Forum-Gewerberecht
» Spielgeräte nach § 6 a SpielV «
aus Oldenburg,
bei den Photoplay bin ich mir nicht sicher, ob diese nun auch noch raus aus den Hallen müssen. Ich habe diese Dinger bisher nur als reine Unterhalter in den Hallen gesehen, bei denen im Rahmen einer Stand-alone-Lösung ohne Vernetzung ein paar Geschicklichkeitsspiele gespielt werden können.
Vermehrt werden jetzt wieder die alten "Herz-As-Geräte" rausgekramt, damit die Lücken gefüllt werden. Die werden mit € bespielt und bieten nicht die Möglichkeit eíner Rückgewähr. Haben aber eine Risikofunktion.
Würde mich interessieren, wie diese Geräte bei anderen Kommunen eingestuft werden.
Gruß aus Oldenburg
Gepostet am 10.03.2006 um 10:05 von:
Benutzer: C.Kötter
Der Original-Beitrag :
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