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Hallo Eddy,

das hat ja schnell geklappt mit der Antwort der PTB.

Danke, dass Du die Antwort dann auch gleich hier eingestellt hast !
Die Antwort war ja eindeutig.

Mich würde jetzt nur noch interessieren was passiert, wenn der nicht zugelassene Tresorständer trotzdem mit dem GSG verbunden wird und dann über den Tresorständer Geld eingezahlt wird. Bucht der Tresorständer problemlos das Geld auf das Geldspielgerät ? Sind die VDAI-Ausdrucke vom GSG und Tresorständer dann noch miteinander vergleichbar, oder gibt es Unterschiede ?

Hält der Tresorständer die 25 € Grenze lt. SpielV ein, oder zahlt er den Differenzbetrag nicht sofort aus ?

Grüße



Gepostet am 06.02.2008 um 17:21 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21198#post21198


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