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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Führungszeugnis und GZR von Amts wegen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Führungszeugnis und GZR von Amts wegen
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A.Romppel A.Romppel ist weiblich
Grünschnabel


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Führungszeugnis und GZR von Amts wegen

Moin

Wir haben derzeit zwei Gewerbetreibende die ihrer Pflicht nach § 38 GewO nicht nachkommen. Beide betreiben einen Autohandel und wurden bereits aufgefordert eine Gewerbeanmeldung vorbeizubringen. Dies wurde dann nach längerer Wartezeit getan. Beide bringen jedoch das Führungszeugnis und Gewerbezentralregister nicht, auch nach schriftlicher Aufforderung.

Nun möchten wir die Dokumente von Amts wegen beantragen. Leider sind jedoch beide Herren nicht in unserer Stadt wohnhaft. Hatte jemand schon so einen Fall? Können wir die Dokumente bei der Wohngemeinde einfach beantragen? Wie sieht es mit den Gebühren aus, die die Wohngemeinde von uns erhalten würde (Gebührenbefreit?)? verwirrt

Leider können uns die umliegenden Gemeinden nicht weiterhelfen, da so ein Fall wohl noch nie vorkam Weißnicht

Für jeden Denkanstoß wären wir sehr dankbar Danke Danke Danke
1 20.02.2024 10:02 A.Romppel ist offline Beiträge von A.Romppel suchen
Solon
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lp lp ist weiblich
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Moin,

ich hätte ja gerne vorgeschlagen die Gebühren der anderen Kommunen ggf. über ein OWi-Verfahren gegen den Betroffenen wieder reinzuholen, aber ich finde in der GewO gar keinen OWi-Tatbestand für den § 38 GewO. Das ist ja sehr bescheiden.
2 20.02.2024 10:21 lp ist offline E-Mail an lp senden Beiträge von lp suchen
Solon
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Doc Doc ist männlich
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Die Gebühren sind diesbezüglich ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich...


Über migewa kann man zum Beispiel gebührenfrei die Auskünfte von Amts wegen beantragen.

Gebühren kann man in manchen Bundesländern auch einfach gelten machen, weil ein Vertrauensgewerbe vorliegt, optional zur Beantragung der Auskünfte.
3 20.02.2024 11:49 Doc ist offline E-Mail an Doc senden Beiträge von Doc suchen
Bendino Bendino ist männlich
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Wenn Sie FZ + GZR von Amts wegen einholen, dann müssen Sie sich doch nicht an die Behörde wenden, wo die beiden ihren Wohnsitz haben.
Die Unterlagen können Sie doch direkt beim Bundesamt beantragen.
4 20.02.2024 12:29 Bendino ist offline E-Mail an Bendino senden Beiträge von Bendino suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


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Führungszeugnis und GZR von Amts wegen

..vorausgesetzt man hat das passende Programm... bei Gewerbeuntersagungen bspw. holen wir uns auch ein Fzg und ein GewZ von Amts wegen.. wir nutzen dafür Informju....
5 20.02.2024 13:38 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
H. Allgaier   Zeige H. Allgaier auf Karte H. Allgaier ist männlich
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Falls man nicht das erforderliche Programm hat:

Zentrale Register
Formulare
Faxnummer +49 228 410-5050

__________________
Schöne Grüße aus der Mark.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von H. Allgaier: 20.02.2024 13:54.

6 20.02.2024 13:48 H. Allgaier ist offline E-Mail an H. Allgaier senden Beiträge von H. Allgaier suchen
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wir in Hessen haben für den geschilderten Fall eine Fixgebühr von 77,50 € in der Verwaltungskostenordnung stehen.

Vielleicht gibt es eine analoge Regelung bei Euch.

Beste Grüße

CS
7 20.02.2024 14:52 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


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Führungszeugnis und GZR von Amts wegen

mir in Rheinland-Pfalz ist keine vergleichbare Regelung bekannt....
8 20.02.2024 15:32 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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RE: Führungszeugnis und GZR von Amts wegen

Zitat:
Original von Stadtverwaltung Frankenthal
mir in Rheinland-Pfalz ist keine vergleichbare Regelung bekannt....


Doch, haben wir:

2.3.6


Einholung von Auskünften durch die Behörde anstelle des Gewerbetreibenden nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 der Gewerbeordnung


33,00 bis 200,00*

*) Der Gegenstand der Gebühr fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36). Nach deren Artikel 13 Abs. 2 Satz 2 darf die festzusetzende Gebühr die Kosten des Verfahrens nicht übersteigen; Bedeutung, wirtschaftlicher Wert und sonstiger Nutzen bleiben daher bei der Gebührenfestsetzung unberücksichtigt.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
9 21.02.2024 16:40 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Benjamin W. Benjamin W. ist männlich
Mitglied


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Für solche Fälle haben wir uns als Gewerbebehörde beim Bundeamt für Justiz registiert und können die Beantragung der Unterlagen online vornehmen.

Allgemeine Informationen: BfJ - Behördenportal

Internet-Formularcenter: InFormJu
10 21.02.2024 19:40 Benjamin W. ist offline E-Mail an Benjamin W. senden Beiträge von Benjamin W. suchen
Pitti81 Pitti81 ist männlich
Haudegen


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Moin,

wenn von Amts wegen ein GZR oder FZ eingeholt wird, sind keine Gebühren an die Bundeskasse zu zahlen.

Das JVKostG sieht im Abschnitt 3 zum Teil 1 (Gebühren) nur Kostentatbestände vor, wenn auf Antrag des Gewerbetreibenden gehandelt wird.

Inwieweit ich diese Amtshandlung dann selbst in Rechnung stelle, ist dann natürlich von der jeweiligen Landesgebührenordnung o.a. abhängig.

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
11 22.02.2024 08:10 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Pitti81 Pitti81 ist männlich
Haudegen


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Nachtrag,

ich würde mir den Informju Zugang besorgen. Ist wirklich eine Arbeitserleichterung.

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
12 22.02.2024 08:11 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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