Zusatzgeräte in Bauartzulassung |
eddy77
Grünschnabel
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Zusatzgeräte in Bauartzulassung |
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Hallo,
ich bin neu auf dem Gebiet der GGSG und hab da eine Frage auch in Bezug §7 SpielV.
In vielen Zulassungen, die auf den Seiten der PTB veröffentlicht sind, wird als Zusatzgerät der Tresorständer DuoPerfect bzw. ähnliche von der Firma angegeben.
Es gibt ja aber auch noch Tresorständer anderer Firmen, die nicht in der Zulassung erwähnt werden, aber mit den die GGSG ja betrieben werden können. Wenn jetzt ein zu prüfendes Gerät an so einem nicht erwähnten Tresorständer hängt, wird dann die Prüfplakete verweigert?
Ich komm mit dem Satz in der Zulassung:
"Zusatsgeräte können durch funktionsgleiche, in Abschnitt 5 genannte, ersetzt werden, wenn ihr Typ nicht näher spezifizert ist.
Aber in Abschnitt 5 steht der Tresorständer DuoPerfekt. "
Nicht zu recht, da irgendwie funktionsgleich nicht definiert ist.
Geht da also kein TWIN?
Danke schon mal für die Antworten.
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1
03.02.2008 20:20 |
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Solon
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gmg
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RE: Zusatzgeräte in Bauartzulassung |
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Hallo eddy77,
willkommen im Forum !
Ergänzende Frage von meiner Seite:
Was passiert eigentlich, wenn Geldspielgeräte mit Tresorständern betrieben werden, die nicht - einzeln aufgeführt - in der Zulassung zur Nutzung freigegeben wurden ?
Registriert das Geldspielgerät dann zutreffend den Geldzu- und den Geldabfluß mittels Tresorständer ?
Ist dann die fehlerfreie elektronische Kommunikation zwischen den Geräten gewährleistet ?
Grüße
__________________ gmg
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2
04.02.2008 18:53 |
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Solon
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Erhard
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Auf Eddys Frage sollten eigentlich nur das BMWI und/oder die PTB antworten !!!
Oder Eddy sendet seine Frage/n direkt an die oben benannten Stellen.
__________________ Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
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3
04.02.2008 19:29 |
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Meike
Foren Gott
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Guten Morgen Eddy,
willkommen im Forum.
Ich sehe es genauso wie Erhard und werde daher auf Deine Fragestellungen nicht antworten.
Vielleicht antwortet unser Forumsmitglied Daloglu.
Er wäre hier der richtige Ansprechpartner.
Gruß Meike
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4
05.02.2008 05:12 |
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dieter116
König
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Der sitzt wohl in der Ecke und grämt sich, weil Paule das Prüfergeschäft an sich gerissen hat und er dann bald arbeitslos ist.
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5
05.02.2008 06:09 |
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eddy77
Grünschnabel
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Hallo,
vielen Dank für Eure Begrüßung und auch die Unterstützung.
Ich hab mir sowas ähnliches schon gedacht. Da ich telefonisch aber bei der PTB niemanden erreicht habe, hab ich die Anfrage mal per MAil gesendet und warte nun ob ich eine Antwort bekommen.
Diese würde ich dann hier auch zur Verfügung stellen.
Viele Grüße
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6
05.02.2008 09:35 |
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eddy77
Grünschnabel
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Hallo,
heißt das dann, das was nicht in der Zulassung steht ist illegal.
Was wiederum bedeuten würde, keine Prüfplakette, was dann dazu führen würde, das die Firma GeWeTe das Monopol hat, weil ich keine andere in den Zulassungen für die Tresorständer finden konnte????
Gruß
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8
05.02.2008 16:19 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von eddy77
Hallo,
heißt das dann, das was nicht in der Zulassung steht ist illegal.
Was wiederum bedeuten würde, keine Prüfplakette, was dann dazu führen würde, das die Firma GeWeTe das Monopol hat, weil ich keine andere in den Zulassungen für die Tresorständer finden konnte????
Gruß |
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Ja, so sehe ich das!
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9
05.02.2008 16:27 |
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eddy77
Grünschnabel
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Hallo,
ich hatte ja an die PTB geschrieben und habe heute auch Antwort bekommen. Hier die doch sehr erschreckene Mitteilung:
Zitat on:
Um den Vollzug der Spielverordnung transparent zu halten, ist es erforderlich, die Übereinstimmung des Nachbaugerätes mit seiner zugelassenen Bauart (Konformitätsfeststellung) einfach und formal nachvollziehbar zu machen. Das trifft im Grundsatz natürlich auch auf das System der Nachprüfung von GSG nach §7 SpielV zu, obgleich mit dem Einsatz der Inspektoren eine qualifizierte, mehr sachbezogene Konformitätsfeststellung angestrebt wird.
Weil Schnittstellen zu Zusatzgeräten kritische Einstiegspunkte sind, um Spielsysteme zu beeinflussen, sieht die Technische Richtlinie (Absatz 1.6) vor, dass nur der Anschluss von solchen Zusatzgeräten erlaubt ist, die im Zulassungsschein aufgeführt sind. Um das angesprochene Problem der Tresorständer in Ihrem Interesse zu lösen, wäre also ein entsprechender Ergänzungsantrag des Inhabers der Bauartzulassung an die PTB zu richten.
Zitat off
Das kann ja noch lustig werden.
Gruß und schönen Tag noch
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10
06.02.2008 12:03 |
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magnum
Doppel-As
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Wenn ich das richtig verstehe, kann der Inhaber der Bauartzulassung bestimmen welche Zusatzgeräte mit in der Zulassung aufgenommen werden.
Will ich nur meine Geräte - also hier nur meine Wechsler - verkaufen, kann ich so einen lästigen Mitbewerber aus dem Rennen drücken.
Ganz schön geschickt eingefädelt!
Und der Aufsteller zahlt früher oder später den doppelten Wechslerpreis.
Und alles mit Unterstützung aus den Ministerien!
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11
06.02.2008 15:28 |
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jasper
Kaiser
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Zitat:
„Weil Schnittstellen zu Zusatzgeräten kritische Einstiegspunkte sind, um Spielsysteme zu beeinflussen, …….“
Man lese und staune! – „Kritische Einstiegspunkte“ um Spielsysteme zu beeinflussen!
Der PTB ist diese Schwachstelle also bekannt! Bitte nicht vergessen: Hierbei handelt es sich um eine Schnittstelle deren Funktionen vom Geräteherstellerverband (VDAI) definiert wurde.
Also eine Marktabsicherung per Bundesbehörde.
Das hätte die Autoindustrie bestimmt auch gerne. Der ganze "wilde" Zubehörmarkt würde verschwinden.
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13
06.02.2008 17:36 |
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Meike
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Gruß an Alle,
ist die Antwort nicht sonderbar, die Eddy erhalten hat?
Die Zusatzgeräte selbst haben doch gar keine Bauartzulassung, oder?
Die Zusatzgeräte selbst werden doch weder bei der PtB noch bei der Nachprüfung geprüft, oder?
Warum soll für den Tresorständer eines anderen Herstellers ein Ergänzungsantrag gestellt werden, aber die Schnittstelle für die Ferneinwirkung, beleglos aufs Geldmanagement, ist unproblematisch?
Gruß Meike
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14
06.02.2008 18:57 |
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eddy77
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Hallo,
ist das alles irgendwie undurchschaubar?!
Dann macht doch Punkt 7 in den Bauartzulassungen irgendwie gerade für die Elektronik und die Zusatzgeräte gar keinen Sinn.
Man, Man.
@gmg
Ich gehe davon aus, das der andere Tresorständer genauso funkioniert wie die die in der Bauart zugelassen sind. Sonst würden die Spieler schon motzen und als Aufsteller hätte man sicherlich auch nicht die besten Karten.
Gruß an alle.
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06.02.2008 19:38 |
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daloglu
Mitglied
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@dieter116
Zitat On
Der sitzt wohl in der Ecke und grämt sich, weil Paule das Prüfergeschäft an sich gerissen hat und er dann bald arbeitslos ist.
Zitat Off
Da denkt @dieter116 falsch ...
@Meike
Sorry, keine Antworten (mehr) gegen 0-Gebühr.
@magnum
Gegen etwas positive Werbung für meine Person (insbesondere hinsichtlich der Hausmessen-Thematik) hätte ich mittlerweile bestimmt nichts dagegen. Wie war das nochmal, äh, Produktwerbung, usw?
Sind Sie nur in Berlin auf "Hausmessen-Abfang", so ne Art "Abfang-Jäger" oder bundesweit auf Abfangkurs ?
@jasper
Hey @kasper, äh, @jasper (richtig ?!). Das Internet kostet hier etwas,
daher verkneife ich mir mal den Rest...(auch wenn es mir nicht allzu schwer fallen würde, insb. in Ihrem Falle...Hehe...aber nix für ungut.)
@eddy77
Lassen Sie es doch mal darauf ankommen, zum Beispiel bei nur einem Gerät? Wenn ein Tresorständer ein Zusatzgerät darstellt, dann kann man das doch wie alle anderen Zusatzgeräte vom GSG "abklemmen", oder nicht ? Dann ist es auf einmal nur noch ein "Ständer". Wo liegt denn dann das Problem. Die Inspektoren gem. §7 SpielV kommen doch nach einer terminlichen Absprache zu Ihnen bzw. zu Ihren Geräten. (Anders als andere Prüfer...) Und abgesehen davon, dass sich alle Prüfer freuen, wenn sie nicht auf dem Boden kriechen müssen, sollten Sie doch die läppischen Prüfgelder nicht fürchten. Was kostet nochmal so ein "Tresor" ? Ahso....
Die Prüfer gem §7 SpielV verweigern im Falle des Nicht-Bestehens die Prüfplakette zur gew. Aufstellung für weitere 24 Monate. Ausserdem würde eine Empfehlung ausgesprochen werden, dass das Gerät sofort von der gew. Aufstellung herauszunehmen ist. Letzteres sollte im Falle des Nicht-Bestehens ebenfalls nachvollziehbar sein.
@gmg
Weiter so, danke.
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Nix für Ungut allerseits und natürlich lese ich hier interessiert mit.
Aber das war es auch im Grossen und Ganzen. Und daran wird sich auch in Zukunft nichts (mehr) ändern.
Mittlerweile gibt es übrigens mehr als ein Dutzend ö.b.u.v. Sachverständige. Nur mal so zur Erinnerung...
Ich wünsche allen Beteiligten noch einen schönen Abend. Und wenn Sie schlafen gehen sollten, träumen Sie bitte nicht von meiner Person, sondern von dem, was Ihnen lieb und teuer ist. Danke.
Nochmals, nix für ungut allerseits.
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16
07.02.2008 00:35 |
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Meike
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Guten Morgen Herr Daloglu,
Sie schrieben:
@Meike
Sorry, keine Antworten (mehr) gegen 0-Gebühr.
Da ich einer der Forumsmitglieder bin, welcher nicht gewerblich tätig ist, werden wir uns daher nicht (mehr) sprechen.
Im Prüffall (gegen "Gebühr" ) greife ich nämlich auf andere Personen zurück.
Und daher
Tschüß!
Hallo Eddy,
aufgrund der Antwort die Herr Daloglu Dir gegenüber gegeben hat, kann man schön erkennen, wie das Prüfverfahren und die Antwort der PtB mal eben ad absurdum geführt wird.
Gruß Meike
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17
07.02.2008 05:04 |
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eddy77
Grünschnabel
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Hallo,
@Meike
ganz versteh ich Deine Antwort nicht, aber ich für meinen Teil denke, das da einiges am Argen liegt und man sich ja auch in den eigenen Reihen irgendiwe nicht einig ist.
@all
Zum einen die Antwort der PTB, das das nicht geht. Dann Herr Daloglu der sagt, einfach abhängen und gut ist.
Dann liegt es ja bei der Prüfung auch daran, wie gut der Prüfer geschlafen hat und sich mit dem Aufsteller versteht. Und gerade das sollte doch so nicht sein.
Genau wie es eigentlich nicht sein sollte, das da PG einen gemeinsamen Flyer mit dem TÜV Rheinland hat oder?
Wenn Sie da noch mitlesen Herr Daloglu was sagt da die PTB dazu. Das ist doch die Untergrabung der Anforderungen an Sachverständige oder?
Alles sehr misteriös.
Viele Grüße
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18
07.02.2008 10:01 |
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jasper
Kaiser
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@dalagulo
je später der Abend, um so luuuustiger die Gäste .........
1A Ratschläge von einem ex PTB Mann und Geräteprüfer!!
Dein Beitrag wurde 0 mal editiert! Hast Du das vergessen?
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19
07.02.2008 18:48 |
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