Forum-Gewerberecht
» Zusatzgeräte in Bauartzulassung «
Wenn ich das richtig verstehe, kann der Inhaber der Bauartzulassung bestimmen welche Zusatzgeräte mit in der Zulassung aufgenommen werden.
Will ich nur meine Geräte - also hier nur meine Wechsler - verkaufen, kann ich so einen lästigen Mitbewerber aus dem Rennen drücken.
Ganz schön geschickt eingefädelt!
Und der Aufsteller zahlt früher oder später den doppelten Wechslerpreis.
Und alles mit Unterstützung aus den Ministerien!
Gepostet am 06.02.2008 um 15:28 von:
Benutzer: magnum
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21195#post21195
Beitrags-Print by Breuer76