, um tiefer zu bohren. Da bekannt ist, dass er in der Nachbargemeinde ein Gewerbe betreibt, würde ich dort auch schriftlich um Stellungnahme bitten. Und wenn sich dann noch weitere Erkenntnisse ergeben, die eine GU begründen können, ein GU- bzw. Widerrufs-Verfahren einleiten.

Nochmal eben was anderes bei 3 aufgestellten Spielautomaten:

ist bei den Automaten durch zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen an den Geräten die Einhaltung von § 6 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes sichergestellt? (§ 3 Abs. 1 SpielV)



Wiebke Kühn
Thema: Schlüsseldienst - unselbstständige Zweigstelle
Wiebke Kühn

Antworten: 3
Hits: 9.278
04.12.2006 08:29 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin aus Verden!

Ich denke schon, dass beides erforderlich ist, da der § 38 nicht zwischen Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle differenziert.

Kann zumindest auf keinen Fall schaden, wir hatten z.B. schon den Fall, dass hier eine unselbständige Zweigstelle angemeldet wurde und das FZ zwei Einträge enthielt, von denen das Gewerbeamt der Hauptniederlassung noch nichts wusste... wut



Wiebke Kühn
Thema: Warnhinweis - Gewerbeauskünfte!!!
Wiebke Kühn

Antworten: 27
Hits: 40.269
14.06.2006 12:10 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin

Altes Thema, aber doch immer wieder aktuell!

Ich hatte grade eben (letzte Woche auch schon) einen Anruf - angeblich vom Servicetelefon der Rentenversicherung. Ich habe beide Male zurückgerufen (über die kostenlose Servicenummer), Mitarbeiterin nicht bekannt, heute hab ich mir ein Aktenzeichen geben lassen - auch nicht bekannt. Und es kam die Aussage "Normaler Weise werden wir von den Leuten angerufen." Also, Vorsicht ist geboten!

Sonnige Grüße aus Verden

Wiebke Kühn
Thema: Ausübung eines Handwerks im Reisegewerbe
Wiebke Kühn

Antworten: 7
Hits: 49.753
Ausübung eines Handwerks im Reisegewerbe 30.05.2006 11:55 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Moin aus Verden!

Ich habe mal wieder ein "Problemchen",...

Ich habe im August 2005 eine bis zum 14.08.2007 befristete Reisegewerbekarte auf die Tätigkeit "Friseurhandwerk" ausgestellt.

Mir liegt nunmehr eine "Anzeige" der Kreishandwerkerschaft vor, wonach diese Dame u.a. in einem Altenheim Preislisten ausgehängt hat, sich von der Zeitung als Existenzgründerin vorstellen lassen hat und auch ihr Auto mit Werbung versehen ist. Die Kreishandwerkerschaft bittet um Prüfung des Sachverhaltes.

Auf der Suche nach irgendwelchen Hinweisen, ob sie so Werbung machen darf, habe ich festgestellt, dass es in der ReisegewVwV die Textpassage

"Die Reisegewerbekarte berechtigt nicht zur Durchführung handwerklicher Tätigkeiten im stehenden Gewerbe (z.B. zur Durchführung von Aufträgen nach vorheriger Bestellung durch den Kunden aufgrund von Zeitungsanzeigen, Postwurfsendungen, Telefonbucheinträgen o.ä.), hierfür ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich."

gibt, die ich in die Reisegewerbekarte hätte eintragen müssen. Heul
Ich habe ihr bei Aushändigung der RGK gesagt, dass sie die Tätigkeit nur im Reisegewerbe ausüben darf, d.h. nur von Tür zu Tür gehen darf nach dem Motto "Guten Tag hier bin ich, ich bin Friseurin, haben Sie Bedarf?", aber das scheint sie wohl vergessen zu haben...

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Auf jeden Fall die Dame vorladen und die Textpassage nachträglich aufnehmen... Muss dazu ein Bescheid ergehen? Kann/Sollte ich die Werbung irgendwie ahnden? Bin absolut ratlos! verwirrt

Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen? anbeten

Vorab schonmal Danke !!!



Wiebke Kühn
Thema: Egon
Wiebke Kühn

Antworten: 1
Hits: 1.809
Egon 19.05.2006 11:20 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Man(n) kann nie vorsichtig genug sein! Unterschätze nie deine Ehefrau!



In diesem Sinne:

Ein schönes und hoffentlich sonniges Wochenende!



Wiebke Kühn

P.S.: Hoffentlich klappt das mit dem Hochladen...
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
Wiebke Kühn

Antworten: 59
Hits: 40.045
19.04.2006 13:06 Forum: Spielrecht


Hey, denn hab ich die Sache ja doch verstanden! *freu*
Thema: Spielgeräte nach § 6 a SpielV
Wiebke Kühn

Antworten: 59
Hits: 40.045
19.04.2006 11:11 Forum: Spielrecht


Ein SONNIGES Moin aus Verden!

Zitat:
Original von C.Kötter
Vermehrt werden jetzt wieder die alten "Herz-As-Geräte" rausgekramt, damit die Lücken gefüllt werden. Die werden mit € bespielt und bieten nicht die Möglichkeit eíner Rückgewähr. Haben aber eine Risikofunktion.

Würde mich interessieren, wie diese Geräte bei anderen Kommunen eingestuft werden.


Ich hatte grade einen Anruf von einem Spielhallenbetreiber, bzw. einem Angestellten, der mir auch die Frage nach den "Herz-As-Geräten" gestellt hat. Ich habe leider überhaupt keine Ahnung, wie die Geräte funktionieren!?

Der Mitarbeiter hat mir gesagt, dass man dort Punkte gewinnen kann, mit denen man natürlich weiterspielen kann... Dann fallen die Geräte doch auch ganz klar unter § 6a Alternative a und müssen auch raus, bzw. dürfen gar nicht erst aufgestellt werden, oder?! Kopfkratz

Thema: Verzicht auf Gewerbeanzeigen?
Wiebke Kühn

Antworten: 49
Hits: 32.055
03.04.2006 15:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin aus Verden!

Vielen Dank nach Ingolstadt für die Hilfestellung per Email! smile

@der_vollstrecker: Hier werden doch keine Köpfe abgerissen. großes Grinsen

Ich habe mich grade mit der Firma auf die Abgabe der Gewerbeanzeigen zu 1.), 6.) und 8.) geeinigt, d.h. die angemeldete phG meldet ab und die aktuellen phG's melden an. Und auf's Bußgeld verzichte ich natürlich auch, will ja nicht an einer Insolvenz Schuld sein. Augenzwinkern

Ich wünsche schonmal einen schönen Feierabend !



Wiebke Kühn
Thema: Verzicht auf Gewerbeanzeigen?
Wiebke Kühn

Antworten: 49
Hits: 32.055
29.03.2006 16:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin aus Verden!

ist das kompliziert... Also, ich sollte vielleicht nochmal klar stellen (für den Fall dass ich mich nicht korrekt ausgedrückt habe - eben weil ich den Sachverhalt ja kenne), dass bei uns nur die "... GmbH & Co. oHG" ansässig ist, hier ihren Discount-Markt bertreibt und sich daran nix verändert hat, nicht mal der Name... Die anderen Firmen sind (zum Glück) nicht in Verden ansässig. Es geht also nur um die Anzeigepflicht der phG's.

Ich verfluche wirklich schon den Tag, an dem dieses blöd Schreiben bei uns eingegangen ist... wut

@Ingolstadt und der_vollstrecker:
Bei euch in der Gemeinde/Stadt gibt's den Discounter auch(ich hoffe, ihr wisst, um wen es geht, ansonsten evtl. kurz eine PN an mich), wie sehen bei euch die Gewerbeakten aus? Sind die auf dem Laufenden? Habt ihr auch das Schreiben von Herrn M.M. bekommen?

Ich glaub, für heute mach ich Feierabend

Thema: Verzicht auf Gewerbeanzeigen?
Wiebke Kühn

Antworten: 49
Hits: 32.055
RE: Verzicht auf Gewerbeanzeigen? 28.03.2006 09:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein sonniges Moin aus Verden!

Ich bin begeistert von so vielen schnellen Antworten! Nochmals ein ganz herzliches Danke an dieser Stelle! smile Aber ein paar Fragen habe ich noch: (hoffentlich funktioniert das mit dem Zitieren...)

Zitat:
Original von Ingolstadt
Eine Gewerbeanzeige ist erforderlich, wenn nach der Verschmelzung eine andere Person entsteht. Wenn eine GmbH in einer anderen aufgeht, ist die aufgegangene GmbH "gestorben" und abzumelden. Bei der aufnehmenden GmbH ist keine Anzeige erforderlich, sofern sich der Geschäftsgegenstand oder die Niederlassung nicht ändert. Andernfalls wäre eine Abmeldung und eine Ummeldung erforderlich.
...


Die aufnehmende GmbH muss doch aber anmelden, wenn sie bisher nicht phG in der GmbH & Co. KG war, oder?

Zitat:
Original von Ingolstadt
Bei Gesellschafteraustritten kommt es darauf an, ob sich der Gesellschaftsgegenstand oder die Niederlassung ändert (beim verbleibenden Gesellschafter) und ob der Austretende das Gewerbe beendet, oder verändert (Ummeldung, Abmeldung).


Das verstehe ich irgendwie nicht so ganz... verwirrt Ich zweifel schon langsam an meinen Gewerberechtskenntnissen... Kopfkratz In meiner GewAnzVwV find ich zu Personengesellschaften folgenden Passus:
"Bei den Personengesellschaften sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden, nicht dagegen die Personengesellschaft als solche.
Bei einer OHG muss daher jeder geschäftsführungsberechtiger Gesellschafter eine Gewerbeanzeige abgeben. Aus diesem Grund ist beim Eintritt eines weiteren geschäftsführungsberechtigten Gesellschafters oder beim Ausscheiden eines geschäftsführungsberechtigten Gesellschafters eine entsprechende Gewerbean- oder -abmeldung zu erstatten.
...
Ebenso muss bei einer KG jede phG eine Gewerbeanzeige erstatten."

Da steht nix von "Bei Gesellschafteraustritten kommt es darauf an, ob sich der Gesellschaftsgegenstand oder die Niederlassung ändert..." Wo finde ich das??? Weißnicht

Ich verfluche es schon fast, dass ich mich gleich an den Fall rangemacht habe (hab glaub ich 3 Stunden dran gesessen Formulier ), die 3 Kollegen im Kreis waren alle sehr dankbar, als ich Ihnen mein Schreiben zukommen lassen habe, weil sie sich bisher nicht rangetraut haben. Die Firma dürfte auch bei dem ein oder anderen von euch ansässig sein, es handelt sich um einen (Lebensmittel-) Discounter, der glaub ich irgendwas bei 1.000 Filialen in Deutschland hat...

Thema: Verzicht auf Gewerbeanzeigen?
Wiebke Kühn

Antworten: 49
Hits: 32.055
Verzicht auf Gewerbeanzeigen? 27.03.2006 14:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein herzliches Moin aus Verden!

Ich habe ein "Problemchen", ich habe HR-Auszüge zugeschickt bekommen, wonach sich folgende Wechsel bzw. Änderungen ergeben haben:

1.)Die Firma „... GmbH“ wurde durch Verschmelzung mit der „... AG & Co. KG“ aufgelöst und ist somit als persönlich haftender Gesellschafter aus der Firma „... GmbH & Co. KG“ ausgetreten (30.12.2004).

2.)Die Firma „... AG & Co. KG“ ist aufgrund der Verschmelzung mit der Firma „... GmbH“ als persönlich haftender Gesellschafter in die Firma „... GmbH & Co. KG“ eingetreten (30.12.2004).

3.)Die Firma „... GmbH & Co. oHG“ ist als persönlich haftender Ge-sellschafter in die Firma „... GmbH & Co. KG“ eingetreten (25.04.2005).

4.)Die Firma „... AG & Co. KG“ ist als persönlich haftender Gesellschafter aus der Firma „... GmbH & Co. KG“ ausgetreten (25.04.2005).

5.)Die Rechtsform der Firma „... GmbH & Co. KG“ wurde von einer Kommanditgesellschaft in eine Offene Handelsgesellschaft, die „... GmbH & Co. oHG“ umgewandelt (26.04.2005).

6.)Die Firma „... GmbH“ ist als persönlich haftender Gesellschafter in die Firma „... GmbH & Co. oHG“ eingetreten (26.04.2005).

7.)Der Name der Firma „... GmbH & Co. oHG“ wurde in „... GmbH & Co. OHG“ geändert (17.01.2006).

8.)Die Firma „... AG & Co. KG“ ist als persönlich haftender Gesellschafter in die Firma „... GmbH & Co. OHG“ eingetreten (17.01.2006).

9.)Die Firma „... GmbH & Co. oHG“ ist als persönlich haftender Gesellschafter aus der Firma „... GmbH & Co. OHG“ ausgetreten (17.01.2006).

Meines Erachtens müssen daraufhin folgende Gewerbeanzeigen abgegeben werden:

1.)Eine Gewerbeabmeldung der Firma „... GmbH“ für die „... GmbH & Co. KG“ wegen Austritt als Gesellschafter zum 30.12.2004.

2.)Eine Gewerbeanmeldung der Firma „... AG & Co. KG“ für die „... GmbH & Co. KG“ wegen Eintritt als Gesellschafter zum 30.12.2004.

3.)Eine Gewerbeanmeldung der Firma „... Holding GmbH & Co. oHG“ für die „... GmbH & Co. KG“ wegen Eintritt als Gesellschafter zum 25.04.2005.

4.)Eine Gewerbeabmeldung der Firma „... AG & Co. KG“ für die „... GmbH & Co. KG“ wegen Austritt als Gesellschafter zum 25.04.2005.

5.)Eine Gewerbeabmeldung der Firma „... GmbH & Co. oHG“ für die „... GmbH & Co. KG“ wegen Wechsel der Rechtsform und Ausschluss von der Vertretung zum 26.04.2005.

6.)Eine Gewerbeanmeldung der Firma „... GmbH“ für die „... GmbH & Co. OHG“ wegen Wechsel der Rechtsform und Eintritt als Ge-sellschafter zum 26.04.2005.

7.)Eine reine Namensänderung ist nicht anzeigepflichtig.

8.)Eine Gewerbeanmeldung der Firma „... AG & Co. KG“ für die „... GmbH & Co. OHG“ wegen Eintritt als Gesellschafter zum 17.01.2006.

9.)Der Austritt als persönlich haftender Gesellschafter ist gem. § 14 Abs. 1 GewO anzeigepflichtig. Da aber die Firma „... GmbH & Co. OHG“ seit dem 26.04.2005 von der Vertretung der Firma „... GmbH & Co. OHG“ ausgeschlossen ist, braucht keine Gewerbeanmeldung als persönlich haftender Gesellschafter der „... GmbH & Co. OHG“,und somit bei Austritt als persönlich haftende Gesellschaft auch keine Gewerbeabmeldung erfolgen.

Steigt da noch irgendwer durch??? Kopfkratz

Jetzt hat mich die Firma angerufen und gefragt, ob diese vielen, vielen Gewerbeanzeigen wirklich notwendig sind oder ob es ausreicht, wenn die Gewerbeanzeigen zu 1.) und 8.) abgegeben werden. verwirrt

Es ist doch richtig, dass bei Personengesellschaften jeder geschäftsführungsberechtigter Gesellschafter, bzw. jeder persönlich haftender Gesellschafter eine Gewerbeanzeige erstatten muss, daher muss ich doch eigentlich auf alle Gewerbeanzeigen bestehen, oder?

Würdet ihr noch ein Bußgeldverfahren einleiten, weil die letzte mir vorliegende Gewerbeanzeige von 1998 ist? Dazu kommt noch, dass der erste Eintrag im eingereichten HR-Auszug von 2003 ist, da heißt die Firma "... GmbH & Co. oHG", lt. meiner Gewerbeanmeldung von 1998 ist es aber eine GmbH & Co. KG, bei der Umwandlung hätten doch auch schon Gewerbeanzeigen abgegeben werden müssen, oder?

Schonmal anbeten anbeten Danke im Voraus!
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