Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? |
gmg
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Ja !!
Grüße
__________________ gmg
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41
24.08.2007 20:43 |
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Solon
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Stratmann
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@gmg
Du wirst allerdings nicht erstaunt sein, dass sich diese Liste auf unsere ausländischen Mitbürger beschränken wird?
Teestuben, illegale Wettbuden, etc?
Du wirst kaum einen deutschen Automatenkaufmann finden, welcher noch Fungames betreibt
und das ist Fakt!
__________________ mfG
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42
24.08.2007 20:58 |
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Solon
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gmg
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@ stratmann
Schade, ist noch nichts eingegangen !!
Ist die Liste so umfangreich, oder hat es mit der Arbeitszeit zu tun ??
Grüße
__________________ gmg
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44
26.08.2007 17:39 |
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Meike
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Gruß an Alle,
hat sich schon mal jemand gefragt woher eine solche Liste kommt?
Vielleicht aus der Buchhaltung, durch bezahlte Kontrollen oder über Kontakte?
Wenn aus bezahlten Kontrollen, sollte man sich fragen, wer das warum bezahlt hat?
Wenn das aus der Buchhaltung kommt (Ersatzteillieferungen) sollte man sich fragen, wie sieht es eigentlich mit einer freiwilligen Selbstkontrolle bei den Herstellern aus?
Wenn aus Kontakten, sollte man sich fragen, warum man diese hat?
Warum wird eine solche Liste, wenn man sie hat, nicht sofort mit einer entsprechenden Anzeige an die örtlich und sachlich zuständigen Behörden geschickt?
Hat derjenige, der die Liste erstellt hat Ausweiskontrollen durchgeführt, damit man sagen kann, dass da "kaum ein deutscher Automatenkaufmann" dabei war oder geht es nach Aussehen?
Gruß Meike
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45
26.08.2007 18:33 |
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Stratmann
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Wir sollten eigentlich die threads auf die entsprechenden Fragen und Antworten von "meike " und "gmg" reduzieren.
Keine Antwort und keine Frage, außer von eben diesen beiden,
außer von uns.
Aber nicht eine von den übrigen Kommunalteilnehmern!
Schon aufgefallen?
btw
Ich habe übrigens nichts mit einem W. Strathmann von adp gemein.
__________________ mfG
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46
26.08.2007 20:14 |
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jasper
Kaiser
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Wäre die eingangs gestellte Frage nicht so besser gewesen:
Was bringt eine „gesicherte Buchhaltung" bei vernetzten Geldspielgeräten?
Wenn, wie ich gehört habe, diese neue NOVI-Generation nur noch mit werksmäßiger Vernetzung ausgeliefert wird, dann gute Nacht uns allen. Unser Lebenslicht kann dann per Vernetzung zu jeder Zeit und Stunde mit einem 20.000 EUR ausgepustet werden und wenn das noch nicht reicht, dann folgt gleich am nächsten Tag der nächste 20.000 EUR Gewinn.
NUN KLAR, WARUM EINE VERNETZUNG UND DIE DAMIT VERBUNDENE MÖGLICHKEIT DER FERNSTEUERUNG BEIM GLÜCKSSPIEL NICHTS ZU SUCHEN HAT?!
„gesicherte Buchhaltung"
Wer schützt mich vor werkseigenen „Testspieler“ die „durch Zufall“ genau in dem Augenblick an meinem vernetzten NOVI spielen, wenn die 20.000 EUR einlaufen?
PTB werdet endlich wach!!
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47
26.08.2007 21:19 |
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gmg
Foren Gott
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@ stratmann
Das war mir schon irgendwie klar !
und wegen der fehlenden Kollegen: Vergiss bitte nicht, dass wir heute Wochenende haben !
Wann kommt die Liste ?
@ jasper
denke bitte noch einmal an meinen letzten "ungeliebten" Beitrag, den wir nicht weiter fortgeführt haben.
Österreich vermietet die Geräte nur und verlangt die Spielhallenvernetzung, sonst bekommst Du die Geräte nicht.
Kann da der Mann aus NRW noch lange zurückstecken ?
Gibt es dort bald nur noch die Miete und nicht mehr den Kauf der Geräte ? Natürlich auch nur noch mit Vernetzung ?
Vielleicht seid Ihr mir noch einmal dankbar für meinen Alternativvorschlag ! Da kommt die staatliche Aufsicht über die Gesamtvernetzung vielleicht doch noch zum Tragen und zwar zur Rettung der Aufstellerschaft ?
Grüße
__________________ gmg
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48
26.08.2007 21:55 |
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jasper
Kaiser
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Wäre die eingangs gestellte Frage nicht so besser gewesen:
Was bringt eine „gesicherte Buchhaltung" bei vernetzten Geldspielgeräten?
Die Antwort kann nur lauten:
Gar nichts, weil eine „gesicherte Buchhaltung" bei vernetzten Geldspielgeräten technisch nicht zu garantieren ist!
@gmg
Vielleicht seid Ihr mir noch einmal dankbar für meinen Alternativvorschlag! Da kommt die staatliche Aufsicht über die Gesamtvernetzung vielleicht doch noch zum Tragen und zwar zur Rettung der Aufstellerschaft?
Solange es in Deutschland die Konstellation gibt, dass der Gerätehersteller gleichzeitig auch Gerätebetreiber und Vernetzungshersteller ist und technisch nicht sichergestellt werden kann, dass die Glücksspielgeräte nicht ferngesteuert werden können, solange ist eine Vernetzung weder durch wirtschaftliche noch durch fiskalische Interessen zu begründen.
Ich wiederhole mich gerne: Was wir brauchen ist eine einzige amtlich definierte Datenschnittstelle und keine willkürliche Verbandsschnittstelle wo kein Aussenstehender erkennen kann, was da tatsächlich rein und raus geht. Solch eine "amtliche Datenschnittstelle" würden sicherlich auch die in- und ausländischen Gerätehersteller begrüßen die sich nicht dem Geräteherstellerverband VDAI anschließen wollen.
@Stratmann – ohne „h“
Was war denn da innerhalb der PTB los?
Da sind doch keine Dummköpfe unterwegs?
Wenn ich mir all das zu Gemüte ziehe, was innerhalb der letzten Monate an Licht der Öffentlichkeit gekommen ist, dann geht es nicht um die PTB als solches, sondern nur um ein oder zwei Personen innerhalb dieser Behörde und um ein oder zwei Personen innerhalb des angeschlossenen Ministeriums.
Evtl. erleben wir ja bald die Offenlegung eines neuen „VW-Hartz-Konzept“
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50
27.08.2007 10:30 |
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gmg
Foren Gott
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@ jasper
Reden wir doch einmal über mir vorliegende Fakten in Form eines Auslesestreifens aus einer vernetzten Spielhalle, der mir für ein beliebiges GGSG mit "gesicherter Buchhaltung" vorliegt:
Einwurf 6.003,70
Auswurf -4.389,20
Saldo 1) 1.614,50
Hopper + 396,80
Nachfüllung + 972,00
Fehlbetrag -2.585,60
E-Kasse 397,70
Nachfüllung -972,00
Saldo 2) -574,30
Noch zur Ergänzung die Werte lt. Kontrollmodul ( SpielV )
Einsätze: 3.134,90
Gewinne - 1.520,40
Bilanz 1.614,50
Es gibt weiter eine Einzelaufstellung über die Nachfüllungen und das Tagesjournal auf dem Streifen. Eine Einzelaufstellung über die Fehlbeträge gibt es nicht.
Gretchenfrage:
Welcher Betrag ist das Einspielergebnis, also der zu versteuernde Betrag oder der Bruttoverdienst im Auslesezeitraum aus diesem GGSG ?
Nur zur Abrundung: aus den 11 GGSG der einen Spielhalle wurden im Auslesezeitraum ( 10 Tage ) fast 9.000 € "gemolken".
Grüße
__________________ gmg
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51
28.08.2007 15:31 |
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tapier
Routinier
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Nun mal eine Bespielrechnung was hier noch bleibt (in meiner Stadt)
Einwurf 6.003,70
Auswurf -4.389,20
Saldo 1) 1.614,50 ---enthält MwST---------- Davon möchte das FA seinen Anteil : € 256,18
Ist übrigens das was dem Aufsteller bleibt
Hopper + 396,80
Nachfüllung + 972,00 ------------------------ Wird vom Einspielergeb. in Abzug gebracht
Fehlbetrag -2.585,60 ------------------------ Gehört zum Einspielergebniss
E-Kasse 397,70 ------------------------ das auch
------------------------------------
Einspielergebniss für VGST : € 2011,13
Davon hätte meine Stadt gerne 14% : € 281,58
----------------
Bleibt unterm Strich : 1614,50
- 256,18 (MwSt)
- 281.58 (VgSt)
--------------------------
1076,74 (Natürlich ist es ein Einkommen, also noch EkSt...)
Ich sehe es nur als ein gewaltiges Abschröpfen....
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52
28.08.2007 16:00 |
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TM
Doppel-As
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@tapier
Bleibt unterm Strich : 1614,50
- 256,18 (MwSt)
- 281.58 (VgSt)
--------------------------
1076,74 (Natürlich ist es ein Einkommen, also noch EkSt...)
????? das wäre zu schön! ist aber nur rohertrrag
- 300,- gerätekosten
- 350,- anteil raummiete
- 600,- anteil personal
- strom ,telefon ,buchhaltung usw.
@ gmg
zu versteuern ist letztendlich 1614,50
steht unter BILANZ o. SALDO 1
Gruss TM
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von TM: 28.08.2007 17:36.
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53
28.08.2007 16:54 |
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tapier
Routinier
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Nunja, bei mir in der Umgebung macht ein Internetcafe nach dem anderen auf.
Ale in orientalischer Hand, in diesen Buden wird gezockt was das Zeug hält.
Ob nun Magic Games, Tokengeräte oder Online-Casinos, richtige (zugelassene) GSG's sind dort nicht zu finden.
Und mal ernsthaft:
Wie kann jemand vom OA oder FA glauben das ein Internetcafe für 50ct/h wirtschaftlich arbeiten kann ?
Mein sehnlichster Wunsch wäre das ALLE PC's in diesen I-cafees als UHG's eingestuft werden, dann wären nämlich ganz schnell Schluss mit diesem Alibigeschäften und das Geld würde wieder in den regulären Spielhallen landen.
Vor allem dürfte dann ein öffentlicher Internet-PC auch nur von Personen aufgestellt werden die eine Erlaubniss nach §33i haben, oder irre ich mich da ?
Nee aber die Aufsteller die versuchen sich weitgehend an die SpielV zu halten werden abkassiert auf Teufel komm raus, die Konkurrennten mit Migrationshintergund lachen sich ins Fäustchen und machen dann in den Ehemaligen Spielhallen neue Internetcafes auf....
Aber wehe man regt sich darüber auf, dann gilt man gleich als Ausländerfeindlich.
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56
29.08.2007 00:33 |
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ToshBerlin
Doppel-As
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Ich muss Dir recht geben Tapier - ich hab es nicht so deutlich ausgedrückt wie Du
Was glaubst Du wohl was hier in Berlin los ist diesbzgl. ?
Und die OA`s sind entweder nicht kompetent genug um genau einzuschätzen wann welches Gerät ein UHG ohne Geldgewinnmöglichkeit und wann es ein Geldspielgerät ist!
Oder die OA`s sind personell total unterbesetzt (was in Berlin dank der Sparpolitik unseres Finanzsenators Sarrazin schon Standard ist)!
PRÜFT und KONTROLLIERT in GENAU DIESEN "LOKALITÄTEN" liebe Meike, gmg und andere!
Und dort bitte mit EXAKT der Genauigkeit wie es bei den DEUTSCHEN Aufstellern auch gemacht wird!
Ich kann mir sehr gut vorstellen, das DANN massenhaft solcher "Lokalitäten" ganz schnell dicht sind!
Greetz
Euer Tosh
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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57
29.08.2007 00:46 |
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dieter116
König
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58
29.08.2007 11:15 |
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tapier
Routinier
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Meistens oben genannte Kulturelle Treffpunkte.
Obwohl ich habe auch in meiner Umgebung Hallen gesehen wo so ein Ding einfach zwischen zwei Novolines stehen.
Das merkt auf den ersten Blick sowiso niemand.
Weiterhin gibt es aber auch eine legale Möglichkeit:
Löwen hatte seinerzeit eine Menge Tauschurkunden mitverkauft, wenn du ein solches Gerät zurückgibst und eine Urkunde hast bekommst du die Mietsonderzahlung bei einem Novoline (ca. 3000.-€) billiger
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29.08.2007 16:05 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tosh,
ich bin nicht vom Ordnungsamt und mache daher keine "Spielhallenkontrollen" nach GewO. - Es sei denn man bittet mich um Amtshilfe.
Ich gehe nur nach POLG oder StPO vor und da gehe ich überall rein.
Ich kenne auch Barbut.
Gruß Meike
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60
29.08.2007 17:57 |
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