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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Zusatzgeräte in Bauartzulassung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zusatzgeräte in Bauartzulassung 8 Bewertungen - Durchschnitt: 6,638 Bewertungen - Durchschnitt: 6,63
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eddy77 eddy77 ist weiblich
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Zusatzgeräte in Bauartzulassung

Hallo,
ich bin neu auf dem Gebiet der GGSG und hab da eine Frage auch in Bezug §7 SpielV.

In vielen Zulassungen, die auf den Seiten der PTB veröffentlicht sind, wird als Zusatzgerät der Tresorständer DuoPerfect bzw. ähnliche von der Firma angegeben.

Es gibt ja aber auch noch Tresorständer anderer Firmen, die nicht in der Zulassung erwähnt werden, aber mit den die GGSG ja betrieben werden können. Wenn jetzt ein zu prüfendes Gerät an so einem nicht erwähnten Tresorständer hängt, wird dann die Prüfplakete verweigert?

Ich komm mit dem Satz in der Zulassung:

"Zusatsgeräte können durch funktionsgleiche, in Abschnitt 5 genannte, ersetzt werden, wenn ihr Typ nicht näher spezifizert ist.


Aber in Abschnitt 5 steht der Tresorständer DuoPerfekt. "

Nicht zu recht, da irgendwie funktionsgleich nicht definiert ist.

Geht da also kein TWIN?

Danke schon mal für die Antworten.
1 03.02.2008 20:20 eddy77 ist offline E-Mail an eddy77 senden Beiträge von eddy77 suchen
Solon
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RE: Zusatzgeräte in Bauartzulassung

Hallo eddy77,

willkommen im Forum !


Ergänzende Frage von meiner Seite:

Was passiert eigentlich, wenn Geldspielgeräte mit Tresorständern betrieben werden, die nicht - einzeln aufgeführt - in der Zulassung zur Nutzung freigegeben wurden ?

Registriert das Geldspielgerät dann zutreffend den Geldzu- und den Geldabfluß mittels Tresorständer ?

Ist dann die fehlerfreie elektronische Kommunikation zwischen den Geräten gewährleistet ?

Grüße

__________________
gmg
2 04.02.2008 18:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Auf Eddys Frage sollten eigentlich nur das BMWI und/oder die PTB antworten !!!
Oder Eddy sendet seine Frage/n direkt an die oben benannten Stellen.

__________________
Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
3 04.02.2008 19:29 Erhard ist offline E-Mail an Erhard senden Beiträge von Erhard suchen
Meike
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Guten Morgen Eddy,

willkommen im Forum.

Ich sehe es genauso wie Erhard und werde daher auf Deine Fragestellungen nicht antworten.

Vielleicht antwortet unser Forumsmitglied Daloglu.
Er wäre hier der richtige Ansprechpartner.



Gruß Meike
4 05.02.2008 05:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Der sitzt wohl in der Ecke und grämt sich, weil Paule das Prüfergeschäft an sich gerissen hat und er dann bald arbeitslos ist.
5 05.02.2008 06:09 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
eddy77 eddy77 ist weiblich
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Hallo,

vielen Dank für Eure Begrüßung und auch die Unterstützung.
Ich hab mir sowas ähnliches schon gedacht. Da ich telefonisch aber bei der PTB niemanden erreicht habe, hab ich die Anfrage mal per MAil gesendet und warte nun ob ich eine Antwort bekommen.

Diese würde ich dann hier auch zur Verfügung stellen.

Viele Grüße
6 05.02.2008 09:35 eddy77 ist offline E-Mail an eddy77 senden Beiträge von eddy77 suchen
Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
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RE: Zusatzgeräte in Bauartzulassung

Zitat:
Original von gmg
Hallo eddy77,

willkommen im Forum !


Ergänzende Frage von meiner Seite:

Was passiert eigentlich, wenn Geldspielgeräte mit Tresorständern betrieben werden, die nicht - einzeln aufgeführt - in der Zulassung zur Nutzung freigegeben wurden ?

Registriert das Geldspielgerät dann zutreffend den Geldzu- und den Geldabfluß mittels Tresorständer ?

Ist dann die fehlerfreie elektronische Kommunikation zwischen den Geräten gewährleistet ?

Grüße


Natürlich können nur Geräte kommunizieren, welche über entsprechende Schnittstellen verfügen.
Das ist allerdings auch bei anderen Tresorständern der Fall, allerdings sind diese "anderen" nicht "zugelassenen" Tresorständer nicht an an das allgemeine Verfahren angeschlossen.

Das bedeutet also, sobald Einnahmen in nicht zugelassene Behältnisse überführt werden, stellt sich ein Problem.

Und nur das ist das Problem, nicht zugelassene nachführende Behältnissse!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bernd1234: 05.02.2008 16:06.

7 05.02.2008 15:58 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
eddy77 eddy77 ist weiblich
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Hallo,

heißt das dann, das was nicht in der Zulassung steht ist illegal.

Was wiederum bedeuten würde, keine Prüfplakette, was dann dazu führen würde, das die Firma GeWeTe das Monopol hat, weil ich keine andere in den Zulassungen für die Tresorständer finden konnte????

Gruß
8 05.02.2008 16:19 eddy77 ist offline E-Mail an eddy77 senden Beiträge von eddy77 suchen
Bernd1234 Bernd1234 ist männlich
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Zitat:
Original von eddy77
Hallo,

heißt das dann, das was nicht in der Zulassung steht ist illegal.

Was wiederum bedeuten würde, keine Prüfplakette, was dann dazu führen würde, das die Firma GeWeTe das Monopol hat, weil ich keine andere in den Zulassungen für die Tresorständer finden konnte????

Gruß


Ja, so sehe ich das!
9 05.02.2008 16:27 Bernd1234 ist offline Beiträge von Bernd1234 suchen
eddy77 eddy77 ist weiblich
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Hallo,

ich hatte ja an die PTB geschrieben und habe heute auch Antwort bekommen. Hier die doch sehr erschreckene Mitteilung:

Zitat on:

Um den Vollzug der Spielverordnung transparent zu halten, ist es erforderlich, die Übereinstimmung des Nachbaugerätes mit seiner zugelassenen Bauart (Konformitätsfeststellung) einfach und formal nachvollziehbar zu machen. Das trifft im Grundsatz natürlich auch auf das System der Nachprüfung von GSG nach §7 SpielV zu, obgleich mit dem Einsatz der Inspektoren eine qualifizierte, mehr sachbezogene Konformitätsfeststellung angestrebt wird.

Weil Schnittstellen zu Zusatzgeräten kritische Einstiegspunkte sind, um Spielsysteme zu beeinflussen, sieht die Technische Richtlinie (Absatz 1.6) vor, dass nur der Anschluss von solchen Zusatzgeräten erlaubt ist, die im Zulassungsschein aufgeführt sind. Um das angesprochene Problem der Tresorständer in Ihrem Interesse zu lösen, wäre also ein entsprechender Ergänzungsantrag des Inhabers der Bauartzulassung an die PTB zu richten.

Zitat off

Das kann ja noch lustig werden.

Gruß und schönen Tag noch
10 06.02.2008 12:03 eddy77 ist offline E-Mail an eddy77 senden Beiträge von eddy77 suchen
magnum magnum ist männlich
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Wenn ich das richtig verstehe, kann der Inhaber der Bauartzulassung bestimmen welche Zusatzgeräte mit in der Zulassung aufgenommen werden.

Will ich nur meine Geräte - also hier nur meine Wechsler - verkaufen, kann ich so einen lästigen Mitbewerber aus dem Rennen drücken.Respekt


Ganz schön geschickt eingefädelt!anbeten


Und der Aufsteller zahlt früher oder später den doppelten Wechslerpreis.Wand


Und alles mit Unterstützung aus den Ministerien!wut wut


Wand Wand
11 06.02.2008 15:28 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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RE: Zusatzgeräte in Bauartzulassung

Hallo Eddy,

das hat ja schnell geklappt mit der Antwort der PTB.

Danke, dass Du die Antwort dann auch gleich hier eingestellt hast !
Die Antwort war ja eindeutig.

Mich würde jetzt nur noch interessieren was passiert, wenn der nicht zugelassene Tresorständer trotzdem mit dem GSG verbunden wird und dann über den Tresorständer Geld eingezahlt wird. Bucht der Tresorständer problemlos das Geld auf das Geldspielgerät ? Sind die VDAI-Ausdrucke vom GSG und Tresorständer dann noch miteinander vergleichbar, oder gibt es Unterschiede ?

Hält der Tresorständer die 25 € Grenze lt. SpielV ein, oder zahlt er den Differenzbetrag nicht sofort aus ?

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 07.02.2008 06:59.

12 06.02.2008 17:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
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Zitat:
„Weil Schnittstellen zu Zusatzgeräten kritische Einstiegspunkte sind, um Spielsysteme zu beeinflussen, …….“


Man lese und staune! – „Kritische Einstiegspunkte“ um Spielsysteme zu beeinflussen!

Der PTB ist diese Schwachstelle also bekannt! Bitte nicht vergessen: Hierbei handelt es sich um eine Schnittstelle deren Funktionen vom Geräteherstellerverband (VDAI) definiert wurde. Zeigefinger wut Zeigefinger

Also eine Marktabsicherung per Bundesbehörde.
Das hätte die Autoindustrie bestimmt auch gerne. Der ganze "wilde" Zubehörmarkt würde verschwinden. Respekt Applaus Respekt
13 06.02.2008 17:36 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Gruß an Alle,

ist die Antwort nicht sonderbar, die Eddy erhalten hat?

Die Zusatzgeräte selbst haben doch gar keine Bauartzulassung, oder?

Die Zusatzgeräte selbst werden doch weder bei der PtB noch bei der Nachprüfung geprüft, oder?

Warum soll für den Tresorständer eines anderen Herstellers ein Ergänzungsantrag gestellt werden, aber die Schnittstelle für die Ferneinwirkung, beleglos aufs Geldmanagement, ist unproblematisch?



Gruß Meike
14 06.02.2008 18:57 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
eddy77 eddy77 ist weiblich
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Hallo,

ist das alles irgendwie undurchschaubar?! Kopfkratz

Dann macht doch Punkt 7 in den Bauartzulassungen irgendwie gerade für die Elektronik und die Zusatzgeräte gar keinen Sinn.

Man, Man.

@gmg

Ich gehe davon aus, das der andere Tresorständer genauso funkioniert wie die die in der Bauart zugelassen sind. Sonst würden die Spieler schon motzen und als Aufsteller hätte man sicherlich auch nicht die besten Karten.

Gruß an alle.
15 06.02.2008 19:38 eddy77 ist offline E-Mail an eddy77 senden Beiträge von eddy77 suchen
daloglu daloglu ist männlich
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@dieter116

Zitat On
Der sitzt wohl in der Ecke und grämt sich, weil Paule das Prüfergeschäft an sich gerissen hat und er dann bald arbeitslos ist.
Zitat Off

Da denkt @dieter116 falsch ...

Wand


@Meike

Sorry, keine Antworten (mehr) gegen 0-Gebühr.

@magnum

Gegen etwas positive Werbung für meine Person (insbesondere hinsichtlich der Hausmessen-Thematik) hätte ich mittlerweile bestimmt nichts dagegen. Wie war das nochmal, äh, Produktwerbung, usw? Augen rollen

Sind Sie nur in Berlin auf "Hausmessen-Abfang", so ne Art "Abfang-Jäger" oder bundesweit auf Abfangkurs ? Applaus

@jasper

Hey @kasper, äh, @jasper (richtig ?!). Das Internet kostet hier etwas,
daher verkneife ich mir mal den Rest...(auch wenn es mir nicht allzu schwer fallen würde, insb. in Ihrem Falle...Hehe...aber nix für ungut.)

@eddy77

Lassen Sie es doch mal darauf ankommen, zum Beispiel bei nur einem Gerät? Wenn ein Tresorständer ein Zusatzgerät darstellt, dann kann man das doch wie alle anderen Zusatzgeräte vom GSG "abklemmen", oder nicht ? Dann ist es auf einmal nur noch ein "Ständer". Wo liegt denn dann das Problem. Die Inspektoren gem. §7 SpielV kommen doch nach einer terminlichen Absprache zu Ihnen bzw. zu Ihren Geräten. (Anders als andere Prüfer...) Und abgesehen davon, dass sich alle Prüfer freuen, wenn sie nicht auf dem Boden kriechen müssen, sollten Sie doch die läppischen Prüfgelder nicht fürchten. Was kostet nochmal so ein "Tresor" ? Ahso....

Die Prüfer gem §7 SpielV verweigern im Falle des Nicht-Bestehens die Prüfplakette zur gew. Aufstellung für weitere 24 Monate. Ausserdem würde eine Empfehlung ausgesprochen werden, dass das Gerät sofort von der gew. Aufstellung herauszunehmen ist. Letzteres sollte im Falle des Nicht-Bestehens ebenfalls nachvollziehbar sein.

@gmg

Weiter so, danke.
---

Nix für Ungut allerseits und natürlich lese ich hier interessiert mit.
Aber das war es auch im Grossen und Ganzen. Und daran wird sich auch in Zukunft nichts (mehr) ändern.

Mittlerweile gibt es übrigens mehr als ein Dutzend ö.b.u.v. Sachverständige. Nur mal so zur Erinnerung...

Ich wünsche allen Beteiligten noch einen schönen Abend. Und wenn Sie schlafen gehen sollten, träumen Sie bitte nicht von meiner Person, sondern von dem, was Ihnen lieb und teuer ist. Danke.

Nochmals, nix für ungut allerseits.
16 07.02.2008 00:35 daloglu ist offline E-Mail an daloglu senden Homepage von daloglu Beiträge von daloglu suchen
Meike
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Guten Morgen Herr Daloglu,

Sie schrieben:

@Meike
Sorry, keine Antworten (mehr) gegen 0-Gebühr.

Da ich einer der Forumsmitglieder bin, welcher nicht gewerblich tätig ist, werden wir uns daher nicht (mehr) sprechen.
Im Prüffall (gegen "Gebühr" ) greife ich nämlich auf andere Personen zurück.

Und daher
Tschüß!


Hallo Eddy,

aufgrund der Antwort die Herr Daloglu Dir gegenüber gegeben hat, kann man schön erkennen, wie das Prüfverfahren und die Antwort der PtB mal eben ad absurdum geführt wird.



Gruß Meike
17 07.02.2008 05:04 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
eddy77 eddy77 ist weiblich
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Hallo,

@Meike

ganz versteh ich Deine Antwort nicht, aber ich für meinen Teil denke, das da einiges am Argen liegt und man sich ja auch in den eigenen Reihen irgendiwe nicht einig ist.

@all

Zum einen die Antwort der PTB, das das nicht geht. Dann Herr Daloglu der sagt, einfach abhängen und gut ist.

Dann liegt es ja bei der Prüfung auch daran, wie gut der Prüfer geschlafen hat und sich mit dem Aufsteller versteht. Und gerade das sollte doch so nicht sein.

Genau wie es eigentlich nicht sein sollte, das da PG einen gemeinsamen Flyer mit dem TÜV Rheinland hat oder?

Wenn Sie da noch mitlesen Herr Daloglu was sagt da die PTB dazu. Das ist doch die Untergrabung der Anforderungen an Sachverständige oder?

Alles sehr misteriös.

Viele Grüße
18 07.02.2008 10:01 eddy77 ist offline E-Mail an eddy77 senden Beiträge von eddy77 suchen
jasper
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@dalagulo
je später der Abend, um so luuuustiger die Gäste .........

1A Ratschläge von einem ex PTB Mann und Geräteprüfer!! Respekt

Dein Beitrag wurde 0 mal editiert! Hast Du das vergessen? Zeigefinger
19 07.02.2008 18:48 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Zitat:
Original von daloglu
@eddy77

Lassen Sie es doch mal darauf ankommen, zum Beispiel bei nur einem Gerät? Wenn ein Tresorständer ein Zusatzgerät darstellt, dann kann man das doch wie alle anderen Zusatzgeräte vom GSG "abklemmen", oder nicht ? Dann ist es auf einmal nur noch ein "Ständer". Wo liegt denn dann das Problem. Die Inspektoren gem. §7 SpielV kommen doch nach einer terminlichen Absprache zu Ihnen bzw. zu Ihren Geräten. (Anders als andere Prüfer...) Und abgesehen davon, dass sich alle Prüfer freuen, wenn sie nicht auf dem Boden kriechen müssen, sollten Sie doch die läppischen Prüfgelder nicht fürchten. Was kostet nochmal so ein "Tresor" ? Ahso....

Die Prüfer gem §7 SpielV verweigern im Falle des Nicht-Bestehens die Prüfplakette zur gew. Aufstellung für weitere 24 Monate. Ausserdem würde eine Empfehlung ausgesprochen werden, dass das Gerät sofort von der gew. Aufstellung herauszunehmen ist. Letzteres sollte im Falle des Nicht-Bestehens ebenfalls nachvollziehbar sein.



Jetzt kann ich nur sagen: Aber Hallo !!!

Stiftet da ein sogenannter unabhängiger Sachverständiger dazu an gegen bestehende Normen zu verstoßen!?!?
Durch diese Aussage wird die Prüfung der GSG ad absurdum geführt!!!
Wie wird das vom BMWI gesehen?
Was sagen die Landes MW dazu?

Nach dieser Aussage beginne ich an der Unabhängigkeit der Prüfer zu zweifeln!
Zumal es einen Flayer geben soll, mit dem die Fa. Gauselmann mit dem TÜV gemeinsam diese Prüfer bewirbt.

__________________
Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Erhard: 07.02.2008 20:03.

20 07.02.2008 20:02 Erhard ist offline E-Mail an Erhard senden Beiträge von Erhard suchen
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