Forum-Gewerberecht

» Spielgeräte nach § 6 a SpielV «

Sehr geehrter Herr Cramer-Kloppenburg,

vorab, an keiner Stelle habe ich den Forenmitgliedern "Nichtwissen, Unqualifikation, Dummheit und Unfähigkeit unterstellt. Ich habe keine Ahnung aus welchem Satz Sie diese Vorwürfe ableiten. Müssen wir uns von Forenmitgliedern als "armes Schwein" bezeichnen lassen. Darf ein Beamter Schutzprogramme der Casinos (Herrn Jürgen Schmitz) als Muster benutzen, obwohl es dort für den Spieler im Automatensaal (und nur damit lassen sich Spielhallen vergleichen) keinerlei Schutzmechanismen gibt. Sie haben recht, das ist in der Tat unqualifiziert. Wenn andere hier den Vergleich mit dem Casinos ziehen, kommt der Kommentar "nicht die alte Leier". Unfair, meine Herren! Und sind die Inhalte der hier zitierten Spielverordnung nicht "Schutzmaßnahmen".

Als ich in den Wald gerufen habe, schallte es bereits auf Behördenseit unsachlich heraus. Nehmen Sie nur als Beispiel die gesamten Äußerungen unter dem Punkt " Warum überwachen wir Spielhallen?". Und wenn sie die Kommentare von "der fragende" lesen, was ist hier sachlich?

Zitat: "He und mal ganz ehrlich, alle Leute die in die Spielhallen gehen sind über 18 Jahre. Wer in dem Alter immer noch nicht begriffen hat, dass sie an diesen Geräten für ein bissel "Geflimmere" und "Geblinkere" unverhältnismäßig viel Geld bezahlen, selber Schuld"

Hat das was mit "Austausch von fachlichen Informationen" zu tun. Hey, werde "ich" hier etwa als "dumm" bezeichnet? Jeglichen weiteren Kommentar schenke ich mir an dieser Stelle.

Bleiben wir mal sachlich: Ich hatte im Forum gefragt, welches Suchtpotential von einem Gerät wie Herz As ausgeht? Halten Sie, Herr Kramer-Cloppenburg, dieses Gerät für bedenklich?

Hier im Forum wird behauptet, "Photoplay" kann mit dem Internet verbunden werden. Stimmt das nach Ihren Informationen?

Ich war gestern in einer Spielhalle und es kam folgender Sachverhalt auf:

Wenn ein Spielhallenbetreiber ein Photoplay in einer Spielhalle abräumt, dann darf er es, laut Jugendschutzgesetz, in öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufspassagen, Gaststätten, Kantinen, u.a. aufstellen? Ist es richtig, dass Photoplay für Kinder unter 6 Jahren freigegeben ist?

Ihre Antwort interessiert mich sehr.

Ich wünsche allen hier im Forum ein "Schönes Wochenende".

Gruß



Gepostet am 22.04.2006 um 09:32 von:
Benutzer: Gambler´s Fun
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=4634#post4634


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