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» Zusatzgeräte in Bauartzulassung «

Gruß an Alle,

ist die Antwort nicht sonderbar, die Eddy erhalten hat?

Die Zusatzgeräte selbst haben doch gar keine Bauartzulassung, oder?

Die Zusatzgeräte selbst werden doch weder bei der PtB noch bei der Nachprüfung geprüft, oder?

Warum soll für den Tresorständer eines anderen Herstellers ein Ergänzungsantrag gestellt werden, aber die Schnittstelle für die Ferneinwirkung, beleglos aufs Geldmanagement, ist unproblematisch?



Gruß Meike



Gepostet am 06.02.2008 um 18:57 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21203#post21203


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