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Wenn ich das richtig verstehe, kann der Inhaber der Bauartzulassung bestimmen welche Zusatzgeräte mit in der Zulassung aufgenommen werden.

Will ich nur meine Geräte - also hier nur meine Wechsler - verkaufen, kann ich so einen lästigen Mitbewerber aus dem Rennen drücken. Respekt  


Ganz schön geschickt eingefädelt! anbeten  


Und der Aufsteller zahlt früher oder später den doppelten Wechslerpreis. Wand  


Und alles mit Unterstützung aus den Ministerien! wut   wut  


 Wand    Wand  



Gepostet am 06.02.2008 um 15:28 von:
Benutzer: magnum
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21195#post21195


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